Freitag, Mai 27, 2016

German Pellets GmbH: Anleger sollten Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen!

Ansprüche aus Prospekthaftung immer wahrscheinlicher! Klagen gegen Peter Leibold vor dem Landgericht Schwerin laufen bereits!

Im Falle des insolventen Brennstoffherstellers German Pellets GmbH aus Wismar werden sich die geschädigten Anleger kaum auf das Insolvenzverfahren verlassen können. Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen 2011, 2013 und 2014 haben ca. 225 Mio. Euro in das Unternehmen investiert. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, konnten inzwischen feststellen, dass das Geld dürfte weitgehend verschwunden sein dürfte. Außerdem sind nach Ansicht der Kanzlei Anlegergelder zu einem großen Teil über mehr oder weniger verschlungene Wege in die USA abgeflossen. Eine nennenswerte Insolvenzmasse zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger dürfte somit aktuell nicht vorhanden sein.

Die Anleihegläubiger sind daher auf andere Wege angewiesen, ihren Totalverlust zu kompensieren. Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat bereits im April erste Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach offenbar vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit eindeutige Prospektfehler vor.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Das Bild eines gesunden, expandierenden Unternehmens, das der Verkaufsprospekt noch im November 2014 zeichnete, ist daher kaum nachvollziehbar. Das Landgericht Schwerin wird darüber zu entscheiden haben, ob dieser Prospekt richtig und vollständig ist – falls nicht, wäre der Prospektverantwortliche zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger sollten sich so schnell wie möglich melden, um eine schnelle Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und seit dem Jahr 2002 mit allen Facetten des Anlegerschutzes vertraut. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit gescheiterten Mittelstandsanleihen. Alle Rechtsanwälte haben langjährige Prozesserfahrung mit großen Verfahren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. German Pellets Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. anschließen.


Donnerstag, Mai 26, 2016

ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE INSOLVENT: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Die Gesellschaft des Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent. Nachdem Anfang Mai am Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az.: 47 IN 2/16), drohen den Anlegern hohe Verluste.


Das Emissionshaus Atlantic legte den Schiffsfonds im Jahr 2008 auf. Aufgrund einer vereinbarten Festcharter über fünf Jahre konnte sich der Fonds trotz der sich abzeichnenden globalen Finanzkrise zunächst gut behaupten. Als der Chartervertrag jedoch ausgelaufen war, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Durch aufgebaute Überkapazitäten waren die Charterraten inzwischen gesunken, so dass auch die Gesellschaft der MS Atlantic Benedict Schulte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Letztlich ließ sich die Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden.

Für die Anleger bedeutet die Pleite, dass ihnen hohe finanziellen Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen. „Gegen die zu befürchtenden Verluste können sich die Anleger allerdings wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig gar nicht oder nur unzureichend geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig auch als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Geldanlagen und schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht zur Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Forderungen können ebenso entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise sehr hohen Provisionen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-backs aber offengelegt werden, damit der Anleger einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Bank bekommt.

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Mittwoch, Mai 25, 2016

VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ÜBER MEDICO FONDS NR. 2, 3, 18 UND 41 ERÖFFNET

Gleich über vier Medico Fonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe wurde am Amtsgericht Düsseldorf am 18. bzw. 19. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind der Medico Rendite Fonds Nr. 2, der Medico Fonds Nr. 3, der Medico Fonds Nr. 18 und der Medico Fonds Nr. 41. Den Anlegern drohen hohe Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes.


Wie der vorläufige Insolvenzverwalten gegenüber dem „Manager Magazin“ sagte, werde versucht, die geschlossenen Immobilienfonds zu sanieren und weiterzuführen. Ausgang ungewiss. „Die Medico Fonds befinden sich schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Selbst wenn noch eine Sanierung gelingen sollte, müssten die Anleger wahrscheinlich ihren Teil dazu beitragen. Und ob die Sanierung dann nachhaltig ist, ist auch ungewiss. Daher sollten die Anleger jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn im Fall der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern beliebte Investitionsobjekte, u.a. flossen die Gelder in Warenhäuser, Kinos oder Hotels. Allerdings hatten viele Fondsgesellschaften offenbar mit den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und fallenden Verkehrswerten für die Objekte zu kämpfen. Die Folge dürften jetzt die Insolvenzanträge sein. „Das zeigt auch deutlich, dass Investitionen in geschlossene Immobilienfonds keineswegs sichere Geldanlagen sind. Im Gegenteil. Die Fonds sind den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgeliefert und können dadurch in massive Schwierigkeiten geraten. Für die Anleger kann das mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust enden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings sieht der Fachanwalt auch durchaus gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Das ist aber häufig nicht geschehen. Die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, wurden oft verharmlost oder ganz verschwiegen. So eine Falschberatung löst den Schadensersatzanspruch aus.“ Ebenso hätten die vermittelnden Banken auch häufig ihre Rückvergütungen verschwiegen. „Dazu hat der BGH aber klar Stellung bezogen. Diese so genannten Kick-Backs müssen offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, ergänzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Bei Schneeballsystemen sind Anleger oft doppelt geschädigt.

Mit einem Schneeballsystem sollen die Firmen Alphapool (Sitz des Unternehmens war zunächst Saarbrücken, später dann Leipzig) und  die BONAFA AG mit Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen haben. Unter den Beschuldigten sollen sich auch zwei saarländische Rechtsanwälte befinden.


Die Hauptermittlungen richten sich gegen die insolvente Firma Alphapool.
Dreh und Angelpunkt der „Geschäftstätigkeit“ war, wovor der BSZ e.V. schon lange warnt, der Ankauf von Lebensversicherungs- und Bausparverträgen. Abgesehen hatten es die Betreiber auf die Rückkaufswerte der Verträge.  Die Anleger worden mit hohen Renditen ja sogar der Verdoppelung der Anlage angelockt.

In einem Zweiten Verfahren sollen sich die Ermittlungen gegen die Firma Bonofa richten. Hier soll ein länderübergreifendes Vertriebsnetzwerk für ein Schneeballsystem mit weitgehend wertloser Computersoftware aufgebaut worden sein. 60 000 Betroffene soll es geben. Die BONAFA AG hat ihren Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein.

Oft werden die Schneeballsysteme als  Network-Marketing-System verschleiert. Sobald eines dieser Schneebalsysteme im Internet aufgeflogen ist, taucht es irgendwann unter anderem Namen wieder auf warnt der BSZ e.V.  Das Konzept, Menschen mit leicht zu verdienendem Geld anzulocken scheint immer noch zu funktionieren. Man nehme zum Beispiel einen großen Trend wie das rasche Wachstum von sozialen Netzwerken, verspreche die Entwicklung eines Netzwerks welches mächtiger als alle anderen bestehenden Netzwerke ist. Garniere es mit vielen Funktionen – inklusive Online-Handel – alles zusammengefasst in einer Webseite die dann leistungsfähiger sein soll als Facebook, YouTube und Amazon zusammen. Toll!

Die Masche mit dem Schneeballsystem soll auf Charles Ponzi zurückgehen.  Ponzi gründete 1920 in Boston ein „Schneeballsystem“, das Anlegern einen jährlichen Profit von mehr als 200% versprach. Er erklärte dieses Gewinnversprechen damit, dass er die Preisdifferenzen italienischer und amerikanischer Postcoupons ausnützen würde. Innerhalb von nur 6 Monaten investierten 30 000 Anleger 15 Millionen Dollar in dieses Geschäft. Die Anleger waren zum Teil so besessen von dieser Idee, dass sie ihre Bankkonten auflösten, Hab und Gut verkauften und Ersparnisse eines Lebens zusammenkratzten, um alles bei Charles Ponzi anzulegen. Trotz aufkommender kritischer Berichte wurde Ponzi von seinen Anhängern als Wohltäter gefeiert. Ponzi ließ jeden Investor, sofern dieser es forderte, Kapital und Zinsen anstandslos auszahlen. Die Zinsen der Altanleger wurden jedoch mit den Einlagen der Neuanleger finanziert. Die Mehrheit der Anleger ließ aber nach Ablauf der Bindungsfrist das Kapital samt versprochener Zinsen zur weiteren Veranlagung stehen.

Als Zeitungen in vielen Berichten nachwiesen, dass dieses System eines Tages unausweichlich in sich zusammenbrechen müsse, ordnete ein Gericht an, dass vorbehaltlich einer Überprüfung dieses Finanzmodells keine weiteren Anlegergelder von Ponzi angenommen werden dürften. Es kam dann auch wie es kommen musste, das System krachte in sich zusammen. Ponzi landete im Gefängnis und viele Anleger verloren ihr Geld.

Schneeballsysteme sorgen weltweit immer wieder für Schlagzeilen.

Aber auch Deutschland hatte seinen Ponzi. In diesem Fall eine Frau. Im 19 Jahrhundert erlangte Adele Spitzeder unter dem Namen „die Dachauer Geldmacherin“ eine zweifelhafte Berühmtheit.

Mit einem Gewinnverprechen von 71% und schlussendlich einem Gesamtschaden von beinahe einer Millarde D Mark ist heute noch vielen Geschädigten der „European Kings Club“ in böser Erinnerung.

Wie die „Neue Züricher Zeitung“ berichtet soll ein erst im Juli 2014 aufgezogenes Online-Finanzportal mit dem Namen Ezubao ein Schneballsystem sein.  Demnach soll sich das Unternehmen mit einem gewaltigen Werbe- und Marketingaufwand binnen kurzem zur größten chinesischen Internetplattform für sogenannte Peer-to-Peer-Kredite (P2P) hochgearbeitet haben. Die chinesische Polizei soll 21 Manager der Finanzplattform festgenommen haben, die systematisch Anleger betrogen haben sollen. Das berichtet die Zeitung Global Times unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Demnach sollen rund 900 000 chinesische Privatanleger Anlagevermögen über insgesamt rund 7 Milliarden Dollar bei Ezubao eingebracht haben. Die Verantwortlichen bei Ezubao sollen sich enorm hohe Gehälter und Boni ausgezahlt und anderweitig Gelder abgezweigt haben, um sich einen extrem aufwendigen Lebensstil zu finanzieren.

Unter dem Titel Ruinöser Reichtum berichtete die Zeitschrift „FOCUS“ am 10.12.2001 darüber wie ein Finanzhai mit angeblichen Warentermingeschäften 440 Millionen Mark abzockte – auch von Polizisten. Arbeiter konnten sich einen Ferrari leisten, Beamte bauten sich eine Millionenvilla. Die Commodity Trading Service GmbH (CTS) aus Saarlouis hatte in den vergangenen Jahren plötzlichen Reichtum in das Saarland und die angrenzende Südpfalz gebracht. So investierten Ruheständler ihre Lebensversicherung, Vereinsvorsitzende das Clubvermögen und Familienväter das Ersparte, um an den „Warentermingeschäften“ der CTS mit ihren sagenhaften Renditen teilhaben zu dürfen. Die grandiose Geldmaschine entpuppte sich als billiger Deal im Schneeballsystem. Nach diversen Fehlinvestitionen, so vermutet die Saarbrücker Staatsanwaltschaft, hatte die CTS bereits seit Mitte der 90er-Jahre ihre Kunden nur noch mit dem Geld neuer Anleger bezahlt – bis das Lügengebäude nun einstürzte.

Die Opfer des Anlagebetrugs hatten sich vor dem Verfassungsgericht dagegen wehren wollen, dass für sogenannte Scheingewinne, die nur auf dem Papier bestehen, Steuern gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung sieht vor, dass für solche Gewinne Einkommenssteuer fällig ist.

Da solche Betrugssysteme große Renditen in kurzer Zeit versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter. Die Betrüger erzählen, sie hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das System nicht mehr zusammenbrechen könne.  Aber auch heute ist diese Betrugsmasche weit verbreitet und viele Anleger haben in ein Schneeballsystem investiert ohne es zu wissen geschweige denn, bemerken.

Gutschriften aus Schneeballsystemen können aber durchaus zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. Der Fiskus hat, wie man sieht, keine Scheu auch bei Schneeballsystemen seinen Anteil zu fordern.

Der Bundesfinanzhof hat jüngst in einem Urteil vom 11.02.2014 (VIII R 520/12) entschieden, dass Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen können wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16.03.2010 (VIII R 4/07).

Es wird zwar anerkannt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers dann fehlen kann, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt. Dies gelte aber schon dann nicht mehr, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahe legt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern und die vom Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auf Aufforderung hin ausbezahlt. Dies selbst dann, wenn das angelegte Kapital schon gar nicht mehr vorhanden ist. Verlangt wird in der Regel bei der Annahme der Wertlosigkeit des Anspruchs ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers des Schneeballsystems.

Aufgrund dieser Rechtsprechung ist es von äußerster Wichtigkeit konkret darüber nachzudenken, welche Maßnahmen man ergreift, um diese steuerlichen Nachteile nicht in Kauf nehmen zu müssen. Dies erfordert eine sorgfältige steuerliche Beratung und Prüfung der Anlage durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Dies fängt schon damit an, wie man auf solche Angebote eines Betreibers hin reagieren sollte.   

Das System ist jedes Mal das Gleiche, indem jemand hohe Zinssätze verspricht und Kapital einsammelt, meistens von gutgläubigen Anlegern. Aus dem Kapital und dem Kapital weiterer Anleger werden dann die versprochenen Zinsen bezahlt. Von einer Investition des eingesetzten Kapitals kann normalerweise keine Rede sein und problematisch wird es dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Geld stehen gelassen und die Zinsen in das System wieder reinvestiert werden. Genau hier schlägt dann der Fiskus mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu.

Dahinter steht der Gedanke, dass der Anleger ja, so die Argumentation des Bundesfinanzhofs, sein Geld hätte bekommen können. Reinvestiert er es wieder, dann handelt es sich eben um steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen (anders ausgedrückt: selbst schuld). Die Einkünfte werden also nicht nur erzielt, wenn die Zinsen tatsächlich ausgezahlt werden, sondern auch bei einer entsprechenden Gutschrift, ob das Geld letztendlich nachher vorhanden ist, interessiert den Fiskus nicht, wohl aber den gebeutelten Anleger. Dieser glaubt manchmal, mit seinem Tun eine Anlage zu retten, hat aber vielfach nur das Nachsehen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Anleger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

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Dienstag, Mai 24, 2016

HCI MS CITY OF GUANGZHOU: AG LÜNEBURG ERÖFFNET INSOLVENZVERFAHREN

Das Amtsgericht Lüneburg hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou am 11. Mai eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.


Die Beteiligung für den 2007 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou stand für die Anleger unter keinem guten Stern. Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Containerschiff beteiligen. Doch die Hoffnungen auf ordentliche Renditen erfüllten sich nicht. Im Gegenteil: Wie auch bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten führten auch bei der Fondsgesellschaft der HCI MS City of Guangzhou zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Offensichtlich wurden sie besonders in den Jahren 2011 und 2013 – als frisches Kapital benötigt wurde, um den Notverkauf des Schiffes zu verhindern.

Nun ist es für die Anleger noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz drohen ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage. So weit muss es allerdings nicht kommen. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Daraus können Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die bestehenden Risiken wurden dabei häufig ausgeklammert oder nur am Rande erwähnt. „Dabei sind die Risiken vielfältig. Sie beginnen bei den langen Laufzeiten und enden beim Totalverlust für die Anleger. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen, dass Schiffsfonds in der Regel eben keine sicheren, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ebenso hätten die Banken ihre teilweise sehr hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs können einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Daher müssen die Anleger nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend über die Kick-Backs aufgeklärt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF GUANGZHOU anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF GUANGZHOU kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anlegerschutz: BSZ® e.V. die starke Marke als persönlicher Erfolgsfaktor für Mandant und Anwalt.

Anleger und Anwälte nutzen das kollektive Superhirn zu Ihrem eigenen persönlichen Vorteil!


Eine der zentralen Feststellungen in der langjährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Bürger in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Dass die Rechtsuchenden, um eine Wahl aus den immer mehr werdenden Rechtsanbietern zu treffen, verdichtete Informationen brauchen, die ihnen helfen, rasche und sichere Entscheidungen zu fällen ist wohl jedem klar. Diese Informationen liefern ihnen in anderen Branchen die Marken, denn Marken sind das, was man mit einem zeitgemäßen Anglizismus als "Information Chunks" bezeichnet, also ein gebündeltes, komprimiertes Informationsangebot.

Sie können die Wirkung solcher "Information Chunks" in ihrem eigenen Denkverhalten überprüfen. Bestimmte Markenzeichen, wie der Stern von Mercedes, die Buchstabenkombination IWC oder VW, oder aber das Krokodil von Lacoste, lösen sofort sehr bestimmte Assoziationen aus: das Krokodil ist im semiotischen Zusammenhang mit einem Produkt nicht nur ein Krokodil, sondern es bewirkt Assoziationen über sportliche Freizeitbekleidung in Verbindung mit bestimmten Sportarten, sowie hohe Qualität und gutes, zeitloses Design. Das Krokodil ebenso wie viele andere bekannte Markenzeichen ist also vollgepackt mit Informationen und Bedeutungen, die wir uns im Laufe eines Konsumentenlebens angeeignet haben. 

Die Markenbereitschaft von Rechtsuchenden ist deshalb als gesichert anzusehen, weil sie heute mit dem verfügbaren Informationsangebot schon aus quantitativen Gründen überfordert sind. Marken erfüllen eine Orientierungsfunktion besser als Eigenwerbung, und daher sind Marken erfolgreicher als die eigene Leistungsanpreisung.

Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage. Diese „Vertrauensgrundlage“ liefert zuverlässig die Marke.

Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme. Mit dieser „Weisheit der Gemeinschaft“ kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse optimieren.

In Großkanzleien läuft das in der Regel anders. Da läuft mehr schief als nötig, da man dort zu sehr auf einzelne Personen fixiert ist, die zwangsläufig unzureichende Informationen haben. Der Kanzleichef ist das hochbezahlte Rechts-As, die anderen kuschen, um sich nicht selbst zu schaden.

Die „Anmaßung des Wissens“  wird in der Regel vom Markt bestraft. Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil:

Es sich bei den BSZ® Vertrauensanwälten um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt.  Die Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen transportiert.

Für den einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt ist nicht entscheidend welche Rechtsgebiete er erfolgreich und gerne  bearbeitet, nur die Entscheidung, die Weisheit des Kollektivs zu nutzen ist ausschlaggebend.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen liegen auf der Hand:  unterschiedliche fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Den Mandanten wird ein breites Spektrum anwaltlicher Leistungen auf juristisch hohem Niveau geboten.  Durch Mandatsüberweisungen können auch größere und überregionale Mandate im Netzwerk gehalten werden.

Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung dominiert, stehen im BSZ® Netz die Orientierung an Vereinsaufgaben und der Mandant im Vordergrund. Die Vereinsstruktur kommt ohne große Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere Kontakt zum Mandanten ist ein  Vorteil dieses Netzwerks.

Die BSZ®  Partner begreifen  ihre Unterschiedlichkeit als Chance für ihren persönlichen Erfolg und sind sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden möglichen Chancen und Reibungsflächen  bewusst. Die strategischen Ziele, das Auftreten am Markt und die Marktkommunikation sind fließend aber stetes gemeinsame Aufgabe des Netzwerks. Wichtigstes Hilfsmittel dabei ist die ständige Kommunikation. 

Insbesondere beim Anlegerschutz gewinnt die BSZ e.V. Interessengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.  Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund fehlerhafter Ware oder falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich. 

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen.

Anleger sollten diese Chance nutzen und sich als Fördermitglied kostenfrei zu einer BSZ Interessengemeinschaft anmelden, dies auch zur Vorbereitung auf die erste kostenfreie Einschätzung durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es stets für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für betroffene Anleger wichtig?

Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche.   Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.

Bin ich falsch beraten worden?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.   Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher" empfohlen hat.  Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.  Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.

Welche Handlungsoptionen habe ich?

Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.  In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.

Was kostet eine Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt?

Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser Ersteinschätzung!

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.

Wann verjährt mein Anspruch?

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.  Beruft sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

Warum soll ich nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?

Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.  Erfreulich vielen Kapitalanlegern  kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!

Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Anlageverluste können ausgeglichen werden

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, Mai 23, 2016

DARLEHEN NOCH RECHTZEITIG WIDERRUFEN. DIE UHR TICKT!

Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.


Wer diese Frist verstreichen lässt, kann den Widerrufsjoker nicht mehr ziehen. "Wer die Chance des Darlehenswiderrufs nicht nutzt, kann dadurch viel Geld verlieren. Gerade bei Immobiliendarlehen ist eine enorme Zinsersparnis für die Verbraucher drin", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Grundsätzlich können zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. "Wer jetzt denkt, dass so etwas der eigenen Bank nicht passiert, ist auf dem Holzweg. Etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen aus diesem Zeitraum genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie eine groß angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belegt. Dieses Ergebnis deckt sich in etwa auch mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben", so Rechtsanwalt Kanz.

Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt häufig darin, dass sie die jeweils gültige Musterbelehrung nicht vollständig übernommen, sondern - wenn auch nur geringfügig - überarbeitet haben. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass beispielsweise die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig und daher für den Verbraucher missverständlich sind. "Im Ergebnis wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt. Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber inzwischen aber begrenzt hat. Der Widerruf ist dadurch nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich", erklärt Rechtsanwalt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Zeit bis dahin kann aber immer noch für den Darlehenswiderruf genutzt werden, um so von den derzeit günstigen Zinsen zu profitieren oder um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Zu beachten ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingeht. "Wichtig ist auch eine Empfangsbestätigung durch die Bank. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden", empfiehlt der Rechtsanwalt.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.