Dienstag, Dezember 17, 2019

ProuFX: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

ProuFX
https://proufx.com
Telefon: +442038076527
E-Mail: support@proufx.info
verification@proufx.info

Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich im Namen von ProuFX vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten. ProuFX existiert nach FI-Ermittlungen nicht. 

ProuFX ist von FI nicht autorisiert , Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in
Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI.  Außerdem wurden Finansinspektionen von keinem anderen EWR Land grenzüberschreitende Aktivitäten für ProuFX gemeldet . 
ProuFX ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen , in dem das Unternehmen angibt, dass es seinen Sitz hat.

FI warnt Investoren und andere, mit Unternehmen zu handeln, die nicht befugt sind, Finanzgeschäfte zu tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







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