Donnerstag, August 29, 2019

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an.

Die BaFin hat der Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokyo, Japan, mit Bescheid vom 22. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und E-Mail an, Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländischen Unternehmen im eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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Musterfeststellungsklage: Das „System VW“ hat Erfahrung im Umgang mit Skandalen und Gerichtsprozessen.

Millionen Kunden wurden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz lassen die betrogenen Autokäufer im Regen stehen. Gute Nacht Rechtsstaat!

Etwa 580.000 VW-Fahrzeuge in den USA – und fast 10,5 Millionen weltweit  waren bezüglich der Abgaswerte manipuliert.   Jahrelang hat der VW-Konzern die Verbraucher mit seiner Werbung über die Umweltfreundlichkeit seiner Dieselfahrzeuge getäuscht. Im wirklichen Leben nennt man so etwas Verbraucherbetrug! Viele Autokäufer haben der VW-Werbung vertraut und dachten Sie würden mit solch einem Fahrzeug etwas Gutes für die Umwelt tun.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.  

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Der VW-Konzern war jahrelang in Deutschland beinahe so etwas wie eine Nebenregierung.

Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich wiederholt für die Interessen der Autoindustrie ein, wenn es um die Regulierung von Abgaswerten ging. So traf sie sich mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger und dem CARB-Chef Mary Nichols im Four Seasons in Beverly Hills. Merkel soll damals zu Nichols gesagt haben: „Die strengen Grenzwerte für Stickoxide in Kalifornien schädigen die deutschen Autohersteller“. „Ich habe nie zuvor einen ähnlichen Eingriff gegen unsere Umweltgesetze von einem Politiker erlebt“, sagte Nichols später in einem Interview.

Wie eng der Volkswagenkonzern tatsächlich mit Regierung, Politik und Aufsichtsbehörden verbunden war, sieht man an der (Nicht-) Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Wie auch, wenn der Staat über das Land Niedersachsen selbst am Unternehmen beteiligt ist. Die Niedersächsischen Ministerpräsidenten waren doch alle „VW Leute“. Das politische Maß aller Dinge war immer das Argument mit den Arbeitsplätzen und damit der Freibrief für den VW-Konzern.

"Der Betrug hätte verhindert werden können":

Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung  europäische Kunden zu entschädigen, wie  dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem UTR e.V.

Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme  Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.  

Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.

Skandale gab es im VW-System schon immer.
In guter Erinnerung sind da noch die Versorgung von Betriebsratsmitgliedern mit Prostituierten und die bezahlten Luxus-Shopping-Reisen nach Paris für deren Ehefrauen. Der damalige Betriebsratschef erhielt in 10 Jahren 2 Millionen Euro Prämien, während seine brasilianische Geliebte mit 400.000 Euro versorgt wurde. Auch hohe Beamte profitierten von diesem Treiben. Ja da flossen sogar Monatsgehälter von 5000.- Euro für null Gegenleistung. Der damalige VW-Personalchef war übrigens der Erfinder und Namensgeber der Hartz Gesetze.

In Deutschland wehrt sich der VW-Konzern mit allen Mitteln dagegen, seine Kunden so zu entschädigen wie er es in Amerika getan hat.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versucht VW sich in der Berufungsinstanz mit Vergleichen möglichst billig aus der Affäre zu ziehen. Es ist ein Unding, dass die deutschen Kunden überhaupt vor Gericht ziehen müssen. „Es würde VW gut anstehen. seine Kunden freiwillig zu entschädigen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  Aber offensichtlich kann sich der Konzern auf seine Lobby in Berlin immer noch verlassen. Wieso Gerichte den Betrug an Millionen Autofahrern so verkomplizieren ist unverständlich. Da wurde etwas verkauft und in Verkehr gebracht, was nicht den gesetzlichen Vorschriften  und auch der Produktbeschreibung in keiner Weise entsprach.

Wer im Internet ein Paar Wollsocken mit unvollständigen Angaben zur Wollmischung anbietet, wird sofort abgemahnt und muss eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wo bei Verstoß Tausende Euro Strafe drohen. Hier werden Millionen Kunden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz zieren sich.

VW hat die vom Abgas-Skandal Betroffenen vorsätzlich geschädigt.

Bei den wenigen Gerichten die  solche  Hinweise gaben, wurde die Klage meist zurückgenommen. Offensichtlich gab es da Einigungen die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollten. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die Angst der Kunden vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten von VW als Abwehrstrategie genutzt wird. Dafür spricht die Vergleichsbereitschaft in der Berufungsinstanz.

Der Verband Transport & Enviroment hat jin Brüssel Zahlen aus einer Studie bekannt gegeben:
Danach haben Deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro zu viel  für Benzin und Diesel ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge viel mehr verbrauchen als von den Herstellern angegeben.
Berücksichtigt man jetzt noch den immensen Wertverlust der Fahrzeuge, kommen Summen heraus, die dem angerichteten Schaden eine fast unwirklich anmutende Dimension geben.

 „5 Mark die Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “

So wurde der „KdF-Wagen“ einst beworben. Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an. Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert.

Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse  mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.

Die Sparer haben damals den Versprechungen geglaubt und waren am Ende die Dummen.

Die heutigen Autokäufer haben dem Versprechen einen „sauberen Diesel“ zu erwerben geglaubt und sollen jetzt offensichtlich auch die Dummen sein. „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht mit Fahrverboten bzw. kalter Enteignung aus Opfern nunmehr Täter“!

Etwa 430.000 betroffene Autofahrer haben sich zu der vom  Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem ADAC initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung. Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

Positiv bei der  Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Die ungefähr 430.000 VW-Kunden welche sich in den vergangenen Monaten in das Klageregister eingetragen haben, wecken nunmehr bei Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern Begehrlichkeiten.  Hintergrund ist, dass Teilnehmer an der Klage sich bis zum ersten Verhandlungstag der am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll, ihre Anmeldung rückgängig machen können. 

Anwälte werben dafür, dass betroffene Autofahrer statt sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen lieber Ihre Ansprüche einzeln durchsetzen sollten. 

Es wird versprochen, dass dem Betroffenen keine Kosten entstehen. Im Fall eines erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens müssen die Kläger aber zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung an die Initiatoren abgeben. Dazu kommt noch, dass je nach Richterspruch eine Nutzungsentschädigung fällig werden kann.  Unterm Strich relativiert sich das „kostenlos“ ganz erheblich.

Ob sich Autofahrer von der Musterfeststellungsklage abmelden sollten um ein individuelles Verfahren zu beginnen, muss jeder Betroffene für sich alleine entscheiden.

Der betroffene Autofahrer wird allerdings vom Anwalt wissen wollen, wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den mit google Anzeigen am meisten vertretenen Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden. 

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten bzw. dem Prozessfinanzierer geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,

Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.

Egal wie ein Verfahren ausgeht, der Kläger wird in jedem Fall Federn lassen müssen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. .  fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  1. Auto zurück – Geld zurück.

  1. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven UTR-Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen.

Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V. können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch durch UTR Anwälte außergerichtlich anmelden lassen.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…













Richmond Finanzgruppe (Richmond FG) auf der Warnliste der FIN-FSA und der BaFin

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Finanssivalvonta (FIN-FSA) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil sie Grund zu der Annahme hat, dass die Gesellschaft in Finnland Wertpapierdienstleistungen ohne eine ordnungsgemäße Lizenz erbringt.

Richmond Finanzgruppe (Richmond FG)

Bereits am 10.09.2018 hatte die BaFin nachstehende Meldung veröffentlicht:

RichmondFG: Keine Beauftragung durch die BaFin

Die RichmondFG behauptet gegenüber Geschädigten von Internet-Handelsplattformen, sie sei von der BaFin beauftragt worden, ihnen zu helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften. Hierzu stelle die BaFin die Kontaktdaten der Geschädigten zur Verfügung.

Dies trifft nicht zu. Auch die Behauptung, die RichmondFG sei ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen, ist nicht korrekt.

RichmondFG ist der Handelsname, unter dem die Terraquest Media Ltd., Bulgarien, die Handelsplattform www.richmondfg.com betreibt, auf der der Kunde mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) handeln kann. Eine Erlaubnis zum Betreiben derartiger Geschäfte ist der Terraquest Media Ltd. nicht erteilt worden – auch nicht unter der Bezeichnung RichmondFG.

Die BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern von Handelsplattformen. Ferner sind ihr im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug Fälle bekannt, in denen Geschädigte von denselben oder anderen Tätern dadurch erneut geschädigt werden, dass ihnen vorgegaukelt wird, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wieder gut zu machen. Hierfür muss der Geschädigte eine weitere Zahlung leisten, die dann ebenfalls verloren ist.

Quelle: BaFin Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht  https://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Mittwoch, August 28, 2019

Forexbit: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
Forexbit
33 Canada Square, Canary Wharf,
London, E14 5L
Telefon:  +44 20 3966 6292
E-Mail:  support@forexbit.com
Website:  www.forexbit.com

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Zum Tode von Prof. Dr. Ferdinand Piëch (*1937; † 2019)

Den am 27.08.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Nachruf geben wir hier folgend wieder.

Zum Tode Ferdinand Piëchs: Der harte Hund konnte sehr weich sein

Nirgendwo wird so gelogen wie in Nachrufen, heißt es. Dass manche der Lobes-Hymnen, die nun über Ferdinand Piëch ausgebreitet werden, höflicher Pflicht geschuldet sind, mag so sein. Aber alle Nachrufe verbindet ein gemeinsamer wahrer Kern: Prof. Dr. h.c. Ferdinand Piëch war ein genialer und visionärer Autokonstrukteur und Manager, der Deutschlands Schlüsselindustrie weltweit positiv geprägt hat.

So habe ich ganz persönliche Erfahrungen mit dem „Alten“ gemacht, die ihn für mich ganz anders erscheinen lassen, als es in den Medien oft dargestellt wurde. Piëch war zwar ein genialer Strippenzieher, der nicht nur technische, sondern auch Personal-Entscheidungen gnadenlos exekutierte, sondern auch jene förderte, die dieselben Qualitätsansprüche und Produkt-Visionen hatten wie er. Martin Winterkorn gehörte zu den von ihm Geförderten ebenso wie Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und zahlreiche Namenlose, die sein Ausscheiden aus dem VW-Kosmos bis heute bedauern.

Als er Entwicklungschef bei Audi war und ich Chefredakteur der Autozeitung in Köln, habe ich die andere Seite dieses knallharten Managers kennen gelernt. Es ging um Audi-Testwagen, die angeblich mit schärferen Nockenwellen ausgerüstet gewesen sein sollen, um bessere Beschleunigungswerte zu erzielen. Wir bei der Autozeitung konnten die Gerüchte mit eigenen Messungen widerlegen. Entsprechend haben wir darüber berichtet. In einem langen persönlichen Brief an mich bedankte sich Piëchfür „diesen fairen Journalismus“. Ein paar Tage später rief er mich an und sagte: „Wenn Sie jemals mit Fragen an Audi bei uns im Hause nicht weiterkommen, können Sie mich auf meiner Geheimnummer jederzeit direkt erreichen.“ Allerdings musste ich davon nie Gebrauch machen.

 Piëchs Schlagfertigkeit konnte manchmal überraschen

Ein andermal habe ich seine technische Kompetenz und seine Schlagfertigkeit, die ihm rhetorisch niemand zutraute, erfahren. Bei der Vorstellung des Audi 80 quattro in Sankt Moritz fragte ihn ein Journalist, ob vier angetriebene Räder wirklich notwendig und sinnvoll seien. Er antwortete für mich dermaßen beeindruckend plausibel, dass ich dieses Argument nie vergessen werde. Er fragte den Journalisten mit seinen typisch leisen, vergifteten verbalen Pfeilen nur: „Halten Sie Bremsen an allen vier Rädern für sinnvoll?“ Dem Journalisten verschlug es die Sprache, er antwortete nicht und sein verkrampftes Lächeln war ein Lächeln mit nichts dahinter als Zähnen. Irgendwie mag ihm seine Frage auf einmal peinlich gewesen zu sein. Mit Piëchs Antwort war alles und mehr gesagt. Und der Siegeszug des quattro-Antriebs nahm seinen Lauf.

Man kann sich vorstellen, wie gefürchtet eine argumentative Auseinandersetzung mit dem Alten gewesen sein mag. PiëchsAutorität basierte aber auf einer mehrdimensionalen und enormen Technik-Kompetenz. Niemand konnte ihm etwas vormachen. Interviews mit ihm gestalteten sich schwierig, weil seine leise Stimme irgendwie so klang, als wolle er eigentlich gar nichts sagen. Jede Antwort musste man sich hart erarbeiten. Doch was er so leise formulierte, war alles andere als harmlos und kostete manchen aus der Führungsriege den Job. Der Bereichsleiter eines großen bayerischen Herstellers deutete mir schon lange vor dem offiziellen Ausscheiden Bernd Pischetsrieders als VW-Chef an, dass seine Tage bei Volkswagen gezählt wären. Piëchhabe ihm beiläufig bei einer VDA-Konferenz zu Pischetsrieder gesagt: „Der kann´s net“… Einen Rauswurf aus einer Spitzen-Position kann man wohl nicht kürzer formulieren.

Vier Wochen später war Pischetsrieder Geschichte, obwohl ihm noch kurz vorher der Vertrag verlängert worden war, der von Seiten Volkswagen dann allerdings vollständig erfüllt wurde. Auch das ist Piëch in allen Personalentscheidungen gewesen: finanziell sehr großzügig.

Rolls-Royce ins Unternehmen zu holen, blieb ein unerfüllter Traum

Pischetsrieder wollte er nicht verzeihen, dass sich BMW die Luxus-Marke Rolls-Royce aneignen konnte, während für Volkswagen nur Bentley geblieben ist. PiëchsTraum war es, die britische Luxusmarke mit dem RR-Emblem und der Flying Lady auf dem Kühler in sein Automobil-Universum zu bekommen. Das ist einer von wenigen unerfüllten Piëch-Träumen.

Legendär auch sein Satz über den damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking. Auf die Frage eines Journalisten, ob der Porsche-Chef noch sein Vertrauen habe, verschlüsselte er den anstehenden Rauswurf in dem Satz: “Das Noch können Sie streichen.”

Auf einer Audi-Veranstaltung bot mir der damalige PR-Chef Lutz Schilling beim Abendessen an, neben Piëch sitzen zu dürfen. Seine damalige Frau und jetzige Witwe Ursula Piëch saß neben ihrem Mann und ich wurde Zeuge eines Gesprächs, wie es normaler nicht sein kann. Piëch wandte sich zu mir und beklagte, dass seine Frau immer zu schnell auf der Autobahn unterwegs sei und erst kürzlich wieder in eine Radarfalle geraten war. Seine Frau lachte nur und wies darauf hin, dass ihr Mann auch schon ein paarmal geblitzt wurde. Das familiäre Geplänkel erinnerte mich an Diskussionen mit meiner Frau. Das Ehepaar Piëch eine Familie wie du und ich? Auf jeden Fall endete die freundlich-neckisch geführte Auseinandersetzung damit, dass Piëch anbot, die Strafe für seine Frau zu bezahlen, ihren Porsche aber gegen ein langsameres Auto auszutauschen. Der „Alte“ sagte das so liebevoll, dass man durchaus den weichen Kern hinter seiner stoischen Mimik erkennen konnte, wenn es um den familiären Frieden ging. Familie war Piëch enorm wichtig, so lange es nicht den Porsche-Zweig betraf, mit dem er bis zuletzt gehadert hat.

“Auf Distanz zu Winterkorn”

Als Piech im Spiegel „auf Distanz“ zu Martin Winterkorn ging, war auch Winterkorns berufliche Zukunft entschieden. Ich spekuliere jetzt mal ziemlich gewagt, dass der „Alte“ in seinem Netzwerk sehr früh erfahren hat, wie in den USA abgasseitig gemogelt wurde oder gar werden sollte. Eine so überdimensionale Entscheidung, in den USA die Diesel-Abgase zu schönen, kann dem bestinformierten Piëch nicht entgangen bzw. verheimlicht worden sein. Piëch hat gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, tatsächlich von dem Betrug gewusst zu haben. Allerdings will er davon erfahren haben, als er nicht mehr eingreifen konnte. Er habe allerdings den Aufsichtsrat gewarnt, was dieser dementiert. Mit dem Tod Piëchs bleibt dieses Thema im Dunkeln.

Piëch muss sehr früh von dem Betrug gewusst haben. Wahrscheinlich war dies der Grund, Winterkorn öffentlich das Vertrauen zu entziehen.  Piëch muss veritable Gründe gehabt haben. Und da reichen unzureichende US-Verkäufe nicht aus. Meine Überzeugung ist und bleibt es, dass Piëch vom Abgasbetrug schon in der Planungsphase erfahren haben dürfte und geahnt hat, wie hoch das Risiko für VW werden würde. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er, dass er die Verantwortlichen gewarnt habe, den Betrug umzusetzen. Piëch sah offensichtlich das Risiko, das schließlich allein in den USA 23 Milliarden Dollar gekostet und zwei Managern hohe Gefängnisstrafen in Amerika und Martin Winterkorn eine Anklage samt internationalem Haftbefehl eingebracht hat.

Weitere Milliarden stehen in Europa im Feuer. Noch immer prozessiert der in den USA zu sieben Jahren Haft verurteilte Oliver Schmidt gegen seine fristlose Kündigung und gegen von VW geforderten Schadenersatz. Es wäre interessant zu erfahren, wie Piëch die „Diesel-Thematik“ zuletzt gesehen und beurteilt hat. Vielleicht kommt hier noch Überraschendes an die Öffentlichkeit. Ferdinand Piëch wird noch lange medial in Erscheinung treten.

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Dienstag, August 27, 2019

Chris Gardner Group: Auch auf der Warnliste der Národná banka Slovenska (NBS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 27.08.2019  mitgeteilt wurde, warnt auch die Národná banka Slovenska (NBS) vor der Chris Gardner Group und deren Aktivitäten.

Chris Gardner Group
Raadbus Square 16
1550 Kopenhagen, Dänemark
und
17 State Street, Suite 4000
New York, USA

Dieses Unternehmen bot der Öffentlichkeit in der Slowakei per Telefon und E-Mail die Möglichkeit, in Aktien von Altum Pharmaceuticals Inc. zu investieren. Die Národná banka Slovenska weist darauf hin, dass die Chris Gardner Group keine Genehmigung für die Ausübung von Geschäften in der Slowakei nach dem Wertpapiergesetz (Nr. 566/2001) besitzt.

Die von der Chris Gardner Group durchgeführten Anlagetätigkeiten unterliegen nicht der Aufsicht der Národná banka Slovenska, und die bei der Gesellschaft angelegten Fonds sind nicht nach slowakischem Recht geschützt.

http://whistleblower.24.eu hatte bereits berichtet, dass auch die Finanzaufsicht FSA Finanstilsyn in Dänemark vor den Aktivitäten der Chris Gardner Group warnte.  Die Gesellschaft steht nicht unter der Aufsicht der dänischen Finanzaufsichtsbehörde und ist nicht befugt, in Dänemark Tätigkeiten im Rahmen des Finanzgeschäftsgesetzes auszuführen. Investierte Fonds sind daher nicht durch dänisches oder europäisches Recht geschützt. Sie warnt auch vor jeder Überweisung von Geldbeträgen auf Kontonummern, die mit dieser Firma verbunden sind.

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







Luftqualität: Mit einer APP vom Umweltbundesamt (UBA) auf dem Smartphone kann man sich künftig erschrecken lassen.

Auf welch windigen Werten Fahrverbote und der Kampf gegen das Automobil beruhen, die außerdem für die beispiellosen wirtschaftlichen Verwerfungen sorgen, ist der Öffentlichkeit kaum bekannt. Da springt nun das Umweltbundesamt (UBA) in die Bresche. Das hat eine neue App vorgestellt, die über Luftqualität informieren soll (werbefrei, wie das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man sich künftig erschrecken lassen, weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal zu hoch sind.

Die Frage nach der Zuverlässigkeit solcher Messergebnisse stellt sich den Gerichten bei Verhängung von Fahrverboten offensichtlich nicht. Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, geschieht dies in aller Regel in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten Messverfahren (SMV). Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997, Az.: 4 StR 24/97) Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Es gibt im Gerichtsverfahren oftmals technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Mangels eigener technischer Sachkunde werden offensichtlich konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der NOx-Messung erst gar nicht in Erwägung gezogen. Da stellt sich doch die Frage, wie kann ein Gericht ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips führen, ohne die ihm vorgelegten Messung auf Richtigkeit zu prüfen. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. wird die Meinung vertreten,

dass es keinen Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Panikpraxis. Das Umweltbundesamt, die App und die Panik

Das UBA hat eine neue App vorgestellt, die über Luftqualität informieren soll (werbefrei, wie das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man sich künftig erschrecken lassen, weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal zu hoch sind.

Die gute Nachricht: Die Luftqualität in Baden-Württemberg wird immer besser. Der Wert für Stickstoffdioxid (NO2) an der berühmten Messstation Neckartor in Stuttgarts Innenstadt lag im ersten Halbjahr bei 56 Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m3) Luft. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m3 Luft.

Das teilte die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Karlsruhe mit. Sie sagt natürlich nicht dazu, dass diese Messungen nicht besonders präzise sind und einen Messfehler von 15 Prozent aufweisen. Das wiederum bedeutet, dass der angezeigte Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen kann, obwohl tatsächlich vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind. Auf solch geringen Differenzen aber beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH, denen Richter bedenkenlos recht geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu messen.

Die Landesanstalt präsentiert das gesamte Unterfangen als seriöse Angelegenheit. Doch es gelingt nur mit manipulativ aufgestellten Messstationen und fragwürdigen Messungen, Werte und angebliche Gefahren überhöht darzustellen. Vollends lächerlich im Vergleich zu den USA, wo 103 µg/m3 NO2 in der Luft als unbedenklich angesehen werden. Am Arbeitsplatz dürfen 950 µg/m3 vorhanden sein, und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei Konzentrationen von mehr als 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen worden.

Das Amt vermeldet für die Weinsberger Straße Ost in Heilbronn 48 Mikrogramm gegenüber 52 µg/m3 im Vorjahr und in der Reinhold-Frank-Straße in Karlsruhe 36 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gegenüber 38 µg/m3. ›Aufatmen‹ können die Freiburger. Sie erleiden keine tausende von vorzeitigen Toten mehr, dort wurden in der Schwarzwaldstraße 39 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen, im Vorjahr 50 µg/m3.

Auf solchen windigen Werten beruhen Fahrverbote und Kampf gegen das Automobil, die für die beispiellosen wirtschaftlichen Verwerfungen sorgen. Da kann das Umweltbundesamt (UBA) in die Bresche springen. Das hat eine neue App vorgestellt, die über Luftqualität informieren soll (werbefrei, wie das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man sich künftig erschrecken lassen, weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal zu hoch sind.

Das Umweltbundesamt: »Rund um die Uhr erfassen die Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität der Luft. Schon kurz nach der Messung sind die Messergebnisse für die einzelnen Schadstoffe und der daraus ermittelte Luftqualitätsindex (LQI) in der App verfügbar. Der LQI errechnet sich aus den gemessenen Konzentrationen der drei Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3), wobei der Schadstoff mit der schlechtesten Einzelbewertung das Gesamtergebnis des LQI bestimmt.«

Der Index soll in fünf Klassen eingeteilt werden: sehr gut, gut, mäßig, schlecht und sehr schlecht. Das Umweltbundesamt dazu, wie praktisch das ist: »Je nach LQI-Klasse erfolgt eine Einordnung, ob die Luftverschmutzung gesundheitlich bedenklich ist oder Aktivitäten im Freien empfehlenswert sind.« Wie wenig davon zu halten, ergibt sich aus einer »weiteren Information«, die das Umweltbundesamt am Schluss anfügt: »Alle tagesaktuell veröffentlichten Luftqualitätsdaten sind vorläufig und nicht qualitätsgesichert.« Im Klartext: Vergesst App und Angaben, die Daten sind ungenau!

Wenn etwas bedenklich ist, dann eher die Panikpraxis. So meldete beispielsweise die Wetter App des Weather Channel an den jüngsten heißen Tagen als Luftqualität »sehr schlecht«. Das auf einem Dorf, blauer Himmel – doch Menschen in Panik, weil die App drohende Gefahr zeigte. Dass das rein rechnerische Werte waren, konnte nur wenige beruhigen. Der Grund war schnell gefunden: Der Gehalt an Ozon stieg an den sonnigen Nachmittagen an, um Abends dann wieder abzufallen. Ozon ist zwar ein Reizgas, an einem heißen Nachmittag wird jedoch kaum jemand ausgiebig Sport betreiben.

Geholfen hätten Dieselmotoren, deren Emissionen die Luft von Ozon befreien und somit die Ozonbelastung senken. Wie bei TE die beiden Wissenschaftler Prof. Dr. Paul Tavan und Dr. Robert Denschlag in einer Studie den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Zusammensetzung und Toxizität der Abgase moderner Dieselmotoren zusammengefasst haben, funktioniert der Prozess folgendermaßen:

Das dem Auspuff entweichende Stickstoffmonoxid (NO) reagiert mit Ozon (O3) zu Stickstoffdioxid (NO2) und Luftsauerstoff (O2). Tagsüber kann sich dieser Prozess unter der Einwirkung der solaren UV-Strahlung auch zum Teil umkehren. Es entstehen dann erneut Stickstoffmonoxid und das zuvor aus der Atmosphäre entnommene Ozon. Sobald die Sonneneinstrahlung nachlässt, kehrt sich dieser Prozess um: Das photochemisch entstandene stark toxische Ozon verschwindet wieder und erzeugt dabei aus dem ungiftigen Stickstoffmonoxid das viel weniger toxische Stickstoffdioxid. Deswegen übrigens werden die Ozonwerte zum Beispiel in Stuttgart nicht in der Innenstadt am Neckartor, sondern draußen neben dem Kurpark Bad Cannstatts gemessen.

Aber das passt zu keiner Panikmache.
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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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