Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten
Anleger mitunter dreimal Geld, weil sie
einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel
Geld ausgegeben haben.
Im Fall Invest Finans AB
wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial
Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean
Origer, 2269 Luxemburg und Plantation Place South, 4. Etage, 60
Great Tower Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes
Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans
AB durch eine US-Baugesellschaft
alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre
Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von
Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.
Der ESK hatte seine
zahlreichen Mitglieder rechtzeitig vor diesem Angebot gewarnt.
Die Absender des vorgenannten Schreibens sind nämlich nur
ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens,
welches mit diesen Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen
Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass
die Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden,
um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger
Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und
vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der
Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.
„Die Masche, dass geschädigte
Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen
oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist
nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen
ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die
bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den
Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Ein ESK-Mitglied
wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit
einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu
erfahren.
Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe
geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der
Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von „Secure Trading Financial Services“ zu
entdecken.
Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg
Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die
Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle
Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden,
wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein.
Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen,
ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist
voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.
Erstberatung umsonst!
Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten
werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben
hat sind alle Probleme gelöst. Das kann
so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren
Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was
der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden
nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten
Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.
Wer hier ein Mandat
erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in
der Regel neues Ungemach.
Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant
über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei
Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin,
Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch
der nichterfolgte Rückruf.
Irgendwann wird dann
das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten
Tatsachen untermauert ist begonnen.
Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die
Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser
Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und
nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.
Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das
gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant
erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse.
Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als
Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber
noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert
worden.
Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr
Geld einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine
große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis
des dortigen Rechtssystems – durchzuführen.
Aus diesem Grund kann jeder Inhaber eines berechtigten
Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen
Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell
vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft erstatten.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
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