Mittwoch, Oktober 30, 2013

Wölbern Invest meldet Insolvenz an / Anleger sollten handeln!

Wie der Presse zu entnehmen ist, ist neben der Wölbern Fondsmanagement GmbH nunmehr auch die Wölbern Invest KG aus Hamburg zahlungsunfähig und hat Anfang dieser Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Tjark Thies von der Kanzlei Reimer bestellt.


Diese Meldung dürfte für die insgesamt 40.000 Anleger nunmehr ein weiterer Schock sein, da diese Entwicklung in offensichtlichen Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber und ehemaligen Chef von Wölbern Invest zusammenhängt. Wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, soll hier der Vorwurf der Untreue in mehr als 300 Fällen im Raum stehen. Insgesamt geht es um EUR 137 Millionen, welche möglicherweise aus einzelnen Fonds unrechtmäßig entnommen wurden.

Neben der Wölbern Fondsmanagement GmbH ist nunmehr auch eine zweite Gesellschaft aus dem Wölbern Konzern insolvent.

Es liegt nahe, dass die Insolvenz dieser beiden Tochterunternehmen dazu führen wird, dass auch einzelne Anleger um ihr Kapital fürchten müssen. Es wurde zwar seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters der insolventen Wölbern Fondsmanagement GmbH mitgeteilt, dass absehbar sei, dass die Insolvenz keinerlei negative Auswirkungen auf die Immobilienfonds haben wird. Die nunmehr hinzugetretene Insolvenz der Wölbern Invest KG könnte allerdings 40.000 Anleger betreffen.

Betroffene Anleger, welche Wölbern Fonds gezeichnete haben, sollten diese Entwicklungen nicht ohne eine Reaktion hinnehmen. Vielmehr sollten sie sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Rat einholen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche aus der Vermittlung und Anlageberatung geltend macht werden können. Des Weiteren sollten Anleger darauf bedacht sein, ihre Interessen zu bündeln, sodass möglicherweise im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine gestärkte Position und Einflussmöglichkeit gegeben sein könnte.

Trotz der laufenden Ermittlungsverfahren und der ungewissen Zukunft der einzelnen Immobilienfonds bestehen hinreichende Ansatzpunkte dafür, dass auch im Rahmend der Vermittlung von geschlossenen Wölbern Fonds auf Risiken, wie z. B. das Totalverlustrisiko, dass Wiederaufleben der Haftung, Währungsschwankungen und auch weitergehende Risiken nicht hingewiesen wurde. Teilweise wurden geschlossenen Immobilienfonds auch als sichere Kapitalanlage an Anleger mit dem Anlageziel der Altersvorsorge oder einer konservativen Anlage vermittelt. Auch hier können die Beratungsgesellschaften und Berater, oder aber auch Bank, auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt die Rückvergütungsproblematik, wenn in den Vertrieb Bank und Sparkassen involviert waren. Dies ist vom Einzelfall abhängig.

Bei diesen Entwicklungen sollte auch nicht unbeachtet bleiben, dass die Wölbern Invest mit dem Liquiditätspool Modell bereits für erhebliche Zweifel und einem Verlust des Vertrauens bei den Anlegern gesorgt hatte. Die Umsetzung des Liquiditätspools konnte nur durch ein Gericht gestoppt werden. Somit konnte zumindest gesichert werden, dass Gelder aus finanzstarken Fonds an notleidende Fonds weitergeleitet wurden. Nunmehr droht den Anlegern aber dennoch ein Totalverlust.

Betroffene Anleger sollten auch nicht unberücksichtigt lassen, dass der Inhaber und Chef von Wölbern Invest durch seine Vorgeschichte maßgebend an den möglicherweise eintretenden Verlusten beteiligt gewesen sein könnte. Es wird daher von entscheidender Bedeutung sein, dass sich die Anleger unter einander austauschen und ihre Interessen bündeln.  Der BSZ e. V. hat daher neben anderen Anlegerschutzorganisationen eine Interessengemeinschaft ,,Wölbern Invest / Wölbern Fonds" gegründet. Betroffene Anleger sollten daher einer Interessengemeinschaft beitreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                
                                                                                                                                   
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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
                                                                 

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 30.10.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
aw

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