Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilte
am 27.04.2019 mit, dass die Firma Five Winds Asset Management nicht berechtigt
ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem
Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1
Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.
Auch die Financial Services and Markets Authority (FSMA)
warnt die Öffentlichkeit vor den irregulären Aktivitäten von Five Winds Asset
Management und QW Lianora Swiss Consulting SA. Diese Unternehmen bieten in
Belgien Wertpapierdienstleistungen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung zu
beachten. Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA dürfen
in Belgien keine Anlagedienstleistungen erbringen.
Die Deutsche BaFin teilte im
Dezember 2018 mit:
QW Lianora
Swiss Consulting SA i.L.: BaFinuntersagt Unterstützung der
grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Five Winds Asset
Management.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018
gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf,
Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die
Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset
Management einbezogen ist.
Die QW Lianora
Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht
lizenzierte Five Winds Asset Management Dienstleistungen. Hierbei
handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte
der Five Winds Asset Management.
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit
gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer
unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Es gibt viele Wege die
man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.
Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten
akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden
rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen
ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug
seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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