Dienstag, Oktober 30, 2018

CROWDINVESTING: Private Unternehmensfinanzierung Chance und Risiko.

Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom  29. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

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moovin ist leider kein Einzelfall. Seedmatch und BaFin machen keinen guten Job

29.10.2018 • Der Prozess der Immobilienvermarktung und –Vermittlung ist angeblich verstaubt und festgefahren. Deshalb will moovin alles digitalisieren und damit den Markt aufrollen. Das im März 2015 gegründete Unternehmen moovin Immobilien GmbH startete zur Finanzierung in 2016 über Seedmatch ein Crowdfunding.

294 Investoren gaben 300.000 Euro, um das Unternehmen voranzubringen. Heute braucht moovin erneut Geld. Das neue Funding kumuliert allerdings viele der typischen Probleme, die Crowdfundings in ihrer heutigen Form sehr problematisch machen.



Funding 2016.

Zwischen 100.000 und bis zu 300.000 Euro suchte Seedmatch für moovin ab September 2016. Im Dezember erfolgte die Schließung mit dem Maximalbetrag. Damit gehörte den Anlegern zwölf Prozent an moovin, weil die Pre-Money-Bewertung für die eigentlich überschuldete GmbH bei 2,2 Millionen Euro angesetzt war. Die Verkaufsunterlagen von damals bezifferten einen für 2016 geplanten Jahresumsatz von 318.000 Euro. Ab 2017 sollten es 1,1 Millionen und in 2018 schon 2,1 Millionen Euro sein. In diesem Jahr war geplant Geld zu verdienen. Immerhin 340.000 Euro Gewinn standen für 2018 nach der Vorschau auf der Uhr. Zum frühestmöglichen Rückzahlungszeitpunkt Ende 2021 hätten Anleger sensationelle Gewinne verbucht, denn in diesem Jahr wollte moovin schon fast drei Millionen Euro verdienen.

Funding 2018.

Das Geschäftsmodell hat bisher nicht gezündet. moovin ist per Ende 2017 immer noch überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 380.000 Euro aus (entspricht 66 Prozent der Bilanzsumme). Frisches Geld wird benötigt und Seedmatch steht wieder parat. Dieses Mal werden bis zu 500.000 Euro gesucht. Und um die Verwässerung für die Altgesellschafter nicht so schlimm ausfallen zu lassen, wird die Unternehmensbewertung vor dem Crowdfunding mit 5,5 Millionen Euro angesetzt.

Transparenzverstöße.

Unabhängig von den fragwürdigen Bewertungsansätzen sollten Anleger bedenken, dass moovin extrem intransparent ist. Denn aufgrund des Fundings in 2016 ist es verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für 2016 wäre das folglich der 30. Juni 2017 gewesen. Stattdessen wurde es April 2018, bis sie den Abschluss einreichten. Nächster Verstoß ist die Hinterlegung, statt die Zahlen zu veröffentlichen, wie es das Vermögensanlagengesetz vorschreibt. Und wem das noch nicht reicht, der muss sich den hinterlegten Abschluss gegen Gebühr nur besorgen, um zu sehen, dass der Inhalt ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein Unternehmen mit Kapitalmarktbezug entspricht.

Ausreden.

Auf Anfrage, warum die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht eingehalten werden, erklärte die „Managerin Corporate Communications“ von Seedmatch, dass der Jahresabschluss 2017 auf Seedmatch veröffentlicht sei. Ähnliches erklärte Mercedes Zierau von der Abteilung „Finance & Business Intelligence“ bei der moovin Immobilien GmbH: „Unser Jahresabschluss 2017 ist auf Seedmatch veröffentlicht und kann dort gerne eingesehen werden. Wir sind uns hier unseren Transparenzpflichten bewusst.“ Wirklich? Es würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, die sehr umfangreichen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes zu den Bekanntmachungspflichten zu zitieren. Vielleicht sollten die Macher von Seedmatch und moovin die Paragraphen ab 23 auch mal lesen, damit sie wissen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttransparenz ist.

BaFin.

Den Mitarbeitern der Finanzaufsicht BaFin zu raten, das Vermögensanlagengesetz zu lesen, ist sicher nicht nötig. Denn die kennen das Gesetz vermutlich auswendig. Aber der Rat es zu beachten, wäre vielleicht hilfreich. Denn auch wenn die BaFin die zur Gestattung bei ihr eingereichten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) nicht inhaltlich prüft, so sollte doch der formale Verstoß gegen die Transparenzpflichten auffallen. Im VIB vom 2. Oktober 2018 ist ausgeführt, dass der letzte aufgestellte Jahresabschluss das Jahr 2016 betrifft. Damit war er bereits 21 Monate alt. Eine Beanstandung gab trotzdem nicht. Ob das die BaFin störte, hat investmentcheck Seedmatch gefragt: „Die BaFin hat die zweite Finanzierungsrunde von moovin bei Seedmatch ohne Auflagen genehmigt.“

Haftung.

Der Fall von moovin ist leider keine Ausnahme. Die Crowd-Plattformen wollen Geld einsammeln und damit verdienen. Sie sind bei der Auswahl ihrer Investments nicht wählerisch genug. Seedmatch spricht keine Investitionsempfehlungen aus und wird auch nicht als Berater, sondern nur als Vermittler tätig. Die Investorenhinweise schieben die Verantwortung komplett auf den Anleger: „Durch Seedmatch erfolgt nur eine Vorauswahl der Startups auf Basis des Investmentfokus’ und nach bestimmten formalen Kriterien. [...] Seedmatch prüft nicht, ob und inwieweit ein Investment in das Startup wirtschaftlich sinnvoll ist.“

Loipfinger’s Meinung.

Gebetsmühlenartig wiederhole ich die strukturellen Probleme des Crowdmarktes. Ich habe es auch ausführlich in meinem Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ beschrieben. Hier wird gerade das Vertrauen in eine sinnvolle und volkswirtschaftlich wichtige Idee der privaten Unternehmensfinanzierung zerstört. Anleger werden reihenweise Geld verlieren und in den Glücksfällen erfolgreicher Investments mit Krümeln abgespeist. Die BaFin, die ohnehin nur wenige formale Pflichten übernommen hat, erfüllt nicht einmal diese und unterstützt damit zweifelhafte Marktakteure. Meinen täglichen Frust gibt mir heute. Die BaFin sorgt schon dafür....


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Montag, Oktober 29, 2018

Bericht von den P&R- Gläubigerversammlungen.

Am 17. und 18. Oktober 2018 haben die Berichtstermine und die Gläubigerversammlungen drei insolventer P&R-Gesellschaften in der Münchner Olympiahalle stattgefunden.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben im Auftrag einer Vielzahl von Mandanten daran teilgenommen und wollen Sie hier ausführlich über den Verlauf informieren, die juristisch gesehen als Teil des gerichtlichen Verfahrens gilt.

Wie erwartet hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé zu Beginn die Komplexität des Insolvenzverfahrens dargestellt. Es dürfte eines der größten, wenn nicht sogar das größte Kapitalanlage-Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Außerdem wiederholte er den  bisherigen Stand der Erkenntnisse, was er bereits im Vorfeld gegenüber den Medien getan hatte.

Neu war die Erkenntnis daher nicht, dass statt der rund 1,6 Mio. Container, die bei den vier insolventen deutschen P&R-Gesellschaften ausweislich der mit den Anlegern abgeschlossenen Verträge vorhanden sein müssten, tatsächlich nur rund 628.000 Container existent sind. Deren Durchschnittsalter beträgt gut neun Jahre und sie werden von der schweizerische P&R Equipment & Finance Corp. (E&F) verwaltet.

Im Jahr 2006 soll es noch eine – möglicherweise zufällige – Deckung von Ist- und Sollbestand an Container gegeben haben, der Fehlbestand sei aber seit 2007 massiv aufgebaut worden. Insbesondere in und nach der Weltwirtschaftskrise geriet P&R demnach in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, die gegenüber den Anlegern aber verschwiegen wurden. Um Altverbindlichkeiten gegenüber den Anlegern bedienen zu können, kurbelte P&R den Vertrieb enorm an, nicht zuletzt, um die bereits bestehenden Containerfehlbestände zu kaschieren. Das gesamte „System“ funktionierte schon seit spätestens 2009 nur solange, wie frisches Geld von Anlegern hereinkam.

Ende 2009 fehlten laut Insolvenzverwalter bereits 461.000 Container, so dass durch die bestehende Containerflotte schon keine Umsätze generiert werden konnten, die auch nur ansatzweise ausreichen konnten, um die Verbindlichkeiten aus den Mieten und Rückkäufen gegenüber den Altanlegern zu bedienen. Neben dem Fehlbestand an Containern und der

Tatsache, dass weder die den Anlegern versprochenen Mieten, noch die in Aussicht gestellten und in der Vergangenheit gezahlten Rückkaufpreise, marktkonform waren, kam erschwerend hinzu, dass während der Weltwirtschaftskrise auf dem ohnehin sehr volatilen Containermarkt auch die Nachfrage massiv zurück ging, also mit der bestehenden Containerflotte völlig unzureichend Umsätze geniert werden konnten.

Diese wirtschaftlichen Umstände verstärkten den Liquiditätsbedarf von P&R zusätzlich. Nur durch die Einwerbung frischen Kapitals und dem Verkauf bestehender Container (teilweise zu Ramschpreisen) konnte das Konzept aufrechterhalten werden, wobei schon zu diesem Zeitpunkt eine Insolvenz allein aufgrund der Containerfehlbestände  nicht mehr abwendbar war. Trotz seit Jahren fehlender positiver Fortführungsprognose wurde noch bis in 2018 hinein der Vertrieb weiter fokussiert, um die Containerfehlbestände zu verschleiern.

Erst als der Vertriebsumsatz einbrach, kollabierte auch das System, weil nicht mehr genügend frisches Kapital generiert wurde, um die Altverbindlichkeiten zu befriedigen.

Der Lug und Trug ist nach Ansicht des Insolvenzverwalters nur deshalb solange nicht aufgeflogen, weil die schweizerische E&F und die jeweilige deutsche P&R-Gesellschaft intern völlig unabhängig voneinander agierten. Es soll eine große, historisch bedingte Intransparenz zwischen den deutschen Verwaltungsgesellschaften und dem Schweizer Containermanagement geben haben. Die Mitarbeiter der schweizerischen E&F sollen keine Kenntnis über die Anleger und die Vertragsabschlüsse der insolventen deutschen Gesellschaft gehabt haben. Umgekehrt sollen die Mitarbeiter der insolventen deutschen Gesellschaft keine Kenntnis über die Containerflotte bei der schweizerischen E&F gehabt haben.

Für die Insolvenzmasse geht es nun darum, zur Minimierung der Schäden der Anleger Vermögenswerte zu realisieren.
Das Hauptaugenmerk liegt daher auf dem vorhandenen Containerbestand bei der schweizerischen E&F, sprich dem Erlös aus Mieten und dem Verkauf der Container. Um dies zu realisieren, sind - da die Container nicht im Eigentum der insolventen deutschen P&R-Gesellschaften stehen, sondern ausschließlich die schweizerische E&F Umsätze generiert - die Anteile des Herrn Roth an der schweizerischen E&F inzwischen an die insolventen deutschen Gesellschaften verpfändet worden.

Zudem wurde ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als alleinvertretungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied bestellt. Heinz Roth ist seither Verwaltungsrat ohne Zeichnungsbefugnis. Alle Erlöse der schweizerischen E&F stünden schuldrechtlich den deutschen P&R-Gesellschaften zu, wobei sich der Insolvenzverwalter noch nicht dazu äußern wollte, in welchem Verhältnis Vermögen an die vier insolventen deutschen P&R-Gesellschaften verteilt werden würden. Marktkenner halten Erlöse aus Vermietung und Verkauf in Höhe von 1,9 Mrd. USD (aktuell rund 1,6 Mrd. EUR) für realistisch, was allerdings aufgrund der Volatilität des Containermarktes mit Vorsicht zu betrachten ist. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sei zum jetzigen Zeitpunkt juristisch und faktisch nicht möglich, alle Container direkt zu verwerten.

Zudem habe der Insolvenzverwalter bereits damit begonnen, die Inanspruchnahme früherer Geschäftsführer, insbesondere Herrn Roth vorzubereiten.

Für Sie als P&R-Gläubiger sind zwei Themen besonders wichtig:

Zum einen hat der Insolvenzverwalter auf die drängende Frage des hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts hin eingeräumt, was wir bereits prognostiziert haben. Nämlich, dass er die in den vorausgefüllten Forderungsanmeldungen geltend gemachten Forderungen in einem bevorstehenden Prüftermin bestreiten müsse.

Also werden diejenigen Anleger, die die vom Insolvenzverwalter verschickte Forderungsanmeldung verwendet haben, leer ausgehen.

In diesem Zusammenhang hat der Insolvenzverwalter zu rechtfertigen versucht, dass die vorausgefüllte Forderungsanmeldung allein zur Verfahrensvereinfachung verwendet wurde, ohne jedes Präjudiz im Hinblick auf die dort formulierten Forderungen. Es gab und gibt also keinerlei Gewähr dafür, dass diese vorformulierten Forderungen anerkennt werden. Ganz im Gegenteil hat der Insolvenzverwalter eingeräumt, dass genau dies nicht passieren wird.

Zum anderen hat der Insolvenzverwalter die Anleger damit zu besänftigen versucht, dass aus seiner Sicht am Ende nur auf Basis eines Kompromisses Forderungen zur Tabelle angemeldet werden können, damit alle Anleger möglichst gleich behandelt würden. Nach Ansicht der berichtenden Anwälte ist der von ihm gewünschte Kompromiss allenfalls eine romantische Wunschvorstellung. Denn es wird – völlig legitim und empfehlenswert – immer Anleger geben, die nicht auf „faule Kompromisse“ eingehen wollen und ihre tatsächlichen Forderungen – nötigenfalls gerichtlich – durchsetzen werden. Dadurch werden sie eine sehr viel höhere Forderungen zur Tabelle festgestellt bekommen werden, als jene Anleger, für die auf Grundlage eines Kompromisses Feststellungen zur Tabelle erfolgen. Diese Anleger werden, auch vor dem Hintergrund der mutmaßlich durchaus signifikanten Vermögenswerte, die zu verteilen sein werden, dann wirtschaftlich sehr viel besser stehen, als diejenige, die nichts unternehmen.

Der Rat des Insolvenzverwalters an die Anleger „Ruhe bewahren, Sie haben keine Nachteile, wenn Sie nichts tun.“ ist mithin absolut falsch und nur sein Versuch, Anleger ruhig zu stellen und sich selbst Arbeit zu ersparen.

Zudem steht nach wie vor die Frage im Raum, ob und wenn ja in welchem Umfang der Insolvenzverwalter Anfechtungen vornehmen und in der Vergangenheit geflossene Auszahlungen zurückfordern wird.

Auch hier hielt er sich äußerst bedeckt. Nach seinem Dafürhalten handele es sich zwar vorliegend nicht um die typischen Fallgruppen von sogenannten Schneeballsystemen, in denen bislang von der Rechtsprechung Rückforderungen des Insolvenzverwalters bestätigt wurden. Er müsse das aber noch abschließend prüfen und könne keinerlei Zusicherungen machen, dass keine Rückforderungen gestellt werden. Mithin wird sich zeigen, was der Insolvenzverwalter, der von den Versammlungen in seinem Amt bestätigt wurde, tatsächlich tun wird.

In weiteren Abstimmungsverfahren wurden außerdem die jeweilige Besetzung des Gläubigerausschusses bestätigt und eine Erweiterung um zusätzliche Mitglieder jeweils abgelehnt.

Ob und wieweit die für Sie geltend gemachten Ansprüche bestritten werden, wird der ursprünglich für den 14. November 2018 anberaumte Prüftermin zeigen. Allerdings wies der verfahrensleitende Richter schon darauf hin, dass der Termin aufgrund des Umfangs des Verfahrens vertagt werden und vermutlich erst in mehreren Monaten stattfinden wird.


Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Samstag, Oktober 27, 2018

BWF-Stiftung: Sehr gute Schadensersatzchancen. Verjährung Ende 2018!

Geschädigte BWF-Anleger können nur noch bis Ende 2018 gegen die beteiligten Vermittler vorgehen, dann tritt Verjährung ein.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die seit dem Jahr 2015 über 180 geschädigte BWF-Anleger gegen die Vermittler der Anlage vertreten hat, weist nochmals darauf hin, dass Geschädigte sich beeilen müssen, um noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da Ende 2018 Verjährung der Ansprüche gegen die Vermittler eintreten wird.

Dabei sollen betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, um gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen, in vielen Fällen ausgezeichnet sind.

Die hier berichtende Kanzlei konnte etliche Klage stattgebende (und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. 

Das OLG Berlin hatte vor kurzem in 2 von diesen Anwälten betreuten Fällen mitgeteilt, die Berufung der dortigen Vermittler durch sog. § 522er II-Beschluss zurück weisen zu wollen, weil die Berufung der Vermittler keine Aussicht auf Erfolg hat.

Vor kurzen hatte auch das Landgericht München II in einem weiteren von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten, noch nicht rechtskräftigen, Verfahren mit dem Az. 10 O 2871/17 den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € an den Anleger verurteilt.

In vielen Fällen konnten für die Anleger aber auch Vergleiche geschlossen werden, in denen die Anleger einen Teil ihres Schadens kompensiert bekommen haben, in der Regel zwischen 30-80 % des Schadens.

Die Vermittler haben nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und der Gerichte in vielen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt, weil die Anlage bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, d.h, nicht plausibel 5-10 % Rendite mit einer sicheren Gold-Anlage erzielt werden konnten, zumal der Goldpreis bereits gefallen war, die Anleger auch nicht, wie ihnen vielfach mitgeteilt wurde, Eigentum am Gold erworben haben, und die Anleger auch im Insolvenzfall nicht auf das Gold zugreifen konnten und durch das Gold geschützt waren.

Die Erfolge gegen die Vermittler sind deshalb so beachtlich, weil sich andere Vorgehensweisen bisher als kompletter "Irrweg" für die Anleger erwiesen haben.

  • Diverse Anleger-Klagen gegen einen involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen vom zuständigen Landgericht und sogar vom zuständigen Oberlandesgericht teilweise rechtskräftig abgewiesen.

Doch Anleger Achtung:

Ende 2018 werden nach Ansicht der berichtenden Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage verjähren aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Hiernach verjähren Ansprüche 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers. Da die Insolvenz bei der BWF-Stiftung 2015 eintrat, werden Gerichte sich nach Ansicht der Anwälte auf den Standpunkt stellen, dass Ende 2018 Verjährung eintritt. Anleger sollten also keine weitere Zeit mehr verlieren, und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler keine Zahlungen mehr leisten.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung für die Anleger.

Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage fachkundig prüfen zu lassen, da Ende 2018 Verjährung eintreten wird.

Fazit: 
Für die geschädigten Anleger sind sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

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Montag, Oktober 22, 2018

Gescheiterte Kapitalanlagen mit verheerenden Folgen für die Anleger.

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“  aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. 

Die Opfer  von Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten.  Obwohl Anlage Opfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht.  Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.

Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinesche  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten.

Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger interessieren dabei nicht!

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt.

In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Samstag, Oktober 20, 2018

P&R: Was war los bei den Berichtsterminen in München?

Zum Zeitpunkt der P&R Pleite im März dieses Jahres hatten etwa 54.000 Anleger rund 3,5 Milliarden Euro investiert.  Nach bisherigem Ermittlungsstand war ein Großteil dieses Geschäfts bloßer Schein. Neben den knapp 630.000 existierenden Containern wurden den Anlegern etwa eine Million Container verkauft, die es gar nicht gab.

Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten. Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Warten Sie nicht weiter, auch wenn es immer noch heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Auch die genannten Mieteinnahmen werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so wie gewünscht erlösen lassen!

Handeln Sie jetzt! Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom  19. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***

Jaffé hat seine Pflicht erfüllt. Spärlich besuchte Berichtstermine bei P&R brachten wenig neue Erkenntnisse.

19.10.2018 • Am ersten Tag kamen rund 2.500 Gläubiger nach München zum Berichtstermin der P&R Gebrauchtcontainer. Am Tag danach waren es noch gut 2.000, die zu den zwei für diesen Tag terminierten Versammlungen in die Olympiahalle strömten. Damit kamen nur rund die Hälfte von denen, die sich im Rahmen der Forderungsanmeldungen ankündigten. In Relation zu den 54.000 insgesamt betroffenen Investoren lag die Anwesenheitsquote bei gut acht Prozent. Ob es sich für die aus ganz Deutschland angereisten Anleger lohnte, ist schwer zu sagen. Zumindest viele Eindrücke und auch ein paar Informationen konnten sie mitnehmen.

Stimmung.

Investmentcheck war bei beiden Terminen vor Ort und hat mit weit mehr als 100 Anlegerinnen und Anlegern gesprochen. Wut, Enttäuschung und Fassungslosigkeit beschreibt die vorherrschenden Gefühle wohl am besten. Sogar Tränen sind geflossen über das Entsetzen, wie P&R das Vertrauen der meist älteren Investoren schamlos missbrauchte. Andere gebrauchten Kraftausdrücke, um ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Wenn Vertreter von P&R anwesend gewesen wären, wären diese nicht ohne Polizeischutz heil in die Halle gekommen. Aber auch Mitarbeiter der BaFin hätte man vermutlich mit Tomaten oder schlimmeren beworfen. Denn der Ärger über deren Tatenlosigkeit im größten Anlageskandal des grauen Kapitalmarktes war deutlich zu spüren.

Bericht.

Michael Jaffé begann seine Ausführungen mit einem Rückblick über die historischen Entwicklungen bei der P&R-Gruppe einschließlich der spätestens ab 2007 offenkundigen Betrügereien. All diese Dinge sind bei investmentcheck in den diversen Beiträgen der letzten Monate nachzulesen. Jaffé sprach in seinen Ausführungen sogar von einem kriminellen Kapitalanlage-Insolvenzverfahren, konnte aber zumindest bisher keine Belege dafür finden, dass Heinz Roth übermäßige Beträge aus den insolventen Unternehmen abzog. Als einer der Schlüsselmomente hat er einen Notverkauf von Containern beschrieben, der Ende 2009 erfolgte. Damals wurden 210.000 Container zu einem Wert von 58 Prozent unter dem Marktwert verkauft, wodurch die Lücke zwischen dem Soll- und Ist-Bestand auf 461.000 Stück anstieg. Er sprach außerdem die Vermutung aus, dass schon vor 2006 Fehlbestände vorlagen, was aber aufgrund vernichteter Unterlagen nicht mehr genau nachvollziehbar sei.

Dreijahresprognose.

Am meisten interessierte die angereisten Anleger, wie viel sie von ihrem Geld noch wiedersehen könnten. Jaffé machte ihnen Hoffnung, wonach Container heute aufgrund von besseren Logistikanlagen schonender behandelt würden und deshalb bis zu 18 Jahre nutzbar seien (Tendenz steigend). Allerdings hat er für die im Durchschnitt neun Jahre alten Container nur eine Prognose bis Ende 2021 abgegeben. Bis dahin sollen 560 Millionen Euro eingenommen werden. Das wären bezogen auf die 3,5 Milliarden Euro Gesamtkapital und unter Berücksichtigung von zehn Prozent Kosten im Durchschnitt rund 14 Prozent. Eine erste Auszahlung soll im Jahr 2020 erfolgen. Sollte diese die von Jaffé prognostizierten Zahlungsströme bis Mitte 2020 enthalten, würden Anleger unter Berücksichtigung von zehn Prozent Kosten im Schnitt 8,5 Prozent überwiesen bekommen. Wie sich all das auf die einzelnen P&R-Gesellschaften verteilt, hat er nicht ausgeführt, da diese untereinander teilweise dreistellige Millionenforderungen haben, wodurch sich die jeweiligen Insolvenzquoten verschieben könnten.

Langfristige Aussichten.

Ebenfalls im Dunkeln ist nach Ausführungen anwesender Gläubiger geblieben, wie viele Container nach 2021 noch da sind, da Jaffé in den Gesamterlös bis dahin auch Verkäufe einkalkulierte. Grob überschlagen müsste bei den darin enthaltenen Verkäufen von gut 100 Millionen Euro immer noch ein Containerbestand von rund 400.000 Stück vorliegen. Damit wären durchaus auch über 2021 hinaus nennenswerte Erlöse zu erwarten. Das durchschnittliche Alter der Flotte dürfte durch die Verkäufe besonders alter Container nicht ganz um die prognostizierten drei Jahre steigen. Sollte der Markt bis zu diesem Zeitpunkt nicht wegbrechen, dann bringt eine geschätzt 11,5 Jahre alte Containerflotte mit 400.000 Stück vermutlich sogar noch einmal über eine halbe Milliarde Euro ein, so dass auch eine Insolvenzquote von über 25 Prozent möglich ist.

Anfechtungen.

Diese die Anleger massiv beschäftigende Frage hat Jaffé angesprochen, allerdings nicht beantwortet. Nach seiner Einschätzung können die Urteile des Bundesgerichtshofes nicht eindeutig auf den Fall P&R übertragen werden, weshalb die Prüfung dieses Aspektes noch andauere. Eine klare Ablehnung, dass Anleger erhaltene Zahlungen der letzten vier Jahre keinesfalls zurückzahlen müssen, hat er nicht gegeben. Somit besteht weiterhin die Gefahr, dass neben den Verlusten aus den bestehenden Anlagen sogar noch Forderungen zu den früheren Rückzahlungen entstehen könnten.

BaFin.

Jaffé hat mehrfach in seinen Vorträgen von Erkenntnissen der Presse berichtet, die in der Realität noch viel schlimmer waren. Damit hat er ohne Namensnennung Investmentcheck zitiert. Doch wie hätte man ohne interne Informationen das wahre Ausmaß erkennen können sollen? Es wurden ohnehin nur von ganz Wenigen lange vor dem Knall überhaupt Zweifel angemeldet. Mehr war bei dem bewusst intransparent konstruierten Firmengeflecht nicht möglich, denn kritische Äußerungen müssen im Zweifel vor Gericht standhalten. Und P&R hätte mit Sicherheit nicht geduldet, dass der Begriff Schneeballsystem öffentlich geäußert wird, obwohl es genau das letztendlich war. Deshalb ist die Forderung der Bürgerbewegung Finanzwende so wichtig, die am Rande der Gläubigerversammlungen durch eine Kundgebung artikuliert wurde. Denn nur die Finanzaufsicht BaFin hat die rechtlichen Möglichkeiten, Nachfragen bei Anbietern zu stellen und im Zweifel zum Schutz von Anlegern sogar Vertriebsverbote auszusprechen. Das hat sie bei P&R komplett versäumt, weshalb BaFin-Präsident Felix Hufeld aufgefordert wird, endlich aufzuwachen und Betrügereien wie bei P&R zu stoppen.

Wahlen.

Der Ablauf der Abstimmungen bei den Gläubigerversammlungen hatte mit echter Demokratie nichts zu tun. Die überwiegend älteren Anleger aufzufordern, zur Abgabe von Neinstimmen aufzustehen und das Sitzenbleiben als „ja“ zu werten, ist schon fast skandalös. Außerdem war damit eigentlich keine geheime Abstimmung gegeben, da jeder durch das Aufstehen oder Sitzenbleiben erkennen konnte, wer wie abgestimmt hat. So ist es auch nicht verwunderlich, dass genau das passierte, was der Insolvenzverwalter wollte. Er selbst wurde einstimmig bestätigt und der Gläubigerausschuss genau in der Zusammensetzung wiedergewählt, wie er im vorläufigen Stadium besetzt war. Für die einzige Aufregung sorgte nur am ersten Tag bei dem Berichtstermin der Journalist Alexander Endlweber. Er bewarb sich um einen Sitz im Gläubigerausschuss, obwohl er als Nichtgläubiger und Nicht-Rechtsanwalt eigentlich überhaupt nicht in der Sitzung hätte sein dürfen. Angeblich wurde kurz sogar diskutiert, ihn aus der Olympiahalle entfernen zu lassen. Doch die vorsitzenden Richter entschieden sich dagegen, vermutlich auch weil sie wussten, wie die Abstimmung ausgehen wird.

Loipfinger’s Meinung.

Michael Jaffé hat mit seinem Auftreten und seiner dominanten Stimme viele Anleger überzeugt. Allerdings waren aufgeklärte Teilnehmer mit seinen Ausführungen zum Teil sehr unzufrieden. Denn viele Fragen blieben offen und zahlreiche Aspekte wurden als alternativlos hingestellt, obwohl sie das so nicht sind. Zu verschiedenen Punkten bezeichneten einige Teilnehmer seine Ausführungen eher oberflächlich beruhigend, statt transparenzschaffend und aufklärend. Jaffé hat mit den Berichtsterminen eine lästige Pflicht erfüllt, die notwendig war, um nun unumstößlich als Insolvenzverwalter walten und schalten zu können.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

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Mittwoch, Oktober 17, 2018

Anlageverluste: Erste Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt ist kostenlos.

Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für mich wichtig?

Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche.  Nachfolgend versuchen wir Ihnen die erste Orientierung etwas zu erleichtern.

Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen. Außerdem wird geprüft ob für Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Streitgenossenschaft (Sammelklage) gegeben sind.

1. Bin ich falsch beraten worden?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind.

Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten. 

Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher" empfohlen hat.

Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.

Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.

2. Welche Handlungsoptionen habe ich?

Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.

3. Was kostet eine Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt

Für die Mitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten der Ersteinschätzung!

4. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.

5. Wann verjährt mein Anspruch?

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

Die Verjährung ist im Einzelfall und im Hinblick auf jeden Pflichtverstoß gesondert zu prüfen.  Zu beachten ist jedoch die Maximalfrist von 10 Jahren: Nach Ablauf von 10 Jahren ab Zeichnung der Anlage tritt taggenau die endgültige Verjährung ein. Beruft sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

6. Warum soll ich nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?

Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.  Erfreulich vielen Kapitalanlegern  kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!

7. Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

8.  Anlageverluste können ausgeglichen werden

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

9, Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!  Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
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  • Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrag

10. So halten Sie die Verjährung auf.

Der BSZ e.V. rät allen Anlegern eine mögliche Verjährung durch rechtzeitigen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle zu hemmen. Es macht Sinn jetzt umgehend überprüfen zu lassen, ob die Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Banken und den anderen Beteiligten nicht gönnen sich in die Verjährung zu retten.

Die Vorteile eines Güteverfahrens sind vor allem:

1. Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.

Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.

2. Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle Hitzler, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

3. Vertraulichkeit

Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

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