Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Mai 2019
gegenüber der KLDC Technological systems LTD, Marshallinseln, die sofortige
Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
KLDC Technological systems LTD bietet auf der
Handelsplattform www.cfxpoint.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for
Difference – CFD) auf Aktien, Indizes, Edelmetalle und Rohstoffe
sowie den Erwerb und Handel mit Kryptowährung an.
Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten
sowie zur Kryptowährung verschafft, erbringt das Unternehmen den Eigenhandel im
Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c
Kreditwesengesetz (KWG)
als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die nach
§ 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt es jedoch nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
Es gibt viele Wege die
man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.
Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten
akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden
rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen
ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug
seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und
Abzocker.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder
per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung
und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung