Donnerstag, Oktober 31, 2013

Schifffonds: Hiobsbotschaften für Schifffondsanleger reißen nicht ab!

Wie einer Meldung der F.A.Z. vom 31.10.2013 zu entnehmen ist, reißen die Hiobsbotschaften für Schifffondsanleger nicht ab. Immer mehr Fondsschiffe fahren derzeit in die Insolvenz. Die Krise der Schifffonds nimmt nach neusten Angaben und entgegen einiger Mitteilungen der Fondsgesellschaften gerade nicht ab, sondern wird vielmehr noch verschärft.


Immer mehr Schifffonds müssen aufgrund gescheiterter Sanierungskonzepte oder aber auf Druck der die Schiffe finanzierenden Banken Insolvenz anmelden. So stieg die Zahl der Insolvenzen alleine in 2013 um fast 100 Insolvenzen im Gegensatz zum Vorjahr.

Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Lage ist nach wie vor, dass die Schiffe nicht genügend Charterraten erwirtschaften, um die damals aufgenommenen Kredite bedienen zu können. Dies führt entsprechend dazu, dass die Bank den Druck auf die Fonds erhöht und teils zu Notverkäufen der Schiffe drängt. Berücksichtigt man, dass derzeit ca. 1000 Schiffe, was einem Drittel der deutschen Handelsflotte entspricht, wirtschaftlich nicht mehr dazu in der Lage sind, genügend Gelder zu erwirtschaften, so verdeutlicht dies die Krise 1 zu1.

Meldet ein Fonds mithin Insolvenz an, ist ein Totalverlust für die Anleger kaum noch zu vermeiden. Was damals als lukratives und sicheres Investment angeboten wurde, stellt sich nunmehr bereits nach wenigen Jahren als Totalverlust heraus. Hieran sind insbesondere die gesamte Schifffondsbranche, aber auch die Banken, welche derartige Projekte finanziert haben, Schuld. Teils wurden hier von Kapitalanlagegesellschaften, Vermittlungsgesellschaften und zahlreichen Beratern die Erlöse aus derartigen Fonds im Hinblick auf die erstellten Prognosen viel zu hoch angegeben. Anleger wurden daher in dem Glauben gelassen, dass die Schiffe über Jahre, nämlich über die Laufzeit des Fonds, wirtschaftlich arbeiten können. Die Krise war somit fast hausgemacht.

Leider trifft diese Entwicklung in der Regel aber nur die Schifffondsanleger, da die finanzierenden Banken im Falle eines Notverkaufs eines Schiffes aufgrund der Schiffshypothek - vergleichbar mit einer Grundschuld bei einer Immobilie - vorrangig bedient werden. Hierauf wurden die Anleger zu keinem Zeitpunkt hingewiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass hier überwiegend Fonds betroffen sind, welche in Containerschiffe einer kleineren Schiffsklasse investiert haben. Diese Schiffe fahren fast zu 100 % nicht mehr wirtschaftlich. Lediglich Großcontainerschiffe können derzeit eine recht akzeptable Quote erzielen.

Ein weiteres Problem kommt für zahlreiche Fonds aber bereits ab dem Jahr 2015 hinzu. Ab diesem Zeitpunkt ist der vielbefahrene Panamakanal nämlich für Schiffe zugänglich, welche einer größeren Klasse angehören. Kleinere Schiffe werden daher folglich aufgrund dieser Entwicklung nicht aus der Krise herauskommen.

Ungeachtet dieser Entwicklungen sollten Anleger aber diese Verluste nicht ohne eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinnehmen. Wurden nämlich die Fondsanteile durch Berater, Vertriebsfirmen oder sogar Banken vermittelt, bestehen gute Chancen, hier möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber den Berater geltend zu machen.

Da es sich auf bei Schifffonds um unternehmerische Beteiligungen handelt und somit ein erhebliches Risiko bis hin zum Totalverlust besteht, wären Berater und Banken verpflichtet gewesen, darauf hinzuweisen, dass derartige Beteiligungen nicht der Altersvorsorge dienen. Oft wurden Schifffonds an Anleger vermittelt, welche ausdrücklich mitgeteilt hatten, hier in eine sichere und solide Kapitalanlage investieren zu wollen. Hinzu kommen Beratungsfehler wie das Verschweigen des Wiederauflebens der Haftung durch die Rückforderung von zu Unrecht ausgezahlten Ausschüttungen. Ebenso spielen Währungsrisiken eine große Rolle im Rahmen der Beratung. Neben den klassischen Ansätzen für eine Falschberatung kommt bei Banken und Sparkassen noch hinzu, dass auf zusätzliche Rückvergütungen hinzuweisen gewesen wäre.

Ein wesentlicher Punkt kann auch darin bestehen, dass die der Fondsbeteiligung zu Grunde liegenden Prospekte erst zu spät oder sogar nach Zeichnung des Fonds übergeben wurden. Anleger hatten somit keine Gelegenheit die tatsächlichen Risiken aus einem derartigen Fonds zu erkennen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hängt somit individuell vom Einzelfall ab.
  • Da die Krise für betroffene Anleger kein Ende zu nehmen scheint, hat der BSZ die Interessengemeinschaft ,,Schifffonds in der Krise" gegründet. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds in der Krise" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu            

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. 10.  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw

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