Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle
bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online
wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren
gesucht.
Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft
mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun
haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.
Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors
den aktuellen Bericht vom 29. 10. 2018
auf www.investmentcheck.de wieder:
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moovin ist leider kein Einzelfall. Seedmatch und BaFin machen keinen
guten Job
29.10.2018 • Der Prozess der Immobilienvermarktung und –Vermittlung
ist angeblich verstaubt und festgefahren. Deshalb will moovin alles
digitalisieren und damit den Markt aufrollen. Das im März 2015 gegründete
Unternehmen moovin Immobilien GmbH startete zur Finanzierung in 2016 über
Seedmatch ein Crowdfunding.
294 Investoren gaben 300.000 Euro, um das Unternehmen
voranzubringen. Heute braucht moovin erneut Geld. Das neue Funding kumuliert
allerdings viele der typischen Probleme, die Crowdfundings in ihrer heutigen
Form sehr problematisch machen.
Funding 2016.
Zwischen 100.000 und bis zu 300.000 Euro suchte Seedmatch
für moovin ab September 2016. Im Dezember erfolgte die Schließung mit dem
Maximalbetrag. Damit gehörte den Anlegern zwölf Prozent an moovin, weil die
Pre-Money-Bewertung für die eigentlich überschuldete GmbH bei 2,2 Millionen
Euro angesetzt war. Die Verkaufsunterlagen von damals bezifferten einen für
2016 geplanten Jahresumsatz von 318.000 Euro. Ab 2017 sollten es 1,1 Millionen
und in 2018 schon 2,1 Millionen Euro sein. In diesem Jahr war geplant Geld zu
verdienen. Immerhin 340.000 Euro Gewinn standen für 2018 nach der Vorschau auf
der Uhr. Zum frühestmöglichen Rückzahlungszeitpunkt Ende 2021 hätten Anleger
sensationelle Gewinne verbucht, denn in diesem Jahr wollte moovin schon fast
drei Millionen Euro verdienen.
Funding 2018.
Das Geschäftsmodell hat bisher nicht gezündet. moovin ist
per Ende 2017 immer noch überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag von 380.000 Euro aus (entspricht 66 Prozent der
Bilanzsumme). Frisches Geld wird benötigt und Seedmatch steht wieder parat.
Dieses Mal werden bis zu 500.000 Euro gesucht. Und um die Verwässerung für die
Altgesellschafter nicht so schlimm ausfallen zu lassen, wird die
Unternehmensbewertung vor dem Crowdfunding mit 5,5 Millionen Euro angesetzt.
Transparenzverstöße.
Unabhängig von den fragwürdigen Bewertungsansätzen sollten
Anleger bedenken, dass moovin extrem intransparent ist. Denn aufgrund des
Fundings in 2016 ist es verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von sechs
Monaten nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für 2016
wäre das folglich der 30. Juni 2017 gewesen. Stattdessen wurde es April 2018,
bis sie den Abschluss einreichten. Nächster Verstoß ist die Hinterlegung, statt
die Zahlen zu veröffentlichen, wie es das Vermögensanlagengesetz vorschreibt.
Und wem das noch nicht reicht, der muss sich den hinterlegten Abschluss gegen
Gebühr nur besorgen, um zu sehen, dass der Inhalt ebenfalls nicht den
gesetzlichen Vorgaben für ein Unternehmen mit Kapitalmarktbezug entspricht.
Ausreden.
Auf Anfrage, warum die gesetzlichen Transparenzpflichten
nicht eingehalten werden, erklärte die „Managerin Corporate Communications“ von
Seedmatch, dass der Jahresabschluss 2017 auf Seedmatch veröffentlicht sei.
Ähnliches erklärte Mercedes Zierau von der Abteilung „Finance & Business
Intelligence“ bei der moovin Immobilien GmbH: „Unser Jahresabschluss 2017 ist
auf Seedmatch veröffentlicht und kann dort gerne eingesehen werden. Wir sind
uns hier unseren Transparenzpflichten bewusst.“ Wirklich? Es würde den Rahmen
dieses Beitrages sprengen, die sehr umfangreichen Vorschriften des
Vermögensanlagengesetzes zu den Bekanntmachungspflichten zu zitieren.
Vielleicht sollten die Macher von Seedmatch und moovin die Paragraphen ab 23
auch mal lesen, damit sie wissen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttransparenz
ist.
BaFin.
Den Mitarbeitern der Finanzaufsicht BaFin zu raten, das
Vermögensanlagengesetz zu lesen, ist sicher nicht nötig. Denn die kennen das
Gesetz vermutlich auswendig. Aber der Rat es zu beachten, wäre vielleicht
hilfreich. Denn auch wenn die BaFin die zur Gestattung bei ihr eingereichten
Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) nicht inhaltlich prüft, so sollte
doch der formale Verstoß gegen die Transparenzpflichten auffallen. Im VIB vom
2. Oktober 2018 ist ausgeführt, dass der letzte aufgestellte Jahresabschluss
das Jahr 2016 betrifft. Damit war er bereits 21 Monate alt. Eine Beanstandung
gab trotzdem nicht. Ob das die BaFin störte, hat investmentcheck Seedmatch
gefragt: „Die BaFin hat die zweite Finanzierungsrunde von moovin bei Seedmatch
ohne Auflagen genehmigt.“
Haftung.
Der Fall von moovin ist leider keine Ausnahme. Die
Crowd-Plattformen wollen Geld einsammeln und damit verdienen. Sie sind bei der
Auswahl ihrer Investments nicht wählerisch genug. Seedmatch spricht keine Investitionsempfehlungen
aus und wird auch nicht als Berater, sondern nur als Vermittler tätig. Die
Investorenhinweise schieben die Verantwortung komplett auf den Anleger: „Durch
Seedmatch erfolgt nur eine Vorauswahl der Startups auf Basis des Investmentfokus’
und nach bestimmten formalen Kriterien. [...] Seedmatch prüft nicht, ob und
inwieweit ein Investment in das Startup wirtschaftlich sinnvoll ist.“
Loipfinger’s Meinung.
Gebetsmühlenartig wiederhole ich die strukturellen Probleme
des Crowdmarktes. Ich habe es auch ausführlich in meinem Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ beschrieben. Hier wird gerade das Vertrauen in eine sinnvolle
und volkswirtschaftlich wichtige Idee der privaten Unternehmensfinanzierung
zerstört. Anleger werden reihenweise Geld verlieren und in den Glücksfällen
erfolgreicher Investments mit Krümeln abgespeist. Die BaFin, die ohnehin nur
wenige formale Pflichten übernommen hat, erfüllt nicht einmal diese und
unterstützt damit zweifelhafte Marktakteure. Meinen täglichen Frust gibt mir
heute. Die BaFin sorgt schon dafür....
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen
Verluste erlitten haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
- Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft CROWDINVESTING kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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