Donnerstag, Juli 11, 2019

Katsumi and Partners: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA)

11.07.2019| Wir glauben, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne unsere Genehmigung erbracht hat.

Finden Sie heraus, warum Sie besonders vorsichtig mit dieser nicht autorisierten Firma umgehen sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert werden.

Einige Firmen handeln jedoch ohne unsere Genehmigung und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch.

Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund unserer Informationen sind wir der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Katsumi and Partners
Address: 5th Flr., Sumitomo Fudosan Shibuya First Tower,
1-2-20, Higashi, Shibuya-ku
Tokyo 150-0011, Japan
Telephone: +81 345208907
Email: contact@katsumipartners.com
Website: www.katsumipartners.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Krankmacher Windkraftanlagen? Welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit?

SIND WINDRÄDER MIT DEM MENSCHEN- UND TIERWOHL ÜBERHAUPT VEREINBAR?

Windräder sind die mit den meisten Nachteilen behaftete grüne Energie. Unsere Naturlandschaften werden durch diese riesigen Windmühlen verschandelt. Durch den massiven Ausbau der Windenergie sind viele Vogelarten stark in ihrer Existenz bedroht. Die Gesundheit von  Menschen, die in der Nähe von Windrädern wohnen ist gefährdet.

Die Energiewende hat für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.

Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Der Tierschutz investiert Millionen in den Schutz bedrohter Vogelarten wie zum Beispiel den Rotmilan. Auf der anderen Seite werden die Greifvögel von den Windrädern zerhackt.

Ganze Anlagen erleiden immer häufiger Schiffbruch, darunter auch nagelneue. Die Stahltürme knicken bei starken Winden einfach um, Rotoren fliegen in die Gegend und Gondeln brennen spektakulär ab.

Die Krise ist unübersehbar.

Immer deutlich wird: Die Windkraft leistet längst nicht das, was sich die Ökoindustrie von ihr verspricht. Hersteller von Windanlagen gehen reihenweise pleite. Ganze Anlagen erleiden immer häufiger Schiffbruch, darunter auch nagelneue. Die Stahltürme knicken bei starken Winden einfach um, Rotoren fliegen in die Gegend und Gondeln brennen spektakulär ab.

Eigentlich soll sie zu einer wesentlichen Stütze der »Energiewende« werden, die Windkraft. In früheren Jahrhunderten ärgerten sich Müller, wenn sie in ihren Windmühlen das Korn nicht mahlen konnten, weil Flaute herrschte. Der große Fortschritt kam mit der preisgünstigen und zuverlässigen Energieerzeugung mit Hilfe von Kohle und Kernkraft. Jetzt soll ein modernes Industrieland wieder mit der Energie vergangener Jahrhunderte versorgt werden.

Selbst bei neuen Anlagen häufen sich schwere Unfälle.

Das wundert nicht, die Anlagen werden höher und größer, erreichen Nabenhöhen von fast 200 Metern. Die Rotoren haben Durchmesser von 75 Meter, ein Blatt kann mit rund 25 Tonnen fast so viel wie ein mittlerer Lastwagen wiegen. Die Rotorblätter müssen die teilweise sehr stark schwankenden Winddrücke aushalten. Die übertragen sich auch auf die Lager in den Gondeln hoch droben über dem Erdboden.

An den Enden der Blätter zerren enorme Fliehkräfte. Da kann man sich leicht ausmalen, welche gewaltigen Kräfte am Werk sind, wenn solche Teile zerbrechen und die Trümmer 600, 700 Meter weit in die Gegend geschleudert werden und Mensch und Gebäude gefährden.

Immer wieder geraten die Turbinen in Brand.

In den Gondeln befinden sich brennbare Ölvorräte. Löschen in 180 Meter Höhe ist nicht mehr drin, die Feuerwehr kann lediglich aus der sicheren Entfernung zuschauen, wie dramatisch die Gondeln unter einer erheblichen umweltkritischen Rußentwicklung abbrennen und zu Boden fallen.

Aussagekräftige Statistiken über Windradunfälle sucht man übrigens vergeblich ebenso, wie viele Leute bei Unfällen beim Bau ums Leben gekommen sind. Die edle Windkraft darf nicht mit so Schnödem wie tödlichen Arbeitsunfällen in Verbindung gebracht werden. Es sind jedoch hohe und gefährliche Industrieanlagen, mit denen die Landschaft zugepflastert wurde. Und der Bau von Offshore-Anlagen auf hoher See ist eine riskante Angelegenheit.

Menschen die in der Nähe von Windrädern wohnen berichten über Schlafstörung, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Depressionen, Panikattacken, Migräne, Übelkeit und Tinnitus.

Die Windindustrie hält mit selbst in Auftrag gegebenen Gutachten dagegen. Danach solle es keine Erkenntnisse geben, die darauf hindeuten, dass Windenergieanlagen in irgendeiner Weise schädlich sind.

Deutschland will die Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!
In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht unabdingbar sind.

  • Entgegen der Pro-Windkraft-Vertreter gibt es  für diejenigen, die im Schatten der Windenergieanlagen leben, keine Diskussionen darüber, dass die Windenergieanlagen ihre zuvor ungestörte gesunde Lebensweise geschädigt haben.

Horst Roosen, Vorstand des URT |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt mit Nachdruck den Standpunkt, dass die Maßnahmen zur  Klimarettung nicht auf Kosten der Gesundheit von Menschen gehen darf.

Wir wollen unsere uralten Kulturlandschaften nicht durch monströse Windradgiganten zerstört sehen. Wir wollen uns nicht mitschuldig am Gemetzel von Vögeln, Fledermäusen und Insekten machen. Wir wollen keine Windparks an unseren Küsten die dazu beitragen, dass Seevögel geschreddert werden und orientierungslos gewordene Meeressäugetiere an unseren Stränden qualvoll verenden.

  • Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen.

Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit? Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten. Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt....

In dem flüssig zu lesenden Buch verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

" Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit."

Immer weitere Landstriche werden mit Windkraftanlagen zugepflastert. Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit?

Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten.

Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt. Windenergieanlagen senden außer den deutlich hörbaren Geräuschen aus dem Maschinenhaus auch tieffrequenten Schall und Infraschall aus. Diese Schallwellen reichen erheblich weiter, als man vermuten könnte, sind nicht so deutlich wahrnehmbar wie normaler Lärm, aber wirken sich massiv auf unseren Organismus aus.

Ausführlich werden die Folgen dieser heftigen Druckschwankungen auf die einzelne Organe im Organismus beschrieben. Wer im Schatten von Windrädern wohnt, kann gefährlich leben. Muss also hinter der Abschaltung der Kohlekraft und der Rettung des Weltklimas der Schutz der Gesundheit des Menschen zurücktreten?

Biologe Wolfgang Müller legt hier die erste umfassende Materialsammlung über die Auswirkungen der Windanlagen auf die Gesundheit vor.

Aufschlußreich sind ausführliche Protokolle aus dem Alltag von Menschen, die im Windschatten dieser riesigen Propeller leben. Kritisch wird die bisher einzige Studie unter die Lupe genommen, die sich mit »Tieffrequenten Geräuschen inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen« der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beschäftigt. Die soll die Harmlosigkeit des Infraschalls wind Windenergieanlagen beweisen.

Wer mit Windkraftanlagen konfrontiert ist hat bestimmt viele Fragen. Diese Fragen werden in dem am 14. Juli 2019 neu erscheinenden Buch " Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit." Werden von dem Biologen Wolfgang Müller ausführlich und verständlich beantwortet.

 „In dem flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! Das Buch kostet 12,90 Euro, erscheint am 14.Juli 2019 und kann jetzt schon hier  bestellt werden.

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!  BESTELLEN.


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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….





Mittwoch, Juli 10, 2019

Unternehmensberatung SISO GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Unternehmensberatung SISO GmbH keine Erlaubnis gemäß § 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Unternehmensberatung SISO GmbH, die unter ihrer im Handelsregister eingetragenen Anschrift in Furth im Wald nicht zu erreichen ist, warb auf ihrer Homepage (https://siso-consulting.com) Mitarbeiter als „Treuhand Assistenten“ an. Diese „Treuhand Assistenten“ sollten Bankkonten und Konten auf Handelsplattformen für Kryptowährungen auf ihren eigenen Namen eröffnen, um auf diesen Konten Gelder von vorgeblichen Kunden der Unternehmensberatung SISO GmbH anzunehmen und auf Anweisung an Dritte weiterzuleiten.

Die „Treuhand Assistenten“ tragen das Risiko, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen.

Warnung vor Tätigkeit als „Finanzagent“

Die BaFin verweist in diesem Zusammenhang erneut auf ihre Warnung vom November 2011 vor der Tätigkeit als „Finanzagent“. Bei der Annahme dieses vermeintlich lukrativen Jobangebots drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann daneben von der BaFin verwaltungsrechtlich verfolgt werden.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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EuroWealth OÜ: weitere Plattformen auch ohne Erlaubnis

Die BaFin verweist erneut auf ihre Einstellungsanordnung gegenüber der EuroWealth OÜ aus Tallinn vom 8. Januar 2019.

Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass das Unternehmen für den Betrieb weiterer Plattformen verantwortlich ist. Unter anderem handelt es sich um www.globalfxm.com und www.alphacapital.fm.

Auch für diese Plattformen hat EuroWealth OÜ keine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

11.01.2019, geändert am 08.03.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte

Prestige FM: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Januar 2019 gegenüber der Euro Wealth OÜ (vormals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (08.03.2019):

Der Bescheid ist bestandkräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  09.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Schon 3 Fundings der GLS Crowd insolvent. Insolvenzverfahren bei MindTags GmbH eingeleitet.

Als erste Crowdplattform einer Bank startete im Jahr 2017 die GLS Crowd: „Unter gls-crowd.de geht die erste, europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank online. Das auf professionelle Finanzdienstleister ausgerichtete Betreibermodell.“ Bis heute wurden 17 Fundings durchgeführt. Drei davon sind schon Pleite. Aktuell betrifft es die MindTags GmbH, bei der die GLS Crowd 400.000 Euro für eine integrative Smart-App einsammelte. Die App wurde für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen kreiert: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“

MindTags.

Gründer und Geschäftsführer Erich Thurner weiß als Sehbehinderter um die Hürden im Alltag. Deshalb gründete er zuerst den gemeinnützigen Verein CarpeVitam e.V. und im November 2015 die MindTags GmbH. Seine Idee war, vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch eine App zu helfen: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“ Neben diesem guten Gefühl versprach MindTags den Investoren jährlich sechs Prozent Verzinsung. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollte in drei jährlichen Tranchen ab dem 30. September 2020 erfolgen.

Insolvenz.

Am 3. Juli 2019 um 13.45 Uhr bestellte das Amtsgericht Charlottenburg für die MindTags GmbH den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen aus dem Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zahlungen an die MindTags dürfen nur noch an ihn geleistet werden. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bisher nichts bekannt. Auf der Homepage von MindTags findet sich kein Hinweis. Auf Nachfrage gab es keine Antwort. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank antwortete sehr allgemein, dass „in dieser sensiblen Phase des Unternehmens Fragen wie z.B. nach den Ursachen für den Insolvenzantrag“ nicht beantwortet werden könnten. Er bittet um Verständnis, dass „die GLS Crowdfunding GmbH als Vermittler der Vermögensanlage sowohl den Interessen des Emittenten als auch denen der Investoren verpflichtet ist“.

Weitere Pleiten.

Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben. Für die BIP Industrietechnik sammelt die GLS Crowd im Juni 2018 eine dreiviertel Million Euro ein. Dann ging es schnell bergab. Im Februar 2019 kam es zum Insolvenzantrag und seit April findet sich im Bundesanzeiger folgender Hinweis: „Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht Potsdam) aufgelöst.“ Im Oktober 2018 kam es zum Insolvenzantrag bei der Boutique Vegan GmbH & Co. KG. Das Funding hierfür begann im Juli 2017. Eine halbe Million Euro sammelte die GLS Crowd bis Anfang 2018 für den Online-Shop von veganen Produkten.

GLS Crowd.

Die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiberin der GLS Crowd ist eine Tochtergesellschaft der CrowdDesk GmbH. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur GLS Bank besteht deshalb nicht. Allerdings wählt die GLS Bank Projekte aus und schlägt diese zum Funding vor. Sozial-ökologische Aspekte sind deshalb sehr wichtig. Es gelten die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank. Auch der Verbraucherschutz wird groß geschrieben: „Wir möchten die GLS Crowd als Online-Plattform für Crowdfinanzierung möglichst verbraucher- und anlegerfreundlich gestalten.“ In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind deshalb auch Reporting-Vorgaben enthalten. Danach sollen Investoren innerhalb von 45 Kalendertagen nach Quartalsende umfangreich Bericht erstatten.

Transparenzverstoß.

Wie unwichtig MindTags allerdings Transparenz gegenüber den Anlegern war, zeigt ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Dort ist geregelt, dass innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende ein Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Der von den Geschäftsführern Henrik Busch und Erich Thurner unterzeichnete Abschluss per 31. Dezember 2017 wurde allerdings erst im Januar 2019 festgestellt und am 22. März 2019 veröffentlicht. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank erklärte, dass Emittenten vor dem Fundingstart auf die verkürzten Fristen hingewiesen werden. Eventuell fehlende Abschlüsse würden nachgefordert. Konkreter wurde er nicht. Johannes Laub, Geschäftsführer der GLS Crowdfunding GmbH und auch der Mutter CrowdDesk GmbH äußerte sich auf Anfrage nicht. Besonders pikant ist das, weil sein Kollege Jamal El Mallouki auch noch Vorstand im Bundesverband Crowdfunding ist, der sehr strenge Reporting-Standards für seine Mitglieder vorschreibt.

Loipfinger’s Meinung.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist. Dann auch noch die leeren Versprechen zu Verbraucherschutz, wenn die GLS-Fundings reihenweise die gesetzlichen Transparenzpflichten für Jahresabschlüsse gemäß Vermögensanlagengesetz nicht einhalten. Die GLS Crowd entwickelt sich langsam zum toxischen Reputationsmüll, den man eigentlich ja nicht haben will.k zum Beitrag  

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Bitcoin Trader.: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.07.2019 mit, dass

Bitcoin Trader
de.bitcointraderspro.com

ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Aus diesem Grund ist die Annahme von Geldern anderer Parteien zum Zwecke der Verwaltung gemäß Artikel 1 Absatz 2 nicht gestattet. 1 nr. 1 erster Fall BWG.

***

Für Informanten:

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LFP Luxembourg S.A. bzw. LFP S.A: Warnung der CSSF Luxemburg

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.lfp-gestion.com auf welcher eine Gesellschaft namens

LFP Luxembourg S.A. bzw. LFP S.A.,
mit angeblichem Sitz in 60 avenue J-F Kennedy
9053 Ettelbruck bzw. 1855 Luxembourg

Wertpapierdienstleistungen und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen


Für Informanten:

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Dienstag, Juli 09, 2019

SAP one: Warnung der CSSF Luxemburg

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten einer Gesellschaft namens SAP one (Internetseite: www.sap-one.net), mit angeblichem Sitz in 1 rue Hildegard Von Bingen, L-1282 Luxemburg.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens SAP one nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



mf-wealth.com/: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite
http://mf-wealth.com/

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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