Massenhafte Geschwindigkeitsmessungen: dient das tatsächlich
der Verkehrssicherheit? Die hessischen Gerichte wurden von einer Prozessflut
überrascht. Ursache dafür war ein im Raum Bad Hersfeld eingesetzter Enforcemet
Trailer.
Der Enforcemet Trailer sieht aus wie ein etwas futuristisch
gestalteter Autoanhänger. Was so scheinbar unschuldig am Wegesrand steht kann autonome
Geschwindigkeitsmessung über mehrere Tage durchführen. Das Ding misst fünf Tage
am Stück ohne Personaleinsatz.
„Mit der
Laser-Geschwindigkeitsmessung können alle Fahrzeuge über mehrere Spuren hinweg
gleichzeitig erfasst werden. Variable Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie
Durchfahrtsverbote nach Uhrzeit, Fahrstreifen und Fahrzeugklasse lassen sich
ebenfalls überwachen. Ein integriertes Modem überträgt die verschlüsselten
Falldaten drahtlos und ermöglicht den Fernzugriff auf das Messsystem.“ (Quelle:
Vitronic)
Der Einsatz des Mess Anhängers im Raum Bad Hersfeld
produzierte laut Darmstädter Echo“ Hunderttausende Verfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten. Gegen die verhängten Bußgelder legte ein Teil der
ertappten Temposünder Widerspruch ein und brachte damit das Amtsgericht Bad
Hersfeld in die Bredouille. Die Entscheidung der Amtsrichter wiederum werden
von einer gewissen Anzahl Betroffener aber auch nicht akzeptiert, so dass
schlussendlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt reichlich zu tun bekommt.
Da Hessen um das Wohlergehen seiner Bürger sehr besorgt
scheint, will man sieben weitere Enforcement Trailer anschaffen. Oder geht es
nicht in erster Linie um Verkehrssicherheit sondern um automatisches
Abkassieren der Autofahrer. Es könnte natürlich auch sein, dass man sich an den
Vergrämungsprogrammen gegen die Tauben und Nilgänse orientiert hat und nunmehr
für die Autofahrer ein solches Programm anläuft.
Auch dieser High-Tech Anhänger wird nicht ohne Fehler
arbeiten. Das fängt schon damit an, dass der Anhänger eventuell falsch
abgestellt wird. Auch hier gilt die Regel, viel Technik, viele Fehler. Ob
Mensch oder Maschine das gilt es jeweils herauszufinden.
So hat zum Beispiel der Verfassungsgerichtshof des
Saarlandes am 05.07.2019 entschieden, dass
Messergebnisse von Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Die
Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen
der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden
verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung
unverwertbar. Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG
Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16
vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben.
Hier zeigt sich für betroffene Autofahrer wie sinnvoll die
rechtzeitige Einschaltung eines
Rechtsanwalts ist, der mit
Sachverständigen zur technischen Begründung der entsprechenden Anträge zusammenarbeitet.
Wer geblitzt wurde sollte auf alle Fälle einen solchen Anwalt konsultieren. Die
Rechtsschutzversicherer müssen solche Fälle übernehmen.
Bei Autounfällen ist
das Schadensmanagement der Versicherer zu hinterfragen.
Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter
ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die
Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt oder sofort einen Betrag
an die Werkstatt zahlt. Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und
effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht
immer gute Hilfe, warnt der Verein UTR
Umwelt-Technik-Recht e.V.
Immer öfter beschweren sich Geschädigte über zu wenig
erhaltenen Schadensersatz und Verzögerungstaktiken der Versicherungen. Auch die
Medien haben hierüber schon verschiedentlich berichtet. „Das sind die typischen
Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren
Regulierungspraxis“, erläutert Horst Roosen von der UTR.
„Was der Versicherte
zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in
Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstige
Bahnen zu lenken.
Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer
den Geschädigten oft über seine Rechte. Für den Geschädigten entsteht aus
diesem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten. Die
Versicherungen wissen nämlich genau, dass Anwälte mehr und schneller
Schadensersatz herausholen.“
Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche
Sie gegen die Versicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des
Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen
Interessenvertretung des Geschädigten nicht ausgegangen werden. Die Taktik des
Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu
schleusen und so deren Kosten zu sparen. Manche Schadensposition fällt dabei
oft unter den Tisch, genauso wie die vollständige Reparatur zweifelhaft ist.
Häufig regulieren Versicherungen auch erst einmal unproblematische Positionen
durch schnelle Scheckzahlung vorab, um den Geschädigten in Sicherheit zu wiegen
und um dann an juristisch komplizierter Stelle zu sparen. Besonders
problematisch sind Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden. Hier ist man
einem versierten Schadenssachbearbeiter ohne juristischen Beistand sowieso
ausgeliefert.
Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung
durch den Versicherer nicht einzulassen.
Auch ist Vorsicht bei Vertragsanwälten von Versicherungen
geboten:
- Haben
Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum manche Anwälte Vertragsanwälte
sind und manche nicht, warum manche Anwälte gegen Versicherungen nicht
vorgehen und manche schon?
- Kann
man die Versicherung und den Mandanten gleichzeitig vertreten?
- Glauben
Sie, dass Sie gut vertreten sind, wenn Ihr Anwalt am Tropf der
Versicherung hängt?
Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von
seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners einen im Verkehrsrecht
spezialisierten Anwalt zu beauftragen,
Gebrauch machen.
Die Verein UTR e.V. bietet über seine Vertrauensanwälte eine
kostenlose Erstberatung inklusive der Deckungsanfrage bei einer eventuell
bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung. Dieses Angebot gilt nicht nur für
Autounfälle, sondern auch für alle
sanktionierten Verkehrsverstöße.
Und so funktioniert
dieses Angebot:
- Sie
nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost oder
Onlineformular Ihr Anliegen, Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
- Sie
erhalten innerhalb von 48 Stunden
per Mail die Nachricht welcher Experte auf Ihren Anruf für eine kostenlose
Erstberatung wartet.
UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit,
sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der
Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle
Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich
gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur
Finanzierung der UTR Projekte bei.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags:
Wer Angst hat, er
könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu
pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf
man noch Diesel Fahren?
- Warum
will niemand ein Elektro-Auto?
- Wo
kommt der Strom für E-Autos her?
- Darf
man noch Pommes frites essen?
- Darf
man noch Fleisch essen?
- Darf
man Plastiktüten benutzen?
- Alles
nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er
produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus
Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren
Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was
alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und
berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu
lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der
ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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