Donnerstag, August 29, 2019

Musterfeststellungsklage: Das „System VW“ hat Erfahrung im Umgang mit Skandalen und Gerichtsprozessen.

Millionen Kunden wurden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz lassen die betrogenen Autokäufer im Regen stehen. Gute Nacht Rechtsstaat!

Etwa 580.000 VW-Fahrzeuge in den USA – und fast 10,5 Millionen weltweit  waren bezüglich der Abgaswerte manipuliert.   Jahrelang hat der VW-Konzern die Verbraucher mit seiner Werbung über die Umweltfreundlichkeit seiner Dieselfahrzeuge getäuscht. Im wirklichen Leben nennt man so etwas Verbraucherbetrug! Viele Autokäufer haben der VW-Werbung vertraut und dachten Sie würden mit solch einem Fahrzeug etwas Gutes für die Umwelt tun.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.  

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Der VW-Konzern war jahrelang in Deutschland beinahe so etwas wie eine Nebenregierung.

Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich wiederholt für die Interessen der Autoindustrie ein, wenn es um die Regulierung von Abgaswerten ging. So traf sie sich mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger und dem CARB-Chef Mary Nichols im Four Seasons in Beverly Hills. Merkel soll damals zu Nichols gesagt haben: „Die strengen Grenzwerte für Stickoxide in Kalifornien schädigen die deutschen Autohersteller“. „Ich habe nie zuvor einen ähnlichen Eingriff gegen unsere Umweltgesetze von einem Politiker erlebt“, sagte Nichols später in einem Interview.

Wie eng der Volkswagenkonzern tatsächlich mit Regierung, Politik und Aufsichtsbehörden verbunden war, sieht man an der (Nicht-) Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Wie auch, wenn der Staat über das Land Niedersachsen selbst am Unternehmen beteiligt ist. Die Niedersächsischen Ministerpräsidenten waren doch alle „VW Leute“. Das politische Maß aller Dinge war immer das Argument mit den Arbeitsplätzen und damit der Freibrief für den VW-Konzern.

"Der Betrug hätte verhindert werden können":

Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung  europäische Kunden zu entschädigen, wie  dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem UTR e.V.

Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme  Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.  

Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.

Skandale gab es im VW-System schon immer.
In guter Erinnerung sind da noch die Versorgung von Betriebsratsmitgliedern mit Prostituierten und die bezahlten Luxus-Shopping-Reisen nach Paris für deren Ehefrauen. Der damalige Betriebsratschef erhielt in 10 Jahren 2 Millionen Euro Prämien, während seine brasilianische Geliebte mit 400.000 Euro versorgt wurde. Auch hohe Beamte profitierten von diesem Treiben. Ja da flossen sogar Monatsgehälter von 5000.- Euro für null Gegenleistung. Der damalige VW-Personalchef war übrigens der Erfinder und Namensgeber der Hartz Gesetze.

In Deutschland wehrt sich der VW-Konzern mit allen Mitteln dagegen, seine Kunden so zu entschädigen wie er es in Amerika getan hat.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versucht VW sich in der Berufungsinstanz mit Vergleichen möglichst billig aus der Affäre zu ziehen. Es ist ein Unding, dass die deutschen Kunden überhaupt vor Gericht ziehen müssen. „Es würde VW gut anstehen. seine Kunden freiwillig zu entschädigen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  Aber offensichtlich kann sich der Konzern auf seine Lobby in Berlin immer noch verlassen. Wieso Gerichte den Betrug an Millionen Autofahrern so verkomplizieren ist unverständlich. Da wurde etwas verkauft und in Verkehr gebracht, was nicht den gesetzlichen Vorschriften  und auch der Produktbeschreibung in keiner Weise entsprach.

Wer im Internet ein Paar Wollsocken mit unvollständigen Angaben zur Wollmischung anbietet, wird sofort abgemahnt und muss eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wo bei Verstoß Tausende Euro Strafe drohen. Hier werden Millionen Kunden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz zieren sich.

VW hat die vom Abgas-Skandal Betroffenen vorsätzlich geschädigt.

Bei den wenigen Gerichten die  solche  Hinweise gaben, wurde die Klage meist zurückgenommen. Offensichtlich gab es da Einigungen die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollten. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die Angst der Kunden vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten von VW als Abwehrstrategie genutzt wird. Dafür spricht die Vergleichsbereitschaft in der Berufungsinstanz.

Der Verband Transport & Enviroment hat jin Brüssel Zahlen aus einer Studie bekannt gegeben:
Danach haben Deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro zu viel  für Benzin und Diesel ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge viel mehr verbrauchen als von den Herstellern angegeben.
Berücksichtigt man jetzt noch den immensen Wertverlust der Fahrzeuge, kommen Summen heraus, die dem angerichteten Schaden eine fast unwirklich anmutende Dimension geben.

 „5 Mark die Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “

So wurde der „KdF-Wagen“ einst beworben. Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an. Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert.

Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse  mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.

Die Sparer haben damals den Versprechungen geglaubt und waren am Ende die Dummen.

Die heutigen Autokäufer haben dem Versprechen einen „sauberen Diesel“ zu erwerben geglaubt und sollen jetzt offensichtlich auch die Dummen sein. „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht mit Fahrverboten bzw. kalter Enteignung aus Opfern nunmehr Täter“!

Etwa 430.000 betroffene Autofahrer haben sich zu der vom  Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem ADAC initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung. Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

Positiv bei der  Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Die ungefähr 430.000 VW-Kunden welche sich in den vergangenen Monaten in das Klageregister eingetragen haben, wecken nunmehr bei Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern Begehrlichkeiten.  Hintergrund ist, dass Teilnehmer an der Klage sich bis zum ersten Verhandlungstag der am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll, ihre Anmeldung rückgängig machen können. 

Anwälte werben dafür, dass betroffene Autofahrer statt sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen lieber Ihre Ansprüche einzeln durchsetzen sollten. 

Es wird versprochen, dass dem Betroffenen keine Kosten entstehen. Im Fall eines erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens müssen die Kläger aber zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung an die Initiatoren abgeben. Dazu kommt noch, dass je nach Richterspruch eine Nutzungsentschädigung fällig werden kann.  Unterm Strich relativiert sich das „kostenlos“ ganz erheblich.

Ob sich Autofahrer von der Musterfeststellungsklage abmelden sollten um ein individuelles Verfahren zu beginnen, muss jeder Betroffene für sich alleine entscheiden.

Der betroffene Autofahrer wird allerdings vom Anwalt wissen wollen, wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den mit google Anzeigen am meisten vertretenen Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden. 

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten bzw. dem Prozessfinanzierer geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,

Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.

Egal wie ein Verfahren ausgeht, der Kläger wird in jedem Fall Federn lassen müssen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. .  fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  1. Auto zurück – Geld zurück.

  1. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven UTR-Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen.

Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V. können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch durch UTR Anwälte außergerichtlich anmelden lassen.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…













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