Mittwoch, Mai 25, 2016

Bei Schneeballsystemen sind Anleger oft doppelt geschädigt.

Mit einem Schneeballsystem sollen die Firmen Alphapool (Sitz des Unternehmens war zunächst Saarbrücken, später dann Leipzig) und  die BONAFA AG mit Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen haben. Unter den Beschuldigten sollen sich auch zwei saarländische Rechtsanwälte befinden.


Die Hauptermittlungen richten sich gegen die insolvente Firma Alphapool.
Dreh und Angelpunkt der „Geschäftstätigkeit“ war, wovor der BSZ e.V. schon lange warnt, der Ankauf von Lebensversicherungs- und Bausparverträgen. Abgesehen hatten es die Betreiber auf die Rückkaufswerte der Verträge.  Die Anleger worden mit hohen Renditen ja sogar der Verdoppelung der Anlage angelockt.

In einem Zweiten Verfahren sollen sich die Ermittlungen gegen die Firma Bonofa richten. Hier soll ein länderübergreifendes Vertriebsnetzwerk für ein Schneeballsystem mit weitgehend wertloser Computersoftware aufgebaut worden sein. 60 000 Betroffene soll es geben. Die BONAFA AG hat ihren Sitz in Schaan im Fürstentum Liechtenstein.

Oft werden die Schneeballsysteme als  Network-Marketing-System verschleiert. Sobald eines dieser Schneebalsysteme im Internet aufgeflogen ist, taucht es irgendwann unter anderem Namen wieder auf warnt der BSZ e.V.  Das Konzept, Menschen mit leicht zu verdienendem Geld anzulocken scheint immer noch zu funktionieren. Man nehme zum Beispiel einen großen Trend wie das rasche Wachstum von sozialen Netzwerken, verspreche die Entwicklung eines Netzwerks welches mächtiger als alle anderen bestehenden Netzwerke ist. Garniere es mit vielen Funktionen – inklusive Online-Handel – alles zusammengefasst in einer Webseite die dann leistungsfähiger sein soll als Facebook, YouTube und Amazon zusammen. Toll!

Die Masche mit dem Schneeballsystem soll auf Charles Ponzi zurückgehen.  Ponzi gründete 1920 in Boston ein „Schneeballsystem“, das Anlegern einen jährlichen Profit von mehr als 200% versprach. Er erklärte dieses Gewinnversprechen damit, dass er die Preisdifferenzen italienischer und amerikanischer Postcoupons ausnützen würde. Innerhalb von nur 6 Monaten investierten 30 000 Anleger 15 Millionen Dollar in dieses Geschäft. Die Anleger waren zum Teil so besessen von dieser Idee, dass sie ihre Bankkonten auflösten, Hab und Gut verkauften und Ersparnisse eines Lebens zusammenkratzten, um alles bei Charles Ponzi anzulegen. Trotz aufkommender kritischer Berichte wurde Ponzi von seinen Anhängern als Wohltäter gefeiert. Ponzi ließ jeden Investor, sofern dieser es forderte, Kapital und Zinsen anstandslos auszahlen. Die Zinsen der Altanleger wurden jedoch mit den Einlagen der Neuanleger finanziert. Die Mehrheit der Anleger ließ aber nach Ablauf der Bindungsfrist das Kapital samt versprochener Zinsen zur weiteren Veranlagung stehen.

Als Zeitungen in vielen Berichten nachwiesen, dass dieses System eines Tages unausweichlich in sich zusammenbrechen müsse, ordnete ein Gericht an, dass vorbehaltlich einer Überprüfung dieses Finanzmodells keine weiteren Anlegergelder von Ponzi angenommen werden dürften. Es kam dann auch wie es kommen musste, das System krachte in sich zusammen. Ponzi landete im Gefängnis und viele Anleger verloren ihr Geld.

Schneeballsysteme sorgen weltweit immer wieder für Schlagzeilen.

Aber auch Deutschland hatte seinen Ponzi. In diesem Fall eine Frau. Im 19 Jahrhundert erlangte Adele Spitzeder unter dem Namen „die Dachauer Geldmacherin“ eine zweifelhafte Berühmtheit.

Mit einem Gewinnverprechen von 71% und schlussendlich einem Gesamtschaden von beinahe einer Millarde D Mark ist heute noch vielen Geschädigten der „European Kings Club“ in böser Erinnerung.

Wie die „Neue Züricher Zeitung“ berichtet soll ein erst im Juli 2014 aufgezogenes Online-Finanzportal mit dem Namen Ezubao ein Schneballsystem sein.  Demnach soll sich das Unternehmen mit einem gewaltigen Werbe- und Marketingaufwand binnen kurzem zur größten chinesischen Internetplattform für sogenannte Peer-to-Peer-Kredite (P2P) hochgearbeitet haben. Die chinesische Polizei soll 21 Manager der Finanzplattform festgenommen haben, die systematisch Anleger betrogen haben sollen. Das berichtet die Zeitung Global Times unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Demnach sollen rund 900 000 chinesische Privatanleger Anlagevermögen über insgesamt rund 7 Milliarden Dollar bei Ezubao eingebracht haben. Die Verantwortlichen bei Ezubao sollen sich enorm hohe Gehälter und Boni ausgezahlt und anderweitig Gelder abgezweigt haben, um sich einen extrem aufwendigen Lebensstil zu finanzieren.

Unter dem Titel Ruinöser Reichtum berichtete die Zeitschrift „FOCUS“ am 10.12.2001 darüber wie ein Finanzhai mit angeblichen Warentermingeschäften 440 Millionen Mark abzockte – auch von Polizisten. Arbeiter konnten sich einen Ferrari leisten, Beamte bauten sich eine Millionenvilla. Die Commodity Trading Service GmbH (CTS) aus Saarlouis hatte in den vergangenen Jahren plötzlichen Reichtum in das Saarland und die angrenzende Südpfalz gebracht. So investierten Ruheständler ihre Lebensversicherung, Vereinsvorsitzende das Clubvermögen und Familienväter das Ersparte, um an den „Warentermingeschäften“ der CTS mit ihren sagenhaften Renditen teilhaben zu dürfen. Die grandiose Geldmaschine entpuppte sich als billiger Deal im Schneeballsystem. Nach diversen Fehlinvestitionen, so vermutet die Saarbrücker Staatsanwaltschaft, hatte die CTS bereits seit Mitte der 90er-Jahre ihre Kunden nur noch mit dem Geld neuer Anleger bezahlt – bis das Lügengebäude nun einstürzte.

Die Opfer des Anlagebetrugs hatten sich vor dem Verfassungsgericht dagegen wehren wollen, dass für sogenannte Scheingewinne, die nur auf dem Papier bestehen, Steuern gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung sieht vor, dass für solche Gewinne Einkommenssteuer fällig ist.

Da solche Betrugssysteme große Renditen in kurzer Zeit versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter. Die Betrüger erzählen, sie hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das System nicht mehr zusammenbrechen könne.  Aber auch heute ist diese Betrugsmasche weit verbreitet und viele Anleger haben in ein Schneeballsystem investiert ohne es zu wissen geschweige denn, bemerken.

Gutschriften aus Schneeballsystemen können aber durchaus zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. Der Fiskus hat, wie man sieht, keine Scheu auch bei Schneeballsystemen seinen Anteil zu fordern.

Der Bundesfinanzhof hat jüngst in einem Urteil vom 11.02.2014 (VIII R 520/12) entschieden, dass Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen können wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16.03.2010 (VIII R 4/07).

Es wird zwar anerkannt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers dann fehlen kann, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt. Dies gelte aber schon dann nicht mehr, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahe legt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern und die vom Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auf Aufforderung hin ausbezahlt. Dies selbst dann, wenn das angelegte Kapital schon gar nicht mehr vorhanden ist. Verlangt wird in der Regel bei der Annahme der Wertlosigkeit des Anspruchs ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers des Schneeballsystems.

Aufgrund dieser Rechtsprechung ist es von äußerster Wichtigkeit konkret darüber nachzudenken, welche Maßnahmen man ergreift, um diese steuerlichen Nachteile nicht in Kauf nehmen zu müssen. Dies erfordert eine sorgfältige steuerliche Beratung und Prüfung der Anlage durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Dies fängt schon damit an, wie man auf solche Angebote eines Betreibers hin reagieren sollte.   

Das System ist jedes Mal das Gleiche, indem jemand hohe Zinssätze verspricht und Kapital einsammelt, meistens von gutgläubigen Anlegern. Aus dem Kapital und dem Kapital weiterer Anleger werden dann die versprochenen Zinsen bezahlt. Von einer Investition des eingesetzten Kapitals kann normalerweise keine Rede sein und problematisch wird es dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Geld stehen gelassen und die Zinsen in das System wieder reinvestiert werden. Genau hier schlägt dann der Fiskus mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu.

Dahinter steht der Gedanke, dass der Anleger ja, so die Argumentation des Bundesfinanzhofs, sein Geld hätte bekommen können. Reinvestiert er es wieder, dann handelt es sich eben um steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen (anders ausgedrückt: selbst schuld). Die Einkünfte werden also nicht nur erzielt, wenn die Zinsen tatsächlich ausgezahlt werden, sondern auch bei einer entsprechenden Gutschrift, ob das Geld letztendlich nachher vorhanden ist, interessiert den Fiskus nicht, wohl aber den gebeutelten Anleger. Dieser glaubt manchmal, mit seinem Tun eine Anlage zu retten, hat aber vielfach nur das Nachsehen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Anleger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen" anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schneeballsysteme/Steuerforderungen" kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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