Dienstag, Juli 16, 2019

Gensoric: Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet. Homepage der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  16.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Nächste Pleite bei der Deutschen Mikroinvest. Crowdanleger bei Gensoric dürften ihr Geld verlieren

Die Deutsche Mikroinvest DMI hat vor einigen Monaten ihren Betrieb eingestellt (Anleger werden allein gelassen). Dabei wollten Knut Haake und Carsten Bischof ihre Plattform zum führenden Marktplatz für Beteiligungen und Crowdinvesting entwickeln. Ein Grund für das Scheitern könnte die mangelhafte Auswahl der Investments gewesen sein. Nun kommt mit der Gensoric GmbH eine weitere Pleite hinzu. Das Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 62 IN 394/19). Anleger dürften damit rund eine halbe Million Euro verlieren

Funding.

Ab Mai 2017 wollte die Deutsche Mikroinvest bis zu 950.000 Euro sammeln. Die Zinsversprechen lagen zwischen 4,5 Prozent (ab 150 Euro) und 8,25 Prozent (ab 3.000 Euro). Als Laufzeit für die Nachrangdarlehen war der 31. Dezember 2022 vorgesehen. Verwendet werden sollte das Geld zur Entwicklung enzymbasierter Energiespeicher für jeden Privathaushalt. Christoph Herz, Leiter der Reaktorentwicklung bei Gensoric in Rostock berichtete im Dezember 2017 von einer „skeptisch-optimistischen“ Reaktion bei den Anlegern: „Es gibt einige Zweifel, was den Einsatz von Enzymen im Energiesektor angeht.“ Deshalb kam statt dem Fundingziel von 950.000 Euro wohl auch „nur“ ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammen: „Wir sehen das große Potenzial unseres Ansatzes und glauben daran, dass wir die Welt und unser Land ein wenig verbessern können.“

Loipfinger’s Meinung.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen. Telefonische Nachfragen von Investmentcheck bei der DMI und bei Gensoric brachten auch nichts. Rund eine halbe Million Euro dürfte damit vernichtet worden sein. Skrupellosen Geschäftemachern wie Knut Haake und Carsten Bischof ist offenbar egal, wie es den Anlegern ergeht. Sie haben ihre Provisionen am Anfang kassiert.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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