Donnerstag, Januar 09, 2020

Durch die Inkompetenz meines Anwalts habe ich meinen Rechtsstreit verloren. Was kann ich tun?

Wer der Ansicht ist, dass sein Anwalt bei der Bearbeitung seines Falles fahrlässig gehandelt hat - und diese Fahrlässigkeit schließlich Geld gekostet oder den eigenen Rechten geschadet hat -kann möglicherweise eine Klage gegen  seinen Anwalt einreichen.


Es ist frustrierend, wenn man mit seinem Anwalt oder seiner Arbeit unzufrieden ist - vor allem, wenn man nicht weiß, was man dagegen tun kann. Allerdings ist es für Mandanten oft schwierig zu beurteilen, ob der Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Aber wer  denkt, dass die Arbeit seines Anwalts etwas zu wünschen übrig lässt, sollte rasch handeln,  bevor es zu spät ist.

Ein Mandant hat das Recht, seinem Anwalt jederzeit das Mandat zu entziehen.

Wer einen solchen Schritt in Erwägung zieht, sollte sich allerdings  gut überlegen, ob der Anwalt tatsächlich einen schlechten Job macht und die Beziehung zum Anwalt eigentlich schon unerträglich geworden ist.

Einen Anwalt erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen ist nicht einfach. Es genügt nicht, beweisen zu können, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hat. Es muss nachgewiesen werden, dass dieser Fehler einen Schaden verursacht hat, den man nicht erlitten hätte, wenn der Anwalt den Fall richtig d.h. ohne Fehler bearbeitet hätte.

Viele Mandanten beklagen sich bei der zuständigen Anwaltskammer über ihre Anwälte. Hilfe bekommen Sie aber hier in der Regel nicht.

Auch die Honorarrechnung ist häufig ein Streitpunkt zwischen Mandant und Anwalt.

„Die Rechnung ist viel zu hoch“, „der Anwalt hat nur einen Brief geschrieben und will dafür jetzt einen Haufen Geld von mir, „meine Rechnung ist vollkommen unverständlich, ich kann nicht erkennen für welche Leistung was berechnet wurde“, „mein Anwalt hat den Prozess in den Sand gesetzt und schickt mir nun dafür eine gepfefferte Rechnung“. Das sind Aussagen von Mandanten die dem ESK gegenüber am Telefon gemacht werden.

„Leider ist oft das einzige was auf einer Anwaltsrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, der Betrag den er überweisen soll“, sagt Horst Roosen vom ESK Schutzbund.

  • Warum ein Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen.

Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf.

In jedem Fall rät Horst Roosen ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen.

Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.

Um für einen Mandanten erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht. Nahezu paranoid skeptisch sollten Rechtsuchende gegenüber Anwälte sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.

Um festzustellen ob gegen einen Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen.

Mit  diesen Prüfungen beauftragt der ESK geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass ein Anspruch gegen den betreffenden Anwalt besteht, setzt sich der zuständige Vertragsanwalt direkt mit dem Rechtsuchenden in Verbindung. Er teilt ihm mit, worin sein Anspruch besteht, welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden und ob die Durchsetzung des Anspruch auf Erfolgsbasis möglich ist.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Express Inkasso GmbH
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Schadensersatz für geschädigte Kapitalanleger auf Erfolgsbasis!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt mit ersten außergerichtlichen Schritten dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz zu bekommen. Diese ersten Schritte zur Vermögenswiederherstellung werden auf Erfolgsbasis angeboten.


Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger können  ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn sie bislang nicht tätig geworden sind.  Und zwar ohne teure Klagen einreichen zu  müssen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger  zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit der zunächst außergerichtlichen  Geltendmachung von berechtigten Forderungen exakt erfüllt.

Die ESK Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht sorgen für die optimale Durchsetzung der  Anlegeransprüche. Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte  eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden,  kostenlose Einholung der Deckungszusage bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betreffende Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen:

Im Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich schneller über ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.

Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  und  http://whistleblower.24.eu  über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, Januar 08, 2020

Bestfolio Consulting OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 08.01.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bestfolio Consulting OÜ (Registrierungscode 14474546)
https://cfsum.com

Das Unternehmen besitzt keine  Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland. Bigger Investments Limited OÜ ist daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland berechtigt. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://cfsum.com zu handeln.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.












FXBAEBY: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 08.01.2020 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

FXBAEBY
https://fazfx.co.uk
E-Mail:  info@fxbaeby.co.uk
https://www.instagram.com/fx.baeby/?hl=de
https://en-gb.facebook.com/pg/fx.baeby/

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

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Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Harald Lesch, Universität München

von
Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

an
Herrn Prof. Dr. Harald Lesch, Universität München

Kopien an Multiplikatoren


Sehr geehrter Herr Professor Lesch,

Sie geben sich große Mühe, den Leuten eine irrationale Angst vor fiktiven menschengemachten Klimakatastrophen einzujagen. Ebenso wie Frau Dr. Merkel  begründen Sie jedoch nicht, warum Kohlendioxid-Emissionen eine für den Menschen schädliche Wirkung auf das Klima ausüben sollen. Vermutlich fehlt Ihnen die Kenntnis der atmosphärenphysikalischen Zusammenhänge.

Die Erdoberfläche emittiert Infrarot-Strahlung. Die Strahlung der Wellenlänge 15µm wird vom Kohlendioxid der Luft absorbiert und in Wärme umgewandelt. Der springende Punkt ist, daß diese 15µm-Strahlung schon längst vollständig vom Kohlendioxid absorbiert wird. Noch mehr Kohlendioxid in der Luft erzeugt deshalb nicht noch mehr Wärme, weil schon längst die gesamte 15µm-Strahlung absorbiert wird. Allerdings sind die Flanken der 15µm-Bande geringfügig ungesättigt. Eine Verdoppelung des Kohlendioxidgehaltes der Atmosphäre würde die Globaltemperatur jedoch nur um 0,6°C erhöhen, was keine Katastrophen auslöst (siehe www.fachinfo.eu/dietze.pdf).

Diesen Sachverhalt können Sie übrigens im einschägigen Enquete-Bericht des Bundestages nachlesen. Viele Bürger glauben Ihnen, weil ihnen die physikalischen Kenntnisse fehlen, welche die regierungskonformen Medien verschweigen. Einzelheiten siehe www.fachinfo.eu/fi100.pdf.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden.
  
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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e-mail: dokudrom@email.de

***

Die Mitglieder der UTR e.V. Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt Bau von zwei Windparks. Weitreichende Bedeutung des Urteils.

Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.

Doch zunächst ein paar generelle Anmerkungen zur Windkraft:

Den immer wieder veröffentlichten Umfragen zufolge, dass die Mehrheit der Deutschen, Windrädern positiv gegenüberstehen und keinerlei Beeinträchtigungen zu vermelden hätten, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass es keine unabhängigen und verlässlichen Informationen aus „Mainstream“ -Medien gibt.

So ist zum Beispiel in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, dass so ein Windrad im Schnitt nur eine Lebensdauer von 20 Betriebsjahren hat. Die Energiepolitik diskutiert dieses Thema, zumindest in der Öffentlichkeit nicht. Dabei hat die kurze Lebensdauer enorme Auswirkungen auf die Stromkosten.

Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable Natur zerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen, werden nur wegen der staatlichen Subventionen und wegen hoher Steueranreize gebaut. Der Depp in diesem System ist der Steuerzahler, der das alles bezahlen muss.

Die grüne Ideologie ist verantwortlich für die massiven Umweltschäden durch Landschaftsverbrauch, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Lärm- und Zirkulationsstörungen der Umwelt und die zerstörerische Gewalt der Rotoren gegenüber den Vögeln und Insekten. Der Klimawahn ist die neue Religion und vor dieser haben  Arten- und Tierschutz wenig Platz.

Wenn der Wind weht und somit massenhaft Strom anfällt, wird er oft überhaupt nicht gebraucht und einlagern kann man ihn auch nicht. Zudem kommt noch die Erkenntnis, dass der Wind zwar keine Rechnung schickt, aber trotzdem Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat!

Wenn Schäden am sozialen, ökologischen und ökonomischen System auftreten, wenn Gedachtes zur Tatsache erhoben wird und wenn Intoleranz die verhaltensbestimmende Grundeinstellung wird, dann verliert jede Ideologie ihre förderliche Eigenschaft und verkehr sich ins Gegenteil. Dann muss zu Recht ein pathologischer Befund diagnostiziert werden.

Der Artenschutz soll aufgeweicht werden, um noch mehr Windräder in die Landschaft zu setzen.

Was zählt schon der Schwarzstorch? Das Rebhuhn? Der Rote Milan? Egal, sie können geschreddert werden. Auf Millionen getöteter Vögel, Fledermäuse und Insekten kommt es offenbar nicht mehr an. Denn im Zweifel gegen Vögel und für mehr Windräder. Das fordert jetzt die Windkraftindustrie. Sie hat den Artenschutz als Haupthindernis ausgemacht: »Zusätzlich sehen sich die Genehmigungsbehörden einem massiven Druck und Klagen von Gegnern ausgesetzt, während gleichzeitig oft die eindeutige Unterstützung aus der Landes- und Bundesebene für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt.« Die Windleute fordern »eine Kraftanstrengung der Branche, des Bundes und der Länder – einen Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land.«

Die Windenergie ist entgegen aller Behauptungen keineswegs „grün“!

Sie ist auch nicht zuverlässig! Sie zerstört die Landschaft! Sie verursacht beim Menschen Gesundheitsschäden! Sie ist schädlich für Flora und Fauna! „Es geht nur um das Geld. Sobald keine Subventionen mehr fließen und alle Steueranreize eingestellt sind, hat sich das Problem von selbst erledigt“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Die wirtschaftlichen Schäden durch die »Energiewende« dürften an die Schäden des Zweiten Weltkrieges heranreichen.

Der Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen trifft immer öfter auf massiven Widerstand betroffener Bürger. Viele Bürger sehen nicht mehr ein, dass sie bedingt durch diese Maßnahmen gesundheitliche Beeinträchtigungen, massiven Wertverlust ihrer Immobilien und höchste Strompreise bei unsicherer Versorgung, hinnehmen sollen.

Das Ziel grüner Energiediktatur ist das rücksichtslose zupflastern des ländlichen Raums mit gigantischen Industriewindfabriken, ohne dass sich die betroffenen Bewohner bisher  dagegen erfolgreich  wehren konnten. Abgesehen von den Kosten ist in dieser grünen Welt keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Das grüne religiöse Programm der erneuerbaren Energien ist kaum mit der Freiheit des Einzelnen, den Grundrechten oder dem Privateigentum vereinbar.

Es ist weder wirtschaftlich noch klimatisch sinnvoll. Mit ihrem Beifall für diese neue grüne Welt tragen die Bürger selbst zur Schaffung neuer antidemokratischer Bürokratien bei und setzen damit ihre persönliche Freiheit und ihr Eigentum selbst aufs Spiel.

Viele Menschen die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, leiden unter dem Infraschall. Schlafentzug, Übelkeit, Reizbarkeit, Ohrensausen, Kopfschmerzen, Herzunregelmäßigkeiten, Müdigkeit, Depressionen, Selbstmordgedanken. Von der Fraktion PRO-Windenergie, werden diese Menschen als Spinner und Simulanten abgetan.  Motto: Was man nicht hören oder sehen kann, kann auch keine negativen Auswirkungen haben.

Trotz der sehr wohl vorhandenen ausführlichen Dokumentation über die lebensbedrohlichen Auswirkungen von Infraschall, soll der Ausbau von Windenergie weiter voran getrieben werden. Die Windräder werden immer größer und somit immer gefährlicher.

Die kaum mehr zu haltende Begründung des grünen Kreuzzugs: die globale Erwärmung.

Das Schlagwort „Erneuerbare Energie“ kann mühelos ersetzt werden durch „Erneuerbare Zerstörung“. Gemeint ist hier nicht nur die Zerstörung der Landschaft, das Schreddern von Vögeln, das Wegnehmen von Lebensraum der am Boden lebenden Tiere, sondern in erster Linie auch das in Kauf nehmen vibroakustischer Erkrankungen der betroffenen Menschen gepaart mit viszeraler Schwingungsstörung des Vestibulums.

Jeder der sich für Umweltschutz einsetzt, sollte einmal die Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien überdenken, anstatt blindlings nur auf Wind und Strom zu setzen. Der Öffentlichkeit wird die Windenergie als Umweltfreundlich verkauft. Aber das stimmt nicht! Außerdem trägt sie erheblich dazu bei die Sicherheit des Stromnetzes zu gefährden.

Dass Windenergie keine Umweltschäden verursacht, ist reines Wunschdenken.

Die Windindustrie hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Windparks haben nicht nur die ästhetische Schönheit unserer Kulturlandschaften zerstört, sondern hinterlassen auch einen riesengroßen ökologischen Fußabdruck. Den  Windturbinen werden erhebliche Flächen an Wald und Ackerflächen geopfert. Zufahrtsstraßen nehmen zusätzlichen Raum in Anspruch. Tonnen von Beton für die Turbinen Fundamente werden in die Landschaft gekippt.

Die Energiewende hat für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.

Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Deutschland will die Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!

In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht unabdingbar sind. Entgegen der Pro-Windkraft-Vertreter gibt es  für diejenigen, die im Schatten der Windenergieanlagen leben, keine Diskussionen darüber, dass die Windenergieanlagen ihre zuvor ungestörte gesunde Lebensweise geschädigt haben.

Horst Roosen, Vorstand des URT |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt mit Nachdruck den Standpunkt, dass die Maßnahmen zur  Klimarettung nicht auf Kosten der Gesundheit von Menschen gehen darf. Wir wollen unsere uralten Kulturlandschaften nicht durch monströse Windradgiganten zerstört sehen. Wir wollen uns nicht mitschuldig am Gemetzel von Vögeln, Fledermäusen und Insekten machen. Wir wollen keine Windparks an unseren Küsten die dazu beitragen, dass Seevögel geschreddert werden und orientierungslos gewordene Meeressäugetiere an unseren Stränden qualvoll verenden.

Windräder sind die mit den meisten Nachteilen behaftete grüne Energie.

Die Politik macht hier das, was sie am besten kann, sie führt ein ganzes Volk hinter die Fichte. Bei dem Thema Klimawandel spielen auch die Medien eine unrühmliche Rolle. Sie spielen „Stille Post“  wobei dann am Ende Hunderttausende Feinstaub Tote herauskommen. Sie unterstützen dabei die politische Marschrichtung: „Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. (Angela Merkel, 03.02.2003 im Präsidium der CDU).

Der Klimawandel wird durch parteipolitische Zwänge und durch naive Verlautbarungen, dass  durch bestimmte Verhaltensweisen von einzelnen Personen die Erderwärmung minimiert oder gar verhindert werden könnte, sowohl trivialisiert als auch unglaubwürdig gemacht.

Wind und Sonne liefern zu ungleichmäßig, können ein Industrieland wie Deutschland nicht sicher mit Energie versorgen. Deutschland exportiert häufig dann Strom, wenn auch im europäischen Netz zu viel vorhanden ist. Dann muss oft genug noch eine gute Stange Geld mitgeliefert werden, damit irgendjemand diesen Strom abnimmt. Die Zeche zahlt der deutsche Stromverbraucher. Wenn der nicht mehr zahlen kann, wird er vom Netz abgeklemmt. Problem gelöst!

Über ein Gerichtsurteil, welches die Genehmigungen für Windräder in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt, berichtet im folgenden Beitrag Holger Douglas:

+++

Windkrafturteil. Baden-Württemberg: Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt den Bau zweier Windparks. Da die gesamte Genehmigungspraxis bisheriger Anlagen betroffen ist, steht der Windkraftausbau im Südwesten generell in Frage. Die Stuttgarter Landesregierung hat jetzt ein riesiges Problem.

Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.

Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw. Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im wesentlichen alle rechtswidrig sind. Eine größere Klatsche ist für eine Landesregierung kaum vorstellbar. Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz fasst die wesentlichen Inhalte der VGH-Beschlüsse folgendermaßen zusammen:

»Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.

Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.«

Eigentlich hätten alle Voraussetzungen für die Genehmigungen der Umwandlung des auf den Anlagenstandorten stehenden Waldes wegen der Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft werden müssen. Die Landesregierung Baden-Württemberg argumentierte, dass zum Beispiel die Rodung des Waldes für die Windkraftanlagen nicht unter das Genehmigungsverfahren falle. Das überzeugte den Senat nicht, wie es in dem Beschluss ausdrücklich heißt.

»Wenn auf dem Anlagenstandort eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart bald in eine andere Nutzungsart (Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage) umgewandelt werden müsse, handele es sich um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG«, so erläutert Anwalt Faller die Urteilsbegründung.

Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. So müssten laut Senat beispielsweise Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und Jagdreviere sowie Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder Fledermäuse mit betrachtet werden.

Außerdem seien keine ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden, auch daraus ergebe sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese Rechtsverstöße sind laut VGH-Senat auch keine Kleinigkeiten, die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein absoluter Verfahrensfehler.

Die Waldumwandlungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil die von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und auch ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde. Deutlicher geht´s nicht.

Die weitreichende Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden.

Dabei ist die überhaupt nicht zu unterschätzen: Dieses neue Urteil des VGH könnte das Aus für die Windkraft in Baden-Württemberg bedeuten.

Anwalt Rico Faller stellt fest: »Bei den Beschlüssen des VGH Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht.«

Umweltrechtliche Vorschriften seien nicht oder unzutreffend angewandt worden, damit habe auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ordnungsgemäß stattgefunden. Rechtsanwalt Faller sieht, dass diese Entscheidung künftig dazu führen wird, dass vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG – und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist. Diese Beteiligung wiederum führe eher dazu, dass Abwägungsbelange umfassender und verlässlicher ermittelt und gewichtet würden als lediglich in einem nicht-öffentlichen Verfahren.

Wie die Landesregierung Baden-Württemberg weiter die Landschaften des Südwestens rigoros mit Windrädern bestücken will, wird interessant.

Damit ist das große Projekt einer gigantischen Windindustrieanlage im südlichen Schwarzwald erst einmal auf Eis gelegt. Das Singener Unternehmen, das den Industriepark errichten wollte, hatte viel Geld in das Projekt gesteckt und schon die Wälder für die Windräder roden lassen.

Für Michael Thorwart, Universitätsprofessor für Theoretische Physik, der auch schon den Schwindel im baden-württembergischen Windatlas aufdeckte, ist das Urteil ein rechtsstaatliches Trostpflaster: »Es zeigt sich, dass unser demokratischer Rechtsstaat sich auch nicht durch eine ideologiegetriebene „Energiepolitik“ aus den Angeln heben lässt, was zunächst einmal beruhigend ist. Allerdings müssen wir Bürgerinnen und Bürger weiter wachsam sein.«

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Dienstag, Januar 07, 2020

www.dif-patrimoine.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Belgien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 07.01.2020 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA)   (https://www.fsma.be) folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.dif-patrimoine.com

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Website www.dif-patrimoine.com, wo Wertpapierdienstleistungen ohne Einhaltung der belgischen Finanzvorschriften angeboten werden.

Die Personen, die die Website mit dem Namen www.dif-patrimoine.com betreiben, sind nicht befugt, Finanz-Dienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.

Darüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf, meldet die FSMA.

Die Website www.dif-patrimoine.com erscheint auch auf der schwarzen Liste der von den Franzosen nicht autorisierten Websites Aufsichtsbehörde (AMF).

Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der portugiesischen Investmentgesellschaft namens Dif Broker.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen dieser Website zu reagieren und gegen die Überweisung von Geld auf eine Kontonummer, die darin erwähnt wird.

Vorsicht ist mehr denn je geboten.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.