Dienstag, Juli 30, 2019

Gescheiterte Kapitalanlagen: Die „Dummen“, das sind immer die anderen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen.

Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“ „Könnte mir so etwas auch passieren?“

Wer sich bei seiner Kapitalanlage darauf verlässt, dass ihn die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor Kapitalanlageverlusten durch miese Finanzprodukte schon schützen wird, sollte sich da nicht so sicher sein.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende

Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des UTR e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen vom UTR e.V.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  30.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

BaFin-regulierter Nonsens. Wohnpark Elbaue ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung

30.07.2019 • Anbieter geschlossener Publikums-AIF (Alternative Investmentfonds) wollen nicht mehr zum grauen Kapitalmarkt gezählt werden. Schließlich soll die Prüfung der Finanzaufsicht zur Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft hart sein. Die Anbieter sehen sich als BaFin-reguliert. In der Praxis ist das allerdings kein Qualitätsmerkmal. Der Wohnpark Elbaue beweist sehr gut, welche anlegerunfreundlichen Konstrukte mit BaFin-Segen möglich sind. Zum Beispiel steht dem Zeichnungskapital von 15 Millionen Euro nur ein Immobilienwert von 8,7 Millionen Euro gegenüber. Und die Verwaltung dieser heißen Luft produziert eine Gesamtkostenquote von 6,6 Prozent des Nettoinventarwertes. Völlig indiskutabel und damit alles andere als ein vielversprechendes Produ

Vorgeschichte.
Die Investmentgesellschaft Wohnpark Elbaue GmbH & Co. Immobilienfonds KG besteht seit 1997. Ein Jahr später kaufte die Gesellschaft 86 Wohnungen in Cossebaude, einem Bezirk von Dresden. Verkäufer war die SVVG GmbH, die 2002 insolvent wurde. Die Gründungsgesellschafter und die Mitglieder der Fondsgeschäftsführung waren an der SVVG beteiligt. Zum ursprünglichen Kaufpreis von 11,76 Millionen Euro kamen weitere Zukäufe über 186.000 Euro hinzu. Diesen knapp zwölf Millionen Euro steht heute allerdings nur ein Verkehrswert von 8,7 Millionen Euro gegenüber (Gutachten vom 25. Januar 2017). Zuzüglich weiterer Kosten kauft ein Anleger also viel heiße Luft.

Kündigungen.

Warum für diesen Fonds weiter Anlegergelder gesucht werden, hängt auch mit den erheblichen Kündigungen zusammen. Per Ende 2016 waren von 13,8 Millionen Euro beigetretenem Kommanditkapital knapp fünf Millionen Euro gekündigt. Investoren mit einer weiteren halbe Million Euro haben schon für einen späteren Zeitpunkt ihr Ausscheiden beantragt. Klar, wenn in den knapp 20 Jahren noch nie Erträge ausgeschüttet wurden.

Kosten.

Der selbst verwaltete Immobilienfonds belastet seine Anleger mit einer unglaublich hohen Gesamtkostenkostenquote von derzeit 6,6 Prozent des Nettoinventarwertes. Üblich sind hier rund ein Prozent, selten mehr als zwei Prozent. Bei diesen laufenden Ausgaben sind die einmaligen Kosten wie Ausgabeaufschlag, Transaktionsgebühren sowie sonstige Investitionskosten nicht mitgerechnet. Wie hoch der aktuelle Nettoinventarwert als Bemessungsgrundlage für die Gesamtkostenquote ist, hat Angelo Giunta als Geschäftsführer auf Anfrage nicht mitgeteilt. Geschwiegen hat er auch zu der Frage, warum ein solcher nicht auf der Homepage veröffentlicht wird. Giunta ist auch geschäftsführender Gesellschafter der mit der Kapitaleinwerbung beauftragten SITUL Versicherungsagentur.

Formalitäten.

Die im Kapitalanlagegesetzbuch definierte Transparenz ist für den Geschäftsführer des Wohnpark Elbaue offenbar keine Messlatte. Bis Ende Juli wurde trotz der grundsätzlichen Frist von sechs Monaten noch kein Jahresabschluss für 2018 veröffentlicht. Der Abschluss 2017 ist im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht, sondern nur hinterlegt. Und das passierte erst am 24. Januar 2019. Eine Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung und ein Wirtschaftsprüfertestat fehlen in dieser hinterlegten Version. Zweifelhaft ist auch, warum für den eineinhalb Jahre alten Verkaufsprospekt noch kein Nachtrag erstellt wurde. Der vorherige Verkaufsprospekt aus 2005 wurde ebenfalls nur mit Nachträgen in 2007 und 2014 unzureichend aktualisiert.

Prognose.

Trotz fehlender Ausschüttungen und einem seit dem Einkauf 1998 gefallenen Immobilienwert rechnet der Anbieter für die zehn Jahre von 2007 bis 2016 eine jährliche Rendite zwischen 3,3 und 4,4 Prozent vor. Wie das berechnet wurde, hat Giunta auf Nachfrage nicht erklärt. Der Verkaufsprospekt hilft in dieser Sache auch für einen erfahrenen Prospektleser nicht weiter. Deshalb sollten Interessierte eine Aussage aus dem Verkaufsprospekt sehr genau lesen: „Die angegebene Wertentwicklung entspricht nicht der Verzinsung des anfänglich investierten Kapitals.“ Okay, aber was hat ein Anleger denn nun seit 1998 verdient? Auch das wollte Giunta auf Nachfrage nicht sagen.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn in fast 20 Jahren der Wert von Wohnimmobilien in Dresden-Cossebaude deutlich gefallen ist, dann spricht das weder für den Standort, noch für den marktgerechten Einkauf von einem verflochtenen Unternehmen. 15 Millionen Kommanditkapital für Immobilien im Wert von 8,7 Millionen Euro sind ebenso indiskutabel wie 6,6 Prozent jährliche Kosten. Was ist denn eine BaFin-Registrierung wert, wenn so eine Anlegerabzocke zugelassen wird? Nicht einmal die üblichen Formalitäten von Publikums-AIF scheinen zu interessieren. Dieser Fonds ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Keine Kommentare: