Die BaFin hat der Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.,
Amsterdam, Niederlande, mit Bescheid vom 11. Juli 2019 aufgegeben, die
Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das
Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in
Großbritannien zu sein. Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeldern, um
sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten.
Das Unternehmen erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne
die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es bedient sich dabei der Inhalte einer
Internetseite eines lizensierten Instituts und erweckt hierdurch den Eindruck
eines ernsthaften und seriösen Anbieters.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort
vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu über
Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen
oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären
Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern eine erste
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung