Freitag, August 09, 2019

Was haben die Deutschen von einer CO2 Steuer?

Die deutschen Autofahrer sind seit jeher die Melkkuh der Nation. Was haben sie von ihren Steuern und Abgaben? Kaputte Straßen, Marode Brücken, Staus ohne Ende aber eine beinahe lückenlose Überwachung ihres Verhaltens im Straßenverkehr. Hier wird im Namen der Verkehrssicherheit ebenfalls Kasse gemacht.

Mit einer CO2 Steuer wird dem Bürger ebenfalls erheblich in die Brieftasche gegriffen, aber das Klima wird davon unbeeindruckt beliben. Die Auswirkung der Abschaltung der Kernenergie hat auf das Klima eine viel stärkere negative Auswirkung als der Autoverkehr. Obwohl eine CO2 Steuer praktisch keine Auswirkung auf die Umwelt hat, ist sie mehr oder weniger „trendy“ geschrieben worden. Den Beweis, dass eine CO2 Steuer für Deutschland die globale Erderwärmung mindern könnte, ist man aber bis jetzt schuldig geblieben.

Egal wie viel CO2 Steuer wir bezahlen, wir werden es nicht verhindern können, dass der Regenwald weiterhin massiv abgeholzt wird und dass Länder wie China und Indien zur stetigen Ausweitung der Kohlendioxidemissionen beitragen.

Entgegen der Propaganda für die CO2 Steuer, dass der Bürger finanziell kaum belastet werde und bei entsprechendem „Wohlverhalten“ mit Prämien belohnt würde, ist zu befürchten, dass  wie bei der Energiewende, die kleinen Einkommen die Hauptlast zu tragen haben.

Die Energiewende hat uns die höchsten Strompreise in Europa beschert und uns mit einer wachsenden Energiearmut konfrontiert. Die CO2-Steuer, ob verfassungswidrig oder nicht, kommen wird sie – vielleicht unter einem anderen Namen -  auf jeden Fall.

„Mit einer CO2-Steuer werden erhebliche soziale Verwerfungen geschaffen, deren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erheblich sein werden“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e. V.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Wenn Geldgier blind macht. CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages.

Für Union, SPD und Grüne ist die CO2-Steuer ausgemachte Sache, die noch im Herbst die Kassen füllen und die Bürger ausplündern soll. Jetzt erhebt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken gegen das Vorhaben.

Eine mögliche CO2-Steuer ist vermutlich verfassungswidrig. Der Staat darf nicht einfach neue Steuern erfinden. Zu dieser Einschätzung kommen die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.

»Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Wirtschaftsgutes, noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache.« Damit rückt der Wissenschaftliche Dienst auch die schräge Auffassung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Maria Luise Anna Dreyer zu Recht, die vor kurzem von einem CO2-Verbrauch gesprochen hat.

»Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.«

Es könnte zwar das Grundgesetz geändert werden, doch dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig; dafür verfügt die große Koalition aber nicht über die nötigen Stimmen. Zudem hat die FDP-Frau Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, bereits klar gesagt: »Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.« Das bedeutet übrigens nicht, dass sie gegen eine weitere Abzocke der Bürger ist. Das Kind soll nur einen anderen Namen haben, in diesem Fall eine »Ausweitung des Emissionshandels«. Dem würde sie zustimmen.

Das Umweltbundesamt will schnell Geld sehen (»Schneller Einstieg jetzt nötig«) und schlägt beispielsweise einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, die grüne Führung will also die Energiesteuer einfach erhöhen. Dieses Modell wäre im Rahmen der Finanzverfassung zulässig, schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes.

Die sollen »den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten«. Die Dienste, die auch die Öffentlichkeit informieren und die unterschiedlichsten Themen in einen aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang stellen, haben sich jetzt ausführlich mit der Frage befasst, wie CO2 besteuert werden könnte.

Sie gingen detailliert Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer nach und untersuchten, ob eine CO2-Steuer eine Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer sei und welche Gesetze geändert werden müssten, um eine CO2-Steuer einzuführen. Außerdem fragten sie, welche sonstigen Steuern – wie zum Beispiel die Kfz-Steuer . schon heute den CO2-Anteil »bepreisen«.

Das nationale Steuerverfassungsrecht gibt den Rahmen vor, wie Steuern ausgestaltet werden können. Das dürfe gerade kein Steuererfindungsrecht sein, sondern ein Steuerfindungsrecht, schreiben die Fachleute des wissenschaftlichen Dienstes. »In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer.«

»Verbrauchssteuern aber sind Abgaben, die den Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und aufgrund eines äußeren Vorganges von demjenigen erhoben werden, in dessen Bereich der Vorgang stattfindet.« Eine CO2-Steuer müsste also an den Verbrauch von Kohle, Erdgas, Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern angeknüpft werden; das wäre aber wiederum keine unmittelbare Besteuerung einer CO2-Emission.

Einer CO2-Steuer würden übrigens keine Gebote des EU-Rechtes entgegenstehen, meinen die Autoren des wissenschaftlichen Dienstes. Eine solche Steuer müsste grundsätzlich diskriminierungsfrei sein. Auch das Zollrecht der EU wäre nicht betroffen.

Offen bleibt, ob ein hübscher kleiner Orthographiefehler in dem ansonsten fehlerfreien Text eine dezent platzierte Watsche aus den Tiefen der Juristerei an die verzweifelt nach weiteren Ausplünderung Suchenden sein sollte:

»Wirtschaftswaisen« – steht da tatsächlich.
***

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Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Donnerstag, August 08, 2019

Was ist erforderlich, damit ein Messgerät dem gerichtlichen „fairen Verfahren" genügt?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. (Lv 7-17 vom 05.07.2019)   Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar.

Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16 vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben. Ganz interessant ist dabei der Hinweis des Verfassungsgerichtes an das OLG Saarbrücken, dass alle künftig zu beurteilenden Vorgänge des OLG, welche nicht dieser Entscheidung entsprechen, ebenfalls aufgehoben werden!

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat also in seiner wegweisenden Entscheidung gesagt: „ohne dass ein Betroffener die ihm vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Aber Achtung: Die standardisierten Messverfahren haben vor Gericht weiterhin Bestand. Die Gerichte können diese Messverfahren nun aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachten. Damit zeigt sich für alle Betroffenen, wie wichtig es ist, sich dagegen zu wehren.

Die spannende Frage ist nunmehr welche Auswirkungen das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf die vielen im Land verteilten  NOx-Messstellen hat.

Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Am Stuttgarter Neckartor soll laut Horrorbotschaften der »gefährlichste« Platz in Deutschland sein – gemessen jedenfalls mit einer manipulativ aufgestellten Messstelle.  Der Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Das sind 40 millionstel Gramm NO2 in einem Kubikmeter Luft. Dieser Kubikmeter Luft wiegt ein Kilogramm, bedeutet: 40 milliardstel Gramm NO2 als Grenzwert. Die Messung  soll also einige wenige Moleküle NO2 in der Luft suchen.

Man kann es als Wunder der Messtechnik ansehen, dass so wenige Moleküle überhaupt detektierbar sind. Nur: Die Messtechnik weist natürlich Ungenauigkeiten auf. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Genau das aber führt jenes höchst umstrittene Abmahnwesen Deutsche Umwelthilfe e.V. ins Feld, wenn sie Städte auf saubere Luft verklagt und darauf dringt, jenen von 40 µg/Kubikmeter Luft einzuhalten. Das ist übrigens dicht am natürlichen NO2 Gehalt in der Luft, der sehr stark schwankt und um die zehn bis 20 µg/Kubikmeter Luft beträgt.

Es ist also reine Irreführerei und Scharlatanerie, Bewohnern einer Stadt einzureden, sie lebten in großer Gefahr, wenn der Grenzwert elfmal im Jahr kurzzeitig überschritten wurde. Den angegebenen Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Neckartor nimmt mittlerweile auch die Landesregierung Baden-Württemberg nicht mehr für bare Münze. Er sei, wie Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter für nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium, sagte, nicht mehr repräsentativ, weil er sich zu stark von umliegenden Messwerten unterscheide.
Im Klartext: Die Station ist so manipulativ aufgestellt, dass die Werte selbst dem Verkehrsminister nicht mehr geheuer sind.

In Amerika gelten 103 µg/Kubikmeter Luft, am Arbeitsplatz 950 und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei Konzentrationen von mehr als 4.000 oder 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen worden.

Wer von Fahrverboten betroffen ist, die aufgrund solcher Messungen verhängt werden, sollte sich nun im gerichtlichen Verfahren auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes berufen können. Denn „ohne dass ein Betroffener die Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Bei dem UTR e.V. wird die Meinung vertreten, dass es keinen Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen  Experten zur Verfügung.
***

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.



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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

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In Deutschland haben die Klimawandel-Alarmisten die Deutungshoheit über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Erderwärmung gekapert.

Wer der gewagten Hypothese, die Erwärmung sei ausschließlich auf die Emissionen von Kohlekraftwerken und Autos zurückzuführen zu widersprechen wagt, wird als Klimaleugner gebrandmarkt,

Die Deutschen sind anfällig für Angst und Schrecken und extreme krude Untergangsvorhersagen. Wenn der Staatsfunk in den Abendnachrichten die Mär verbreitet, dass die gegenwärtige Erwärmung ohne Beispiel in der Geschichte sei, dann läuft zwar dem geneigten Zuschauer am Bildschirm eine wohlige Schauer über den Rücken, aber er wurde gerade mit einer Falschmeldung bedient.

Die Geschichte zeigt ganz genau, dass die gegenwärtige Erwärmung nicht beispiellos ist, sondern mit der  römischen Warmzeit (250–400) und der mittelalterlichen Warmzeit  (950–1250) vergleichbar ist. Es lässt sich also daraus auch der Schluss ziehen, dass Klimaänderungen auch ohne menschliche Aktivitäten erfolgen können. Die Dokumentation von Temperaturen lassen zwar eine gewisse Erwärmung erkennen, aber deren Ursache ist ungeklärt. Handfeste wissenschaftliche Erkenntnisse darüber gibt es nämlich nicht.

Der Autor dieser Zeilen ist Jahrgang 1940 und kann sich an viele Endzeitszenarien erinnern.

In den 1970 Jahren wurde zum Beispiel die Angst vor der „globalen Abkühlung“ und einer bevorstehenden Eiszeit geschürt. Saurer Regen war auch ein großes Thema. Und dann war Fluorchlorkohlenwasserstoffe FCKW und Aerosole das allumfassende Thema. Das Alarmwort war damals „Ozonloch“. Deo aus der Dose und Haarspray waren die Mitverantwortlichen. Die UV-Strahlen sollten uns alle umbringen oder zumindest an Krebs erkranken lassen. Der Wald ist auch schon mehrere Tode gestorben. Alexandra hatte dem toten Baum sogar ein Lied gewidmet.

Ein hochrangiger Umweltbeauftragter der Vereinten Nationen, ließ 1989 verlautbaren, es könnten ganze Nationen durch den Anstieg des Meeresspiegels vom Erdboden gewischt werden, wenn sich der Trend zur globalen Erwärmung nicht bis zum Jahr 2000 umkehrt. Die Regierungen hätten 10 Jahre Zeit, um den Treibhauseffekt zu beseitigen, bevor er sich der menschlichen Kontrolle entzieht.

Auch 1970 wurde, wie auch heute die Bevölkerung mit spektakulär falschen Vorhersagen verunsichert:

So schätzte damals der Harvard-Biologe George Wald, dass "die Zivilisation innerhalb von 15 oder 30 Jahren enden wird, wenn nicht sofort Maßnahmen gegen die Probleme der Menschheit ergriffen werden." Die New York Times schrieb damals: "Der Mensch muss die Umweltverschmutzung stoppen und seine Ressourcen schonen, nicht nur um die Existenz zu verbessern, sondern um die Rasse vor unerträglicher Verschlechterung und möglichem Aussterben zu bewahren." Im Januar 1970 berichtete Life: „Wissenschaftler haben solide experimentelle und theoretische Beweise, um… die folgenden Vorhersagen zu stützen: In einem Jahrzehnt müssen Stadtbewohner Gasmasken tragen, um die Luftverschmutzung zu überleben.  Kenneth Watt warnte in einer Rede vor einer bevorstehenden Eiszeit. "Die Welt kühlt seit etwa zwanzig Jahren stark", erklärte er. "Wenn sich die gegenwärtigen Trends fortsetzen, wird die Welt um vier Grad kälter sein als die globale Durchschnittstemperatur von 1990, aber um elf Grad kälter im Jahr 2000. Dies ist ungefähr das Doppelte dessen, was nötig wäre, um uns in eine Eiszeit zu versetzen."

Fazit:

Wenn die Politik künftig die Grünen NGOs nicht an die Leine nimmt und deren staatliche Subventionierung nicht einstellt, müssen wir auch weiterhin mit dem Umwelt-Hype, der Hysterie und den spektakulär falschen apokalyptischen Vorhersagen zurechtkommen.

Aber bis jetzt kann man mit Recht sagen: „Hurra, wir leben noch“!

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Politisch unerwünschte Wissenschaft blockiert. Temperaturmessung: Rekord unbrauchbar

Wurde die Klimakatastrophe gerade noch einmal abgewendet?  Wurde sie gerade noch einmal abgewendet, diese schreckliche Klimakatastrophe? Zumindest in Lingen? Das war – zur Erinnerung – bei jener Hitzewelle vor kurzem bekanntlich Deutschlands heißester Ort. Eine Station des Deutschen Wetterdienstes registrierte am 25. Juli der Wert von 42,6 °C, der von Medien und Potsdamer Klimakatastrophisten als Vorstufe zur Wetterhölle erklärt wurde.

Doch jetzt hat der private Wetterdienst »Wetter online« diesen Wert zurückgezogen: Rekord unbrauchbar. »Bezüglich des Standorts gibt es aber so viel berechtigte Kritik, dass Wetter online diesen Rekordwert nicht anerkennt.«

Historisch sei die Hitze im letzten Julidrittel ohne Zweifel gewesen, bekundet Wetter online. In Geilenkirchen wurde der alte Rekord von 40,3° am 24. Juli mit 40,5° knapp überboten. Danach hatten verschiedene Stationen mehr als 40° gemeldet. »So etwas hat es in Deutschland seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen nicht gegeben.«

In Duisburg und Tönisvorst zeigte das Thermometer 41,2° an. Lingen kam dann in die Schlagzeilen mit 42,6°. Doch diese Messstelle in Lingen erfüllt jetzt nicht mehr den Standard der Weltorganisation für Meteorologie WMO. Denn es ist nicht egal, wo und wie das Thermometer steht und die Umgebung beschaffen sein soll. Der Messfühler muss abgeschattet sein, so dass er nicht von der Sonnenstrahlung oder der Wärmeabstrahlung eines Mauerwerkes beeinflusst wird. Er muss zudem ausreichend belüftet werden.

Doch gerade im Umfeld der Station in Lingen wuchsen die Büsche in den vergangenen Jahren so, dass rund um die Wetterstation eine Wärmeinsel entstand, in der Wärme gestaut wurde. Höhere Temperaturen sind also nicht weiter verwunderlich. Die Station in Lingen geriet schon in den vergangenen Jahren in die Kritik, weil der Unterschied der Messwerte zu den umliegenden Stationen von Jahr zu Jahr größer wurde. Wetterunternehmer Jörg Kachelmann kritisierte den Standort der Station schon seit längerem; er wusste um den Effekt der Wärmeinseln.

Auch der Deutsche Wetterdienst DWD plante seit einigen Jahren, die Station zu verlegen. Allerdings fürchtet der Dienst die politischen Folgen einer solchen Verlegung. Wetter online: »Erkennt man den Wert nicht an, rücken »Klimawandelleugner« auf den Plan und erklären, dass es nach dem Medienhype gar nicht so heiß gewesen sei. Wird er für ungültig erklärt, wären wohl schnell unangenehme Fragen zur Standardqualität im Allgemeinen aufgetaucht.«

Denn Temperaturmessungen sind nach einem alten Spruch von Meteorologen das größte Problem dieser Zunft. Wo wird gemessen? Jeder kennt das: Steht in einem Zimmer das Thermometer nah an einem Ofen, ist es wärmer als in der Ecke gegenüber. Wo also ist die wahre Zimmertemperatur?

Die Vorschriften für offizielle Temperaturmessungen sehen einen Standort der Wetterhäuschen zwei Meter über dem Boden auf einer freien Fläche vor. Der Messfühler muss abgeschattet sein, ein Ventilator die Luft durchwedeln. Das Thermometer soll nicht die eigene Wärme messen, sondern die der Luft.

Besonders delikat sind Vergleiche der Temperaturentwicklung über vergangenen Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte hinweg. Messtechnik ändert sich, ebenso wandeln sich die Gegebenheiten rund um die Messstationen. Häuser werden gebaut oder Wände hochgezogen, die die Temperaturen in der Umgebung verändern. Häufig muss der Wetterdienst auch den Standort seiner Station verändern. Messstationen mussten umgestellt werden, weil die Ableser laut Protokoll des Wetterdienstes unfähig waren, regelmäßig die Werte abzulesen und weiterzugeben.

So wurde die Station in Bad Dürkheim, in der Rheinebene nahe dem Pfälzer Wald gelegen, mehrfach verlegt. »Am 13.9.1977 wurden die Beobachtungen an der jetzigen Station wegen Unfähigkeit des Beobachters eingestellt.« Zwei Monate später wurde ein neuer Beobachter gefunden und die Station wieder entsprechend verlegt. Da auch dieser Beobachter ausschied, ruhte die Station vom vom 21.10.1987 bis 14.4.1988. Die Station meldete rückgängige Temperaturen. Es ist also ein sehr schwieriges Unterfangen, Temperaturmesswerte über viele Jahre zu vergleichen. Meteorologen versuchen daher, stark schwankende Daten durch statistische Verfahren zu »homogenisieren«, etwas böse ausgedrückt: passend zu machen.

Wie schwierig, ja unmöglich es ist, die Entwicklung von Temperaturen über die letzten 100, 200 Jahre sogar auf die Nachkommastelle genau anzugeben, zeigte einst die wichtige Arbeit von Michael Limburg, der als Ingenieur im Bereich der Messtechnik und Fehlerstatistik gearbeitet und die entsprechenden Erfahrungen gesammelt hat: »Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme« lautete der etwas sperrige Titel.

Limburg ging in seiner Dissertation der Frage nach, ob die meteorologischen Daten der vergangenen 150 Jahre genau genug sind, um den Verlauf der »Globalen Mitteltemperatur« auf 1/10 Grad Celsius genau zu berechnen. Dieser Verlauf spielt in der aktuellen Klimadebatte eine wichtige Rolle; belegen die einen damit doch, dass es wärmer, die anderen, dass es kälter wird.

Doch die wichtige Frage ist: Lässt sich eine solche Aussage überhaupt treffen? Satelliten vermögen heute sehr genau alle möglichen Wetterdaten wie Temperaturen der verschiedenen Oberflächen zu messen. Sie gibt es allerdings erst seit etwa knapp 40 Jahren. Davor beruhen die Temperaturangaben auf Messungen unterschiedlicher Messstationen. Bei denen hängt es sehr davon ab, wo und wie die Thermometer angebracht sind. Über einer Wiesenfläche ergeben sich andere Temperaturen als über Asphaltflächen. Ziemlich schwierig, wenn man sehr unterschiedlich zustande gekommene Temperaturaufzeichnungen mit vielen dubiosen Angaben miteinander vergleichen und Trends herauslesen will.

Das Ergebnis der Dissertation von Limburg: »Dabei kam ich zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die verwendeten historischen Wetter-Messdaten dies nicht erlauben. Ich fand heraus, dass die bei der Berechnung der globalen Mitteltemperatur unvermeidliche verbleibende Unsicherheit mindestens genau so groß ist wie die ganze offiziell angegebenen Änderung über 150 Jahre, wahrscheinlich aber sogar ein Vielfaches beträgt. Dies ergibt sich zwangsläufig bei Anwendung aller gängigen und vielfach erprobten Regeln der Messtechnik und der statistischen Fehlerrechnung.«

Dieses Ergebnis schreckte die prüfenden Professoren erheblich auf. Limburg weiter: »Die Arbeit stellte ja indirekt wesentliche Aussagen zur angeblichen ›menschengemachten Klimaerwärmung‹ und damit einen der Hauptgründe für die Förderung der sogenannten ›Erneuerbaren Energien‹ infrage. Für beide Themenkomplexe gibt es jedoch höchst umfangreiche Fördergelder. Vermutlich befürchteten die Verantwortlichen diesbezügliche Nachteile, falls sie einer Arbeit Platz und dem Autor einen akademischen Grad zugestanden, der dem bisherigem Dogma – und sei es auch nur indirekt – widersprach.«

Man kann sich vorstellen, wie der Blutdruck der Herren Prüfprofessoren hochschnellte. Die erste Kommission, die die Promotionsarbeit prüfen sollte, trat tatsächlich geschlossen zurück. Begründung: »Weitgehende politische Motivation der Arbeit«.

Um es kurz zu machen: Die Arbeit wurde nach einer hanebüchenen Odyssee schließlich abgelehnt. Es darf nicht belegbar sein, was nicht ins politische Konzept passt.

Nur die Entwicklung der Temperaturen über Jahrhunderte hinweg wird nach wie vor so genau angegeben, wie dies messtechnisch überhaupt nicht möglich ist. Doch ist sie ist Grundlage jener wilden These der Klimakatastrophe, auf der moderne Ablasshändler ihre Geschäfte aufbauen.

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Mittwoch, August 07, 2019

Plattform Aspen Holding: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat gegenüber der Next Trade Ltd., Vanuatu, mit Bescheid vom 30. Juli 2019 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattformen www.aspenholding.com und www.olympusmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Die zeitweise als Betreiberin der Plattform angegebene TLC Consulting Ltd, Majuro, Marshallinseln, hat ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Liefert sich unsere politische Elite selbst in den Knast ein?

Deutschland wollte der Welt zeigen, wie unter staatlicher Regie ein Großflughafen gebaut werden kann und wie man die Welt   ausschließlich mit Sonnen- und Windkraft mit ausreichend Energie zuverlässig  versorgen kann. Beide Projekte sind krachend gescheitert.

Wohin die Klimawandel-Hysterie mittlerweile geführt hat, zeigt sich in der verlogenen Diskussion um die Abschaltung der Kohlekraftwerke. „Dabei ist bekannt, dass wir die Kohlekraftwerke niemals wie geplant stilllegen können, sonst würden in Deutschland die Lichter ausgehen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.  

Die Grünen Klimaprediger glauben selbst nicht daran, dass Deutschland seine selbst auferlegten Klimaschutzverpflichtungen erfüllen kann. Das hindert die Hilfstruppen der Grünen Politik aber nicht daran, das Land mit entsprechenden Klagen zu überziehen.

Die Politik hat das Heft des Handelns leichtfertig in die Hände grüner NGOs gelegt. Der Grundstein dazu wurde durch die ständige Verrechtlichung des Alltags durch EU und Deutsche Regierung  gelegt. Das Ergebnis, die Legislative hat sich in die Hand von NGOs, die sich einer wohlwollenden Judikative bedienen, begeben. Wer dagegen aufmuckt bekommt es mit der Exekutive zu tun. Die entsprechenden Bilder können wir im Fernsehen live verfolgen.

Die politische Elite hat dem Deutschen Volk diesen Eid geleistet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde“.

Die grünen NGOs haben dem Volk dieses Versprechen nicht gegeben und das Volk hat sie auch nicht in irgendeiner Weise legitimiert. „Es ist höchste Zeit, dass die politisch Verantwortlichen selbst das Heft wieder in die Hand nehmen“ fordert UTR Vorstand Horst Roosen.


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Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Wohlstand in der grünen Abwärtsspirale. Der „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ will Zwangshaft für Regierungsmitglieder.

Grünes Kino in Baden-Württemberg: Der dubiose Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« will Ministerpräsident und einige Minister von Baden-Württemberg hinter Schloss und Riegel bringen. Sie sollen nun endlich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auch der neueren Euro 5 Norm verhängen. Der Abmahnverein hat deshalb jetzt einen Antrag auf Zwangshaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung gestellt. Am Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Eingang des Schreibens.

Der Verein beantragte Beugehaft, weil die Regierung »elementarste rechtsstaatliche Grundsätze« verletze, wenn sie ein Fahrverbot nicht in die Tat umsetze. So drückt das jedenfalls der Anwalt des Vereins, Remo Klinger, aus. Der Abmahnverein »Umwelthilfe« (DUH) will jetzt das Gericht dazu bewegen, Zwangshaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen.

Auf Antrag Klingers hat bereits vor eineinhalb Jahren das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit des Fahrverbotes grundsätzlich bejaht, aber gleichzeitig auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verwiesen. Das kam allerdings bisher kaum zur Sprache – ausgenommen beim jüngsten Urteil im westfälischen Münster.

Anwalt Remo Klinger nicht kleinlaut: »Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür Beugehaft vor.«

Anwalt Klinger hatte sich vor rund 15 Jahren ein schönes lukratives Arbeitsfeld erschlossen, als er Umweltverbänden die Möglichkeit offerierte, Städte zu verklagen. Die Grenzwerte müssen lediglich ein paar Mikrogramm pro Kubikmeter Luft über den niedrigen Grenzwerten liegen. Dafür kann man mit entsprechend positionierten Messstellen sorgen, das macht in Europa kaum ein anderes Land so gründlich wie in Deutschland nach.

Diese Grenzwerte wiederum haben schon vor Jahr und Tag grüne Kumpels über die Bande Brüssel hinreichend niedrig angesetzt. Belege für Gesundheitsgefahren gibt es nicht. Grenzwertüberschreitungen liegen heute oft innerhalb der Toleranzen der Messgeräte, können also nicht so genau sein, wie der Abmahnverein bemängelt.

Klinger sitzt mit in der Kanzlei, in der einst auch Otto Schily saß, heute mit – laut taz-Bericht – Blattgold an der Decke und schicken Gemälden an den Wänden und klagt, was das Zeug hält.

Vier Wochen Zeit haben jetzt Kretschmann und Kollegen, um darauf zu antworten. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen.

»Wir nehmen den Antrag zur Kenntnis«, entgegnet das Staatsministerium. Der Streit schwelt ja schon länger. Grüne Politik hat den dubiosen Verein schon seit langem mit Millionenbeträgen gefüttert, wie bei TE immer wieder belegt, jetzt will das Mündel Vormund sein und beisst zurück.

DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch ist bei seinen einstigen Kumpels in der Staatskanzlei unten durch. Er hat, wie man hört, sogar Hausverbot in der Staatskanzlei in Stuttgart. Er will doch so gern seine Allmachtsphantasien durchsetzen und Fahrverbote sehen. Demokratisch ist nichts legitimiert; handstreichartig nutzt der ominöse Verein »Umwelthilfe« mit der international operierenden NGO »ClientEarth« im Rücken die Bereitschaft der Richter, die NO2-Überschreitungen von sechs oder neun Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Gefahr für die Gesundheit anzusehen.

Verhältnismäßig ist da nichts. Der natürliche NO2-Wert schwankt um die 10 bis 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Solche minimalen Mengen kann man mit der Messtechnik an den Straßen nicht einmal genau messen. Und im nicht zimperlichen Amerika gelten 103 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 als Grenzwert, in Produktionsstätten in Deutschland 950 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2, in der Schweiz sogar 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Gut, was macht man nicht alles für eine gute PR und Spenden für den »Umwelthilfe e.V.«. Seit Januar dieses Jahres gelten bereits Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 18. Juli ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das Land festgesetzt – auf Antrag des Umweltvereins »Umwelthilfe«. Die Landesregierung legte keine Beschwerde dagegen ein und zahlt. Das Verkehrsministerium bezahlt die 10.000 Euro an das Justizministerium. Linker Steuerzahlersäckel – rechter Steuerzahlersäckel. Dazwischen viele Beamte.

Der Verein »Umwelthilfe« hat bereits gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ebenso einen Beugehaft-Antrag gestellt. Dort weigert sich die Staatsregierung, die vom Abmahnverein ersehnten Fahrverbote zu verhängen und will mit anderen Maßnahmen die Grenzwerte an den wenigen Stellen, an denen sie überschritten werden, drücken. Am 3. September soll der entsprechende DUH-Antrag gegen Söder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden.

»Umwelthilfe«-Klinger meint, dass das EuGH-Urteil nicht abgewartet werden müsse, denn die Rechtslage sei klar. Er hofft, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzt. In der heißt es, dass auch bei Behörden, die sich weigerten, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln aus der Zivilprozessordnung anzuwenden seien. Darin ist Beugehaft vorgesehen. Kretschmann könnte wegen seines Abgeordnetenmandats durch die Immunität gegen Haft geschützt sein, heißt es inoffiziell. Strobl und Reimer haben aber kein Mandat.

DUH e.V.-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch lautstark zum Beugehaft-Antrag: »Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass es so weit kommen muss. Es zeigt sich, welchen Stellenwert Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum Gesundheitsschutz der Bürger haben.«

Darf ein Verein »Umwelthilfe«, der immerhin über ein Verbandsklagerecht verfügt, ungeprüft in die Welt »Dieselabgase töten« hinausposaunen und damit versuchen, Angst und Schrecken zu verbreiten, Panik zu schüren? Die Werte für die Innenstadtluft sind auch in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen, die Luft ist noch einmal deutlich besser geworden. Die neuen Werte sind aber nicht Grundlage des Verfahrens.

Fassungslos müssen die Arbeitnehmer der Autoländer Baden-Württembergs und Bayern diesem Treiben zusehen. Wohl noch nie wurden sie so im Namen des Gesundheits- und Umweltschutzes übertölpelt. Sie haben gewaltige Wertverluste ihrer Automobile aufgrund der Umweltpanikmache von NGOs wie eben dem dubiosen »Umwelthilfe e.V.« unter Chef Jürgen Resch zu erleiden.

Sie schröpft zudem der grüne Ministerpräsident Kretschmann mit seiner Landesregierung so kräftig wie nie zuvor. Das grüne Finanzministerium in Stuttgart vermeldet gerade Steuer-Rekordeinnahmen. Rund 81,9 Milliarden Euro Einnahmen im Jahre 2018, ein Plus von 5,2 Prozent gegenüber 2017. Das meiste kommt von Arbeitnehmern: 35,5 Milliarden Euro, 6,9 Prozent mehr als 2017. Die Umsatzsteuereinnahmen dagegen sanken um 160 Millionen auf 18,1 Milliarden, die Einkommensteuer um fast 100 Millionen auf 10,2 Milliarden.

Wohl die letzten Siegesmeldungen von der staatlichen Abzockfront für längere Zeit, wenn man sich die dramatischen Warnrufe vor allem der Autozulieferer ansieht. Der wichtige und renommierte Zulieferer Eisenmann aus Böblingen, der unter anderem anspruchsvolle Technologien wie Lackierstraßen, fahrerlose Transportsysteme zulieferte, hat gerade Insolvenz angemeldet. 3.000 Mitarbeiter des Weltkonzerns mit 27 Standorten in 15 Ländern stehen auf der Straße. Viele weitere Zulieferer stehen vor der Pleite. ZF in Friedrichshafen und Bosch sowie Schäffler und Continental wollen Arbeitsplätze abbauen. Daimler schockt mit Warnungen von 1,6 Milliarden die Anleger. Chinesische Aufkäufer stehen überall vor der Tür.

Ministerpräsident Kretschmann hat also Baden-Württemberg einiges zu erklären, wie der Absturz eines einstigen Industriemusterlandes unter seiner Herrschaft so plötzlich kommen konnte.

Er kann sich vielleicht mit seinem grünen Kumpel aus alten Tagen im Stuttgarter Rathaus beratschlagen. Der hat gerade seinen neuesten Schelmenstreich losgelassen, ein umwerfendes Klimaschutzprogramm für Stuttgart. Die Stadt bezuschusst nämlich jetzt den Kauf neuer Kühlschränke. 150 Euro Zuschuss bekommt derjenige, der sich einen neuen kauft. Neue Kühlschränke bieten zwar innen immer weniger Platz, weil die Wärmedämmung gar so dick gerät, dass nicht mehr viel hineinpasst, dafür aber sollen sie nicht mehr zu den größten Stromfressern in den Haushalten zählen.

Die Stadt mit grünen Oberhaupt verkündet allen Ernstes: Eine Maßnahme auf dem Weg zur Klimaneutralität.

***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.



Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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Dienstag, August 06, 2019

Sky Hub Limited / www.4xincome.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die Sky Hub Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.4xincome.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) und Devisen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Sky Hub Limited das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 18. Juli 2019 hat die BaFin der Sky Hub Limited diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung