Donnerstag, August 01, 2019

LIB Group Asset Management : Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

LIB Group Asset Management
35 Boulevard Royal
2449 Luxemburg
0035 227872533
info@libsa.eu
https://libsa.eu

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen können Schadensersatz auf Erfolgsbasis geltend machen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Wie zum Beispiel der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche Anleger  kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.

Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

  • Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

  • Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Mittwoch, Juli 31, 2019

Fahrverbote und Klimawandel: Die Deutschen haben offensichtlich ein Talent dafür, den falschen Propheten zuzujubeln und hinterher zu laufen.

Vor dem Hintergrund, dass China für 27 Prozent des weltweiten von Menschen verursachten CO2, Deutschland dagegen für nur 2,3 Prozent, verantwortlich ist, muss man sich doch die Frage nach dem tatsächlichen Zweck der CO2 Panikmache stellen. Das tut aber in Deutschland kaum jemand. Wer sich dennoch traut, ist draußen, weg von den staatlichen Subventionstöpfen, Fördergeldern, Gutachteraufträgen und nicht zuletzt als Klimaleugner gebrandmarkt und gesellschaftlich ausgegrenzt.

Das sich wirtschaftlich gerade selbst zerlegende grüne Deutschland, wird die Länder der Welt nicht dazu bringen, ihre Wirtschaftssysteme radikal zu ändern.

Die Grüne Verbotstrategie hat in Deutschland jetzt schon zu einer gesellschaftlichen Spaltung und zu einer wirtschaftlichen Talfahrt geführt. „Aber die Deutschen haben offensichtlich ein Talent dafür, den falschen Propheten zuzujubeln und hinterher zu laufen“, konstatiert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.

Wie ehrlich die Argumentation der Grünen ist, zeigt sich an den sprudelnden Worthülsen der Grünen Oberen in Talkshows. Zum Standard Repertoire gehört zum Beispiel, der Hinweis auf den pro Kopf  Kohlendioxid  Ausstoß in Schweden. Der sei viel niedriger als in Deutschland. Was nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass die Schweden bei der Stromerzeugung 40 % der Energie nutzen, die wir in Deutschland ohne Not aufgegeben haben, die Kernkraft.

„Deutschland verdankt hauptsächlich der Automobilindustrie seinen Wohlstand“ erinnert Roosen. Die Gesellschaft sollte es sich nicht gefallen lassen, dass man die Autohersteller nun in den wirtschaftlichen Ruin treibt und dabei Hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel setzt. Auch muss der deutsche Bürger die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will. Und da ist für viele Menschen ein  Diesel.

Deutschlands Automobilindustrie liefert Fahrzeuge der Spitzenklasse, Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. „Das Hightech-Highlight traditioneller Verbrenner-Kultur lässt keinen Zweifel daran, dass der Diesel allen Unkenrufen zum Trotz die besten Tage noch vor sich hat“ dieser Aussage des Motorjournalisten Peter Groschupf schließt sich der UTR e.V. gerne an.

Wer noch Freude am Motorsport hat, kennt das Ritual bei der Formel 1 Siegerehrung.

Da wird auf dem Siegerpodest Champagner aus Magnum-Flaschen des französischen Herstellers Carbon (Preis 2550.- Euro pro Flasche) nach kräftigem schütteln, auf Freund und Feind verspritzt.

Eine Gemeinsamkeit zur Siegerehrung bei einem Grand Prix und einer Talkshows mit Grüner Besetzung lässt sich daran festmachen, dass der Grüne Gast auch kräftig sprudelt – und zwar immer die gleichen leeren Worthülsen. Aber er schäumt nicht mit einer Magnum-Flasche Champagner, sondern mit einem Schaumwein Piccolo. Um es mit den Worten des legendären Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni zu sagen,  „schwach wie eine Flasche leer!“  „Ich habe fertig“!

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen. Wir freuen uns über jede Unterstützung.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Abzocken, abzocken, abzocken. Dieselfahrverbote in Stuttgart.

Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Autofahrer wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart. Sieben Autofahrer und ein Autohändler aus dem Großraum Stuttgart reichten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie hatten ursprünglich vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit Eilanträgen die Dieselfahrverbote im Stuttgarter Stadtgebiet aufzuheben versucht. Doch die Verwaltungsrichter in Mannheim ließen sie auch in zweiter Instanz abblitzen.

Die Autofahrer hatten vor allem die Beschilderung der Fahrverbote kritisiert und argumentiert, dass es keine Rechtsgrundlage für die Zusatzschilder gebe. Sie seien zudem nicht leicht ablesbar, dass aber fordere der Gesetzgeber. Auf den Schildern, die an den Ortseinfahrten zu Stuttgart zusätzlich an montiert wurden, steht sehr klein zu lesen: »Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5 / V frei«. Rechtsanwalt Martin Pagenkopf betreut die Verfassungsbeschwerde und erklärte, das Urteil habe so viele Schwächen, dass man es so nicht in der Welt stehenlassen dürfe.

Derweil versucht das Land, mit Filtern die Luft in Stuttgart sauber zu halten. Die ist zwar sauber, wie die Daten des Umweltbundesamtes ausweisen; aber für einen Streich, gegen den die Schildbürger mit ihren Taten wie kluge, rational handelnde Leute wirken, ist man in Stuttgart immer zu haben.

Am Stuttgarter Neckartor stehen 17 »Filter Cubes« Modell 3. Das soll laut Horrorbotschaften der »gefährlichste« Platz in Deutschland sein – gemessen jedenfalls mit einer manipulativ aufgestellten Messstelle. In diesen viereckigen Kästen sind Filter mit Aktivkohle eingebaut, die neben Feinstaub auch Stickstoffdioxid aus der Luft binden sollen. Diese Humbug-Staubsauger saugen Außenluft an und blasen sie durch die Filter im Inneren. Hersteller Mann + Hummel in Ludwigsburg, der diese Filterwürfel entwickelt hat, verkündet: »Bereits seit Ende letzten Jahres werden die Filter Cubes III von MANN+HUMMEL zur Senkung der Feinstaubbelastung am Stuttgarter Neckartor eingesetzt. Die bisherigen Auswertungen haben gezeigt, dass sie die Konzentration vor Ort um 10 bis 30 Prozent reduzieren können.«

Gut, der Firma geht es gerade nicht übertrieben prächtig. 1.200 Mitarbeiter sollen entlassen werden. Sie produziert Filter unter anderem für die Autoindustrie und dort werden sie im Augenblick eher weniger benötigt. Es deutet sich in der Autoindustrie eher eine krachende Katastrophe an, da ist es gut, neue Märkte zu erschließen. Auch wenn die noch so sehr von hellem Irrsinn pur zeugen: Der Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Das sind 40 millionstel Gramm NO2 in einem Kubikmeter Luft. Dieser Kubikmeter Luft wiegt ein Kilogramm, bedeutet: 40 milliardstel Gramm NO2 als Grenzwert. Die Filter sollen also einige wenige Moleküle NO2 in der Luft suchen.

Man kann es als Wunder der Messtechnik ansehen, dass so wenig Moleküle überhaupt detektierbar sind. Nur: Die Messtechnik weist natürlich Ungenauigkeiten auf. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Genau das aber führt jenes höchst umstrittene Abmahnwesen Deutsche Umwelthilfe e.V. ins Feld, wenn sie Städte auf saubere Luft verklagt und darauf dringt, jenen von 40 µg/Kubikmeter Luft einzuhalten. Das ist übrigens dicht am natürlichen NO2 Gehalt in der Luft, der sehr stark schwankt und um die zehn bis 20 µg/Kubikmeter Luft beträgt.

Es ist also reine Irreführerei und Scharlatanerie, Bewohnern einer Stadt einzureden, sie lebten in großer Gefahr, wenn der Grenzwert elfmal im Jahr kurzzeitig überschritten wurde. Den angegebenen Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Neckartor nimmt mittlerweile auch die Landesregierung Baden-Württemberg nicht mehr für bare Münze. Er sei, wie Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter für nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium, sagte, nicht mehr repräsentativ, weil er sich zu stark von umliegenden Messwerten unterscheide. Im Klartext: Die Station ist so manipulativ aufgestellt, dass die Werte selbst dem Verkehrsminister nicht mehr geheuer sind.

In Amerika gelten 103 µg/Kubikmeter Luft, am Arbeitsplatz 950 und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei Konzentrationen von mehr als 4.000 oder 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen worden.

Der Vereinsgeschäftsführer, Vielflieger Jürgen Resch, fordert nun von den Autokonzernen schnelle Hilfe für die von den kommenden Fahrverboten betroffenen Dieselfahrer. »Der DUH e.V. steht mit den großen Herstellern zur Frage der Umsetzung der Nachrüstung erstmals in einem ernsthaften Dialog«, so der DUH e.V. scheinheilig.

Daher weht auch der Wind. Nicht um die Gesundheit der Menschen sorgt sich diese Art Verein, sondern um seinen Geldbeutel. Nicht umsonst hat früher auch ein Hersteller von Abgasfilteranlagen sich als Spender des Vereins hervorgetan. Irgendwann muss sich doch diese Investition auszahlen. Das Kraftfahrtbundesamt hat das erste Abgasnachrüstsystem für Deutschland zugelassen. Ein Millionengeschäft wartet, um ein Nichts in der Luft zu beseitigen.


Geht noch mehr Rosstäuscherei?

*** 

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.



…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Dienstag, Juli 30, 2019

Investfinans AB: Für die vielen Anleger die sich dem ESK angeschlossen haben, haben sich die ersten außergerichtlichen Schritte schon gelohnt.

Um etwa 1,2 Milliarden Euro hat die Firma Investfinans Anleger betrogen. Die Menschen, die hinter diesem Betrug stecken feiern sich wahrscheinlich selbst als die „Größten“ – bis sie erwischt werden. Die ersten Klagen werden von den ESK- Vertrauensanwälten in Kürze eingereicht.

Viele Investoren die bei Investfinans AB Geld angelegt haben, waren erfahrene Anleger, die sich jetzt überrascht zeigen, dass sie einem Betrug aufgesessen sind.  Wie konnte das passieren?  Den Strippenziehern von Investfinans AB ist es offensichtlich gelungen den synthetischen Identitätsbetrug auf ein völlig neues Niveau zu heben und damit hat kein Anleger gerechnet. Auch die Alarmglocken der Märkte haben das viel zu spät erkannt.

Die Betrüger haben komplett neue Identitäten geschaffen, indem Sie wie bei einem Puzzle gefälschte Informationen, falsche Namen, echte Daten, reale Unternehmen und vieles mehr zusammensetzten, bis sich ein neues glaubwürdiges Bild ergab. „Synthetischer Identitätsdiebstahl“ nennt sich das. Synthetische Identitäten  wirken nach außen wie echte Unternehmen mit guten Kredit-Scores und guter Historie, werden jedoch von Betrügern für ihre Betrügereien frei erfunden.

Solche synthetischen Identitäten dienen natürlich auch dazu Bankkonten zu eröffnen um mit Anlagebetrug dort das Geld der Anleger einzusammeln.

Zum Schutz der Anleger ist es wichtig, dass Banken solch einen Kontoeröffnungsbetrug rechtzeitig erkennen und ein Konto gar nicht erst eröffnen. Vielen Banken scheint es zu mühsam zu sein auf entsprechende Datenquellen sowie maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz zurückgreifen, um effektiv festzustellen wer ihre Kunden sind und wie sie Risiken angemessen identifizieren und mindern können – oder wie sie den Betrügern einen Schritt voraus sein können.

Wie der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche Anleger  kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.

Der ESK unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für die vielen Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich nunmehr zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Anwaltskosten entstanden.

Nunmehr ist die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt.

Auch hier kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Die ersten Deckungszusagen liegen den Anwälten bereits vor. In diesen Fällen sind die Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Gescheiterte Kapitalanlagen: Die „Dummen“, das sind immer die anderen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen.

Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“ „Könnte mir so etwas auch passieren?“

Wer sich bei seiner Kapitalanlage darauf verlässt, dass ihn die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor Kapitalanlageverlusten durch miese Finanzprodukte schon schützen wird, sollte sich da nicht so sicher sein.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende

Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des UTR e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen vom UTR e.V.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  30.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

BaFin-regulierter Nonsens. Wohnpark Elbaue ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung

30.07.2019 • Anbieter geschlossener Publikums-AIF (Alternative Investmentfonds) wollen nicht mehr zum grauen Kapitalmarkt gezählt werden. Schließlich soll die Prüfung der Finanzaufsicht zur Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft hart sein. Die Anbieter sehen sich als BaFin-reguliert. In der Praxis ist das allerdings kein Qualitätsmerkmal. Der Wohnpark Elbaue beweist sehr gut, welche anlegerunfreundlichen Konstrukte mit BaFin-Segen möglich sind. Zum Beispiel steht dem Zeichnungskapital von 15 Millionen Euro nur ein Immobilienwert von 8,7 Millionen Euro gegenüber. Und die Verwaltung dieser heißen Luft produziert eine Gesamtkostenquote von 6,6 Prozent des Nettoinventarwertes. Völlig indiskutabel und damit alles andere als ein vielversprechendes Produ

Vorgeschichte.
Die Investmentgesellschaft Wohnpark Elbaue GmbH & Co. Immobilienfonds KG besteht seit 1997. Ein Jahr später kaufte die Gesellschaft 86 Wohnungen in Cossebaude, einem Bezirk von Dresden. Verkäufer war die SVVG GmbH, die 2002 insolvent wurde. Die Gründungsgesellschafter und die Mitglieder der Fondsgeschäftsführung waren an der SVVG beteiligt. Zum ursprünglichen Kaufpreis von 11,76 Millionen Euro kamen weitere Zukäufe über 186.000 Euro hinzu. Diesen knapp zwölf Millionen Euro steht heute allerdings nur ein Verkehrswert von 8,7 Millionen Euro gegenüber (Gutachten vom 25. Januar 2017). Zuzüglich weiterer Kosten kauft ein Anleger also viel heiße Luft.

Kündigungen.

Warum für diesen Fonds weiter Anlegergelder gesucht werden, hängt auch mit den erheblichen Kündigungen zusammen. Per Ende 2016 waren von 13,8 Millionen Euro beigetretenem Kommanditkapital knapp fünf Millionen Euro gekündigt. Investoren mit einer weiteren halbe Million Euro haben schon für einen späteren Zeitpunkt ihr Ausscheiden beantragt. Klar, wenn in den knapp 20 Jahren noch nie Erträge ausgeschüttet wurden.

Kosten.

Der selbst verwaltete Immobilienfonds belastet seine Anleger mit einer unglaublich hohen Gesamtkostenkostenquote von derzeit 6,6 Prozent des Nettoinventarwertes. Üblich sind hier rund ein Prozent, selten mehr als zwei Prozent. Bei diesen laufenden Ausgaben sind die einmaligen Kosten wie Ausgabeaufschlag, Transaktionsgebühren sowie sonstige Investitionskosten nicht mitgerechnet. Wie hoch der aktuelle Nettoinventarwert als Bemessungsgrundlage für die Gesamtkostenquote ist, hat Angelo Giunta als Geschäftsführer auf Anfrage nicht mitgeteilt. Geschwiegen hat er auch zu der Frage, warum ein solcher nicht auf der Homepage veröffentlicht wird. Giunta ist auch geschäftsführender Gesellschafter der mit der Kapitaleinwerbung beauftragten SITUL Versicherungsagentur.

Formalitäten.

Die im Kapitalanlagegesetzbuch definierte Transparenz ist für den Geschäftsführer des Wohnpark Elbaue offenbar keine Messlatte. Bis Ende Juli wurde trotz der grundsätzlichen Frist von sechs Monaten noch kein Jahresabschluss für 2018 veröffentlicht. Der Abschluss 2017 ist im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht, sondern nur hinterlegt. Und das passierte erst am 24. Januar 2019. Eine Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung und ein Wirtschaftsprüfertestat fehlen in dieser hinterlegten Version. Zweifelhaft ist auch, warum für den eineinhalb Jahre alten Verkaufsprospekt noch kein Nachtrag erstellt wurde. Der vorherige Verkaufsprospekt aus 2005 wurde ebenfalls nur mit Nachträgen in 2007 und 2014 unzureichend aktualisiert.

Prognose.

Trotz fehlender Ausschüttungen und einem seit dem Einkauf 1998 gefallenen Immobilienwert rechnet der Anbieter für die zehn Jahre von 2007 bis 2016 eine jährliche Rendite zwischen 3,3 und 4,4 Prozent vor. Wie das berechnet wurde, hat Giunta auf Nachfrage nicht erklärt. Der Verkaufsprospekt hilft in dieser Sache auch für einen erfahrenen Prospektleser nicht weiter. Deshalb sollten Interessierte eine Aussage aus dem Verkaufsprospekt sehr genau lesen: „Die angegebene Wertentwicklung entspricht nicht der Verzinsung des anfänglich investierten Kapitals.“ Okay, aber was hat ein Anleger denn nun seit 1998 verdient? Auch das wollte Giunta auf Nachfrage nicht sagen.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn in fast 20 Jahren der Wert von Wohnimmobilien in Dresden-Cossebaude deutlich gefallen ist, dann spricht das weder für den Standort, noch für den marktgerechten Einkauf von einem verflochtenen Unternehmen. 15 Millionen Kommanditkapital für Immobilien im Wert von 8,7 Millionen Euro sind ebenso indiskutabel wie 6,6 Prozent jährliche Kosten. Was ist denn eine BaFin-Registrierung wert, wenn so eine Anlegerabzocke zugelassen wird? Nicht einmal die üblichen Formalitäten von Publikums-AIF scheinen zu interessieren. Dieser Fonds ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Trading Investments Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Trading Investments Group
The Leadenhall Building, 122 Leadenhall Street,
London
Telephone: 020 3318 1462
Website:  https://tradinginvestmentsgroup.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Montag, Juli 29, 2019

Dunn & Miller Corporate Partners: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Dunn & Miller Corporate Partners
506 Broadway,
New York, NY 10012 U.S.A
Telephone: +1 332 208 1304
Fax: +1 332 777 2244
Email: info@dunnmillercorp.com
Website: www.dunnmillercorp.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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