Auf welch windigen Werten Fahrverbote und der Kampf gegen
das Automobil beruhen, die außerdem für die beispiellosen wirtschaftlichen
Verwerfungen sorgen, ist der Öffentlichkeit kaum bekannt. Da springt nun das Umweltbundesamt
(UBA) in die Bresche. Das hat eine neue App vorgestellt, die über Luftqualität
informieren soll (werbefrei, wie das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man
sich künftig erschrecken lassen, weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal
zu hoch sind.
Die Frage nach der Zuverlässigkeit solcher Messergebnisse
stellt sich den Gerichten bei Verhängung von Fahrverboten offensichtlich nicht.
Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, geschieht dies
in aller Regel in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten
Messverfahren (SMV). Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung
eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997,
Az.: 4 StR 24/97) Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um
mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der
Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der
Technik zu erfolgen.
Es gibt im Gerichtsverfahren oftmals technische Dinge, die
für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Mangels eigener
technischer Sachkunde werden offensichtlich konkrete Anhaltspunkte für eine
Fehlerhaftigkeit der NOx-Messung erst gar nicht in Erwägung gezogen. Da stellt
sich doch die Frage, wie kann ein Gericht ein faires Verfahren im Sinne des
Rechtsstaatsprinzips führen, ohne die ihm vorgelegten Messung auf Richtigkeit zu
prüfen. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die
Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren
Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es
messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro
Kubikmeter Luft vorhanden sind.
Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. wird die Meinung
vertreten,
dass es keinen Unterschied macht, ob die
Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2
gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires
Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige
Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung
der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.
„Es bleibt abzuwarten,
ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt
nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann“, sagt Horst Roosen,
Vorstand des UTR e.V.
Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen
Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne
zur Verfügung.
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft
und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit
Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des
folgenden Beitrags
Panikpraxis. Das
Umweltbundesamt, die App und die Panik
Das UBA hat eine neue App vorgestellt, die über Luftqualität
informieren soll (werbefrei, wie das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man
sich künftig erschrecken lassen, weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal
zu hoch sind.
Die gute Nachricht: Die Luftqualität in Baden-Württemberg
wird immer besser. Der Wert für Stickstoffdioxid (NO2) an der berühmten
Messstation Neckartor in Stuttgarts Innenstadt lag im ersten Halbjahr bei 56
Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m3) Luft. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m3 Luft.
Das teilte die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Karlsruhe
mit. Sie sagt natürlich nicht dazu, dass diese Messungen nicht besonders
präzise sind und einen Messfehler von 15 Prozent aufweisen. Das wiederum
bedeutet, dass der angezeigte Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft
betragen kann, obwohl tatsächlich vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind.
Auf solch geringen Differenzen aber beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH,
denen Richter bedenkenlos recht geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu
messen.
Die Landesanstalt präsentiert das gesamte Unterfangen als
seriöse Angelegenheit. Doch es gelingt nur mit manipulativ aufgestellten
Messstationen und fragwürdigen Messungen, Werte und angebliche Gefahren
überhöht darzustellen. Vollends lächerlich im Vergleich zu den USA, wo 103
µg/m3 NO2 in der Luft als unbedenklich angesehen werden. Am Arbeitsplatz dürfen
950 µg/m3 vorhanden sein, und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei
Konzentrationen von mehr als 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen
worden.
Das Amt vermeldet für die Weinsberger Straße Ost in
Heilbronn 48 Mikrogramm gegenüber 52 µg/m3 im Vorjahr und in der
Reinhold-Frank-Straße in Karlsruhe 36 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gegenüber
38 µg/m3. ›Aufatmen‹ können die Freiburger. Sie erleiden keine tausende von
vorzeitigen Toten mehr, dort wurden in der Schwarzwaldstraße 39 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft gemessen, im Vorjahr 50 µg/m3.
Auf solchen windigen Werten beruhen Fahrverbote und Kampf
gegen das Automobil, die für die beispiellosen wirtschaftlichen Verwerfungen
sorgen. Da kann das Umweltbundesamt (UBA) in die Bresche springen. Das hat eine
neue App vorgestellt, die über Luftqualität informieren soll (werbefrei, wie
das Amt anpreist). Auf dem Smartphone kann man sich künftig erschrecken lassen,
weil Feinstaub, Ozon, NO2 scheinbar wieder mal zu hoch sind.
Das Umweltbundesamt: »Rund um die Uhr erfassen die
Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität der Luft.
Schon kurz nach der Messung sind die Messergebnisse für die einzelnen
Schadstoffe und der daraus ermittelte Luftqualitätsindex (LQI) in der App
verfügbar. Der LQI errechnet sich aus den gemessenen Konzentrationen der drei
Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3), wobei der
Schadstoff mit der schlechtesten Einzelbewertung das Gesamtergebnis des LQI
bestimmt.«
Der Index soll in fünf Klassen eingeteilt werden: sehr gut,
gut, mäßig, schlecht und sehr schlecht. Das Umweltbundesamt dazu, wie praktisch
das ist: »Je nach LQI-Klasse erfolgt eine Einordnung, ob die Luftverschmutzung
gesundheitlich bedenklich ist oder Aktivitäten im Freien empfehlenswert sind.«
Wie wenig davon zu halten, ergibt sich aus einer »weiteren Information«, die
das Umweltbundesamt am Schluss anfügt: »Alle tagesaktuell veröffentlichten
Luftqualitätsdaten sind vorläufig und nicht qualitätsgesichert.« Im Klartext:
Vergesst App und Angaben, die Daten sind ungenau!
Wenn etwas bedenklich ist, dann eher die Panikpraxis. So
meldete beispielsweise die Wetter App des Weather Channel an den jüngsten
heißen Tagen als Luftqualität »sehr schlecht«. Das auf einem Dorf, blauer
Himmel – doch Menschen in Panik, weil die App drohende Gefahr zeigte. Dass das
rein rechnerische Werte waren, konnte nur wenige beruhigen. Der Grund war
schnell gefunden: Der Gehalt an Ozon stieg an den sonnigen Nachmittagen an, um
Abends dann wieder abzufallen. Ozon ist zwar ein Reizgas, an einem heißen
Nachmittag wird jedoch kaum jemand ausgiebig Sport betreiben.
Geholfen hätten Dieselmotoren, deren Emissionen die Luft von
Ozon befreien und somit die Ozonbelastung senken. Wie bei TE die beiden
Wissenschaftler Prof. Dr. Paul Tavan und Dr. Robert Denschlag in einer Studie
den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Zusammensetzung und Toxizität der
Abgase moderner Dieselmotoren zusammengefasst haben, funktioniert der Prozess
folgendermaßen:
Das dem Auspuff entweichende Stickstoffmonoxid (NO) reagiert
mit Ozon (O3) zu Stickstoffdioxid (NO2) und Luftsauerstoff (O2). Tagsüber kann
sich dieser Prozess unter der Einwirkung der solaren UV-Strahlung auch zum Teil
umkehren. Es entstehen dann erneut Stickstoffmonoxid und das zuvor aus der
Atmosphäre entnommene Ozon. Sobald die Sonneneinstrahlung nachlässt, kehrt sich
dieser Prozess um: Das photochemisch entstandene stark toxische Ozon
verschwindet wieder und erzeugt dabei aus dem ungiftigen Stickstoffmonoxid das
viel weniger toxische Stickstoffdioxid. Deswegen übrigens werden die Ozonwerte
zum Beispiel in Stuttgart nicht in der Innenstadt am Neckartor, sondern draußen
neben dem Kurpark Bad Cannstatts gemessen.
Aber das passt zu keiner Panikmache.
***
…gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben…
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
Wer Angst hat, er könnte etwas
falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat
sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In
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|Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur
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