Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg
sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz
vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks
„Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt.
(10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das
Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.
Doch zunächst ein paar
generelle Anmerkungen zur Windkraft:
Den immer wieder veröffentlichten Umfragen zufolge, dass die
Mehrheit der Deutschen, Windrädern positiv gegenüberstehen und keinerlei
Beeinträchtigungen zu vermelden hätten, dürfte dem Umstand geschuldet sein,
dass es keine unabhängigen und verlässlichen Informationen aus „Mainstream“
-Medien gibt.
So ist zum Beispiel in der Öffentlichkeit weitgehend
unbekannt, dass so ein Windrad im Schnitt nur eine Lebensdauer von 20
Betriebsjahren hat. Die Energiepolitik diskutiert dieses Thema, zumindest in
der Öffentlichkeit nicht. Dabei hat die kurze Lebensdauer enorme Auswirkungen
auf die Stromkosten.
Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable Natur zerstörende
Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher
nicht erreichen, werden nur wegen der staatlichen Subventionen und wegen hoher
Steueranreize gebaut. Der Depp in diesem System ist der Steuerzahler, der das
alles bezahlen muss.
Die grüne Ideologie ist verantwortlich für die massiven
Umweltschäden durch Landschaftsverbrauch, Flächenversiegelung,
Bodenverdichtung, Lärm- und Zirkulationsstörungen der Umwelt und die
zerstörerische Gewalt der Rotoren gegenüber den Vögeln und Insekten. Der
Klimawahn ist die neue Religion und vor dieser haben Arten- und
Tierschutz wenig Platz.
Wenn der Wind weht und somit massenhaft Strom anfällt, wird
er oft überhaupt nicht gebraucht und einlagern kann man ihn auch nicht. Zudem
kommt noch die Erkenntnis, dass der Wind zwar keine Rechnung schickt, aber
trotzdem Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat!
Wenn Schäden am sozialen, ökologischen und ökonomischen
System auftreten, wenn Gedachtes zur Tatsache erhoben wird und wenn Intoleranz
die verhaltensbestimmende Grundeinstellung wird, dann verliert jede Ideologie
ihre förderliche Eigenschaft und verkehr sich ins Gegenteil. Dann muss zu Recht
ein pathologischer Befund diagnostiziert werden.
Der Artenschutz soll
aufgeweicht werden, um noch mehr Windräder in die Landschaft zu setzen.
Was zählt schon der Schwarzstorch? Das Rebhuhn? Der Rote
Milan? Egal, sie können geschreddert werden. Auf Millionen getöteter Vögel,
Fledermäuse und Insekten kommt es offenbar nicht mehr an. Denn im Zweifel gegen
Vögel und für mehr Windräder. Das fordert jetzt die Windkraftindustrie. Sie hat
den Artenschutz als Haupthindernis ausgemacht: »Zusätzlich sehen sich die
Genehmigungsbehörden einem massiven Druck und Klagen von Gegnern ausgesetzt,
während gleichzeitig oft die eindeutige Unterstützung aus der Landes- und
Bundesebene für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt.« Die
Windleute fordern »eine Kraftanstrengung der Branche, des Bundes und der Länder
– einen Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land.«
Die Windenergie ist
entgegen aller Behauptungen keineswegs „grün“!
Sie ist auch nicht zuverlässig! Sie zerstört die Landschaft!
Sie verursacht beim Menschen Gesundheitsschäden! Sie ist schädlich für Flora
und Fauna! „Es geht nur um das Geld. Sobald keine Subventionen mehr fließen und
alle Steueranreize eingestellt sind, hat sich das Problem von selbst erledigt“,
sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Die wirtschaftlichen Schäden durch die
»Energiewende« dürften an die Schäden des Zweiten
Weltkrieges heranreichen.
Der Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen trifft
immer öfter auf massiven Widerstand betroffener Bürger. Viele Bürger sehen
nicht mehr ein, dass sie bedingt durch diese Maßnahmen gesundheitliche
Beeinträchtigungen, massiven Wertverlust ihrer Immobilien und höchste
Strompreise bei unsicherer Versorgung, hinnehmen sollen.
Das Ziel grüner Energiediktatur ist das rücksichtslose
zupflastern des ländlichen Raums mit gigantischen Industriewindfabriken, ohne
dass sich die betroffenen Bewohner bisher dagegen erfolgreich wehren konnten. Abgesehen von den Kosten ist
in dieser grünen Welt keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Das grüne religiöse
Programm der erneuerbaren Energien ist kaum mit der Freiheit des Einzelnen, den
Grundrechten oder dem Privateigentum vereinbar.
Es ist weder wirtschaftlich noch klimatisch sinnvoll. Mit
ihrem Beifall für diese neue grüne Welt tragen die Bürger selbst zur Schaffung
neuer antidemokratischer Bürokratien bei und setzen damit ihre persönliche
Freiheit und ihr Eigentum selbst aufs Spiel.
Viele Menschen die in der Nähe von Windkraftanlagen leben,
leiden unter dem Infraschall. Schlafentzug, Übelkeit, Reizbarkeit, Ohrensausen,
Kopfschmerzen, Herzunregelmäßigkeiten, Müdigkeit, Depressionen,
Selbstmordgedanken. Von der Fraktion PRO-Windenergie, werden diese Menschen als
Spinner und Simulanten abgetan. Motto: Was man nicht hören oder sehen
kann, kann auch keine negativen Auswirkungen haben.
Trotz der sehr wohl vorhandenen ausführlichen Dokumentation
über die lebensbedrohlichen Auswirkungen von Infraschall, soll der Ausbau von
Windenergie weiter voran getrieben werden. Die Windräder werden immer größer
und somit immer gefährlicher.
Die kaum mehr zu
haltende Begründung des grünen Kreuzzugs: die globale Erwärmung.
Das Schlagwort „Erneuerbare Energie“ kann mühelos ersetzt
werden durch „Erneuerbare Zerstörung“. Gemeint ist hier nicht nur die
Zerstörung der Landschaft, das Schreddern von Vögeln, das Wegnehmen von
Lebensraum der am Boden lebenden Tiere, sondern in erster Linie auch das in
Kauf nehmen vibroakustischer Erkrankungen der betroffenen Menschen gepaart mit
viszeraler Schwingungsstörung des Vestibulums.
Jeder der sich für Umweltschutz einsetzt, sollte einmal die
Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien überdenken, anstatt blindlings nur auf
Wind und Strom zu setzen. Der Öffentlichkeit wird die Windenergie als
Umweltfreundlich verkauft. Aber das stimmt nicht! Außerdem trägt sie erheblich
dazu bei die Sicherheit des Stromnetzes zu gefährden.
Dass Windenergie keine
Umweltschäden verursacht, ist reines Wunschdenken.
Die Windindustrie hat erhebliche negative Auswirkungen auf
die Umwelt. Die Windparks haben nicht nur die ästhetische Schönheit unserer
Kulturlandschaften zerstört, sondern hinterlassen auch einen riesengroßen
ökologischen Fußabdruck. Den Windturbinen werden erhebliche Flächen an
Wald und Ackerflächen geopfert. Zufahrtsstraßen nehmen zusätzlichen Raum in
Anspruch. Tonnen von Beton für die Turbinen Fundamente werden in die Landschaft
gekippt.
Die Energiewende hat
für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.
Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet,
sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren
Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Deutschland will die
Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!
In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den
Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden
lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und
Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem
Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von
Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft
gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die
Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht
unabdingbar sind. Entgegen der Pro-Windkraft-Vertreter gibt es für
diejenigen, die im Schatten der Windenergieanlagen leben, keine Diskussionen
darüber, dass die Windenergieanlagen ihre zuvor ungestörte gesunde Lebensweise
geschädigt haben.
Horst Roosen, Vorstand des URT |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
vertritt mit Nachdruck den Standpunkt, dass die Maßnahmen zur
Klimarettung nicht auf Kosten der Gesundheit von Menschen gehen darf. Wir
wollen unsere uralten Kulturlandschaften nicht durch monströse Windradgiganten
zerstört sehen. Wir wollen uns nicht mitschuldig am Gemetzel von Vögeln,
Fledermäusen und Insekten machen. Wir wollen keine Windparks an unseren Küsten
die dazu beitragen, dass Seevögel geschreddert werden und orientierungslos
gewordene Meeressäugetiere an unseren Stränden qualvoll verenden.
Windräder sind die mit
den meisten Nachteilen behaftete grüne Energie.
Die Politik macht hier das, was sie am besten kann, sie
führt ein ganzes Volk hinter die Fichte. Bei dem Thema Klimawandel spielen auch
die Medien eine unrühmliche Rolle. Sie spielen „Stille Post“ wobei dann
am Ende Hunderttausende Feinstaub Tote herauskommen. Sie unterstützen dabei die
politische Marschrichtung: „Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in
der Bevölkerung zu stärken. (Angela Merkel, 03.02.2003 im Präsidium der
CDU).
Der Klimawandel wird durch parteipolitische Zwänge und durch
naive Verlautbarungen, dass durch bestimmte Verhaltensweisen von
einzelnen Personen die Erderwärmung minimiert oder gar verhindert werden
könnte, sowohl trivialisiert als auch unglaubwürdig gemacht.
Wind und Sonne liefern zu ungleichmäßig, können ein
Industrieland wie Deutschland nicht sicher mit Energie versorgen. Deutschland
exportiert häufig dann Strom, wenn auch im europäischen Netz zu viel vorhanden
ist. Dann muss oft genug noch eine gute Stange Geld mitgeliefert werden, damit
irgendjemand diesen Strom abnimmt. Die Zeche zahlt der deutsche
Stromverbraucher. Wenn der nicht mehr zahlen kann, wird er vom Netz abgeklemmt.
Problem gelöst!
Über ein Gerichtsurteil, welches die Genehmigungen für
Windräder in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt, berichtet im folgenden
Beitrag Holger Douglas:
+++
Windkrafturteil.
Baden-Württemberg: Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt den
Bau zweier Windparks. Da die gesamte Genehmigungspraxis bisheriger Anlagen
betroffen ist, steht der Windkraftausbau im Südwesten generell in Frage. Die
Stuttgarter Landesregierung hat jetzt ein riesiges Problem.
Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg
sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz
vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks
„Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt.
(10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das
Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.
Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw.
Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten
VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu
Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im
wesentlichen alle rechtswidrig sind. Eine größere Klatsche ist für eine
Landesregierung kaum vorstellbar. Der Karlsruher Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz fasst die
wesentlichen Inhalte der VGH-Beschlüsse folgendermaßen zusammen:
»Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind
rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und
zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu
Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese
von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und
ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.«
Eigentlich hätten alle Voraussetzungen für die Genehmigungen
der Umwandlung des auf den Anlagenstandorten stehenden Waldes wegen der
Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft
werden müssen. Die Landesregierung Baden-Württemberg argumentierte, dass zum
Beispiel die Rodung des Waldes für die Windkraftanlagen nicht unter das Genehmigungsverfahren
falle. Das überzeugte den Senat nicht, wie es in dem Beschluss ausdrücklich
heißt.
»Wenn auf dem Anlagenstandort eine Waldnutzung besteht und
deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart bald in eine andere
Nutzungsart (Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage)
umgewandelt werden müsse, handele es sich um eine die Anlage im Sinne von § 3
Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG«,
so erläutert Anwalt Faller die Urteilsbegründung.
Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten
Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die
Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes
wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. So
müssten laut Senat beispielsweise Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und
Jagdreviere sowie Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder
Fledermäuse mit betrachtet werden.
Außerdem seien keine ausreichenden forstrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden, auch daraus ergebe sich die
Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese Rechtsverstöße sind laut VGH-Senat auch
keine Kleinigkeiten, die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein absoluter
Verfahrensfehler.
Die Waldumwandlungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil die
von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und
auch ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde. Deutlicher
geht´s nicht.
Die weitreichende
Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche
Diskussion gefunden.
Dabei ist die überhaupt nicht zu unterschätzen: Dieses neue
Urteil des VGH könnte das Aus für die Windkraft in Baden-Württemberg bedeuten.
Anwalt Rico Faller stellt fest: »Bei den Beschlüssen des VGH
Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über
die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht.«
Umweltrechtliche Vorschriften seien nicht oder unzutreffend
angewandt worden, damit habe auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
ordnungsgemäß stattgefunden. Rechtsanwalt Faller sieht, dass diese Entscheidung
künftig dazu führen wird, dass vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10
BImSchG – und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist. Diese
Beteiligung wiederum führe eher dazu, dass Abwägungsbelange umfassender und
verlässlicher ermittelt und gewichtet würden als lediglich in einem
nicht-öffentlichen Verfahren.
Wie die Landesregierung Baden-Württemberg weiter die Landschaften
des Südwestens rigoros mit Windrädern bestücken will, wird interessant.
Damit ist das große Projekt einer gigantischen
Windindustrieanlage im südlichen Schwarzwald erst einmal auf Eis gelegt. Das
Singener Unternehmen, das den Industriepark errichten wollte, hatte viel Geld
in das Projekt gesteckt und schon die Wälder für die Windräder roden lassen.
Für Michael Thorwart, Universitätsprofessor für Theoretische
Physik, der auch schon den Schwindel im baden-württembergischen Windatlas
aufdeckte, ist das Urteil ein rechtsstaatliches Trostpflaster: »Es zeigt sich,
dass unser demokratischer Rechtsstaat sich auch nicht durch eine
ideologiegetriebene „Energiepolitik“ aus den Angeln heben lässt, was zunächst
einmal beruhigend ist. Allerdings müssen wir Bürgerinnen und Bürger weiter
wachsam sein.«
***
Die Mitglieder der UTR e.V.- Glücktuning
Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.
Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur
Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen
Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine
Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das
Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr
Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem
Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.
Als Fördermitglied der
UTR e.V.- Glücktuning Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der
gesagt haben soll:
„Da es förderlich für die Gesundheit
ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“
Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden,
zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum
Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und
die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die
„Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und
erfüllter.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten
Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
„gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben“
UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Wer Angst hat, er könnte etwas
falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat
sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In
den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich
handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur
letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.
Wer
Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie
sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des
Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des
Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien
am 14.Juli 2019 und kann
JETZT HIER
BESTELLT WERDEN.