Mit einem Schneeballsystem sollen die Firmen Alphapool (Sitz des Unternehmens war zunächst Saarbrücken, später dann Leipzig) und die BONAFA AG mit Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen haben. Unter den Beschuldigten sollen sich auch zwei saarländische Rechtsanwälte befinden.
Die Hauptermittlungen
richten sich gegen die insolvente Firma Alphapool.
Dreh und Angelpunkt der „Geschäftstätigkeit“ war, wovor der
BSZ e.V. schon lange warnt, der Ankauf von Lebensversicherungs- und
Bausparverträgen. Abgesehen hatten es die Betreiber auf die Rückkaufswerte der
Verträge. Die Anleger worden mit hohen
Renditen ja sogar der Verdoppelung der Anlage angelockt.
In einem Zweiten
Verfahren sollen sich die Ermittlungen gegen die Firma Bonofa richten. Hier soll ein länderübergreifendes
Vertriebsnetzwerk für ein Schneeballsystem mit weitgehend wertloser
Computersoftware aufgebaut worden sein. 60 000 Betroffene soll es geben. Die
BONAFA AG hat ihren Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein.
Oft werden die
Schneeballsysteme als
Network-Marketing-System verschleiert. Sobald eines dieser Schneebalsysteme im Internet
aufgeflogen ist, taucht es irgendwann unter anderem Namen wieder auf warnt der
BSZ e.V. Das Konzept, Menschen mit
leicht zu verdienendem Geld anzulocken scheint immer noch zu funktionieren. Man
nehme zum Beispiel einen großen Trend wie das rasche Wachstum von sozialen Netzwerken,
verspreche die Entwicklung eines Netzwerks welches mächtiger als alle anderen
bestehenden Netzwerke ist. Garniere es mit vielen Funktionen – inklusive
Online-Handel – alles zusammengefasst in einer Webseite die dann
leistungsfähiger sein soll als Facebook, YouTube und Amazon zusammen. Toll!
Die Masche mit dem
Schneeballsystem soll auf Charles Ponzi zurückgehen.
Ponzi gründete 1920 in Boston ein „Schneeballsystem“, das Anlegern einen
jährlichen Profit von mehr als 200% versprach. Er erklärte dieses
Gewinnversprechen damit, dass er die Preisdifferenzen italienischer und
amerikanischer Postcoupons ausnützen würde. Innerhalb von nur 6 Monaten
investierten 30 000 Anleger 15 Millionen Dollar in dieses Geschäft. Die Anleger
waren zum Teil so besessen von dieser Idee, dass sie ihre Bankkonten auflösten,
Hab und Gut verkauften und Ersparnisse eines Lebens zusammenkratzten, um alles
bei Charles Ponzi anzulegen. Trotz aufkommender kritischer Berichte wurde Ponzi
von seinen Anhängern als Wohltäter gefeiert. Ponzi ließ jeden Investor, sofern
dieser es forderte, Kapital und Zinsen anstandslos auszahlen. Die Zinsen der
Altanleger wurden jedoch mit den Einlagen der Neuanleger finanziert. Die
Mehrheit der Anleger ließ aber nach Ablauf der Bindungsfrist das Kapital samt
versprochener Zinsen zur weiteren Veranlagung stehen.
Als Zeitungen in vielen Berichten nachwiesen, dass dieses
System eines Tages unausweichlich in sich zusammenbrechen müsse, ordnete ein
Gericht an, dass vorbehaltlich einer Überprüfung dieses Finanzmodells keine
weiteren Anlegergelder von Ponzi angenommen werden dürften. Es kam dann auch
wie es kommen musste, das System krachte in sich zusammen. Ponzi landete im
Gefängnis und viele Anleger verloren ihr Geld.
Schneeballsysteme
sorgen weltweit immer wieder für Schlagzeilen.
Aber auch Deutschland hatte seinen Ponzi. In diesem Fall
eine Frau. Im 19 Jahrhundert erlangte Adele
Spitzeder unter dem Namen „die Dachauer Geldmacherin“ eine zweifelhafte
Berühmtheit.
Mit einem Gewinnverprechen von 71% und schlussendlich einem
Gesamtschaden von beinahe einer Millarde D Mark ist heute noch vielen
Geschädigten der „European Kings Club“ in
böser Erinnerung.
Wie die „Neue Züricher Zeitung“ berichtet soll ein erst im
Juli 2014 aufgezogenes Online-Finanzportal mit dem Namen Ezubao ein Schneballsystem sein.
Demnach soll sich das Unternehmen mit einem gewaltigen Werbe- und
Marketingaufwand binnen kurzem zur größten chinesischen Internetplattform für
sogenannte Peer-to-Peer-Kredite (P2P) hochgearbeitet haben. Die chinesische
Polizei soll 21 Manager der Finanzplattform festgenommen haben, die
systematisch Anleger betrogen haben sollen. Das berichtet die Zeitung Global
Times unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Demnach
sollen rund 900 000 chinesische Privatanleger Anlagevermögen über insgesamt
rund 7 Milliarden Dollar bei Ezubao eingebracht haben. Die Verantwortlichen bei
Ezubao sollen sich enorm hohe Gehälter und Boni ausgezahlt und anderweitig
Gelder abgezweigt haben, um sich einen extrem aufwendigen Lebensstil zu
finanzieren.
Unter dem Titel Ruinöser Reichtum berichtete die Zeitschrift
„FOCUS“ am 10.12.2001 darüber wie ein Finanzhai mit angeblichen
Warentermingeschäften 440 Millionen Mark abzockte – auch von Polizisten. Arbeiter
konnten sich einen Ferrari leisten, Beamte bauten sich eine Millionenvilla. Die
Commodity Trading Service GmbH (CTS)
aus Saarlouis hatte in den vergangenen Jahren plötzlichen Reichtum in das
Saarland und die angrenzende Südpfalz gebracht. So investierten Ruheständler
ihre Lebensversicherung, Vereinsvorsitzende das Clubvermögen und Familienväter
das Ersparte, um an den „Warentermingeschäften“ der CTS mit ihren sagenhaften
Renditen teilhaben zu dürfen. Die grandiose Geldmaschine entpuppte sich als
billiger Deal im Schneeballsystem. Nach diversen Fehlinvestitionen, so vermutet
die Saarbrücker Staatsanwaltschaft, hatte die CTS bereits seit Mitte der
90er-Jahre ihre Kunden nur noch mit dem Geld neuer Anleger bezahlt – bis das
Lügengebäude nun einstürzte.
Die Opfer des Anlagebetrugs hatten sich vor dem Verfassungsgericht
dagegen wehren wollen, dass für sogenannte Scheingewinne, die nur auf dem
Papier bestehen, Steuern gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung sieht vor,
dass für solche Gewinne Einkommenssteuer fällig ist.
Da solche Betrugssysteme große Renditen in kurzer Zeit
versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter. Die Betrüger erzählen, sie
hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das
System nicht mehr zusammenbrechen könne. Aber auch heute ist diese Betrugsmasche weit
verbreitet und viele Anleger haben in ein Schneeballsystem investiert ohne es
zu wissen geschweige denn, bemerken.
Gutschriften aus
Schneeballsystemen können aber durchaus zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
führen, wenn der
Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur
Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig
gewesen wäre. Der Fiskus hat, wie man sieht, keine Scheu auch bei
Schneeballsystemen seinen Anteil zu fordern.
Der Bundesfinanzhof hat jüngst in einem Urteil vom
11.02.2014 (VIII R 520/12) entschieden, dass Gutschriften aus
Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen können wenn der
Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur
Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig
gewesen wäre. Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Entscheidung des
Bundesfinanzhofs vom 16.03.2010 (VIII R 4/07).
Es wird zwar anerkannt, dass es an der Leistungsbereitschaft
des Betreibers dann fehlen kann, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des
Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über
anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt. Dies gelte aber schon dann nicht
mehr, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage
nahe legt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern und die vom
Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auf Aufforderung hin ausbezahlt. Dies
selbst dann, wenn das angelegte Kapital schon gar nicht mehr vorhanden ist.
Verlangt wird in der Regel bei der Annahme der Wertlosigkeit des Anspruchs ein
Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Betreibers des Schneeballsystems.
Aufgrund dieser Rechtsprechung ist es von äußerster
Wichtigkeit konkret darüber nachzudenken, welche Maßnahmen man ergreift, um
diese steuerlichen Nachteile nicht in Kauf nehmen zu müssen. Dies erfordert
eine sorgfältige steuerliche Beratung und Prüfung der Anlage durch einen
Fachanwalt für Steuerrecht. Dies fängt schon damit an, wie man auf solche
Angebote eines Betreibers hin reagieren sollte.
Das System ist jedes
Mal das Gleiche,
indem jemand hohe Zinssätze verspricht und Kapital einsammelt, meistens von
gutgläubigen Anlegern. Aus dem Kapital und dem Kapital weiterer Anleger werden
dann die versprochenen Zinsen bezahlt. Von einer Investition des eingesetzten
Kapitals kann normalerweise keine Rede sein und problematisch wird es dann,
wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Geld stehen gelassen und die Zinsen in das
System wieder reinvestiert werden. Genau hier schlägt dann der Fiskus mit den
Einkünften aus Kapitalvermögen zu.
Dahinter steht der Gedanke, dass der Anleger ja, so die
Argumentation des Bundesfinanzhofs, sein Geld hätte bekommen können. Reinvestiert
er es wieder, dann handelt es sich eben um steuerbare Einkünfte aus
Kapitalvermögen (anders ausgedrückt: selbst schuld). Die Einkünfte werden also
nicht nur erzielt, wenn die Zinsen tatsächlich ausgezahlt werden, sondern auch
bei einer entsprechenden Gutschrift, ob das Geld letztendlich nachher vorhanden
ist, interessiert den Fiskus nicht, wohl aber den gebeutelten Anleger. Dieser
glaubt manchmal, mit seinem Tun eine Anlage zu retten, hat aber vielfach nur
das Nachsehen.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene
Anleger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen"
gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen"
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen" kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de
Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen?
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung
können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen