Um etwa 1,2 Milliarden Euro hat die Firma Investfinans
Anleger betrogen. Die Menschen, die hinter diesem Betrug stecken feiern sich
wahrscheinlich selbst als die „Größten“ – bis sie erwischt werden. Die ersten
Klagen werden von den ESK- Vertrauensanwälten in Kürze eingereicht.
Viele Investoren die bei Investfinans AB Geld angelegt
haben, waren erfahrene Anleger, die sich jetzt überrascht zeigen, dass sie
einem Betrug aufgesessen sind. Wie konnte das passieren? Den
Strippenziehern von Investfinans AB ist es offensichtlich gelungen den
synthetischen Identitätsbetrug auf ein völlig neues Niveau zu heben und damit hat
kein Anleger gerechnet. Auch die Alarmglocken der Märkte haben das viel zu spät
erkannt.
Die Betrüger haben komplett neue Identitäten geschaffen,
indem Sie wie bei einem Puzzle gefälschte Informationen, falsche Namen, echte
Daten, reale Unternehmen und vieles mehr zusammensetzten, bis sich ein neues
glaubwürdiges Bild ergab. „Synthetischer Identitätsdiebstahl“ nennt sich das.
Synthetische Identitäten wirken nach außen wie echte Unternehmen mit
guten Kredit-Scores und guter Historie, werden jedoch von Betrügern für ihre
Betrügereien frei erfunden.
Solche synthetischen Identitäten dienen natürlich auch dazu
Bankkonten zu eröffnen um mit Anlagebetrug dort das Geld der Anleger
einzusammeln.
Zum Schutz der Anleger ist es wichtig, dass Banken solch
einen Kontoeröffnungsbetrug rechtzeitig erkennen und ein Konto gar nicht erst
eröffnen. Vielen Banken scheint es zu mühsam zu sein auf entsprechende
Datenquellen sowie maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz
zurückgreifen, um effektiv festzustellen wer ihre Kunden sind und wie sie
Risiken angemessen identifizieren und mindern können – oder wie sie den
Betrügern einen Schritt voraus sein können.
Wie der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden
deutsche Anleger kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren
Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich,
wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.
Der ESK unterstützt
nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung
des investierten Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung
ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe
Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher
viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden
Rechtsverfolgung ab.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die
Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für die vielen Anleger die sich bei der ESK
Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt gelohnt, da mit
den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele
Informationen gesammelt werden konnten, die sich nunmehr zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für
die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind
den Anlegern keine Anwaltskosten entstanden.
Nunmehr ist die
gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt.
Auch hier
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen
Anlegern
wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu
ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Die ersten Deckungszusagen
liegen den Anwälten bereits vor. In diesen Fällen sind die Anleger, egal wie
der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine
Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es
betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass
sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist.
Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen