Die Homepage von der Deutschen
Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen
stehen gelassen.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 16.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Nächste Pleite bei der
Deutschen Mikroinvest. Crowdanleger bei Gensoric dürften ihr Geld verlieren
Die Deutsche Mikroinvest DMI hat vor einigen Monaten ihren
Betrieb eingestellt (Anleger werden allein gelassen). Dabei wollten Knut Haake
und Carsten Bischof ihre Plattform zum führenden Marktplatz für Beteiligungen
und Crowdinvesting entwickeln. Ein Grund für das Scheitern könnte die
mangelhafte Auswahl der Investments gewesen sein. Nun kommt mit der Gensoric
GmbH eine weitere Pleite hinzu. Das Amtsgericht Rostock hat ein
Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 62 IN 394/19). Anleger dürften damit
rund eine halbe Million Euro verlieren
Funding.
Ab Mai 2017 wollte die Deutsche Mikroinvest bis zu 950.000
Euro sammeln. Die Zinsversprechen lagen zwischen 4,5 Prozent (ab 150 Euro) und
8,25 Prozent (ab 3.000 Euro). Als Laufzeit für die Nachrangdarlehen war der 31.
Dezember 2022 vorgesehen. Verwendet werden sollte das Geld zur Entwicklung
enzymbasierter Energiespeicher für jeden Privathaushalt. Christoph Herz, Leiter
der Reaktorentwicklung bei Gensoric in Rostock berichtete im Dezember 2017 von
einer „skeptisch-optimistischen“ Reaktion bei den Anlegern: „Es gibt einige
Zweifel, was den Einsatz von Enzymen im Energiesektor angeht.“ Deshalb kam
statt dem Fundingziel von 950.000 Euro wohl auch „nur“ ein mittlerer
sechsstelliger Betrag zusammen: „Wir sehen das große Potenzial unseres Ansatzes
und glauben daran, dass wir die Welt und unser Land ein wenig verbessern
können.“
Loipfinger’s Meinung.
Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr
aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen. Telefonische
Nachfragen von Investmentcheck bei der DMI und bei Gensoric brachten auch
nichts. Rund eine halbe Million Euro dürfte damit vernichtet worden sein.
Skrupellosen Geschäftemachern wie Knut Haake und Carsten Bischof ist offenbar
egal, wie es den Anlegern ergeht. Sie haben ihre Provisionen am Anfang
kassiert.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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