Da klingelt
unverhofft das Telefon und eine sympathische Stimme fragt, ob man nicht auch
von einer besonders gut laufenden Investitionsmöglichkeit profitieren möchte,
die nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Anlegern angeboten würde? Das
klingt alles harmlos und man fühlt sich auch ein wenig geschmeichelt. Also
antwortet man zunächst einmal mit, „ja“.
Investfinans, der Name erweckt Vertrauen und er erinnert
auch irgendwie an ein renommiertes
Unternehmen. Der Anrufer erweckt den Eindruck, als wäre er auf den Finanzmärkten
der Welt zu Hause, hätte die Börsen im Griff und den Schlüssel zu schnellem
Reichtum in der Hand.
Das Angebot mit einem kleinen Betrag die empfohlene
Anlage testen zu dürfen, weckt Vertrauen
und klingt verlockend. Also,“ja“. Und tatsächlich, die versprochenen Gewinne
fließen reichlich. Doch das Geld
existiert nur auf einem fingierten Kontoauszug. Jetzt empfiehlt der Berater, größere Summen
einzusetzen. Motto: “Nicht kleckern, sondern klotzen.”
Erst wenn der Betrüger genug abgesahnt hat, kommt die
Hiobsbotschaft: “Die Kurse sind leider gefallen, der Einsatz geht gegen Null. Aber es wird eine Lösung
angeboten! Der Berater verspricht die Verluste wieder auszugleichen – natürlich
mit frischem Kapital. Nach kurzer Zeit ist dann auch dieses Geld weg.
Die Investfinans AB zum Beispiel war eine Firma mit angeblichem Sitz in Hägersten, Schweden, und bezeichnete sich als führendes Unternehmen für Investments in Skandinavien. Sie war Betreiberin der Webseite www.investfinansab.eu
Mittlerweile steht fest, dass es sich bei der Investfinans
AB um eineBriefkastenfirma handelt, die Anlegern mit falschen Angaben und
Versprechungen gesamthaft 1.2 Milliarden Euro geradezu abluchste.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete mit
Bescheid vom 03. April 2019 die Einstellung und Abwicklung des
Einlagengeschäfts der Investfinans AB an. Dem ist die Kontosperrung der Investfinans
AB durch eine schwedische Bank wegen Geldwäschereiverdachts und Betrugs
vorausgegangen.
Ungehindert führte die Investfinans AB das Geschäft jedoch
im Rahmen einer anderen Firma, der Secure Trading Financial
Service (www.setra-fin.com) mit angeblichem Sitz in Paris, Frankreich,
fort. Die Anleger wurden in diesem Zuge angehalten, die Investments nunmehr auf
Konten bei US-Banken zu überweisen.
Es liegen bereits zahlreiche
Strafanzeige von Anlegern vor und in Deutschland ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet.
Die ESK Rechtsanwälte vertreten seit jeher die Ansicht, dass
auch die involvierten
Banken Haftungsadressaten
sein könnten.
Aufgrund der zahlreichen Geldwäschebestimmungen, die allesamt auf EU-Recht basieren,
wären die Banken verpflichtet gewesen, die Geschäftsbeziehungen der
Investfinans AB und Secure Trading Financial Service zu überprüfen. Nebenbei
haben Banken umfangreiche Compliance-Pflichten und müssen die Kontoverbindungen und
Transaktionen kontinuierlich überprüfen und
plausibilisieren. Nachdem es aufgrund des hohen
Schadensvolumens wohl massenhaft Kontobewegungen gab und anzunehmen ist, dass
binnen kürzester Zeit Beträge auf Konten ausserhalb Europas weiter überwiesen
wurden, ist fragwürdig, weshalb dies niemanden bei den involvierten Banken
aufgefallen ist.
Die ESK Anwälte sehen daher
gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Anbietern selbst geholt
werden können, bei den Banken einzutreiben.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt auf Wunsch die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer fachkundigen,
zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im
Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind
führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung.
Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt
FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs
(Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Kontakt
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