Dienstag, Dezember 17, 2019

ProuFX: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

ProuFX
https://proufx.com
Telefon: +442038076527
E-Mail: support@proufx.info
verification@proufx.info

Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich im Namen von ProuFX vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten. ProuFX existiert nach FI-Ermittlungen nicht. 

ProuFX ist von FI nicht autorisiert , Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in
Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI.  Außerdem wurden Finansinspektionen von keinem anderen EWR Land grenzüberschreitende Aktivitäten für ProuFX gemeldet . 
ProuFX ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen , in dem das Unternehmen angibt, dass es seinen Sitz hat.

FI warnt Investoren und andere, mit Unternehmen zu handeln, die nicht befugt sind, Finanzgeschäfte zu tätigen.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







IMS International Marketing ServicesGmbH: Kontensperre und Abwicklung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts

Am 17. und 20. Februar 2017 hat die BaFin nach § 4 Absatz 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) über die bekannten noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services GmbH, Greven, in Deutschland eine Kontensperre verhängt, die von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist.

Mit Bescheid vom 5. April 2017 verfügte sie außerdem an die IMS International Marketing Services GmbHgemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 ZAG, das unerlaubt für Onecoin Ltd, Dubai, betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen, und ordnete die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte an. Für den Fall, dass das Unternehmen der Einstellungsverfügung zuwider handeln sollte, drohte die Behörde an, ein Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro festzusetzen. Die Abwicklungsanordnung bewehrte sie mit einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 150.000 Euro. Die Verwaltungsakte einschließlich der Zwangsgeldandrohungen sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Die BaFin hat der IMS International Marketing Services GmbH aufgegeben, das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten.

Hintergrund
Die Onecoin Ltd, Dubai, steht in einem Verbund von Unternehmen, die unter der Marke „OneCoin“ über ein mehrstufiges Vertriebssystem weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland virtuelle Werteinheiten vertreiben, die sie als Kryptowährung deklarieren. Im Auftrag von Onecoin Ltd ließ sich die IMS International Marketing Services GmbH von Anlegern, die in den Besitz von „Onecoins“ kommen wollten, die dafür zu leistenden Entgelte auf wechselnde Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland überweisen und leitete die Gelder im Auftrag von OneCoin Ltd an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter.

Die Dienstleistung ist als Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 ZAG zu qualifizieren, das als Zahlungsdienst nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG unter Erlaubnisvorbehalt steht. Die erforderliche Erlaubnis, die durch die BaFin zu erteilen gewesen wäre, hatte und hat die IMS International Marketing Services GmbH nicht.

Insgesamt hat die IMS International Marketing Services GmbH aufgrund der mit der Onecoin Ltd geschlossenen Vereinbarung zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro angenommen. Davon liegen noch rund 29 Millionen Euro auf den derzeit gesperrten Konten.

Die BaFin darf keine Aussagen zur zivilrechtlichen Wirksamkeit der Verträge machen, die Einzahler abgeschlossen haben, um in den Besitz von „Onecoins“ zu gelangen. Entsprechende Anfragen kann sie daher nicht beantworten.

Der Bescheid vom 5. April 2017 ist bestandskräftig. Die Bescheide vom 17. und 20. Februar 2017 sind noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
10.04.2017, geändert am 17.12.2019 |

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Das Klimapaket als Weihnachtsgeschenk der Regierung an die Bürger ist leider vom Umtausch ausgeschlossen.

Die „Beschenkten“ werden mit massiven Steuererhöhungen bedacht. Auto fahren und Heizen wird ein ganzes Stück teurer. Die so genannten „Entlastungen“ sind reine Verpackung. Die Grüne Ökodiktatur hat mit der Verbreitung von Angst vor einer bevorstehenden Klimakatastrophe eine  kollektive Klima- Hysterie ausgelöst und diesen Beutezug überhaupt erst möglich gemacht.

Mit der gegenwärtigen Klimapolitik und dem selbst aufgebauten Druck „der Notwenigkeit sofortigen Handelns“, droht eine dramatische Schwächung der Deutschen Wirtschaft.  Die grüne Politik und die mit ihr verbundenen ökologischen Aktivisten betrachten sich als zukunftsorientiert und sozial fortschrittlich. Das Gegenteil ist aber der Fall.

  • Wir sollten uns dagegen wehren, dass der Klimawandel, mit weniger Wachstum, mehr Steuern, sozialer Ungleichheit, und Arbeitslosigkeit, bekämpft werden soll. Offensichtlich kommt es weiniger auf das Retten an, sondern auf das große Geschäft mit der Umweltangst.

Das Totschlagargument der Öko-Aktivisten: 

„Die Mehrheit der Wissenschaftler ist davon überzeugt, dass nur noch wenig Zeit bleibt, um der Klima-Apokalypse zu entgehen“.  Angeblich sind fast alle Wissenschaftler davon überzeugt, dass wir in der schlimmsten aller möglichen Welten am Rande eines Abgrunds leben, und sind besorgt darüber, was das Klima aufgrund unseres destruktiven Verhaltens in naher Zukunft für uns bereithält. Es wird zwar ständig behauptet, dass über die globale Erwärmung wissenschaftlicher Konsens bestehe, aber dieser angebliche Konsens existiert nicht. Die Wissenschaft lebt von  Fakten und  nicht von der Anzahl der Anhänger  die eine Vermutung zu einer konsolidierten wissenschaftlichen Theorie machen.

Die EU und die Grünen haben einen milliardenschweren Markt für den Klimawandel geschaffen.

Die Klimapakete und die Klimafinanzierunsprogramme, führen dazu, dass es den Wissenschaftler nicht allzu schwer fällt, zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass die Klima-Apokalypse bevorsteht.

  • Das jetzt verabschiedete Klimapaket ist eine massive Steuererhöhung die viele Menschen in Not bringen wird. Sie dient weder dem Klima, noch den Menschen noch ist sie überhaupt notwendig. Es ist zu befürchten, dass als nächster Schritt an der kompletten Abschaffung der Demokratie gearbeitet wird. 

Was haben Experten nicht alles schon vorhergesagt:

Überbevölkerung, schmelzende Polkappen, steigende Meeresspiegel; Waldsterben war mal fürchterlich „in“.  Zu viele Menschen würden die Ressourcen des Planeten überfordern und bald zu Armut und einem Zusammenbruch der Zivilisation führen. Ozonloch, Atomkrieg und überhaupt die Klimakatastrophe sorgten für schön schaurige Schlagzeilen. Eingetroffen ist nichts davon. Aber ein solches Kassandra ist wohl ein zu gutes Geschäftsmodell, als das man es freiwillig aufgibt.

Die gesamte katastrophale Angst vor der globalen Erwärmung beruht auf sehr ungenauen und fast immer falschen Simulationsmodellen. die natürliche Variabilität nicht erklären können. Es ist unverantwortlich und unrealistisch, den Menschen die Schuld an der Erwärmung zu geben, und außerdem ist es Unsinn, alle Untergangswarnungen zu glauben. Natur, nicht die Aktivität des Menschen, bestimmt das Klima.

Voraussetzung für Wohlstand ist Wirtschaftswachstum.

In fast allen Ländern der Welt geht es den Menschen heute besser als noch vor 50 Jahren.  In China zum Beispiel gibt es deutlich weniger Arme, weniger Menschen leiden an Hunger oder sterben an ansteckenden Krankheiten. Erkennbarer Fortschritt also.

  • Doch die Propheten der Katastrophe wollen etwas anderes: Die Gesellschaft total umbauen und die Demokratie abschaffen zugunsten eines ökologisch autoritären Systems.

Die Folgen sind schon sichtbar: Verunglimpfung von Kritikern des Klimaarlarmismus   als Ketzer. Andere Meinungen werden mundtot gemacht, die wirtschaftliche Existenz vernichtet.

Der Zwang zu immer neuen unsinnigen und teuren Vorschriften:

Häuser müssen zwangsweise verpackt werden in brandgefährlichen Kunststoffverpackungen. Ein Land nimmt fast widerspruchslos hin,, das seine preisgünstige, zuverlässige Energieversorgung gekappt wir.  Autobesitzer akzeptieren zwar murrend, aber immerhin duldsam, dass ihre Autos weggenommen werden, weil sie angeblich die Luft zu sehr verschmutzen.

An den Universitäten hat eine Forschung Einzug gehalten, die diesen Namen nicht mehr verdient.

Es darf nur noch das herauskommen, was in das katastrophenpolitische Konzept passt.  Ich kann mir gut vorstellen, sie würden auch noch erzählen, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Und zu befürchten steht, dass das viele für bare Münze nehmen.  Betrüger und Scharlatane – in der Wissenschaft -  ein großartiger Erfolg des neuen Menschen.   

Die jahrelange Weltuntergans-Propaganda hat die Sicht der Bürger auf die Realität desorientiert und stark verzerrt.

Die täglichen Alarmismus-Nachrichten in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen haben die Bevölkerung glauben gemacht, der Untergang des Planeten stehe unmittelbar bevor. Am Klimawandel kann der Mensch nichts ändern.  Die angeblich von Menschen verursachte katastrophale globale Erwärmung ist eine riesige Täuschung auf die viele Menschen (leider) hereingefallen sind.

Wie sich die Hysterie und die passende wissenschaftliche Meinung im Zusammenhang mit dem Klimawandel finanziert, wird von niemandem hinterfragt.

Fortschritte bei der Bekämpfung des Klimawandels  gibt es offensichtlich nicht. Aber es wird für jede noch so absurde rhetorische Klima-Rakete Geld  bereit gestellt. Um eine Kostenkontrolle kümmert sich offenbar keiner. Geschweige denn um  eine Kontrolle des Nutzens.  

  • Von einer Gesellschaft die sich von einem Schule schwänzenden Teenager, der über kaum wissenschaftliche Kenntnisse verfügen dürfte und scheinbar für ideologische und kommerzielle Zwecke ausgebeutet wird, die Richtung vorgeben lässt, ist eigentlich nichts mehr Großes zu erwarten. Für diese Menschen ist Umweltschutz  mehr Religion als Wissenschaft.

„Wer diesen geldhungrigen Planetenrettern entkommen möchte, sollte bei der nächsten Wahl nicht vergessen die Quittung für dieses Schurkenstück auszustellen“ empfiehlt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. 

Glückliche Menschen lassen sich von der Umwelthysterie nicht beeindrucken.

Glück ist kein Zufall sondern eine Geisteshaltung. Glückliche Menschen maximieren mit ihrer positiven Einstellung, der Beachtung ihrer Intuition und ihrem festen Glauben an eine Glückliche Zukunft ihre Chancen in allen Lebensbereichen. Glück kommt von „innen“, die äußeren Faktoren spielen zwar auch eine Rolle, sind im Gegensatz zu den eigenen Empfindungen und Gedanken jedoch zweitrangig. Für die eigene Gesundheit sind wir selbst verantwortlich, und damit auch für unser Glück.

Die Angst vor einem Klimawandel und dem Untergang der Erde teilen diese Menschen nicht, denn sie wissen, dass der Weltuntergang nicht stattfindet.

Sie nehmen nicht teil an der skurrile Blüten treibenden Klima-Hysterie. Sie werden auch nicht nur noch mit dem Fahrrad unterwegs sein, sie essen und trinken, was ihnen schmeckt und sie tun wozu sie Lust haben.

Die Glückspilze haben erkannt, dass sie wesentlich mehr Einfluss auf ihr eigenes Glück nehmen können als es den meisten Menschen überhaupt bewusst ist. Jeder produziert sein Glück selbst. Deshalb wird es Zeit, der gesellschaftlichen Klima-Hysterie den Boden zu entziehen und die Diskussion um den Klimawandel faktenbasiert zu führen. Extreme Wetterereignisse, wie sie heute dem Klimawandel angelastet werden, hat es schon immer gegeben.

  • Das Glück ist stärker als die „Klimareligion“ die entgegen aller Vernunft der „Erde“ die Vorherrschaft über die Menschen einräumen will, wo der Mensch allein nicht mehr im Mittelpunkt des Denkens stehen soll, sondern das Leben als Ganzes.“ 

Die Mitglieder der UTR e.V.- Glücktuning Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Glücktuning Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

  • „Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Wer mitreden will, sollte auch die richtigen Argumente parat haben. Dazu empfehlen wir Ihnen die Lektüre des neu erschienen Buches des Wissenschafts- und Technikjournalisten Holger Douglas: „Mit Vollgas gegen die Natur“ –wie Umweltschutz zum Ökowahn wird-.

Wir dürfen vorab verraten, dass der Weltuntergang nicht stattfindet. Sie nach der Lektüre dieses Buches nicht nur noch mit dem Fahrrad unterwegs sein müssen, außer natürlich, wenn Sie wollen, und Sie essen und trinken sollen, was Ihnen schmeckt. Tun Sie, wozu Sie Lust haben. Die Erde dankt es Ihnen sogar, wie Sie zum Beispiel über den wichtigsten Trick der natur im Kapitel über „CO 2“ – „das arme Molekül“ lesen können.

Kein Grund zur Panik, verspricht das Buch ausdrücklich. Es werden gründlich die wesentlichen Themenbereiche untersucht, gehört, was unabhängige Wissenschaftler zu sagen haben und es gibt Anregungen, an die Sie nicht glauben müssen, die Ihnen aber gute Entscheidungshilfen geben können.

„Wer Antworten sucht ist mit diesem Buch, in welchem die Begriffe auf den Prüfstand kommen und untersucht wird, was dran ist, bestens bedient“ sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Thompson–Russo Securities LLC: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Thompson–Russo Securities LLC / Thompson Russo Securities
1385 5th Ave,
New York, NY 10029 United States
Telephone: + 1 917 595 2318
Fax: + 1 917 793 3118
Email: info@thompsonrussosecurities.com
Website: www.thompsonrussosecurities.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







www.npinvestgroup.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 17. Dezember  2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.npinvestgroup.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.npinvestgroup.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, unter der Bezeichnung NP Invest Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als NP Invest ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischen Rechts NP Invest S.à r.l. in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Telefon: 06071-9816813
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.




Montag, Dezember 16, 2019

Lassen Sie Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach auf sich beruhen! Es ist falsch, den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Betroffene Anleger geben sich mitunter selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist aber eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren.

Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.

Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen.

Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.

Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Auch mit betrügerischen Kreditangeboten werden die Kunden um ihr Geld gebracht.

Die Anbieter sind Betrüger, die sich als Kreditgeber oder Vermittler von Kreditinstituten ausgeben. Sie bieten Verbraucherkredite zu sehr attraktiven Konditionen. Wenn ein Verbraucher das Angebot annehmen möchte, wird er gebeten, bestimmte Zahlungen zur Deckung der mit dem Kredit verbundenen Kosten zu leisten. Diese Kosten sind jedoch fiktiv. Werden die geforderten Kosten bezahlt verschwindet der Kreditgeber spurlos.

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger, aber auch so manche Rechtsanwälte nicht vorbereitet.

Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern. Europaweit gibt es bereits viele tausend Opfer.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Wer als Anleger Geld verloren hat  oder sich falsch beraten fühlt, hat die Möglichkeit, gegen Banken, Versicherungen und Co vorzugehen.

Mit Spezialisierung auf Anlegerschutz bieten die ESK-Vertragsanwälte die bestmögliche Beratung und falls erforderlich, auch die Vertretung vor Gericht. Diese ESK Rechtsanwälte verfügen über das nötige Wissen, um betroffene Anleger bestmöglich zu beraten

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Bei dem Bemühen investierte Geld zurückholen ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstoßen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen. Betroffene können das Vorgehen gegen die betreffenden Banken gerne mit dem ESK Anwalt besprechen.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung





www.profxsignalalerts.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien


Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt.

www.profxsignalalerts.com
Instagram @ sophiafxtrades 

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

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