Dienstag, Juni 11, 2019

Green Value SCE: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE Genossenschaftsanteile öffentlich anbietet, für deren Vertrieb eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  11.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Warnung vor Green Value: Finanzaufsicht beanstandet fehlenden Verkaufsprospekt

Genossenschaften gelten als besonders seriös. Der Gesetzgeber hat sie deshalb unter bestimmten Voraussetzungen explizit von der Prospektpflicht gemäß Vermögensanlagengesetz ausgenommen. Diese Privilegierung zieht schwarze Schafe an. Jetzt hat die Finanzaufsicht BaFin eine Warnung vor der europäischen Genossenschaft Green Value SCE ausgesprochen. Der gesamten Branche droht ein Reputationsschaden, wenn nicht endlich die schwarzen Schafe aussortiert werden.

Historie.

Am 14. Mai 2012 trafen sich fünf Personen in Suhl zur Gründung einer Genossenschaft. Lange diskutieren mussten sie nicht, denn die Beteiligten kannten sich überwiegend schon von der Wohnungsgenossenschaft Berlin-Wünsdorf eG, die sie kurz vorher erst in Grüne Werte Wohnungsgenossenschaft eG umbenannt hatten. Eineinhalb Stunden später waren deshalb die Green Value SCE gegründet und die Ämter verteilt. Gert Heilmann als Vertreter der Triple A Trust AG, Alexander N. Mantsch und Jochen Heß als Vertreter der Eurofinanzpool GmbH wurden als Aufsichtsräte gewählt. Sie bestellten Andreas Jelinek und Olaf Haubold als Vorstände. Jelinek ist es bis heute. Haubold wurde zwischenzeitlich durch Gert Heilmann ersetzt. Die Grüne Werte Wohnungsgenossenschaft eG gibt es nicht mehr, da diese 2014 mit der Green Value SCE verschmolzen wurde.

Zwei-Klassen-Modell.

Genossenschaften gelten durch das Kopfstimmrecht als besonders demokratisch. Doch die Green Value hat ein Zwei-Klassen-Modell installiert, um dieses Prinzip auszuhebeln. Normale Anleger werden dort nur investierende Mitglieder, die niemals die wenigen nutzenden Mitglieder überstimmen können. Das regelt eine Besondere Geschäftsordnung in Paragraph 4: „Nutzende Mitglieder können von den investierenden Mitgliedern nicht überstimmt werden, auch wenn diese zahlenmäßig in der Mehrheit sind.“ Offenbar wollen die bestimmenden Mitglieder niemals die Kontrolle verlieren. Triple A Trust AG, Proindex Capital AG, Triple A Trust Brokerage GmbH und Eurofinanzpool GmbH sind Gründungsmitglieder. Daraus könnten massive Interessenskonflikte entstehen.

BaFin.

Durch eine kluge Regelung wollte der Gesetzgeber den Missbrauch der Genossenschaft als nicht überwachtes Vehikel ausschließen: „Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen [...] Anteile an einer Genossenschaft im Sinne des § 1 des Genossenschaftsgesetzes, wenn für den Vertrieb der Anteile keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird“. Bei Green Value soll es – welche Überraschung – Provisionen geben: „Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE Genossenschaftsanteile öffentlich anbietet, für deren Vertrieb eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird.“ Die Konsequenz daraus ist, dass der Vertrieb nur mit einem von der Finanzaufsicht genehmigten Verkaufsprospekt erlaubt ist: „Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.“

Prüfungsverband.

Ebenfalls ein Sicherheitsbaustein im Genossenschaftswesen ist grundsätzlich die gesetzlich vorgegebene Mitgliedschaft in einem der dafür zugelassenen Genossenschaftsverbände. Bei Green Value ist dies der DEGP Deutsch-Europäische Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. aus Dessau-Roßlau. Unter Insidern ist dieser berüchtigt. Der Vorstand Wolfram Klüber ist gleichzeitig noch Vorstand beim Potsdamer Prüfungsverband e.V., der einen ähnlich zweifelhaften Ruf genießt.

Loipfinger’s Meinung.

Die Zahl der unseriösen Genossenschaften steigt ständig. Wenn bei Green Value nun Anhaltspunkte für einen Verkauf der Anteile gegen Provisionen gefunden wurden, dann verwundert das nicht. Das ist bei vielen Genossenschaften zu vermuten, hinter denen im Grunde Firmen aus dem Finanzbereich stecken. So positiv es also ist, dass die Finanzaufsicht hier warnt, so traurig ist es, dass sie bei ganz vielen ähnlichen Fällen nichts tut. Link zum Beitrag   


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Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

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Fazit
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