Betroffene Anleger geben sich mitunter selbst die Schuld an
dem Kapitalverlust. Das ist aber eine falsche Sicht der Dinge. Wer
jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät
oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die
finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen.
Viele Anlagedesaster
beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch
interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit
informieren.
Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.
Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel,
selten Realität. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen
von Anleger um ihr Geld gebracht.
Der Finanzbetrug im
Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen.
Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein
Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen. Der
vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre
Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten
Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser
Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu
gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger,
schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Auch mit
betrügerischen Kreditangeboten werden die Kunden um ihr Geld gebracht.
Die Anbieter sind Betrüger, die sich als Kreditgeber oder
Vermittler von Kreditinstituten ausgeben. Sie bieten Verbraucherkredite zu sehr
attraktiven Konditionen. Wenn ein Verbraucher das Angebot annehmen möchte, wird
er gebeten, bestimmte Zahlungen zur Deckung der mit dem Kredit verbundenen
Kosten zu leisten. Diese Kosten sind jedoch fiktiv. Werden die geforderten
Kosten bezahlt verschwindet der Kreditgeber spurlos.
Auf diese neue Generation
von Finanzbetrug sind viele Anleger, aber auch so manche Rechtsanwälte nicht
vorbereitet.
Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von
Internet- und Cyber-Betrügern. Europaweit gibt es bereits viele tausend Opfer.
In der Regel muss sich
der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen
Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine
eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich
geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren
geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten
sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich
manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
- Für
viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben,
hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich
erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen
eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben
werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte
Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den
betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein
finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es
betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass
sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist.
Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Wer als Anleger Geld
verloren hat oder sich falsch beraten fühlt, hat die Möglichkeit,
gegen Banken, Versicherungen und Co vorzugehen.
Mit Spezialisierung auf Anlegerschutz bieten die
ESK-Vertragsanwälte die bestmögliche Beratung und falls erforderlich, auch die
Vertretung vor Gericht. Diese ESK Rechtsanwälte verfügen über das nötige
Wissen, um betroffene Anleger bestmöglich zu beraten
Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary
Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und
lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum
Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten
im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet
ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.
Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs (Initial Coin
Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Bei dem Bemühen investierte Geld zurückholen ist aufgefallen,
dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und
Compliance-Pflichten verstoßen haben. Hierdurch ist es möglich, die
Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen. Betroffene können das Vorgehen gegen
die betreffenden Banken gerne mit dem ESK Anwalt besprechen.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen
Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen