Mittwoch, Januar 08, 2020

Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt Bau von zwei Windparks. Weitreichende Bedeutung des Urteils.

Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.

Doch zunächst ein paar generelle Anmerkungen zur Windkraft:

Den immer wieder veröffentlichten Umfragen zufolge, dass die Mehrheit der Deutschen, Windrädern positiv gegenüberstehen und keinerlei Beeinträchtigungen zu vermelden hätten, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass es keine unabhängigen und verlässlichen Informationen aus „Mainstream“ -Medien gibt.

So ist zum Beispiel in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, dass so ein Windrad im Schnitt nur eine Lebensdauer von 20 Betriebsjahren hat. Die Energiepolitik diskutiert dieses Thema, zumindest in der Öffentlichkeit nicht. Dabei hat die kurze Lebensdauer enorme Auswirkungen auf die Stromkosten.

Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable Natur zerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen, werden nur wegen der staatlichen Subventionen und wegen hoher Steueranreize gebaut. Der Depp in diesem System ist der Steuerzahler, der das alles bezahlen muss.

Die grüne Ideologie ist verantwortlich für die massiven Umweltschäden durch Landschaftsverbrauch, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Lärm- und Zirkulationsstörungen der Umwelt und die zerstörerische Gewalt der Rotoren gegenüber den Vögeln und Insekten. Der Klimawahn ist die neue Religion und vor dieser haben  Arten- und Tierschutz wenig Platz.

Wenn der Wind weht und somit massenhaft Strom anfällt, wird er oft überhaupt nicht gebraucht und einlagern kann man ihn auch nicht. Zudem kommt noch die Erkenntnis, dass der Wind zwar keine Rechnung schickt, aber trotzdem Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat!

Wenn Schäden am sozialen, ökologischen und ökonomischen System auftreten, wenn Gedachtes zur Tatsache erhoben wird und wenn Intoleranz die verhaltensbestimmende Grundeinstellung wird, dann verliert jede Ideologie ihre förderliche Eigenschaft und verkehr sich ins Gegenteil. Dann muss zu Recht ein pathologischer Befund diagnostiziert werden.

Der Artenschutz soll aufgeweicht werden, um noch mehr Windräder in die Landschaft zu setzen.

Was zählt schon der Schwarzstorch? Das Rebhuhn? Der Rote Milan? Egal, sie können geschreddert werden. Auf Millionen getöteter Vögel, Fledermäuse und Insekten kommt es offenbar nicht mehr an. Denn im Zweifel gegen Vögel und für mehr Windräder. Das fordert jetzt die Windkraftindustrie. Sie hat den Artenschutz als Haupthindernis ausgemacht: »Zusätzlich sehen sich die Genehmigungsbehörden einem massiven Druck und Klagen von Gegnern ausgesetzt, während gleichzeitig oft die eindeutige Unterstützung aus der Landes- und Bundesebene für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt.« Die Windleute fordern »eine Kraftanstrengung der Branche, des Bundes und der Länder – einen Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land.«

Die Windenergie ist entgegen aller Behauptungen keineswegs „grün“!

Sie ist auch nicht zuverlässig! Sie zerstört die Landschaft! Sie verursacht beim Menschen Gesundheitsschäden! Sie ist schädlich für Flora und Fauna! „Es geht nur um das Geld. Sobald keine Subventionen mehr fließen und alle Steueranreize eingestellt sind, hat sich das Problem von selbst erledigt“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Die wirtschaftlichen Schäden durch die »Energiewende« dürften an die Schäden des Zweiten Weltkrieges heranreichen.

Der Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen trifft immer öfter auf massiven Widerstand betroffener Bürger. Viele Bürger sehen nicht mehr ein, dass sie bedingt durch diese Maßnahmen gesundheitliche Beeinträchtigungen, massiven Wertverlust ihrer Immobilien und höchste Strompreise bei unsicherer Versorgung, hinnehmen sollen.

Das Ziel grüner Energiediktatur ist das rücksichtslose zupflastern des ländlichen Raums mit gigantischen Industriewindfabriken, ohne dass sich die betroffenen Bewohner bisher  dagegen erfolgreich  wehren konnten. Abgesehen von den Kosten ist in dieser grünen Welt keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Das grüne religiöse Programm der erneuerbaren Energien ist kaum mit der Freiheit des Einzelnen, den Grundrechten oder dem Privateigentum vereinbar.

Es ist weder wirtschaftlich noch klimatisch sinnvoll. Mit ihrem Beifall für diese neue grüne Welt tragen die Bürger selbst zur Schaffung neuer antidemokratischer Bürokratien bei und setzen damit ihre persönliche Freiheit und ihr Eigentum selbst aufs Spiel.

Viele Menschen die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, leiden unter dem Infraschall. Schlafentzug, Übelkeit, Reizbarkeit, Ohrensausen, Kopfschmerzen, Herzunregelmäßigkeiten, Müdigkeit, Depressionen, Selbstmordgedanken. Von der Fraktion PRO-Windenergie, werden diese Menschen als Spinner und Simulanten abgetan.  Motto: Was man nicht hören oder sehen kann, kann auch keine negativen Auswirkungen haben.

Trotz der sehr wohl vorhandenen ausführlichen Dokumentation über die lebensbedrohlichen Auswirkungen von Infraschall, soll der Ausbau von Windenergie weiter voran getrieben werden. Die Windräder werden immer größer und somit immer gefährlicher.

Die kaum mehr zu haltende Begründung des grünen Kreuzzugs: die globale Erwärmung.

Das Schlagwort „Erneuerbare Energie“ kann mühelos ersetzt werden durch „Erneuerbare Zerstörung“. Gemeint ist hier nicht nur die Zerstörung der Landschaft, das Schreddern von Vögeln, das Wegnehmen von Lebensraum der am Boden lebenden Tiere, sondern in erster Linie auch das in Kauf nehmen vibroakustischer Erkrankungen der betroffenen Menschen gepaart mit viszeraler Schwingungsstörung des Vestibulums.

Jeder der sich für Umweltschutz einsetzt, sollte einmal die Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien überdenken, anstatt blindlings nur auf Wind und Strom zu setzen. Der Öffentlichkeit wird die Windenergie als Umweltfreundlich verkauft. Aber das stimmt nicht! Außerdem trägt sie erheblich dazu bei die Sicherheit des Stromnetzes zu gefährden.

Dass Windenergie keine Umweltschäden verursacht, ist reines Wunschdenken.

Die Windindustrie hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Windparks haben nicht nur die ästhetische Schönheit unserer Kulturlandschaften zerstört, sondern hinterlassen auch einen riesengroßen ökologischen Fußabdruck. Den  Windturbinen werden erhebliche Flächen an Wald und Ackerflächen geopfert. Zufahrtsstraßen nehmen zusätzlichen Raum in Anspruch. Tonnen von Beton für die Turbinen Fundamente werden in die Landschaft gekippt.

Die Energiewende hat für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.

Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Deutschland will die Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!

In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht unabdingbar sind. Entgegen der Pro-Windkraft-Vertreter gibt es  für diejenigen, die im Schatten der Windenergieanlagen leben, keine Diskussionen darüber, dass die Windenergieanlagen ihre zuvor ungestörte gesunde Lebensweise geschädigt haben.

Horst Roosen, Vorstand des URT |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt mit Nachdruck den Standpunkt, dass die Maßnahmen zur  Klimarettung nicht auf Kosten der Gesundheit von Menschen gehen darf. Wir wollen unsere uralten Kulturlandschaften nicht durch monströse Windradgiganten zerstört sehen. Wir wollen uns nicht mitschuldig am Gemetzel von Vögeln, Fledermäusen und Insekten machen. Wir wollen keine Windparks an unseren Küsten die dazu beitragen, dass Seevögel geschreddert werden und orientierungslos gewordene Meeressäugetiere an unseren Stränden qualvoll verenden.

Windräder sind die mit den meisten Nachteilen behaftete grüne Energie.

Die Politik macht hier das, was sie am besten kann, sie führt ein ganzes Volk hinter die Fichte. Bei dem Thema Klimawandel spielen auch die Medien eine unrühmliche Rolle. Sie spielen „Stille Post“  wobei dann am Ende Hunderttausende Feinstaub Tote herauskommen. Sie unterstützen dabei die politische Marschrichtung: „Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. (Angela Merkel, 03.02.2003 im Präsidium der CDU).

Der Klimawandel wird durch parteipolitische Zwänge und durch naive Verlautbarungen, dass  durch bestimmte Verhaltensweisen von einzelnen Personen die Erderwärmung minimiert oder gar verhindert werden könnte, sowohl trivialisiert als auch unglaubwürdig gemacht.

Wind und Sonne liefern zu ungleichmäßig, können ein Industrieland wie Deutschland nicht sicher mit Energie versorgen. Deutschland exportiert häufig dann Strom, wenn auch im europäischen Netz zu viel vorhanden ist. Dann muss oft genug noch eine gute Stange Geld mitgeliefert werden, damit irgendjemand diesen Strom abnimmt. Die Zeche zahlt der deutsche Stromverbraucher. Wenn der nicht mehr zahlen kann, wird er vom Netz abgeklemmt. Problem gelöst!

Über ein Gerichtsurteil, welches die Genehmigungen für Windräder in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt, berichtet im folgenden Beitrag Holger Douglas:

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Windkrafturteil. Baden-Württemberg: Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt den Bau zweier Windparks. Da die gesamte Genehmigungspraxis bisheriger Anlagen betroffen ist, steht der Windkraftausbau im Südwesten generell in Frage. Die Stuttgarter Landesregierung hat jetzt ein riesiges Problem.

Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.

Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw. Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im wesentlichen alle rechtswidrig sind. Eine größere Klatsche ist für eine Landesregierung kaum vorstellbar. Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz fasst die wesentlichen Inhalte der VGH-Beschlüsse folgendermaßen zusammen:

»Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.

Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.«

Eigentlich hätten alle Voraussetzungen für die Genehmigungen der Umwandlung des auf den Anlagenstandorten stehenden Waldes wegen der Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft werden müssen. Die Landesregierung Baden-Württemberg argumentierte, dass zum Beispiel die Rodung des Waldes für die Windkraftanlagen nicht unter das Genehmigungsverfahren falle. Das überzeugte den Senat nicht, wie es in dem Beschluss ausdrücklich heißt.

»Wenn auf dem Anlagenstandort eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart bald in eine andere Nutzungsart (Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage) umgewandelt werden müsse, handele es sich um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG«, so erläutert Anwalt Faller die Urteilsbegründung.

Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. So müssten laut Senat beispielsweise Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und Jagdreviere sowie Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder Fledermäuse mit betrachtet werden.

Außerdem seien keine ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden, auch daraus ergebe sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese Rechtsverstöße sind laut VGH-Senat auch keine Kleinigkeiten, die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein absoluter Verfahrensfehler.

Die Waldumwandlungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil die von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und auch ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde. Deutlicher geht´s nicht.

Die weitreichende Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden.

Dabei ist die überhaupt nicht zu unterschätzen: Dieses neue Urteil des VGH könnte das Aus für die Windkraft in Baden-Württemberg bedeuten.

Anwalt Rico Faller stellt fest: »Bei den Beschlüssen des VGH Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht.«

Umweltrechtliche Vorschriften seien nicht oder unzutreffend angewandt worden, damit habe auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ordnungsgemäß stattgefunden. Rechtsanwalt Faller sieht, dass diese Entscheidung künftig dazu führen wird, dass vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG – und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist. Diese Beteiligung wiederum führe eher dazu, dass Abwägungsbelange umfassender und verlässlicher ermittelt und gewichtet würden als lediglich in einem nicht-öffentlichen Verfahren.

Wie die Landesregierung Baden-Württemberg weiter die Landschaften des Südwestens rigoros mit Windrädern bestücken will, wird interessant.

Damit ist das große Projekt einer gigantischen Windindustrieanlage im südlichen Schwarzwald erst einmal auf Eis gelegt. Das Singener Unternehmen, das den Industriepark errichten wollte, hatte viel Geld in das Projekt gesteckt und schon die Wälder für die Windräder roden lassen.

Für Michael Thorwart, Universitätsprofessor für Theoretische Physik, der auch schon den Schwindel im baden-württembergischen Windatlas aufdeckte, ist das Urteil ein rechtsstaatliches Trostpflaster: »Es zeigt sich, dass unser demokratischer Rechtsstaat sich auch nicht durch eine ideologiegetriebene „Energiepolitik“ aus den Angeln heben lässt, was zunächst einmal beruhigend ist. Allerdings müssen wir Bürgerinnen und Bürger weiter wachsam sein.«

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Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon 06071- 9816811
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  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
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