Freitag, Mai 03, 2019

Five Winds Asset Management darf keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich erbringen.


Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilte am 27.04.2019 mit, dass die Firma Five Winds Asset Management nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

Auch die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den irregulären Aktivitäten von Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA. Diese Unternehmen bieten in Belgien Wertpapierdienstleistungen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung zu beachten. Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA dürfen in Belgien keine Anlagedienstleistungen erbringen.

Die Deutsche BaFin teilte im Dezember 2018 mit:

QW Lianora Swiss Consulting SA i.L.: BaFinuntersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Five Winds Asset Management.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf, Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset Management einbezogen ist.

Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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