Mittwoch, Juli 10, 2019

Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  09.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Schon 3 Fundings der GLS Crowd insolvent. Insolvenzverfahren bei MindTags GmbH eingeleitet.

Als erste Crowdplattform einer Bank startete im Jahr 2017 die GLS Crowd: „Unter gls-crowd.de geht die erste, europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank online. Das auf professionelle Finanzdienstleister ausgerichtete Betreibermodell.“ Bis heute wurden 17 Fundings durchgeführt. Drei davon sind schon Pleite. Aktuell betrifft es die MindTags GmbH, bei der die GLS Crowd 400.000 Euro für eine integrative Smart-App einsammelte. Die App wurde für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen kreiert: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“

MindTags.

Gründer und Geschäftsführer Erich Thurner weiß als Sehbehinderter um die Hürden im Alltag. Deshalb gründete er zuerst den gemeinnützigen Verein CarpeVitam e.V. und im November 2015 die MindTags GmbH. Seine Idee war, vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch eine App zu helfen: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“ Neben diesem guten Gefühl versprach MindTags den Investoren jährlich sechs Prozent Verzinsung. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollte in drei jährlichen Tranchen ab dem 30. September 2020 erfolgen.

Insolvenz.

Am 3. Juli 2019 um 13.45 Uhr bestellte das Amtsgericht Charlottenburg für die MindTags GmbH den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen aus dem Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zahlungen an die MindTags dürfen nur noch an ihn geleistet werden. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bisher nichts bekannt. Auf der Homepage von MindTags findet sich kein Hinweis. Auf Nachfrage gab es keine Antwort. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank antwortete sehr allgemein, dass „in dieser sensiblen Phase des Unternehmens Fragen wie z.B. nach den Ursachen für den Insolvenzantrag“ nicht beantwortet werden könnten. Er bittet um Verständnis, dass „die GLS Crowdfunding GmbH als Vermittler der Vermögensanlage sowohl den Interessen des Emittenten als auch denen der Investoren verpflichtet ist“.

Weitere Pleiten.

Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben. Für die BIP Industrietechnik sammelt die GLS Crowd im Juni 2018 eine dreiviertel Million Euro ein. Dann ging es schnell bergab. Im Februar 2019 kam es zum Insolvenzantrag und seit April findet sich im Bundesanzeiger folgender Hinweis: „Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht Potsdam) aufgelöst.“ Im Oktober 2018 kam es zum Insolvenzantrag bei der Boutique Vegan GmbH & Co. KG. Das Funding hierfür begann im Juli 2017. Eine halbe Million Euro sammelte die GLS Crowd bis Anfang 2018 für den Online-Shop von veganen Produkten.

GLS Crowd.

Die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiberin der GLS Crowd ist eine Tochtergesellschaft der CrowdDesk GmbH. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur GLS Bank besteht deshalb nicht. Allerdings wählt die GLS Bank Projekte aus und schlägt diese zum Funding vor. Sozial-ökologische Aspekte sind deshalb sehr wichtig. Es gelten die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank. Auch der Verbraucherschutz wird groß geschrieben: „Wir möchten die GLS Crowd als Online-Plattform für Crowdfinanzierung möglichst verbraucher- und anlegerfreundlich gestalten.“ In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind deshalb auch Reporting-Vorgaben enthalten. Danach sollen Investoren innerhalb von 45 Kalendertagen nach Quartalsende umfangreich Bericht erstatten.

Transparenzverstoß.

Wie unwichtig MindTags allerdings Transparenz gegenüber den Anlegern war, zeigt ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Dort ist geregelt, dass innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende ein Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Der von den Geschäftsführern Henrik Busch und Erich Thurner unterzeichnete Abschluss per 31. Dezember 2017 wurde allerdings erst im Januar 2019 festgestellt und am 22. März 2019 veröffentlicht. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank erklärte, dass Emittenten vor dem Fundingstart auf die verkürzten Fristen hingewiesen werden. Eventuell fehlende Abschlüsse würden nachgefordert. Konkreter wurde er nicht. Johannes Laub, Geschäftsführer der GLS Crowdfunding GmbH und auch der Mutter CrowdDesk GmbH äußerte sich auf Anfrage nicht. Besonders pikant ist das, weil sein Kollege Jamal El Mallouki auch noch Vorstand im Bundesverband Crowdfunding ist, der sehr strenge Reporting-Standards für seine Mitglieder vorschreibt.

Loipfinger’s Meinung.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist. Dann auch noch die leeren Versprechen zu Verbraucherschutz, wenn die GLS-Fundings reihenweise die gesetzlichen Transparenzpflichten für Jahresabschlüsse gemäß Vermögensanlagengesetz nicht einhalten. Die GLS Crowd entwickelt sich langsam zum toxischen Reputationsmüll, den man eigentlich ja nicht haben will.k zum Beitrag  

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Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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