Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE
Genossenschaftsanteile öffentlich anbietet, für deren Vertrieb eine
erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz
(VermAnlG) wurden keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.
Quelle: https://www.bafin.de
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 11.06.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Warnung vor Green
Value: Finanzaufsicht beanstandet fehlenden Verkaufsprospekt
Genossenschaften gelten als besonders seriös. Der
Gesetzgeber hat sie deshalb unter bestimmten Voraussetzungen explizit von der
Prospektpflicht gemäß Vermögensanlagengesetz ausgenommen. Diese Privilegierung
zieht schwarze Schafe an. Jetzt hat die Finanzaufsicht BaFin eine Warnung vor
der europäischen Genossenschaft Green Value SCE ausgesprochen. Der gesamten
Branche droht ein Reputationsschaden, wenn nicht endlich die schwarzen Schafe
aussortiert werden.
Historie.
Am 14. Mai 2012 trafen sich fünf Personen in Suhl zur
Gründung einer Genossenschaft. Lange diskutieren mussten sie nicht, denn die
Beteiligten kannten sich überwiegend schon von der Wohnungsgenossenschaft
Berlin-Wünsdorf eG, die sie kurz vorher erst in Grüne Werte
Wohnungsgenossenschaft eG umbenannt hatten. Eineinhalb Stunden später waren
deshalb die Green Value SCE gegründet und die Ämter verteilt. Gert Heilmann als
Vertreter der Triple A Trust AG, Alexander N. Mantsch und Jochen Heß als
Vertreter der Eurofinanzpool GmbH wurden als Aufsichtsräte gewählt. Sie
bestellten Andreas Jelinek und Olaf Haubold als Vorstände. Jelinek ist es bis
heute. Haubold wurde zwischenzeitlich durch Gert Heilmann ersetzt. Die Grüne
Werte Wohnungsgenossenschaft eG gibt es nicht mehr, da diese 2014 mit der Green
Value SCE verschmolzen wurde.
Zwei-Klassen-Modell.
Genossenschaften gelten durch das Kopfstimmrecht als
besonders demokratisch. Doch die Green Value hat ein Zwei-Klassen-Modell
installiert, um dieses Prinzip auszuhebeln. Normale Anleger werden dort nur
investierende Mitglieder, die niemals die wenigen nutzenden Mitglieder
überstimmen können. Das regelt eine Besondere Geschäftsordnung in Paragraph 4:
„Nutzende Mitglieder können von den investierenden Mitgliedern nicht überstimmt
werden, auch wenn diese zahlenmäßig in der Mehrheit sind.“ Offenbar wollen die
bestimmenden Mitglieder niemals die Kontrolle verlieren. Triple A Trust AG,
Proindex Capital AG, Triple A Trust Brokerage GmbH und Eurofinanzpool GmbH sind
Gründungsmitglieder. Daraus könnten massive Interessenskonflikte entstehen.
BaFin.
Durch eine kluge Regelung wollte der Gesetzgeber den
Missbrauch der Genossenschaft als nicht überwachtes Vehikel ausschließen:
„Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen [...] Anteile an einer
Genossenschaft im Sinne des § 1 des Genossenschaftsgesetzes, wenn für den
Vertrieb der Anteile keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird“. Bei Green
Value soll es – welche Überraschung – Provisionen geben: „Die BaFin hat
Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE Genossenschaftsanteile öffentlich
anbietet, für deren Vertrieb eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird.“ Die
Konsequenz daraus ist, dass der Vertrieb nur mit einem von der Finanzaufsicht
genehmigten Verkaufsprospekt erlaubt ist: „Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz
(VermAnlG) wurden keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.“
Prüfungsverband.
Ebenfalls ein Sicherheitsbaustein im Genossenschaftswesen
ist grundsätzlich die gesetzlich vorgegebene Mitgliedschaft in einem der dafür
zugelassenen Genossenschaftsverbände. Bei Green Value ist dies der DEGP
Deutsch-Europäische Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. aus
Dessau-Roßlau. Unter Insidern ist dieser berüchtigt. Der Vorstand Wolfram
Klüber ist gleichzeitig noch Vorstand beim Potsdamer Prüfungsverband e.V., der
einen ähnlich zweifelhaften Ruf genießt.
Loipfinger’s Meinung.
Die Zahl der unseriösen Genossenschaften steigt ständig.
Wenn bei Green Value nun Anhaltspunkte für einen Verkauf der Anteile gegen
Provisionen gefunden wurden, dann verwundert das nicht. Das ist bei vielen
Genossenschaften zu vermuten, hinter denen im Grunde Firmen aus dem Finanzbereich
stecken. So positiv es also ist, dass die Finanzaufsicht hier warnt, so traurig
ist es, dass sie bei ganz vielen ähnlichen Fällen nichts tut. Link zum
Beitrag
NEU: Das Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“
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Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen
Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis