Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische
Betreiber von Websites für binäre Optionen um neue Anleger.
Geworben wird bevorzugt auf den Seiten sozialer Netzwerke
und diverser Handelswebsites. In letzter Zeit sind auch verstärkt Spam-E-Mails
zu verzeichnen. Mit Telefonanrufen bei denen Hochdruckverkäufer die „einmalige
Gelegenheit für einen ganz kleinen Kreis von Anlegern“ dem Angerufenen schmackhaft
machen, werden neue Opfer geködert.
Der vermeintlich „einmalige Gelegenheit“ und der schnelle
Gewinn durch die Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre
Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird jedoch schnell
zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine
raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit
immer und immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust
eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die
Überraschung bei dem Anleger groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die
investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und
Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen
worden sind.
Verweigerung der
Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden.
Dies geschieht normalerweise, indem die
Abhebungsanforderungen der Kunden storniert, Anrufe und E-Mails der Kunden
ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des
Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Anleger wissen
nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Sie glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech
gehabt haben. Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen
Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung
in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht
verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen
Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur
ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt
Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit
sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen
Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein
einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist,
dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und
folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch
ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen
noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es
hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der
Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden
sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass
private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr
Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit
unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das
zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise
und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit
professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen
stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche
gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert
ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und
Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der
Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen
richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist
gelogen!
- Geschädigte
Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der
vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
initiiertenFördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von
einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei
in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind
führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im
Bereich Binäre Optionen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich,
Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische
Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz
profitieren.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver
Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen
und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit
seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche
Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren,
Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen
Anspruchs zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für
die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr
von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht
werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu
unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell
festgelegt. Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird
für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der
Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Rechtsschutzversicherer,
durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne
entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des
ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betruganschließen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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