Die deutschen Autofahrer sind seit jeher die Melkkuh der
Nation. Was haben sie von ihren Steuern und Abgaben? Kaputte Straßen, Marode
Brücken, Staus ohne Ende aber eine beinahe lückenlose Überwachung ihres Verhaltens
im Straßenverkehr. Hier wird im Namen der Verkehrssicherheit ebenfalls Kasse
gemacht.
Mit einer CO2 Steuer wird dem Bürger ebenfalls erheblich in
die Brieftasche gegriffen, aber das Klima wird davon unbeeindruckt beliben. Die
Auswirkung der Abschaltung der Kernenergie hat auf das Klima eine viel stärkere
negative Auswirkung als der Autoverkehr. Obwohl eine CO2 Steuer praktisch keine
Auswirkung auf die Umwelt hat, ist sie mehr oder weniger „trendy“ geschrieben
worden. Den Beweis, dass eine CO2 Steuer für Deutschland die globale
Erderwärmung mindern könnte, ist man aber bis jetzt schuldig geblieben.
Egal wie viel CO2 Steuer wir bezahlen, wir werden es nicht
verhindern können, dass der Regenwald weiterhin massiv abgeholzt wird und dass
Länder wie China und Indien zur stetigen Ausweitung der Kohlendioxidemissionen
beitragen.
Entgegen der Propaganda für die CO2 Steuer, dass der Bürger
finanziell kaum belastet werde und bei entsprechendem „Wohlverhalten“ mit
Prämien belohnt würde, ist zu befürchten, dass
wie bei der Energiewende, die kleinen Einkommen die Hauptlast zu tragen
haben.
Die Energiewende hat uns die höchsten Strompreise in Europa
beschert und uns mit einer wachsenden Energiearmut konfrontiert. Die
CO2-Steuer, ob verfassungswidrig oder nicht, kommen wird sie – vielleicht unter
einem anderen Namen - auf jeden Fall.
„Mit einer CO2-Steuer werden erhebliche soziale Verwerfungen
geschaffen, deren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
erheblich sein werden“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e. V.
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft
und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit
Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des
folgenden Beitrags
Wenn Geldgier blind
macht. CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher Dienst des
Bundestages.
Für Union, SPD und Grüne ist die CO2-Steuer ausgemachte
Sache, die noch im Herbst die Kassen füllen und die Bürger ausplündern soll.
Jetzt erhebt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken gegen das
Vorhaben.
Eine mögliche CO2-Steuer ist vermutlich verfassungswidrig.
Der Staat darf nicht einfach neue Steuern erfinden. Zu dieser Einschätzung
kommen die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben
sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu
verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle.
Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission
bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.
»Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines
Wirtschaftsgutes, noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der
Besitz einer Sache.« Damit rückt der Wissenschaftliche Dienst auch die schräge
Auffassung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Maria Luise Anna Dreyer zu
Recht, die vor kurzem von einem CO2-Verbrauch gesprochen hat.
»Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem
bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich
ausgeschlossen.«
Es könnte zwar das Grundgesetz geändert werden, doch dafür
wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig; dafür verfügt
die große Koalition aber nicht über die nötigen Stimmen. Zudem hat die FDP-Frau
Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag,
bereits klar gesagt: »Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.« Das
bedeutet übrigens nicht, dass sie gegen eine weitere Abzocke der Bürger ist.
Das Kind soll nur einen anderen Namen haben, in diesem Fall eine »Ausweitung des
Emissionshandels«. Dem würde sie zustimmen.
Das Umweltbundesamt will schnell Geld sehen (»Schneller
Einstieg jetzt nötig«) und schlägt beispielsweise einen CO2-Aufschlag auf die
bestehende Energiesteuer vor, die grüne Führung will also die Energiesteuer
einfach erhöhen. Dieses Modell wäre im Rahmen der Finanzverfassung zulässig,
schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes.
Die sollen »den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei
der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten«. Die
Dienste, die auch die Öffentlichkeit informieren und die unterschiedlichsten
Themen in einen aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang
stellen, haben sich jetzt ausführlich mit der Frage befasst, wie CO2 besteuert
werden könnte.
Sie gingen detailliert Einzelfragen zur steuersystematischen
Einordnung einer CO2-Steuer nach und untersuchten, ob eine CO2-Steuer eine
Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer sei und welche Gesetze geändert
werden müssten, um eine CO2-Steuer einzuführen. Außerdem fragten sie, welche
sonstigen Steuern – wie zum Beispiel die Kfz-Steuer . schon heute den
CO2-Anteil »bepreisen«.
Das nationale Steuerverfassungsrecht gibt den Rahmen vor,
wie Steuern ausgestaltet werden können. Das dürfe gerade kein Steuererfindungsrecht
sein, sondern ein Steuerfindungsrecht, schreiben die Fachleute des
wissenschaftlichen Dienstes. »In Betracht kommt damit die Schaffung einer
CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer.«
»Verbrauchssteuern aber sind Abgaben, die den Verbrauch
bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und aufgrund eines äußeren
Vorganges von demjenigen erhoben werden, in dessen Bereich der Vorgang
stattfindet.« Eine CO2-Steuer müsste also an den Verbrauch von Kohle, Erdgas,
Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern angeknüpft werden; das wäre aber
wiederum keine unmittelbare Besteuerung einer CO2-Emission.
Einer CO2-Steuer würden übrigens keine Gebote des EU-Rechtes
entgegenstehen, meinen die Autoren des wissenschaftlichen Dienstes. Eine solche
Steuer müsste grundsätzlich diskriminierungsfrei sein. Auch das Zollrecht der
EU wäre nicht betroffen.
Offen bleibt, ob ein hübscher kleiner Orthographiefehler in
dem ansonsten fehlerfreien Text eine dezent platzierte Watsche aus den Tiefen
der Juristerei an die verzweifelt nach weiteren Ausplünderung Suchenden sein
sollte:
»Wirtschaftswaisen« – steht da tatsächlich.
***
…gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben…
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
Wer Angst hat, er könnte etwas
falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat
sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In
den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich
handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur
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