Freitag, Januar 24, 2020

Wenn grüne Ideologie das politische Handeln dominiert. Die Windbranche hat ein riesiges Abfallproblem.

„Hat sich die Frage, wie man in die Jahre gekommene Windräder umweltverträglich entsorgen kann, eigentlich niemand gestellt?“, das fragt man sich verwundert bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  

Die Klimaschützer wollen den Klimawandel bekämpfen, aber jetzt haben sie ein Abfallproblem, was den Erwartungen des Umweltschutzes zuwiderläuft. Es bleibt abzuwarten, wie die als Sondermüll zu entsorgenden Rotorblätter der Windräder unter Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union für die Abfallbewirtschaftung entsorgt werden können.

Es gibt in Deutschland immer weniger Abfalldeponien. Bauschutt zum Beispiel muss teilweise bis zu 100 Kilometer weit entfernten Deponien durch die Lande transportiert werden. Umweltfreundlichkeit haben wir uns anders vorgestellt. 

Die Grünen Umweltschützer haben mit der sogenannten „Erneuerbaren Energie“ nicht nur die Landschaft verunstaltet, die Stromversorgung unsicher gemacht, Energie intensive Industrien in das Ausland vertrieben, Bürger in ihrer Gesundheit beeinträchtigt, die Immobilenpreise in den Keller sinken lassen, Vögel geschreddert, den Lebensraum von am Boden lebenden Tieren erheblich beeinträchtigt, sondern auch dafür gesorgt, dass viele Bürger ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können, weil Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat,

Die sogenannten Erneuerbare Energien wurden  als die große Rettung für die Probleme des globalen Klimawandels gepriesen. Jetzt zeigt sich, dass es keinen Plan gibt, dass sie auch bis zum Ende tatsächlich umweltfreundlich bleiben.

Deutschland besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Landschaftsdenkmalen, die auch von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Landschaftskultur Deutschlands geprägt.

Der UTR e.V. schlägt hiermit die Unterschutzstellung der Windradruinen vor.

Wir denken, dass die Windradmonster  die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in vollem Umfang entsprechen.

Wir sehen alle  Voraussetzungen dafür erfüllt, dass ausgediente Windräder unter Denkmalschutz gestellt werden.  Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um  einmalige Bauwerke handelt. Die Denkmalfähigkeit  ergibt sich aus den Umweltbaulichen und Klimaschutz politischen Gründen

Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands der nachfolgenden Generationen dokumentiert wohin falsche politische Entscheidungen, Ideologie vor Sachverstand, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch,  Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.

„Spätere Generationen werden dann überlegen, warum ihre Vorfahren ihnen eine mit Windradruinen gespickte verunstaltete Landschaft hinterlassen haben“ vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas:

Windräder: Ungelöstes Schrott-Problem

Bei Industrieprodukten wird allenthalben Wiederverwertbarkeit verlangt. Nur bei Windrädern scheint das bislang keine Rolle zu spielen. Doch allmählich wird die Frage akut, was mit alten Anlagen passiert. Antworten sind nicht erkennbar.

Jede Plastiktüte soll recylbar sein, jede Plastikflasche und jeder Joghurtbecher sollen als Parkbänke mit ihrem zweiten Leben die Welt besser machen.

Doch bei jenen riesigen Industrieanlagen, die zu Tausenden Felder, Wiesen und Wälder in gigantische Industrielandschaften verwandelt haben, hat niemand Abbau und Wiederverwertung im Sinn und noch nicht einmal eine Ahnung, wie das funktionieren könnte. Sie sollen auf eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt sein, doch viele dürften dieses Alter nicht erreichen, weil sie vorher zu Bruch gehen oder gar abbrennen.

Nach dem Baugesetzbuch dürfen sie dann zwar nicht in der Landschaft stehen bleiben. Sie auf die Müllkippe zu werfen ist aber ebenso verboten.

Die Windkraftbetreiber haben sich ein gewaltiges Sondermüllproblem aufgehalst, das erst allmählich ins öffentliche Blickfeld rutscht. Viele alte Windräder werden nach 20 Jahren teurer EEG-Umlage nicht mehr weiter gefördert. Ohne massive Subventionen lohnt kein Windrad, also weg damit. Doch wohin mit alten Windrädern? Der NDR hat zusammengestellt, welch gewaltiges Entsorgungsproblem sich die Windradbetreiber allein Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalst haben. Dort drehten sich vor zwei Jahren 833 Windräder, die bis 2025 aus der Förderung für sogenannte »erneuerbare Energien« fallen. Die Beamten im Energieministerium von Mecklenburg-Vorpommern können noch nicht einmal sagen, wie viel Abfall tatsächlich anfällt, wie groß das Problem also ist.

Niedersachsen ist »das Windenergieland Nummer eins«, wie der NDR betont: »Jede fünfte der 27000 Anlagen steht zwischen Harz und Nordsee.« Dort werden bis Ende dieses Jahres 816 Windräder nicht mehr subventioniert, wie das niedersächsische Umweltministerium auf eine AfD-Anfrage erläutert hat. Auch die sind schrottreif.

Das Umweltbundesamt (UBA) rechnet in Deutschland laut einer Studie mit immerhin rund 6000 alten Windrädern, die abgerissen werden müssen.

Vor allem Rotoren und Gondeln mit der Generatortechnik enthalten kritische Stoffe wie Glas- und Carbonfasern, die mit Epoxidharzen verbunden sind. Sie gelten als Sondermüll, wie der Werkstofffachmann Lothar Meyer sagt, ehemals Professor der Technischen Universität (TU) Chemnitz. Nach seiner Schätzung fallen jährlich rund 20.000 Tonnen an. Der Bundesverband Windenergie rechnet sogar mit einer Müllmenge allein durch die Rotorblätter bis 2025 von 140 000 Tonnen.

Sie sind kaum wieder zu verwenden. Sie müssten in kleine Stücke zerteilt werden – ein technisch kompliziertes Unterfangen. Verbrennen geht schlecht, weil die Kohlenstofffasern die Abgasfilter zerstören. Das sind elektrisch leitende Teilchen – keine gute Idee angesichts der elektrostatischen Partikelfilter in den Abgasanlagen.

Völlig ungeklärt ist außerdem, wer für die Kosten aufkommen soll. Im Prinzip müssen die Anlagenbetreiber die Abbaukosten bezahlen. Sie wurden immerhin mit Zuschüssen von derzeit 6,4 Cent für jede Kilowattstunde gelockt. Sie mussten für eine Betriebsgenehmigung auch eine Verpflichtungserklärung für den Rückbau der Anlage unterschreiben. Die umfasst übrigens ebenso die Beseitigung des gewaltigen Fundamentes aus Stahlbeton, das mit rund 1500 Kubikmeter Beton und 180 Tonnen Stahl aufwendig in den Boden eingelassen wurde. Niemand hat eine Vorstellung davon, wie dieses Fundament mit insgesamt rund 3500 Tonnen Gewicht wieder aus dem Waldboden herausgeholt werden kann. Nicht demontierbare Bunkeranlagen aus dem Zweiten Weltkrieg vermitteln eine Vorstellung von der Größe der Aufgabe.

Zudem wurden vor dem Bau eines großen Windrades rund 30 Meter tiefe Bohrlöcher ausgehoben, in die Schotter gepresst wurde, wodurch der empfindliche Waldboden verdichtet ist. Ebenso müssten die autobahnähnlichen Schneisen zurückgebaut werden, die die Baufirmen vor Beginn in die Wälder geschlagen haben, damit ihre schwere und langen Maschinen und Lastwagen fahren konnten.

Doch vor allem bei älteren Anlagen sei laut Umweltbundesamt kaum Kapital vorhanden. Daher könnten sich die Hersteller am Rückbau beteiligen, schlägt das UBA vor. Doch diesen Vorschlag weisen die Hersteller weit von sich. Die Betreiber hätten viel Geld verdient. Sie müssten für die Kosten aufkommen. Die sind auch dazu verpflichtet, theoretisch jedenfalls.

So wurde eine angeblich umweltfreundliche Technik eingeführt, ohne dass die Entsorgung auch nur ansatzweise geklärt wurde. Die Kosten dafür wurden noch nicht einmal erwähnt.

Ein Teil der Anlagebetreiber wählt eine eigene Art der Entsorgung: Sie verkaufen die Windräder ins Ausland. Was dort mit der veralteten Technik gemacht wird, interessiert nicht weiter. Das Problem hatten wir schon einmal – beim Plastikmüll.

***
Die Mitglieder der UTR e.V.- Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
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  • Darf man Plastiktüten benutzen?
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Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Donnerstag, Januar 23, 2020

Viele dubiose Geldanlagen werden via Internet, E-Mail und Telefon verkauft - stets nach dem gleichen Muster.

Da klingelt unverhofft das Telefon und eine sympathische Stimme fragt, ob man nicht auch von einer besonders gut laufenden Investitionsmöglichkeit profitieren möchte, die nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Anlegern angeboten würde? Das klingt alles harmlos und man fühlt sich auch ein wenig geschmeichelt. Also antwortet man zunächst einmal mit, „ja“.

Investfinans, der Name erweckt Vertrauen und er erinnert auch  irgendwie an ein renommiertes Unternehmen. Der Anrufer erweckt den Eindruck, als wäre er auf den Finanzmärkten der Welt zu Hause, hätte die Börsen im Griff und den Schlüssel zu schnellem Reichtum in der Hand.

Das Angebot mit einem kleinen Betrag die empfohlene Anlage  testen zu dürfen, weckt Vertrauen und klingt verlockend. Also,“ja“. Und tatsächlich, die versprochenen Gewinne fließen reichlich.  Doch das Geld existiert nur auf einem fingierten Kontoauszug.  Jetzt empfiehlt der Berater, größere Summen einzusetzen. Motto: “Nicht kleckern, sondern klotzen.”

Erst wenn der Betrüger genug abgesahnt hat, kommt die Hiobsbotschaft: “Die Kurse sind leider gefallen, der Einsatz  geht gegen Null. Aber es wird eine Lösung angeboten! Der Berater verspricht die Verluste wieder auszugleichen – natürlich mit frischem Kapital. Nach kurzer Zeit ist dann auch dieses Geld weg.

Die Investfinans AB zum Beispiel war eine Firma mit angeblichem Sitz in Hägersten, Schweden, und bezeichnete sich als führendes Unternehmen für Investments in Skandinavien. Sie war Betreiberin der Webseite www.investfinansab.eu

Mittlerweile steht fest, dass es sich bei der Investfinans AB um eineBriefkastenfirma handelt, die Anlegern mit falschen Angaben und Versprechungen gesamthaft 1.2 Milliarden Euro geradezu abluchste. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete mit Bescheid vom 03. April 2019 die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der Investfinans AB an. Dem ist die Kontosperrung der Investfinans AB durch eine schwedische Bank wegen Geldwäschereiverdachts und Betrugs vorausgegangen.

Ungehindert führte die Investfinans AB das Geschäft jedoch im Rahmen einer anderen Firma, der Secure Trading Financial Service (www.setra-fin.com) mit angeblichem Sitz in Paris, Frankreich, fort. Die Anleger wurden in diesem Zuge angehalten, die Investments nunmehr auf Konten bei US-Banken zu überweisen.

Es liegen bereits zahlreiche Strafanzeige von Anlegern vor und in Deutschland ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet.

Die ESK Rechtsanwälte vertreten seit jeher die Ansicht, dass auch die involvierten Banken Haftungsadressaten sein könnten.

Aufgrund der zahlreichen Geldwäschebestimmungen, die allesamt auf EU-Recht basieren, wären die Banken verpflichtet gewesen, die Geschäftsbeziehungen der Investfinans AB und Secure Trading Financial Service zu überprüfen. Nebenbei haben Banken umfangreiche Compliance-Pflichten und müssen die Kontoverbindungen und Transaktionen kontinuierlich überprüfen und plausibilisieren. Nachdem es aufgrund des hohen Schadensvolumens wohl massenhaft Kontobewegungen gab und anzunehmen ist, dass binnen kürzester Zeit Beträge auf Konten ausserhalb Europas weiter überwiesen wurden, ist fragwürdig, weshalb dies niemanden bei den involvierten Banken aufgefallen ist.

Die ESK Anwälte sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Anbietern selbst geholt werden können, bei den Banken einzutreiben.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt auf Wunsch  die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug  arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch Cyber-Betrug   erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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Instant Bond Compare: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.01.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Instant Bond Compare
7 Blackhorse Lane, Walthamstow
London, E17 6DS
E-Mail:  info@instantbondcompare.co.uk
Website:  https://instantbondcompare.co.uk

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Wie man eine Stromersparnis bis zu 100 Prozent erreichen kann.

„Kürzlich erfuhr ich, wie man klimaschonend Strom verbrauchen kann,“ teilt Herr Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner aus Linkenheim-Hochstetten dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. per E-Mail mit.

Die Stromleitung enthält 3 Kabel. Angeblich kommt aus dem schwarzen Kabel Kohlestrom, aus dem blauen Atomstrom und aus dem grün/gelben Ökostrom. Wenn Sie Ihr Elekrogerät an das grün/gelbe Ökostrom-Kabel anschließen, können Sie eine Stromersparnis bis zu 100 Prozent erreichen.

Nach Erkenntnissen der Klima-Gretl reicht das ausgeatmete CO2 wahrscheinlich aus, um eine Überschwemmung Deutschlands zu bewirken (siehe SPIEGEL, Kölner Dom unter Wasser).

Möglicherweise atmen Sie selbst mehr CO2 aus als Ihr Auto. Sie sollten deshalb Ihre ausgeatmete Luft in Kalkwasser blasen, damit das CO2 an Kalk gebunden wird und nicht in die Atmosphäre gelangt. Wahrscheinlich lassen sich nur auf diese Weise die geforderten CO2-freien Städte erzielen.

Auch sollten Sie auf Sport verzichten wegen der dadurch ausgelösten verstärkten Ausatmung von CO2, das in die Atmosphäre gelangt. Insbesondere sollte Skifahren vermieden werden. Die dadurch verstärkte CO2-Ausatmung kann vermutlich die Gletscherschmelze fördern. Wie Frau Merkel ankündigte, ändern sich unsere Lebensverhältnisse.
  
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

mitgeteilt durch:

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„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

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Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


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  • Darf man noch Diesel Fahren?
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  • Darf man noch Pommes frites essen?
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Mittwoch, Januar 22, 2020

Pesso Consult GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der Pesso Consult GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Pesso Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie das Finanztransfergeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Kundengelder nicht lizensierter Online-Handelsplattformen handelt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
09.08.2019, geändert am 22.01.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.




World-Systems-Consult GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der World-Systems-Consult GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die World-Systems-Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet diese auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.fplus.ai und www.gfcinvestment.com Gelder ein, um diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutzuschreiben.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
09.08.2019, geändert am 22.01.2020

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.




Schnelles Geld, höchste Rendite, kein Risiko, erstklassiger Kundenservice, Tausende zufriedene Kunden.

Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische Betreiber von Websites für binäre Optionen um neue Anleger.

Geworben wird bevorzugt auf den Seiten sozialer Netzwerke und diverser Handelswebsites. In letzter Zeit sind auch verstärkt Spam-E-Mails zu verzeichnen. Mit Telefonanrufen bei denen Hochdruckverkäufer die „einmalige Gelegenheit für einen ganz kleinen Kreis von Anlegern“ dem Angerufenen schmackhaft machen, werden neue Opfer geködert.

Der vermeintlich „einmalige Gelegenheit“ und der schnelle Gewinn durch die Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird jedoch schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.

Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung bei dem Anleger groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind.

Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. 

Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden storniert, Anrufe und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Viele Anleger wissen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.

Sie glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.

Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben. 

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kann aber noch ärger kommen.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiiertenFördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Binäre Optionen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt. Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Rechtsschutzversicherer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betruganschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Kontakt
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail


Kodimax: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.01.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Kodimax
Telefon:  +420234290833; 02039360736
E-Mail:  support@kodimax.com
Website:  www.kodimax.net

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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