Donnerstag, Juli 18, 2019

Am 20. Juli 1969, um 16:17 Uhr, sprach Neil Armstrong diese historischen Worte von der Oberfläche des Mondes: „Der Adler ist gelandet."

Um einer Fernsehübertragung mit verwaschenen, schlecht erkennbaren schwarz weiß Bildern beizuwohnen, versammelten sich vor 50 Jahren weltweit 600 Millionen Menschen vor den Fernsehgeräten. Normalerweise waren damals der Vietnamkrieg und der Kalte Krieg das beherrschende Nachrichtenthema.

Was da vor 50 Jahren passierte, war für die Menschen die vor den Fernsehgeräten saßen, ein prägendes Erlebnis für ihr ganzes Leben. „Ich war dabei und konnte wie wahrscheinlich Millionen anderer Menschen die Bedeutung dieses Ereignisses überhaupt nicht fassen“, erzählt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.

Am 20. Juli 1969, um 16:17 Uhr, sprach Neil Armstrong diese historischen Worte von der Oberfläche des Mondes: „Der Adler ist gelandet." 8 Tage, 3 Stunden, 18 Minuten, 35 Sekunden, so lange dauerte die Mission Mondlandung. Aldrin und Armstrong verweilten  21 Stunden und 36 Minuten auf dem Mond. Nach der Landung auf dem Mond, waren  die ersten zwei Worte die dort gesprochen wurden „OK, Motorstopp“ und zwar von Aldrin. Die Besatzung kehrte am 24. Juli auf die Erde zurück.

Das hätte auch anders ausgehen können. Wäre die Tür des Adlers zugefallen, während  sich die Astronauten nicht an Bord befanden, hätten sie sich selbst ausgesperrt.  Es gab nämlich keinen äußeren Griff am Adler. 

„Was haben wir  uns damals bei den ersten Fernsehbildern vom Mond  nicht alles ausgemalt, was jetzt möglich sei. Wir haben uns von dem Märchen Peterchens Mondfahrt  verabschiedet und selbst an die Reise zum Mond via Weltraumbahnhof geglaubt“, erinnert sich Roosen.

Heute ist es für uns mit dem Auto unseren Arbeitsplatz zu erreichen schwieriger geworden als zum Mond zu fliegen.   Ein katastrophales, kaskadierendes Versagen des nationalen Verkehrsnetzes ist in Deutschland ein tägliches Problem. Klima-Alarmisten  schüren Angst vor einem von Menschen gemachten Klimawandel und haben sich von einer „alles ist möglich Technologie“ verabschiedet. Wer der These des Menschen gemachten Klimawandels eher kritisch begegnet, wird als „Klimaleugner“ gebrandmarkt, geächtet und ausgegrenzt.

„Warten wir ab, bis die Klima-Alarmisten klimaneutral zum Mond fliegen können. Bleibt dann nur zu hoffen, dass dann auch an diesem Mondgefährt die Außentürklinke fehlt;“ wünscht sich Roosen.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

50 Jahre Mondlandung. Der Sputnik Schock – Piepstöne aus dem All

»Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer für die Menschheit!« Unvergessen diese Worte von Neil Armstrong, dem ersten Menschen, der den staubigen Boden des Mondes betrat. Am 21. Juli 1969 um genau 3.56 Uhr (MEZ) war das, also vor genau 50 Jahren.

Ein paar Piepstöne sorgten für die Sensation. Sie kamen direkt aus dem Weltall und läuteten das neue Zeitalter der Raumfahrt ein. Das begann nämlich genau genommen 12 Jahre vor der ersten Landung auf dem Mond. Am 4. Oktober 1957 startete die Sowjetunion vom Weltraumbahnhof Baikonur eine Trägerrakete vom Typ R-7. Das war eine leicht veränderte Interkontinentalrakete aus militärischen Beständen.

Die Raketenbauer der Sowjetunion unter ihrem damaligen Chefkonstrukteur Sergei Pawlowitsch Koroljow hatten zu dieser Zeit noch einen deutlichen Vorsprung im Bau leistungsfähiger Raketen. Koroljow selbst stammte aus der Ukraine, lernte zunächst Maurer und Dachdecker, interessierte sich jedoch schon früh für Luftfahrt. Ab Juni 1923 machte er beim Segelflugklub in seiner Heimatstadt mit und konstruierte bereits dort sein erstes Segelflugzeug. Er studierte dann am Polytechnischen Institut in Kiew und an der Moskauer Technischen Hochschule, wurde unter dem legendären russischen Konstrukteur Andrej Tupolew Ingenieur für Flugzeugbau. Mit viel Glück überlebte er die Zeit des Großen Terrors von Stalin im Gulag, wurde nach sechs Jahren auf Intervention von Tupolew freigelassen. Andere führende Raketentechniker ließ Stalin kurzerhand erschießen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er der Raketen-Chefkonstrukteur und sollte sich zunächst in Berlin anschauen, was die deutschen Raketenbauer um Wernher von Braun auf ihrem Versuchszentrum in Peenemünde entwickelt hatten. Auf dieser Basis entwickelte er unter anderem mit der R-7 die erste Rakete der Welt, die von Kontinent zu Kontinent fliegen konnte.

Der Hintergrund war militärischer Natur: Während die USA aufgrund der geografischen Lage von ihren Militärstützpunkten Städte im Westen der Sowjetunion mit Mittelstreckenraketen erreichen konnte, ging das umgekehrt nicht. Die Sowjetunion wollte daher stärkere, weit reichende Interkontinentalraketen, um Städte in den USA erreichen zu können. So errangen sowjetische Raketenbauer die technologische Führung bei Großraketen.

An der Spitze dieser ersten großen Trägerrakete der Welt: Ein kleiner Satellit, der die westliche Welt zum ersten Mal in helle Aufregung versetzte. Sputnik war sein Name, auf russisch »Begleiter«. Der sendete eigentlich recht unspektakuläre Pieptöne auf die Erde. Allein die Tatsache, das sie aus dem Weltraum kamen, verliehen ihnen eine mystische Aura.

Das englische Jodrell Bank Radioteleskop bestätigte seinerzeit ausdrücklich, dass die Töne auch echt sind und direkt aus dem Weltall stammen, also keine ‚Fakepiepse‘ waren. Das war der erste Himmelskörper, den Menschen gebaut und mit einer Rakete in eine Umlaufbahn um die Erde geschickt hatten. Er sorgte für den sogenannten »Sputnik-Schock« bei amerikanischen Raumfahrtexperten, weil russische Wissenschaftler und Techniker es als erstes geschafft hatten, in den Weltraum zu fliegen und damit eine technologische Revolution einläuteten. Zu Zeiten, da der Kalte Krieg immer heftiger tobte, konnte das leicht für eine Schockwirkung sorgen. Damit setzte auch ein Wettrennen um die technische Vorherrschaft in der Raumfahrt ein – auf beiden Seiten unterstützt durch entsprechende finanzielle Mittel.

Morgenröthe-Rautenkranz in der bergigen Landschaft im Erzgebirge-Vogtland ist der Geburtsort von Siegmund Jähn (1937), des ersten deutschen Astronauten im All. Heute steht dort eine Deutsche Raumfahrtausstellung mit Satelliten, Originalraumanzügen und einem Trainingsmodul der ehemaligen russischen Raumstation MIR.

Jähn hörte vom Beginn des neuen Raumfahrtzeitalters vom Beginn des neuen Raumfahrtzeitalters aus dem Radio: »Ich erinnere mich an 1957, es war der 4. Oktober. Ich wollte fliegen lernen. Wir flogen ein sowjetisches Flugzeug, eine YAK 18. Wir waren voller Enthusiasmus, wir waren jung, aber wir dachten überhaupt noch nicht an eine Raumfahrt.“

Sein Kollege Vladimir Remek, sein tschechischer Kosmonautenkollege und der erste Mann im All aus der Tschechoslowakei: »Ich war neun Jahre alt, und ich erinnere mich an die Nachricht: Sie sagten, dass wir in der Nacht den Sputnik am Himmel sehen könnten, er fliegt von Süd nach Ost. Wir sahen ihn, aber wir waren überrascht, dass er nicht hell war und glänzte.«

Die ersten Piepser aus dem All wurden über die gesamte Welt verbreitet. Es war neben der technologischen Glanzleistung vor allem ein Propagandaerfolg für die damalige Sowjetunion. Die USA hatten die erste Runde im Rennen um die Raumfahrt verloren. Vor allem fürchteten sie die Fähigkeiten der UdSSR, mit solchen Raketen auch einen nuklearen Sprengkopf um die Welt katapultieren zu können.

Die Erfolg des Sputnik verhalf der Sowjetunion zu einer frühen Führung im Raumfahrtrennen. Dann kam wenige Jahre später am 7. April 1961 der nächste Schock für die USA. Vladimir Remek, der dann viel später auch Mitglied im Parlament der EU wurde, erinnert sich: »Ich war in der Schule. Wir hörten über den Lautsprecher, der in jedem Klassenzimmer war, die Durchsage des Direktors: ›Der erste Mensch fliegt im Weltraum!‹ Später hörten wir weitere Details. Ich war 13 und beschloss: ich will Kosmonaut werden.«

Juri Gagarin war der erste Mensch im Weltall. In 89 Minuten umrundete er in einer Vostok 1 Raumkapsel in 327 Kilometer Höhe einmal die Erde – ebenfalls eine technologische Sensation. Gagarin war somit – auch wenn er keine Kontrolle über die Raumkapsel hatte, denn die flog automatisch – der erste Mensch im All.

Jähn: »Yuri Gagarin war für eine kurze Zeit im Weltraum. Er sagte, man könne dort leben und essen, ohne dass man den Verstand verliert. Das waren die ersten bedeutenden Schritte in Richtung Raumfahrt.«
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„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de .

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Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ 

 

Dieses Buch sollten Sie unbedingt lesen!!

 

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Mittwoch, Juli 17, 2019

„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen.

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Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
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Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung an.

Die BaFin hat der Eichmann & Lorenz Konsulting B.V., Amsterdam, Niederlande, mit Bescheid vom 11. Juli 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein. Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeldern, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten.

Das Unternehmen erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es bedient sich dabei der Inhalte einer Internetseite eines lizensierten Instituts und erweckt hierdurch den Eindruck eines ernsthaften und seriösen Anbieters.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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POSTAL BANK kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Exash Exppress Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden.

Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die POSTAL BANK suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung und in ihrer E-Mail-Adresse eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Im Trend: Städte verklagen, weil Grenzwerte für Luftschadstoffe angeblich nicht eingehalten werden.

Die Klagebefugnis eines Vereins dient oft nicht in erster Linie der Rechtsdurchsetzung, sondern mitunter ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Ist die Klagebefugnis erst einmal erteilt, entwickelt sie sich oft zum lukrativen Geschäftsmodell.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V. findet man das Klageunwesen gegen Kommunen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Erste Städte sehen sich dadurch so bedrängt, dass sie den Klimanotstand ausrufen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Umwelt-Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Die Autofahrer finden durch die Fahrverbote und Enteignung ihres Eigentums gerade heraus, wie wenig ihr Vertrauen  in den Staat noch gerechtfertigt ist.  

Ein katastrophales, kaskadierendes Versagen des nationalen Verkehrsnetzes ist in Deutschland ein tägliches Problem. Da bedarf es nicht auch noch eines Vereins wie den DUH e.V. der hier Umweltpolizei spielt und ohne Mandat  verkehrspolitisch tätig wird.

Die Berliner Politik macht mehr Vorschläge zur angeblich giftigen Luft in unseren Städten, als zu bezahlbaren Mietwohnungen und bezahlbarem Strom.

Die Schüler die wegen des Klimawandels Freitags auf  die Straße gehen, weil sie  sich um ihre eigene Zukunft sorgen, sollten zumindest mal zu Kenntnis nehmen, dass es auf unserem Globus 821,6  Millionen Menschen gibt die hungern! Wenn alle Menschen so lebten wie die reichen Länder, wären Ressourcen wie Wasser und Böden bald verbraucht. Die Folgen haben  andere zu tragen.

„Das kleine Deutschland wird das Weltklima nicht verändern können. Das reiche Deutschland aber kann helfen, Hunger und Armut zu beseitigen. Aber offensichtlich hat der Ökowahn alles andere ausgeblendet, befürchtet Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
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DIesmal das Land gegen DUH e,V. Hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. den Bogen überspannt? Baden-Württemberg erwägt Klage.

Die grün-schwarze Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht bezahlen und prüft eine sogenannte »Vollstreckungsabwehrklage«.

Man hört förmlich das Knirschen in der Landesregierung von Baden-Württemberg. Und nein, beste Freunde werden sie vermutlich nicht mehr, der Wilfried Kretschmann und der Jürgen Resch. Der eine ist Ministerpräsident von Baden-Württemberg, der andere Chef des ominösen Abmahnvereines »Deutsche Umwelthilfe e.V.«, zugleich Vieflieger, Vielreisender, Viel-CO2-Ausspeiender. Ein typischer Umweltretter eben. Der hat Hausverbot in der Staatskanzlei erhalten, wie man hört. Dessen Geschäftsmodell: Die Werbeanzeigen von Autohäusern daraufhin abzuscannen, ob möglicherweise CO2-Angaben etwas zu klein geschrieben wurden. Das ergibt eine prima Abmahnung, für die man auch noch Geld bekommen kann. Diese Masche wurde gerade vom Bundesgerichtshof als vollkommen rechtens abgesegnet.

Das andere DUH-Geschäftsmodell: Städte zu verklagen, weil Grenzwerte für Luftschadstoffe angeblich nicht eingehalten werden.

Auch hier bekommen Resch und sein Verein mit erstaunlicher Regelmäßigkeit vor Gerichten Recht.

In Stuttgart gilt ein Fahrverbot sogar für relativ neue Dieselfahrzeuge bis zur Euro-5-Norm – für das gesamte Stadtgebiet, nicht nur an wenigen Innenstadtstraßen, sondern bis zu den Stadträndern hinauf auf die Filder, dort wo die Luft noch rein ist. Der grüne Verkehrsminister kann gar nicht genug Fahrverbote bekommen.

Doch der Ministerpräsident kommt sichtbar ins Schwitzen. Ist er doch auch so etwas wie Chef eines Landes, das einen Großteil seiner Steuern von der Automobil- und der Zulieferindustrie kassiert. Und dort herrscht Alarmstimmung. Eine satte Gewinnwarnung »beim Daimler«, die ersten Zulieferer machen dicht, Leiharbeiter wurden schon vor längerer Zeit rausgeworfen. Panik herrscht vor allem unter den Zulieferfirmen. Die können nicht wie Daimler oder BMW einfach ihre Produktion in andere Länder verlagern.

Jetzt will sich das Land mit einer Abwehrklage gegen die immer unverfrorener auftretende DUH wehren.

Die schwarz-grüne Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht bezahlen und prüft eine sogenannte »Vollstreckungsabwehrklage«.

Uwe Lahl, Amtschef des Stuttgarter Verkehrsministeriums begründet: »Die Messwerte für Stickstoffdioxid sind an den verkehrsnahen Luftmessstationen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 deutlich gesunken.« Die Luft sei deutlich besser geworden. Sollte diese Entwicklung weitergehen, seien flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nicht mehr notwendig. Für einzelne Strecken dagegen könnten Fahrverbote derzeit nicht ausgeschlossen werden. Lahl: »Durch eine Vollstreckungsgegenklage könnte man erreichen, dass die nächsten Schritte angemessen erfolgen.«
Der Richter am Verwaltungsgericht in Stuttgart wollte auch Fahrverbote sehen.

Er hatte 2017 in einem Urteil entschieden, dass im sogenannten »Luftreinhalteplan« auch Fahrverbote für Diesel-5-Fahrzeuge enthalten sein müssen. Das ist die Grundlage für die Dauerklagen des Vereins DUH auf Vollstreckung des Urteils. Keine Rolle spielte schon damals, dass sich die Grundlagen geändert hatten. Die auf sehr windige Weise zustande gekommenen Messwerte, die zum Urteil herangezogen wurden, waren damals schon veraltet – heute umso mehr. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen eine deutliche Verringerung der Stickstoffdioxide und des Feinstaubes auch in Stuttgarts Innenstadt.

Zudem waren nicht einmal die konkreten Daten ausschlaggebend, nein, die wurden noch einmal durch zweifelhafte Computermodelle gejagt. Die hat niemand überprüft; was sie wie rechnen, weiß ausser den Modellierern niemand. Aber sie bilden die Grundlage für die Aussage: Die Stuttgarter Luft ist lebensgefährlich bis hinauf auf die Filder. Autos müssen raus. Dass diese Aussage völliger Blödsinn ist, interessiert niemanden. Ebenso nicht das Schicksal der wichtigsten Industrie des Landes. Nur Kretschmann scheint offensichtlich etwas Nervenzittern zu bekommen.

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.




Dienstag, Juli 16, 2019

Gensoric: Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet. Homepage der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  16.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Nächste Pleite bei der Deutschen Mikroinvest. Crowdanleger bei Gensoric dürften ihr Geld verlieren

Die Deutsche Mikroinvest DMI hat vor einigen Monaten ihren Betrieb eingestellt (Anleger werden allein gelassen). Dabei wollten Knut Haake und Carsten Bischof ihre Plattform zum führenden Marktplatz für Beteiligungen und Crowdinvesting entwickeln. Ein Grund für das Scheitern könnte die mangelhafte Auswahl der Investments gewesen sein. Nun kommt mit der Gensoric GmbH eine weitere Pleite hinzu. Das Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 62 IN 394/19). Anleger dürften damit rund eine halbe Million Euro verlieren

Funding.

Ab Mai 2017 wollte die Deutsche Mikroinvest bis zu 950.000 Euro sammeln. Die Zinsversprechen lagen zwischen 4,5 Prozent (ab 150 Euro) und 8,25 Prozent (ab 3.000 Euro). Als Laufzeit für die Nachrangdarlehen war der 31. Dezember 2022 vorgesehen. Verwendet werden sollte das Geld zur Entwicklung enzymbasierter Energiespeicher für jeden Privathaushalt. Christoph Herz, Leiter der Reaktorentwicklung bei Gensoric in Rostock berichtete im Dezember 2017 von einer „skeptisch-optimistischen“ Reaktion bei den Anlegern: „Es gibt einige Zweifel, was den Einsatz von Enzymen im Energiesektor angeht.“ Deshalb kam statt dem Fundingziel von 950.000 Euro wohl auch „nur“ ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammen: „Wir sehen das große Potenzial unseres Ansatzes und glauben daran, dass wir die Welt und unser Land ein wenig verbessern können.“

Loipfinger’s Meinung.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen. Telefonische Nachfragen von Investmentcheck bei der DMI und bei Gensoric brachten auch nichts. Rund eine halbe Million Euro dürfte damit vernichtet worden sein. Skrupellosen Geschäftemachern wie Knut Haake und Carsten Bischof ist offenbar egal, wie es den Anlegern ergeht. Sie haben ihre Provisionen am Anfang kassiert.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


VIPWAYZONE: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

11.07.2019| Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.), einem Unternehmen, das binäre Optionen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.

Vipwayzone darf keine Bank- und / oder Investmentdienstleistungen in oder von Belgien aus erbringen.

Darüber hinaus erinnert die FSMA die Öffentlichkeit daran, dass es seit dem 18. August 2016 keiner (zugelassenen oder nicht zugelassenen) Wertpapierfirma gestattet ist, im belgischen Hoheitsgebiet aktiv binäre Optionen oder andere derivative Instrumente mit einer Laufzeit von weniger als einer Stunde und / oder zu vertreiben die direkt oder indirekt eine Hebelwirkung nutzen (einschließlich Forex-Derivaten und CFDs).

Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf Angebote von Vipwayzone für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihr angegebene Kontonummer zu überweisen.

Die FSMA erinnert die Öffentlichkeit auch daran, dass in den allermeisten Fällen Personen, die in Unternehmen investieren, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, die investierten Beträge nie zurückerhalten . Dies sind Fälle von Investitionsbetrug.

Vipwayzone nutzt die Website www.vipwayzone.com und die folgenden Kontaktdaten:

Adresse : Firmenkomplex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marschallinsel MH 96960
E-Mail : support@vipwayzone.com
Tel. : +44330058 2602



Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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