Mittwoch, Juli 17, 2019

Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung an.

Die BaFin hat der Eichmann & Lorenz Konsulting B.V., Amsterdam, Niederlande, mit Bescheid vom 11. Juli 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein. Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeldern, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten.

Das Unternehmen erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es bedient sich dabei der Inhalte einer Internetseite eines lizensierten Instituts und erweckt hierdurch den Eindruck eines ernsthaften und seriösen Anbieters.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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POSTAL BANK kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Exash Exppress Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden.

Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die POSTAL BANK suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung und in ihrer E-Mail-Adresse eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Im Trend: Städte verklagen, weil Grenzwerte für Luftschadstoffe angeblich nicht eingehalten werden.

Die Klagebefugnis eines Vereins dient oft nicht in erster Linie der Rechtsdurchsetzung, sondern mitunter ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Ist die Klagebefugnis erst einmal erteilt, entwickelt sie sich oft zum lukrativen Geschäftsmodell.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V. findet man das Klageunwesen gegen Kommunen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Erste Städte sehen sich dadurch so bedrängt, dass sie den Klimanotstand ausrufen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Umwelt-Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Die Autofahrer finden durch die Fahrverbote und Enteignung ihres Eigentums gerade heraus, wie wenig ihr Vertrauen  in den Staat noch gerechtfertigt ist.  

Ein katastrophales, kaskadierendes Versagen des nationalen Verkehrsnetzes ist in Deutschland ein tägliches Problem. Da bedarf es nicht auch noch eines Vereins wie den DUH e.V. der hier Umweltpolizei spielt und ohne Mandat  verkehrspolitisch tätig wird.

Die Berliner Politik macht mehr Vorschläge zur angeblich giftigen Luft in unseren Städten, als zu bezahlbaren Mietwohnungen und bezahlbarem Strom.

Die Schüler die wegen des Klimawandels Freitags auf  die Straße gehen, weil sie  sich um ihre eigene Zukunft sorgen, sollten zumindest mal zu Kenntnis nehmen, dass es auf unserem Globus 821,6  Millionen Menschen gibt die hungern! Wenn alle Menschen so lebten wie die reichen Länder, wären Ressourcen wie Wasser und Böden bald verbraucht. Die Folgen haben  andere zu tragen.

„Das kleine Deutschland wird das Weltklima nicht verändern können. Das reiche Deutschland aber kann helfen, Hunger und Armut zu beseitigen. Aber offensichtlich hat der Ökowahn alles andere ausgeblendet, befürchtet Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

DIesmal das Land gegen DUH e,V. Hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. den Bogen überspannt? Baden-Württemberg erwägt Klage.

Die grün-schwarze Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht bezahlen und prüft eine sogenannte »Vollstreckungsabwehrklage«.

Man hört förmlich das Knirschen in der Landesregierung von Baden-Württemberg. Und nein, beste Freunde werden sie vermutlich nicht mehr, der Wilfried Kretschmann und der Jürgen Resch. Der eine ist Ministerpräsident von Baden-Württemberg, der andere Chef des ominösen Abmahnvereines »Deutsche Umwelthilfe e.V.«, zugleich Vieflieger, Vielreisender, Viel-CO2-Ausspeiender. Ein typischer Umweltretter eben. Der hat Hausverbot in der Staatskanzlei erhalten, wie man hört. Dessen Geschäftsmodell: Die Werbeanzeigen von Autohäusern daraufhin abzuscannen, ob möglicherweise CO2-Angaben etwas zu klein geschrieben wurden. Das ergibt eine prima Abmahnung, für die man auch noch Geld bekommen kann. Diese Masche wurde gerade vom Bundesgerichtshof als vollkommen rechtens abgesegnet.

Das andere DUH-Geschäftsmodell: Städte zu verklagen, weil Grenzwerte für Luftschadstoffe angeblich nicht eingehalten werden.

Auch hier bekommen Resch und sein Verein mit erstaunlicher Regelmäßigkeit vor Gerichten Recht.

In Stuttgart gilt ein Fahrverbot sogar für relativ neue Dieselfahrzeuge bis zur Euro-5-Norm – für das gesamte Stadtgebiet, nicht nur an wenigen Innenstadtstraßen, sondern bis zu den Stadträndern hinauf auf die Filder, dort wo die Luft noch rein ist. Der grüne Verkehrsminister kann gar nicht genug Fahrverbote bekommen.

Doch der Ministerpräsident kommt sichtbar ins Schwitzen. Ist er doch auch so etwas wie Chef eines Landes, das einen Großteil seiner Steuern von der Automobil- und der Zulieferindustrie kassiert. Und dort herrscht Alarmstimmung. Eine satte Gewinnwarnung »beim Daimler«, die ersten Zulieferer machen dicht, Leiharbeiter wurden schon vor längerer Zeit rausgeworfen. Panik herrscht vor allem unter den Zulieferfirmen. Die können nicht wie Daimler oder BMW einfach ihre Produktion in andere Länder verlagern.

Jetzt will sich das Land mit einer Abwehrklage gegen die immer unverfrorener auftretende DUH wehren.

Die schwarz-grüne Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht bezahlen und prüft eine sogenannte »Vollstreckungsabwehrklage«.

Uwe Lahl, Amtschef des Stuttgarter Verkehrsministeriums begründet: »Die Messwerte für Stickstoffdioxid sind an den verkehrsnahen Luftmessstationen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 deutlich gesunken.« Die Luft sei deutlich besser geworden. Sollte diese Entwicklung weitergehen, seien flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nicht mehr notwendig. Für einzelne Strecken dagegen könnten Fahrverbote derzeit nicht ausgeschlossen werden. Lahl: »Durch eine Vollstreckungsgegenklage könnte man erreichen, dass die nächsten Schritte angemessen erfolgen.«
Der Richter am Verwaltungsgericht in Stuttgart wollte auch Fahrverbote sehen.

Er hatte 2017 in einem Urteil entschieden, dass im sogenannten »Luftreinhalteplan« auch Fahrverbote für Diesel-5-Fahrzeuge enthalten sein müssen. Das ist die Grundlage für die Dauerklagen des Vereins DUH auf Vollstreckung des Urteils. Keine Rolle spielte schon damals, dass sich die Grundlagen geändert hatten. Die auf sehr windige Weise zustande gekommenen Messwerte, die zum Urteil herangezogen wurden, waren damals schon veraltet – heute umso mehr. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen eine deutliche Verringerung der Stickstoffdioxide und des Feinstaubes auch in Stuttgarts Innenstadt.

Zudem waren nicht einmal die konkreten Daten ausschlaggebend, nein, die wurden noch einmal durch zweifelhafte Computermodelle gejagt. Die hat niemand überprüft; was sie wie rechnen, weiß ausser den Modellierern niemand. Aber sie bilden die Grundlage für die Aussage: Die Stuttgarter Luft ist lebensgefährlich bis hinauf auf die Filder. Autos müssen raus. Dass diese Aussage völliger Blödsinn ist, interessiert niemanden. Ebenso nicht das Schicksal der wichtigsten Industrie des Landes. Nur Kretschmann scheint offensichtlich etwas Nervenzittern zu bekommen.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.




Dienstag, Juli 16, 2019

Gensoric: Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet. Homepage der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  16.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Nächste Pleite bei der Deutschen Mikroinvest. Crowdanleger bei Gensoric dürften ihr Geld verlieren

Die Deutsche Mikroinvest DMI hat vor einigen Monaten ihren Betrieb eingestellt (Anleger werden allein gelassen). Dabei wollten Knut Haake und Carsten Bischof ihre Plattform zum führenden Marktplatz für Beteiligungen und Crowdinvesting entwickeln. Ein Grund für das Scheitern könnte die mangelhafte Auswahl der Investments gewesen sein. Nun kommt mit der Gensoric GmbH eine weitere Pleite hinzu. Das Amtsgericht Rostock hat ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 62 IN 394/19). Anleger dürften damit rund eine halbe Million Euro verlieren

Funding.

Ab Mai 2017 wollte die Deutsche Mikroinvest bis zu 950.000 Euro sammeln. Die Zinsversprechen lagen zwischen 4,5 Prozent (ab 150 Euro) und 8,25 Prozent (ab 3.000 Euro). Als Laufzeit für die Nachrangdarlehen war der 31. Dezember 2022 vorgesehen. Verwendet werden sollte das Geld zur Entwicklung enzymbasierter Energiespeicher für jeden Privathaushalt. Christoph Herz, Leiter der Reaktorentwicklung bei Gensoric in Rostock berichtete im Dezember 2017 von einer „skeptisch-optimistischen“ Reaktion bei den Anlegern: „Es gibt einige Zweifel, was den Einsatz von Enzymen im Energiesektor angeht.“ Deshalb kam statt dem Fundingziel von 950.000 Euro wohl auch „nur“ ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammen: „Wir sehen das große Potenzial unseres Ansatzes und glauben daran, dass wir die Welt und unser Land ein wenig verbessern können.“

Loipfinger’s Meinung.

Die Homepage von der Deutschen Mikroinvest ist nicht mehr aufrufbar. Besorgte Anleger werden voll im Regen stehen gelassen. Telefonische Nachfragen von Investmentcheck bei der DMI und bei Gensoric brachten auch nichts. Rund eine halbe Million Euro dürfte damit vernichtet worden sein. Skrupellosen Geschäftemachern wie Knut Haake und Carsten Bischof ist offenbar egal, wie es den Anlegern ergeht. Sie haben ihre Provisionen am Anfang kassiert.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
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VIPWAYZONE: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

11.07.2019| Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.), einem Unternehmen, das binäre Optionen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.

Vipwayzone darf keine Bank- und / oder Investmentdienstleistungen in oder von Belgien aus erbringen.

Darüber hinaus erinnert die FSMA die Öffentlichkeit daran, dass es seit dem 18. August 2016 keiner (zugelassenen oder nicht zugelassenen) Wertpapierfirma gestattet ist, im belgischen Hoheitsgebiet aktiv binäre Optionen oder andere derivative Instrumente mit einer Laufzeit von weniger als einer Stunde und / oder zu vertreiben die direkt oder indirekt eine Hebelwirkung nutzen (einschließlich Forex-Derivaten und CFDs).

Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf Angebote von Vipwayzone für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihr angegebene Kontonummer zu überweisen.

Die FSMA erinnert die Öffentlichkeit auch daran, dass in den allermeisten Fällen Personen, die in Unternehmen investieren, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, die investierten Beträge nie zurückerhalten . Dies sind Fälle von Investitionsbetrug.

Vipwayzone nutzt die Website www.vipwayzone.com und die folgenden Kontaktdaten:

Adresse : Firmenkomplex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marschallinsel MH 96960
E-Mail : support@vipwayzone.com
Tel. : +44330058 2602



Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Montag, Juli 15, 2019

GO CAPITAL FX: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

11.07.2019| Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.), einem Unternehmen, das binäre Optionen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.

Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.) darf keine Bank- und / oder Investmentdienstleistungen in oder von Belgien aus erbringen.

Darüber hinaus erinnert die FSMA die Öffentlichkeit daran, dass es seit dem 18. August 2016 keiner (zugelassenen oder nicht zugelassenen) Wertpapierfirma gestattet ist, im belgischen Hoheitsgebiet aktiv binäre Optionen oder andere derivative Instrumente mit einer Laufzeit von weniger als einer Stunde und / oder zu vertreiben die direkt oder indirekt eine Hebelwirkung nutzen (einschließlich Forex-Derivaten und CFDs).

Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf ein Angebot von Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.) für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihr angegebene Kontonummer zu überweisen.

Die FSMA erinnert die Öffentlichkeit auch daran, dass in den allermeisten Fällen Personen, die in Unternehmen investieren, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, die investierten Beträge nie zurückerhalten. Dies sind Fälle von Investitionsbetrug .

Go Capital FX (Go Capital 123 - Lancelot Equity Ltd.) verwendet die Websites www.gocapitalfx.com und www.gocapital123.com und die folgenden Kontaktdaten:

Adresse : Nancy Whiticker Haus, 7 Old Street, Roseau, Commonwealth of Dominica, 00109
E - Mail : support@gocapitalfx.com und support@gocapital123.com
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Windkraft: Welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit?

Es ist einfach Windkraftanlagen zu befürworten, wenn man nicht in ihrer Nähe leben muss. Genau so kontrovers wird über die Frage  „können Windkraftanlagen Menschen krank machen“ gestritten.

Im Internet  finden sich viele Berichte von Betroffenen, die besagen, dass der Anblick und das Geräusch der sich drehenden Flügel Kopfschmerzen, Übelkeit und andere Gesundheitsprobleme verursachen. Großes Thema ist hier auch der niederfrequente "Infraschall".

Von den Windkraftbefürwortern wird bestritten, dass gesundheitsschädigende Wirkungen von den Windrädern ausgehen.

Die Windräder haben auch massive Auswirkungen auf die  Tierwelt insbesondere auf Vögel.

Der Tierschutz investiert Millionen in den Schutz bedrohter Vogelarten wie zum Beispiel den Rotmilan. Auf der anderen Seite werden die Greifvögel von den Windrädern zerhackt. Die Turbinenklingen schreddern alles was ihnen zu nahe kommt. Der Artenschutz spielt hier offensichtlich keine Rolle. Etwa 300 geschützte Tier- und Insektenarten haben in Deutschland die Macht, Bauvorhaben zu stoppen", berichtete das MDR Fernsehen. Demnach sollen Großtrappen die Deutsche Bahn gezwungen haben, eine ICE-Strecke durchs Havelland umzuplanen und für jeden Vogel 273.000 Euro in den Artenschutz zu investieren. Würde dies auch von den Windkraftbetreibern gefordert, wäre die Windkraft am Ende.  

Die Energiewende hat für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.

Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Deutschland will die Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!

  • In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht unabdingbar sind.

Entgegen der Pro-Windkraft-Vertreter gibt es  für diejenigen, die im Schatten der Windenergieanlagen leben, keine Diskussionen darüber, dass die Windenergieanlagen ihre zuvor ungestörte gesunde Lebensweise geschädigt haben.

Horst Roosen, Vorstand des URT |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt mit Nachdruck den Standpunkt, dass die Maßnahmen zur  Klimarettung nicht auf Kosten der Gesundheit von Menschen gehen darf. Wir wollen unsere uralten Kulturlandschaften nicht durch monströse Windradgiganten zerstört sehen. Wir wollen uns nicht mitschuldig am Gemetzel von Vögeln, Fledermäusen und Insekten machen. Wir wollen keine Windparks an unseren Küsten die dazu beitragen, dass Seevögel geschreddert werden und orientierungslos gewordene Meeressäugetiere an unseren Stränden qualvoll verenden.

  • Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen.

Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit? Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten. Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt….

In dem flüssig zu lesenden Buch verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

“ Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit.“

Immer weitere Landstriche werden mit Windkraftanlagen zugepflastert. Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit?

Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten.

Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt. Windenergieanlagen senden außer den deutlich hörbaren Geräuschen aus dem Maschinenhaus auch tieffrequenten Schall und Infraschall aus. Diese Schallwellen reichen erheblich weiter, als man vermuten könnte, sind nicht so deutlich wahrnehmbar wie normaler Lärm, aber wirken sich massiv auf unseren Organismus aus.#
Ausführlich werden die Folgen dieser heftigen Druckschwankungen auf die einzelne Organe im Organismus beschrieben. Wer im Schatten von Windrädern wohnt, kann gefährlich leben. Muss also hinter der Abschaltung der Kohlekraft und der Rettung des Weltklimas der Schutz der Gesundheit des Menschen zurücktreten?

Biologe Wolfgang Müller legt hier die erste umfassende Materialsammlung über die Auswirkungen der Windanlagen auf die Gesundheit vor.

Aufschlußreich sind ausführliche Protokolle aus dem Alltag von Menschen, die im Windschatten dieser riesigen Propeller leben. Kritisch wird die bisher einzige Studie unter die Lupe genommen, die sich mit »Tieffrequenten Geräuschen inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen« der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beschäftigt. Die soll die Harmlosigkeit des Infraschalls wind Windenergieanlagen beweisen.

Wer mit Windkraftanlagen konfrontiert ist hat bestimmt viele Fragen. Diese Fragen werden in dem am 14. Juli 2019 neu erscheinenden Buch “ Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit.“ Werden von dem Biologen Wolfgang Müller ausführlich und verständlich beantwortet.

„In dem flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt  hier  bestellt werden.

UNBEDINGT LESEN!! JETZTHIER!  BESTELLEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


ALLMÄHLICH ERKENNEN IMMER MEHR MENSCHEN DIE NOTWENDIGKEIT, SICH ZU ORGANISIEREN UND KOLLEKTIV ZU AGIEREN. AUS DIESEM GRUNDE HAT SICH DER VEREIN UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| MIT SITZ IN DIEBURG GEGRÜNDET.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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Sonntag, Juli 14, 2019

Futuristisch gestalteter Autoanhänger am Straßenrand bringt Amtsgerichte in Personal Not!

Massenhafte Geschwindigkeitsmessungen: dient das tatsächlich der Verkehrssicherheit? Die hessischen Gerichte wurden von einer Prozessflut überrascht. Ursache dafür war ein im Raum Bad Hersfeld eingesetzter Enforcemet Trailer.

Der Enforcemet Trailer sieht aus wie ein etwas futuristisch gestalteter Autoanhänger. Was so scheinbar unschuldig am Wegesrand steht kann autonome Geschwindigkeitsmessung über mehrere Tage durchführen. Das Ding misst fünf Tage am Stück ohne Personaleinsatz.

 „Mit der Laser-Geschwindigkeitsmessung können alle Fahrzeuge über mehrere Spuren hinweg gleichzeitig erfasst werden. Variable Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Durchfahrtsverbote nach Uhrzeit, Fahrstreifen und Fahrzeugklasse lassen sich ebenfalls überwachen. Ein integriertes Modem überträgt die verschlüsselten Falldaten drahtlos und ermöglicht den Fernzugriff auf das Messsystem.“ (Quelle: Vitronic)

Der Einsatz des Mess Anhängers im Raum Bad Hersfeld produzierte laut Darmstädter Echo“ Hunderttausende Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Gegen die verhängten Bußgelder legte ein Teil der ertappten Temposünder Widerspruch ein und brachte damit das Amtsgericht Bad Hersfeld in die Bredouille. Die Entscheidung der Amtsrichter wiederum werden von einer gewissen Anzahl Betroffener aber auch nicht akzeptiert, so dass schlussendlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt reichlich zu tun bekommt.

Da Hessen um das Wohlergehen seiner Bürger sehr besorgt scheint, will man sieben weitere Enforcement Trailer anschaffen. Oder geht es nicht in erster Linie um Verkehrssicherheit sondern um automatisches Abkassieren der Autofahrer. Es könnte natürlich auch sein, dass man sich an den Vergrämungsprogrammen gegen die Tauben und Nilgänse orientiert hat und nunmehr für die Autofahrer ein solches Programm anläuft.

Auch dieser High-Tech Anhänger wird nicht ohne Fehler arbeiten. Das fängt schon damit an, dass der Anhänger eventuell falsch abgestellt wird. Auch hier gilt die Regel, viel Technik, viele Fehler. Ob Mensch oder Maschine das gilt es jeweils herauszufinden.

So hat zum Beispiel der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes am 05.07.2019 entschieden, dass    Messergebnisse von Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar. Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16 vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben.

Hier zeigt sich für betroffene Autofahrer wie sinnvoll die rechtzeitige Einschaltung  eines Rechtsanwalts ist,  der mit Sachverständigen zur technischen Begründung der entsprechenden Anträge zusammenarbeitet. Wer geblitzt wurde sollte auf alle Fälle einen solchen Anwalt konsultieren. Die Rechtsschutzversicherer müssen solche Fälle übernehmen.

Bei Autounfällen ist das Schadensmanagement der Versicherer zu hinterfragen.  

Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt oder sofort einen Betrag an die Werkstatt zahlt. Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht immer gute Hilfe, warnt der Verein UTR Umwelt-Technik-Recht e.V.

Immer öfter beschweren sich Geschädigte über zu wenig erhaltenen Schadensersatz und Verzögerungstaktiken der Versicherungen. Auch die Medien haben hierüber schon verschiedentlich berichtet. „Das sind die typischen Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren Regulierungspraxis“, erläutert Horst Roosen von der UTR.

„Was der Versicherte zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstige Bahnen zu lenken.

Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer den Geschädigten oft über seine Rechte. Für den Geschädigten entsteht aus diesem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten. Die Versicherungen wissen nämlich genau, dass Anwälte mehr und schneller Schadensersatz herausholen.“

Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche Sie gegen die Versicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen Interessenvertretung des Geschädigten nicht ausgegangen werden. Die Taktik des Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu schleusen und so deren Kosten zu sparen. Manche Schadensposition fällt dabei oft unter den Tisch, genauso wie die vollständige Reparatur zweifelhaft ist. Häufig regulieren Versicherungen auch erst einmal unproblematische Positionen durch schnelle Scheckzahlung vorab, um den Geschädigten in Sicherheit zu wiegen und um dann an juristisch komplizierter Stelle zu sparen. Besonders problematisch sind Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden. Hier ist man einem versierten Schadenssachbearbeiter ohne juristischen Beistand sowieso ausgeliefert.

Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen.
Auch ist Vorsicht bei Vertragsanwälten von Versicherungen geboten:

  • Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum manche Anwälte Vertragsanwälte sind und manche nicht, warum manche Anwälte gegen Versicherungen nicht vorgehen und manche schon?
  • Kann man die Versicherung und den Mandanten gleichzeitig vertreten?
  • Glauben Sie, dass Sie gut vertreten sind, wenn Ihr Anwalt am Tropf der Versicherung hängt?

Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt  zu beauftragen, Gebrauch machen.

Die Verein UTR e.V. bietet über seine Vertrauensanwälte eine kostenlose Erstberatung inklusive der Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung. Dieses Angebot gilt nicht nur für Autounfälle, sondern auch  für alle sanktionierten Verkehrsverstöße.

Und so funktioniert dieses Angebot:

  • Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost oder Onlineformular Ihr Anliegen, Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

  • Sie erhalten  innerhalb von 48 Stunden per Mail die Nachricht welcher Experte auf Ihren Anruf für eine kostenlose Erstberatung wartet.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:
Wer sich dem UTR e.V. anschließen möchte findet hier den Mitgliedsantrag.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.