Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass
Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der
Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht
passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen.
Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas
überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“
„Könnte mir so etwas auch passieren?“
Wer sich bei seiner Kapitalanlage darauf verlässt, dass ihn die
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor
Kapitalanlageverlusten durch miese Finanzprodukte schon schützen wird, sollte
sich da nicht so sicher sein.
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können,
müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das
betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden.
In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen
Prospekt öffentlich angeboten werden.“
„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich
geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist.
Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen
Aussagen aufweist.“
„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten
Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin
überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und
tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann.
Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über
eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein
Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des
Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des
Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht
wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen
werden.“ Zitat Ende
Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen
seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und
Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des UTR e.V.
Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche
Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade
die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft
und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und
tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt
Horst Roosen vom UTR e.V. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird,
ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen,
dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da
noch übrig bleibt.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 30.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
BaFin-regulierter
Nonsens. Wohnpark Elbaue ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung
30.07.2019 • Anbieter geschlossener Publikums-AIF (Alternative
Investmentfonds) wollen nicht mehr zum grauen Kapitalmarkt gezählt werden.
Schließlich soll die Prüfung der Finanzaufsicht zur Zulassung als
Kapitalverwaltungsgesellschaft hart sein. Die Anbieter sehen sich als
BaFin-reguliert. In der Praxis ist das allerdings kein Qualitätsmerkmal. Der
Wohnpark Elbaue beweist sehr gut, welche anlegerunfreundlichen Konstrukte mit
BaFin-Segen möglich sind. Zum Beispiel steht dem Zeichnungskapital von 15
Millionen Euro nur ein Immobilienwert von 8,7 Millionen Euro gegenüber. Und die
Verwaltung dieser heißen Luft produziert eine Gesamtkostenquote von 6,6 Prozent
des Nettoinventarwertes. Völlig indiskutabel und damit alles andere als ein
vielversprechendes Produ
Vorgeschichte.
Die Investmentgesellschaft Wohnpark Elbaue GmbH & Co.
Immobilienfonds KG besteht seit 1997. Ein Jahr später kaufte die Gesellschaft
86 Wohnungen in Cossebaude, einem Bezirk von Dresden. Verkäufer war die SVVG
GmbH, die 2002 insolvent wurde. Die Gründungsgesellschafter und die Mitglieder
der Fondsgeschäftsführung waren an der SVVG beteiligt. Zum ursprünglichen
Kaufpreis von 11,76 Millionen Euro kamen weitere Zukäufe über 186.000 Euro
hinzu. Diesen knapp zwölf Millionen Euro steht heute allerdings nur ein
Verkehrswert von 8,7 Millionen Euro gegenüber (Gutachten vom 25. Januar 2017).
Zuzüglich weiterer Kosten kauft ein Anleger also viel heiße Luft.
Kündigungen.
Warum für diesen Fonds weiter Anlegergelder gesucht werden,
hängt auch mit den erheblichen Kündigungen zusammen. Per Ende 2016 waren von 13,8
Millionen Euro beigetretenem Kommanditkapital knapp fünf Millionen Euro
gekündigt. Investoren mit einer weiteren halbe Million Euro haben schon für
einen späteren Zeitpunkt ihr Ausscheiden beantragt. Klar, wenn in den knapp 20
Jahren noch nie Erträge ausgeschüttet wurden.
Kosten.
Der selbst verwaltete Immobilienfonds belastet seine Anleger
mit einer unglaublich hohen Gesamtkostenkostenquote von derzeit 6,6 Prozent des
Nettoinventarwertes. Üblich sind hier rund ein Prozent, selten mehr als zwei
Prozent. Bei diesen laufenden Ausgaben sind die einmaligen Kosten wie
Ausgabeaufschlag, Transaktionsgebühren sowie sonstige Investitionskosten nicht
mitgerechnet. Wie hoch der aktuelle Nettoinventarwert als Bemessungsgrundlage
für die Gesamtkostenquote ist, hat Angelo Giunta als Geschäftsführer auf
Anfrage nicht mitgeteilt. Geschwiegen hat er auch zu der Frage, warum ein
solcher nicht auf der Homepage veröffentlicht wird. Giunta ist auch
geschäftsführender Gesellschafter der mit der Kapitaleinwerbung beauftragten
SITUL Versicherungsagentur.
Formalitäten.
Die im Kapitalanlagegesetzbuch definierte Transparenz ist
für den Geschäftsführer des Wohnpark Elbaue offenbar keine Messlatte. Bis Ende
Juli wurde trotz der grundsätzlichen Frist von sechs Monaten noch kein Jahresabschluss
für 2018 veröffentlicht. Der Abschluss 2017 ist im Bundesanzeiger nicht
veröffentlicht, sondern nur hinterlegt. Und das passierte erst am 24. Januar
2019. Eine Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht, eine
Kapitalflussrechnung und ein Wirtschaftsprüfertestat fehlen in dieser
hinterlegten Version. Zweifelhaft ist auch, warum für den eineinhalb Jahre
alten Verkaufsprospekt noch kein Nachtrag erstellt wurde. Der vorherige
Verkaufsprospekt aus 2005 wurde ebenfalls nur mit Nachträgen in 2007 und 2014
unzureichend aktualisiert.
Prognose.
Trotz fehlender Ausschüttungen und einem seit dem Einkauf
1998 gefallenen Immobilienwert rechnet der Anbieter für die zehn Jahre von 2007
bis 2016 eine jährliche Rendite zwischen 3,3 und 4,4 Prozent vor. Wie das
berechnet wurde, hat Giunta auf Nachfrage nicht erklärt. Der Verkaufsprospekt
hilft in dieser Sache auch für einen erfahrenen Prospektleser nicht weiter.
Deshalb sollten Interessierte eine Aussage aus dem Verkaufsprospekt sehr genau
lesen: „Die angegebene Wertentwicklung entspricht nicht der Verzinsung des
anfänglich investierten Kapitals.“ Okay, aber was hat ein Anleger denn nun seit
1998 verdient? Auch das wollte Giunta auf Nachfrage nicht sagen.
Loipfinger’s Meinung.
Wenn in fast 20 Jahren der Wert von Wohnimmobilien in
Dresden-Cossebaude deutlich gefallen ist, dann spricht das weder für den
Standort, noch für den marktgerechten Einkauf von einem verflochtenen
Unternehmen. 15 Millionen Kommanditkapital für Immobilien im Wert von 8,7
Millionen Euro sind ebenso indiskutabel wie 6,6 Prozent jährliche Kosten. Was
ist denn eine BaFin-Registrierung wert, wenn so eine Anlegerabzocke zugelassen
wird? Nicht einmal die üblichen Formalitäten von Publikums-AIF scheinen zu
interessieren. Dieser Fonds ist eine ordnungspolitische Bankrotterklärung.
NEU: Das
Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit
27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von
investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und
Versicherungen auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich
schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall
gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er
den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung