Donnerstag, Januar 23, 2020

Viele dubiose Geldanlagen werden via Internet, E-Mail und Telefon verkauft - stets nach dem gleichen Muster.

Da klingelt unverhofft das Telefon und eine sympathische Stimme fragt, ob man nicht auch von einer besonders gut laufenden Investitionsmöglichkeit profitieren möchte, die nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Anlegern angeboten würde? Das klingt alles harmlos und man fühlt sich auch ein wenig geschmeichelt. Also antwortet man zunächst einmal mit, „ja“.

Investfinans, der Name erweckt Vertrauen und er erinnert auch  irgendwie an ein renommiertes Unternehmen. Der Anrufer erweckt den Eindruck, als wäre er auf den Finanzmärkten der Welt zu Hause, hätte die Börsen im Griff und den Schlüssel zu schnellem Reichtum in der Hand.

Das Angebot mit einem kleinen Betrag die empfohlene Anlage  testen zu dürfen, weckt Vertrauen und klingt verlockend. Also,“ja“. Und tatsächlich, die versprochenen Gewinne fließen reichlich.  Doch das Geld existiert nur auf einem fingierten Kontoauszug.  Jetzt empfiehlt der Berater, größere Summen einzusetzen. Motto: “Nicht kleckern, sondern klotzen.”

Erst wenn der Betrüger genug abgesahnt hat, kommt die Hiobsbotschaft: “Die Kurse sind leider gefallen, der Einsatz  geht gegen Null. Aber es wird eine Lösung angeboten! Der Berater verspricht die Verluste wieder auszugleichen – natürlich mit frischem Kapital. Nach kurzer Zeit ist dann auch dieses Geld weg.

Die Investfinans AB zum Beispiel war eine Firma mit angeblichem Sitz in Hägersten, Schweden, und bezeichnete sich als führendes Unternehmen für Investments in Skandinavien. Sie war Betreiberin der Webseite www.investfinansab.eu

Mittlerweile steht fest, dass es sich bei der Investfinans AB um eineBriefkastenfirma handelt, die Anlegern mit falschen Angaben und Versprechungen gesamthaft 1.2 Milliarden Euro geradezu abluchste. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete mit Bescheid vom 03. April 2019 die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der Investfinans AB an. Dem ist die Kontosperrung der Investfinans AB durch eine schwedische Bank wegen Geldwäschereiverdachts und Betrugs vorausgegangen.

Ungehindert führte die Investfinans AB das Geschäft jedoch im Rahmen einer anderen Firma, der Secure Trading Financial Service (www.setra-fin.com) mit angeblichem Sitz in Paris, Frankreich, fort. Die Anleger wurden in diesem Zuge angehalten, die Investments nunmehr auf Konten bei US-Banken zu überweisen.

Es liegen bereits zahlreiche Strafanzeige von Anlegern vor und in Deutschland ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet.

Die ESK Rechtsanwälte vertreten seit jeher die Ansicht, dass auch die involvierten Banken Haftungsadressaten sein könnten.

Aufgrund der zahlreichen Geldwäschebestimmungen, die allesamt auf EU-Recht basieren, wären die Banken verpflichtet gewesen, die Geschäftsbeziehungen der Investfinans AB und Secure Trading Financial Service zu überprüfen. Nebenbei haben Banken umfangreiche Compliance-Pflichten und müssen die Kontoverbindungen und Transaktionen kontinuierlich überprüfen und plausibilisieren. Nachdem es aufgrund des hohen Schadensvolumens wohl massenhaft Kontobewegungen gab und anzunehmen ist, dass binnen kürzester Zeit Beträge auf Konten ausserhalb Europas weiter überwiesen wurden, ist fragwürdig, weshalb dies niemanden bei den involvierten Banken aufgefallen ist.

Die ESK Anwälte sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Anbietern selbst geholt werden können, bei den Banken einzutreiben.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt auf Wunsch  die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug  arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch Cyber-Betrug   erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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