Mittwoch, Mai 08, 2019

Investfinans AB: Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter dreimal Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte seine zahlreichen Mitglieder rechtzeitig vor diesem Angebot gewarnt.

Die Absender des vorgenannten Schreibens sind nämlich nur ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens, welches mit diesen Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu erfahren.

Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von  „Secure Trading Financial Services“ zu entdecken.

Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden, wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein.

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

Erstberatung umsonst!

Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin, Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen.

Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.  

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen.

Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Dienstag, Mai 07, 2019

Funkenberg Investments Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an.

Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.

Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Investfinans AB und Secure Trading Financial Services (Paris) : Zweite ESK Warnung!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hatte bereits vor einiger Zeit die Investfinans AB-Anleger über ein Anschreiben der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, informiert und davor gewarnt auf die Angebote dieses Unternehmens einzugehen.

Angeblich sollten aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die Überwachungsbehörde informiert auch darüber, dass die auf der Internetseite http://securetrading-services.com/  genannten Adressen in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich und der angebliche Hauptsitz in der 5 Avenue Kleber, 75016 Paris, Frankreich, offensichtlich falsch sind.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine Lizenz erforderlich ist.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit den Betrügern aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen. Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Montag, Mai 06, 2019

Müssen deutsche Städte nach dem Klima-Notstand bald den Strom-Notstand ausrufen?

 „Erneuerbare Energien“, das hört sich so Grün und so umweltfreundlich an. Über die negativen Auswirkungen der „Energiewende“ wird jedoch kaum gesprochen oder gar berichtet.

Die sogenannten erneuerbaren Energien bedrohen massiv die Biodiversität in Deutschland. Die Monokulturen in der Landwirtschaft sind zusammen mit den Windkraftanlagen dafür verantwortlich, dass es in Deutschland immer weniger Singvögel gibt. Während immer mehr Strom aus  Wind und Sonnenenergie in das Stromnetz eingespeist werden, steigen trotzdem die CO2 Emissionen. Das bedeutet jedoch nicht, dass zu jedem Zeitpunkt auch tatsächlich CO2-freier Strom geliefert werden kann.

Deutschland hat dank der Energiewende weltweit mit einen der höchsten Strompreise. Die niedrigen Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für ihre Stromrechnung aufbringen. Die Auswirkungen der Energiewende auf Menschen mit niedrigem Einkommen, sind Existenz gefährdend.
„Man kann durchaus sagen, dass die Energiewende auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen wird“ stellt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., fest.

Der Höhenflug der Grünen lässt eine Abkehr von der Energiewende kaum möglich erscheinen und der Kurs in  Richtung einer wirtschaftlichen Katastrophe wird leider fortgesetzt werden, zumal es im Parlament keine Partei gibt die sich tatsächlich mit aller Kraft der Energiewende widersetzt. Es ist höchste Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die richtigen Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen und sich von ihrer unsozialen und tatsächlich auch umweltschädlichen Energiepolitik verabschieden. Wenn das nicht geschieht, dann wird es demnächst viele Städte geben die den Strom-Notstand ausrufen werden!

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
***

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Gezielt Verbraucher vom Strom abschalten. Planung für den Blackout.

Die Energieversorger üben sich immer häufiger in Notstandsmaßnahmen. Sie proben, wie mit Abschaltungen von Städten und Regionen ein vollständiger Blackout zu verhindern ist.

Im Winter in drei Jahren wird die Leistung von etwa acht großen Kraftwerken fehlen. Das ist die neueste Prognose der Bundesnetzagentur. Diese Behörde in Bonn soll auch die Energiemärkte regulieren und hat gerade wieder die Berichte der Stromversorger neu überprüft und veröffentlicht, wie viel Reservekapazitäten für die Stromversorgung künftig notwendig sind. Die Stromversorger sollen einmal im Jahr eine sogenannte Systemanalyse durchführen und den Mangel an Strom in Zahlen kleiden.

So besteht für den kommenden Winter 2019/2020 ein Bedarf von 5.126 MW, doch schon in drei Jahren sind nach vorläufiger Einschätzung Netzreservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10.647 MW nötig, also schnell mal doppelt so viel. Das entspricht ungefähr der Leistung von acht Kernkraftwerken. Das letzte soll nach den Vorstellungen der Energiewender Ende 2022 abgeschaltet werden.

Dabei hat die Netzagentur noch nicht die dramatischen Folgen aus dem Wirken der Kohlekommission berücksichtigt. Diese schönfärberisch Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ genannte Gruppe hatte bekanntlich im Januar empfohlen, noch schneller noch mehr Kraftwerke abzuschalten als geplant und die Kohleabbaugebiete mit Geld zu fluten, um die Folgen zu mildern.

Das bedeutet: Der drohende Leistungsengpass ist mit Händen zu greifen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, kleidet den Notstand in warme, abwiegelnde Worte: »Es gibt nach wie vor einen Bedarf an Netzreserve, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten.«

Er betont die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus deutlich, weiß aber mit Sicherheit, dass in drei Jahren nichts zu machen ist. Und er weiß hoffentlich, dass mit mehr Stromleitungen kein kW Strom mehr erzeugt wird.

Die Energieversorger üben sich immer häufiger in Notstandsmaßnahmen. Sie proben, wie mit Abschaltungen von Städten und Regionen ein vollständiger Blackout zu verhindern ist. Lastabwürfe nennen die Betreiber der Übertragungsnetze, wenn der Strom zwangsweise abgeschaltet werden soll, weil zu wenig Energie vorhanden ist.

Sie hoffen inständig auch auf den Erfolg der Smartmeter, die bald in Deutschland eingeführt werden sollen. Die werden intelligente Messsysteme genannt, sollen den katastrophalen Unsinn der Energiewende als schlau erscheinen lassen und bei allen Kunden, die mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, verpflichtend eingebaut werden.

Diese Smartmeter sollen gezielt bei Stromverbrauchern den Strom abschalten, wenn Wind und Sonne zu wenig Energie produzieren.

Dafür müssen millionenfach diese Steuergeräte mit den Übertragungsnetzbetreibern verbunden werden.

So können die Stromversorger auf Knopfdruck gezielt Verbraucher vom Strom abschalten. Damit sollen zunächst Industrieanlagen und Maschinen, die viel Energie verbrauchen, abgeschaltet werden, aber nicht zum Beispiel die Beleuchtung. Das würde denn doch zu hässliche Bilder ergeben, wenn Frankfurt, Hamburg oder Berlin vollständig im Dunklen liegen.

Die Energiewendler erhoffen sich dadurch, flächendeckende Blackouts zu verhindern. Das ergäbe doch zu hässliche Bilder, die doch den einen oder anderen daran erinnern könnten, wem sie es zu verdanken haben, jetzt im Dunkeln zu sitzen.

Festgelegt ist diese Zwangsverwaltung des Strommangels in einem »Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende«. Verblüffend ist der Glaube, dass so viel neue und unerprobte Technik, die über ein Land gestülpt wird, funktionieren wird.

Ganz schlecht dran sind mittelständische Gewerbebetriebe. Die kommen nicht in den Genuss von Privilegien wie die Großindustrie. Die erhält extrem günstige Konditionen für die Bereitschaft, bei Strommangel auf Stromlieferung verzichten zu können. Sie müssen immer mehr für das teure Luxusgut Strom bezahlen – ebenso wie die privaten Verbraucher. Alle müssen zusammenrücken – um für das große Ganze das Klima zu retten.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Sonntag, Mai 05, 2019

Klima-Notstand in Konstanz: Kann man jetzt noch Urlaub am Bodensee machen?

Der Klimawandel hat in der Stadt Konstanz offensichtlich zu einer unüberschaubaren  Lage geführt, die schlussendlich im Ausnahmezustand endete. Die Stadt hat den Klima-Notstand verkündet.

Was so besorgt um unsere Umwelt klingt, birgt aber erhebliche Brisanz in sich. Ein Notstand hat nämlich in der Regel zur Folge, dass die öffentliche Gewalt, soweit wie sie es für die Bekämpfung des Notstands für erforderlich hält, nicht mehr an ihre Bindung an Gesetzt und Recht verpflichtet ist. Für die Bürger bedeutet der Notstand in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen sowie Zurückdrängung von längere Zeit in Anspruch nehmenden behördlichen oder legislativen Verfahren.

Wer den Klima-Notstand ausruft, will die Demokratie in Urlaub schicken und einen Krieg gegen den Klimawandel führen.

Mit Schlagstock, Wasserwerfer und Tränengas ist dieser „Krieg“ aber nicht zu gewinnen. Diejenigen, die den Klimanotstand ausgerufen haben, verfolgen mit einer solch verzweifelten Maßnahme sicherlich an erster Stelle eigene Interessen und Ziele.  

Jetzt zeigt sich, wie gefährlich solche Sätze sein können:  „Noch 10 weitere Jahre und unser Planet ist nicht mehr zu retten“. Mit hurra wollen dann auch die letzten Wankelmütigen in den Klimakrieg ziehen. Die Ausrufung des Klimanotstands macht unbewiesene Behauptungen zu Tatsachen und endet, wie jeder Krieg im Chaos.

„Deutschland hat keinen Klima-Notstand und will auch keinen Klimakrieg führen.

Gefragt sind keine Verbote, Gebote und Vorschriften sondern intelligente technologische Innovation“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Die Städte sollten sich gut überlegen ob sie sich dem Aufruf scheinbarer Umweltretter zur Klimamobilisierung anschließen wollen um den Klima-Notstand auszurufen, anstatt intelligente, richtige und vernünftige Maßnahmen zu ergreifen. Schlussendlich wird nur die unabhängige Wissenschaft zu vernünftigen Lösungen  und zu einer Faktenbasierten wirksamen Politik führen.

Wer Antworten sucht,

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Konstanz schneller als Kiel!  Hilfe! Klimanotstand!

Die Konstanzer Jugendlichen sind nicht allein auf die Idee gekommen, sondern es hat sich bis an den Bodensee herumgesprochen, dass bereits Vancouver, Oakland, London und Basel ebenfalls den Klimanotstand beschlossen haben.

Konstanz hat gewonnen. Die Stadt am Bodensee hat als erste Stadt in Deutschland den Klimanotstand ausgerufen. Der Gemeinderat hat am Donnerstagabend einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Danach wird die Stadtverwaltung beauftragt, »Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses auszuarbeiten«.

Bedeutet: Was das alles genau soll, weiß niemand. In jedem Fall irgendwas mit Klima schützen, CO2 und – damit es entschlossener klingt – künftig einen jährlichen Rapport über den Fortschritt bei der Vermeidung von CO2 Emissionen. Gut, dann verdient sich wenigstens irgendeine Agentur bei der Ausarbeitung wieder etwas dazu.

Kiel ist im Wettrennen um die erste Klimanotstand-Stadt Deutschlands dicht hinter Konstanz dran am Notstand aufrufen, hat aber knapp verloren. Mit Aufrufen haben die Kieler zwar Erfahrung. Die mutigen Großväter der Kieler Kiddies haben wenigstens noch zu einem anständigen Matrosenaufstand aufgerufen, dem immerhin die Novemberrevolution mit Abdankung Kaiser Wilhelms II., Sturz der Monarchie und die Ausrufung der Republik in Deutschland folgten.

100 Jahre später reicht es nur zur Klimapanik. Der Kieler Nachwuchs lässt sich von einem unsichtbaren Feind beeindrucken und ruft den Klimanotstand aus. Von den revolutionären Opas aus dem November 1918 hätte es heute vermutlich ordentlich was gesetzt, was vielleicht zu tieferer Klarheit in den Köpfen der Kiddies beigetragen hätte.

Heute verkündet Greta, sie könne CO2 in der Luft sehen, ihre grünen Schwestern in Kiel sehen die Neuauflage des Wunders von Lourdes und beauftragen ihre grüne Rathausfraktion und den Kreisvorstand der Partei folgende Forderungen durchzusetzen:

»Bei allen Beschlüssen und Handlungen wie Beschaffung und Veranstaltungen sind deren Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. Lokale Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sind an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) zu orientieren. An die Bundesregierung geht die Forderung, die Bevölkerung umfassend über den Klimawandel, deren Ursachen und Folgen sowie über Maßnahmen dagegen zu informieren.«

»Es besteht dringender Handlungsbedarf«, heißt es in der Begründung. »Wissenschaftler sind sich einig, dass zur Rettung eines gemäßigten Klimas auf der Erde nur noch zehn Jahre verbleiben.«

Beeilt euch also, Kieler, nur noch zehn Jahre Zeit, die Erde zu retten.

Bedeutet: Schon einmal die Kieler Woche streichen. Zu viel CO2-Ausstoß.

Gar nicht geht, was Jessica Kordouni macht. Die Chefin der grünen Ratsfraktion in Kiel hat an den Forderungen mitformuliert und zeigt sich erstaunlich oft mit prächtig blau gefärbten Haaren. Doch dazu ist viel starke »Chemie« notwendig, richtig böse Chemie also, zu deren Herstellung viel CO2 verschleudert wird und für die immer noch viele Tierversuche notwendig sind. Politisch also höchst unkorrekt. So rettet sie die Welt und das Klima nicht. Verbieten!

In Konstanz steckt die Ortsgruppe von „Fridays for Future“ dahinter, die erklärte, der Klimanotstand sei zwar kein „Notstand“ im eigentlich rechtlichen Sinne.

Durch die Ausrufung würde der Gemeinderat den Klimawandel aber als akute Bedrohung anerkennen »und die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen zur Aufgabe von höchster Priorität erklären«.

Die Konstanzer Jugendlichen sind nicht allein auf die Idee gekommen, sondern es hat sich bis an den Bodensee herumgesprochen, dass bereits Vancouver, Oakland, London und Basel ebenfalls den Klimanotstand beschlossen haben.

Demnächst erwarten die Konstanzer Grünen vermutlich Greta, die über die Wasser des Bodensees marschieren wird. Und siehe, das Wasser teilte sich nach ihr und die Jünger wandelten trockenen Fußes durch die Fluten.

»Da aber reckte Greta ihre Hand aus über das Meer, und das Meer kam gegen Morgen wieder in sein Bett, und die Klimakritiker …« Jetzt hören wir aber augenblicklich auf.

Nur der Deutsche Städte- und Gemeinde-Tag hat zugehört – und hält die Hand auf.

Der Bund soll für den Klima-Notstand Geld locker machen. Bekanntlich kommt das Geld des Bundes vom Steuerzahler. Klima-Notstand reduziert sich damit auf eine billige Abzock-Nummer der staatlichen Nimmersatts.
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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

Freitag, Mai 03, 2019

Five Winds Asset Management darf keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich erbringen.


Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilte am 27.04.2019 mit, dass die Firma Five Winds Asset Management nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

Auch die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den irregulären Aktivitäten von Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA. Diese Unternehmen bieten in Belgien Wertpapierdienstleistungen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung zu beachten. Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA dürfen in Belgien keine Anlagedienstleistungen erbringen.

Die Deutsche BaFin teilte im Dezember 2018 mit:

QW Lianora Swiss Consulting SA i.L.: BaFinuntersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Five Winds Asset Management.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf, Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset Management einbezogen ist.

Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Donnerstag, Mai 02, 2019

Dr. Werner Kanduth - Vista Equity Partner Deutschland: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts sowie Einstellung des Eigenhandels an.

Die BaFin hat Herrn Dr. Kanduth - Vista Equity Partner Deutschland, Berlin, mit Bescheid vom 29. April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Zudem hat die BaFin die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.

Herr Dr. Kanduth wirbt auf verschiedenen Webseiten für Geldanlagen und verspricht die Einrichtung eines Kundenkontos mit 3 Prozent Wachstum pro Monat und festen Vertragslaufzeiten. Die Erträge würden mittels Hochfrequenzhandels und ohne jedes Risiko von Kursverlusten erzielt.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft sowie den Eigenhandel ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er wurde verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen und etwaig bereits angenommene Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Zudem wurde Herr Dr. Werner Kanduth angewiesen, jegliche Werbung für die genannten Tätigkeiten sofort einzustellen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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