Millionen Kunden wurden vorsätzlich hinter die Fichte
geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz
lassen die betrogenen Autokäufer im Regen stehen. Gute Nacht Rechtsstaat!
Etwa 580.000 VW-Fahrzeuge in den USA – und fast 10,5
Millionen weltweit waren bezüglich der Abgaswerte manipuliert.
Jahrelang hat der VW-Konzern die Verbraucher mit seiner Werbung über die
Umweltfreundlichkeit seiner Dieselfahrzeuge getäuscht. Im wirklichen Leben
nennt man so etwas Verbraucherbetrug! Viele Autokäufer haben der VW-Werbung
vertraut und dachten Sie würden mit solch einem Fahrzeug etwas Gutes für die
Umwelt tun.
Die amerikanischen
Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor
Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es
spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in
Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn
die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar
rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als
Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar,
dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis
produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas
verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt
untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist
erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei
einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman
Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue
Bürger der Bescheuerte ist?“
Der VW-Konzern war
jahrelang in Deutschland beinahe so etwas wie eine Nebenregierung.
Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich wiederholt für die
Interessen der Autoindustrie ein, wenn es um die Regulierung von Abgaswerten
ging. So traf sie sich mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold
Schwarzenegger und dem CARB-Chef Mary Nichols im Four Seasons in Beverly Hills.
Merkel soll damals zu Nichols gesagt haben: „Die strengen Grenzwerte für
Stickoxide in Kalifornien schädigen die deutschen Autohersteller“. „Ich habe
nie zuvor einen ähnlichen Eingriff gegen unsere Umweltgesetze von einem
Politiker erlebt“, sagte Nichols später in einem Interview.
Wie eng der Volkswagenkonzern tatsächlich mit Regierung,
Politik und Aufsichtsbehörden verbunden war, sieht man an der (Nicht-)
Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Wie auch, wenn der Staat über das Land
Niedersachsen selbst am Unternehmen beteiligt ist. Die Niedersächsischen
Ministerpräsidenten waren doch alle „VW Leute“. Das politische Maß aller Dinge
war immer das Argument mit den Arbeitsplätzen und damit der Freibrief für den
VW-Konzern.
"Der Betrug hätte
verhindert werden können":
Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der
den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien
jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene
Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht
des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung europäische Kunden zu entschädigen, wie dies in den USA geschieht, ist dort zu finden.
Schade, findet man bei dem UTR e.V.
Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines
rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender
Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in
eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und
Gesetzes konforme Motorentechnik die
bessere Alternative gewesen.
Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die
Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun
ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.
Skandale gab es im
VW-System schon immer.
In guter Erinnerung sind da noch die Versorgung von
Betriebsratsmitgliedern mit Prostituierten und die bezahlten
Luxus-Shopping-Reisen nach Paris für deren Ehefrauen. Der damalige
Betriebsratschef erhielt in 10 Jahren 2 Millionen Euro Prämien, während seine
brasilianische Geliebte mit 400.000 Euro versorgt wurde. Auch hohe Beamte
profitierten von diesem Treiben. Ja da flossen sogar Monatsgehälter von 5000.-
Euro für null Gegenleistung. Der damalige VW-Personalchef war übrigens der
Erfinder und Namensgeber der Hartz Gesetze.
In Deutschland wehrt
sich der VW-Konzern mit allen Mitteln dagegen, seine Kunden so zu entschädigen
wie er es in Amerika getan hat.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versucht VW sich in
der Berufungsinstanz mit Vergleichen möglichst billig aus der Affäre zu ziehen.
Es ist ein Unding, dass die deutschen Kunden überhaupt vor Gericht ziehen
müssen. „Es würde VW gut anstehen. seine Kunden freiwillig zu entschädigen“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Aber
offensichtlich kann sich der Konzern auf seine Lobby in Berlin immer noch
verlassen. Wieso Gerichte den Betrug an Millionen Autofahrern so
verkomplizieren ist unverständlich. Da wurde etwas verkauft und in Verkehr
gebracht, was nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch der
Produktbeschreibung in keiner Weise entsprach.
Wer im Internet ein Paar Wollsocken mit unvollständigen
Angaben zur Wollmischung anbietet, wird sofort abgemahnt und muss eine
Unterlassungserklärung unterschreiben, wo bei Verstoß Tausende Euro Strafe
drohen. Hier werden Millionen Kunden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein
Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz zieren sich.
VW hat die vom
Abgas-Skandal Betroffenen vorsätzlich geschädigt.
Bei den wenigen Gerichten die solche Hinweise
gaben, wurde die Klage meist zurückgenommen. Offensichtlich gab es da Einigungen
die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollten. Es liegt also der Verdacht
nahe, dass die Angst der Kunden vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten von VW
als Abwehrstrategie genutzt wird. Dafür spricht die Vergleichsbereitschaft in
der Berufungsinstanz.
Der Verband
Transport & Enviroment hat jin Brüssel Zahlen aus einer Studie bekannt
gegeben:
Danach
haben Deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro zu viel
für Benzin und Diesel ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge viel mehr verbrauchen als
von den Herstellern angegeben.
Berücksichtigt
man jetzt noch den immensen Wertverlust der Fahrzeuge, kommen Summen heraus,
die dem angerichteten Schaden eine fast unwirklich anmutende Dimension geben.
„5 Mark die Woche
musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “
So wurde der „KdF-Wagen“ einst beworben. Das Interesse der
Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668
Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an. Nach dem Krieg verloren
die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa
340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert.
Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre
Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse
mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt
von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des
Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte,
erhielt 100 DM ausbezahlt.
Die Sparer haben damals den
Versprechungen geglaubt und waren am Ende die Dummen.
Die
heutigen Autokäufer haben dem Versprechen einen „sauberen Diesel“ zu erwerben
geglaubt und sollen jetzt offensichtlich auch die Dummen sein. „Man kommt sich
vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht mit Fahrverboten bzw.
kalter Enteignung aus Opfern nunmehr Täter“!
Etwa 430.000 betroffene Autofahrer haben sich zu der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem
ADAC initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen. In dem Verfahren soll
geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen
vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der
richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene
Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der
Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung. Hat der ADAC
wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen
Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?
Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der
VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt.
Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des
VW Golf zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die
Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!
Positiv bei der Musterfeststellungsklage ist, dass für
Verbraucher keine Kosten entstehen.
„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat
die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist,
dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre
Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,
Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der
Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre
Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem
weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die
Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen
bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich
Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch
nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen
lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann,
der zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Steht das fest, muss jeweils der
individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle
Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können
erst dann den Hersteller verklagen.
Die ungefähr 430.000 VW-Kunden welche sich in den
vergangenen Monaten in das Klageregister eingetragen haben, wecken nunmehr bei
Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern Begehrlichkeiten. Hintergrund ist, dass Teilnehmer an der Klage
sich bis zum ersten Verhandlungstag der am 30. September vor dem
Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll, ihre Anmeldung rückgängig
machen können.
Anwälte werben dafür,
dass betroffene Autofahrer statt sich an der Musterfeststellungsklage zu
beteiligen lieber Ihre Ansprüche einzeln durchsetzen sollten.
Es wird versprochen, dass dem Betroffenen keine Kosten entstehen.
Im Fall eines erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens müssen die Kläger aber
zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung an die Initiatoren abgeben. Dazu
kommt noch, dass je nach Richterspruch eine Nutzungsentschädigung fällig werden
kann. Unterm Strich relativiert sich das
„kostenlos“ ganz erheblich.
Ob sich Autofahrer von der Musterfeststellungsklage abmelden
sollten um ein individuelles Verfahren zu beginnen, muss jeder Betroffene für
sich alleine entscheiden.
Der betroffene Autofahrer wird allerdings vom Anwalt wissen
wollen, wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu
bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des
Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose
zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich
in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den mit google Anzeigen am
meisten vertretenen Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler
sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten bzw. dem Prozessfinanzierer
geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon
alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das
Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die
juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt
aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches
Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen
und damit subjektiven Wertung verbunden.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den
Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich
hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“,
„könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend
abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber
immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen
geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich
selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen
Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in
der best of Liste aufgeführt zu werden.
Egal wie ein Verfahren ausgeht, der Kläger wird in jedem
Fall Federn lassen müssen.
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. . fordert von den betroffenen Autokonzernen
sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im
Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche
Lösung zu akzeptieren.
Die geschädigten Autokäufer
sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und
Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich
gerne den kollektiven UTR-Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und
involvierten Behörden anschließen.
Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig
Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz
gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als
Fördermitglied des UTR e.V. können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch UTR Anwälte
außergerichtlich anmelden lassen.
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon
06071- 9816811
Telefax
06071- 9816829
e-mail:
dokudrom@email.de
Internet: http://umwelt-und-natur.24.eu utr.24.eu
…gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben…
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