Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform
einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte
Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei
Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon
erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen
Ausfall ist.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 09.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Schon 3 Fundings der
GLS Crowd insolvent. Insolvenzverfahren bei MindTags GmbH eingeleitet.
Als erste Crowdplattform einer Bank startete im Jahr 2017
die GLS Crowd: „Unter gls-crowd.de geht die erste, europäische
Crowdinvesting-Plattform einer Bank online. Das auf professionelle
Finanzdienstleister ausgerichtete Betreibermodell.“ Bis heute wurden 17
Fundings durchgeführt. Drei davon sind schon Pleite. Aktuell betrifft es die
MindTags GmbH, bei der die GLS Crowd 400.000 Euro für eine integrative
Smart-App einsammelte. Die App wurde für Benutzer mit körperlichen
Einschränkungen kreiert: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele
weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für
Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“
MindTags.
Gründer und Geschäftsführer Erich Thurner weiß als
Sehbehinderter um die Hürden im Alltag. Deshalb gründete er zuerst den
gemeinnützigen Verein CarpeVitam e.V. und im November 2015 die MindTags GmbH.
Seine Idee war, vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch eine
App zu helfen: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere
Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit
und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“ Neben diesem
guten Gefühl versprach MindTags den Investoren jährlich sechs Prozent
Verzinsung. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem
Rangrücktritt sollte in drei jährlichen Tranchen ab dem 30. September 2020
erfolgen.
Insolvenz.
Am 3. Juli 2019 um 13.45 Uhr bestellte das Amtsgericht
Charlottenburg für die MindTags GmbH den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen aus dem Vermögen der
Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zahlungen an die
MindTags dürfen nur noch an ihn geleistet werden. Über die Hintergründe der
Insolvenz ist bisher nichts bekannt. Auf der Homepage von MindTags findet sich
kein Hinweis. Auf Nachfrage gab es keine Antwort. Christoph Lützel,
Pressesprecher der GLS Bank antwortete sehr allgemein, dass „in dieser
sensiblen Phase des Unternehmens Fragen wie z.B. nach den Ursachen für den
Insolvenzantrag“ nicht beantwortet werden könnten. Er bittet um Verständnis,
dass „die GLS Crowdfunding GmbH als Vermittler der Vermögensanlage sowohl den
Interessen des Emittenten als auch denen der Investoren verpflichtet ist“.
Weitere Pleiten.
Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform
nun schon drei von 17 Fundings überschrieben. Für die BIP Industrietechnik
sammelt die GLS Crowd im Juni 2018 eine dreiviertel Million Euro ein. Dann ging
es schnell bergab. Im Februar 2019 kam es zum Insolvenzantrag und seit April
findet sich im Bundesanzeiger folgender Hinweis: „Die Gesellschaft ist infolge
Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht Potsdam)
aufgelöst.“ Im Oktober 2018 kam es zum Insolvenzantrag bei der Boutique Vegan
GmbH & Co. KG. Das Funding hierfür begann im Juli 2017. Eine halbe Million
Euro sammelte die GLS Crowd bis Anfang 2018 für den Online-Shop von veganen
Produkten.
GLS Crowd.
Die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiberin der GLS Crowd ist
eine Tochtergesellschaft der CrowdDesk GmbH. Eine gesellschaftsrechtliche
Verbindung zur GLS Bank besteht deshalb nicht. Allerdings wählt die GLS Bank
Projekte aus und schlägt diese zum Funding vor. Sozial-ökologische Aspekte sind
deshalb sehr wichtig. Es gelten die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS
Bank. Auch der Verbraucherschutz wird groß geschrieben: „Wir möchten die GLS
Crowd als Online-Plattform für Crowdfinanzierung möglichst verbraucher- und
anlegerfreundlich gestalten.“ In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind
deshalb auch Reporting-Vorgaben enthalten. Danach sollen Investoren innerhalb
von 45 Kalendertagen nach Quartalsende umfangreich Bericht erstatten.
Transparenzverstoß.
Wie unwichtig MindTags allerdings Transparenz gegenüber den
Anlegern war, zeigt ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Dort
ist geregelt, dass innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende ein
Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Der von den
Geschäftsführern Henrik Busch und Erich Thurner unterzeichnete Abschluss per
31. Dezember 2017 wurde allerdings erst im Januar 2019 festgestellt und am 22.
März 2019 veröffentlicht. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank
erklärte, dass Emittenten vor dem Fundingstart auf die verkürzten Fristen
hingewiesen werden. Eventuell fehlende Abschlüsse würden nachgefordert.
Konkreter wurde er nicht. Johannes Laub, Geschäftsführer der GLS Crowdfunding
GmbH und auch der Mutter CrowdDesk GmbH äußerte sich auf Anfrage nicht.
Besonders pikant ist das, weil sein Kollege Jamal El Mallouki auch noch
Vorstand im Bundesverband Crowdfunding ist, der sehr strenge
Reporting-Standards für seine Mitglieder vorschreibt.
Loipfinger’s Meinung.
Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform
einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte
Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei
Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon
erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen
Ausfall ist. Dann auch noch die leeren Versprechen zu Verbraucherschutz, wenn
die GLS-Fundings reihenweise die gesetzlichen Transparenzpflichten für
Jahresabschlüsse gemäß Vermögensanlagengesetz nicht einhalten. Die GLS Crowd
entwickelt sich langsam zum toxischen Reputationsmüll, den man eigentlich ja
nicht haben will.k zum Beitrag
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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