Im September 2013 hat der Windpark-Entwickler Windreich Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet. Dadurch ist das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger zunächst geschützt, ohne dass ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt. Wird die Sanierung nicht erfolgreich durchgeführt, droht die Insolvenz.
Der Kurs der Anleihe ist seitdem stark zurückgegangen. Anleger fragen sich zu Recht, ob sie Chancen haben ihre Einlagen wiederzusehen oder ob sie irgendwann auf die Konkursmasse verwiesen werden. Dann drohen hohe Verluste von 80 % oder mehr, da zunächst alle vorrangigen Gläubiger ausgezahlt würden.
Zurzeit versuchen sich Anleger zu organisieren, um zu versuchen, die Firma zu retten - mit noch offenem Ausgang.
Viele Kleinanleger waren aufgrund ökologischer Gesichtspunkte beziehungsweise dem Grundsatz der Nachhaltigkeit motiviert, ihr Geld Windreich anzuvertrauen. Dass dadurch teilweise die vollständigen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren gehen können war den allermeisten Sparern nicht bewusst, da den Anlegern das Totalverlustrisiko in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht wurde
Es ist derzeit nicht absehbar, in welcher Höhe die zahlreichen Gläubiger mit einer Begleichung ihrer offenen Forderungen rechnen können.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen, können neben Forderungen gegen Windreich unter Umständen andere Beteiligte in Anspruch genommen werden. Viele Anleger wurden im Zusammenhang mit dieser Geldanlage von Beratern, Vermittlern oder auch Banken nicht vollständig über alle möglichen Risiken beraten und aufgeklärt. In diesen Fällen sollten Anleger zeitnah prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen andere Beteiligte- welche nicht in Zahlungsschwierigkeiten sind-
zustehen können.
Auch Anleger, welche ohne eine Beratung, also von sich aus, ihr Erspartes investiert haben, sollten nicht resignieren, denn es können unter Umständen Ansprüche aus Prospekthaftung beziehungsweise unzureichender Aufklärung bestehen. Anleger sind im Übrigen gut beraten, ihre Forderungen unverzüglich nach einer eventuellen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zeitnah zur Insolvenztabelle anzumelden.
Dem BSZ e.V. ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung Betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. November 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
widseel