Rentnerin erstreitet Schadensersatz gegen die Commerzbank - Falschberatung beim LF-Flottenfonds IV.
Milliarden von Euro, die inzwischen von zigtausenden Anlegern in schiffbrüchigen Fonds verloren wurden, dürften hinreichend gezeigt haben, dass Schiffsbeteiligungen für eine Altersvorsorge nicht geeignet sind. Gleichwohl haben Banken vielfach gerade älteren Menschen entsprechende Fonds empfohlen. Bankberater schreckten auch nicht davor zurück, Schiffsbeteiligung an Menschen, die im Altersheim leben, zu empfehlen.
Doch statt in einen sicheren Hafen für den Ruhestand wurde das Ersparte in stürmisches Gewässer "gelotst". Dass heute viele Schiffsfonds in höchster Seenot sind, ist bekannt. Nun konnte eine zum Beratungszeitpunkt (2004) schon 71 Jahre alte Anlegerin Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG durchsetzen. Das Landgericht Itzehoe sprach der Klägerin in einem Urteil vom 26.09.2013 Schadensersatz in Höhe von rund 12.700 Euro zuzüglich Verzugszinsen plus entgangenen Gewinn sowie die Erstattung der Anwaltskosten zu.
Damit erhält die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel vertretene Klägerin ihre investierte Summe abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Ausschüttungen zurück. Zugleich muss die Commerzbank AG die Anlegerin von der Rückzahlungsverpflichtung gegen den "LF-Flottenfonds IV" freistellen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Anlegerin damals vor der Zeichnung des Schiffsfonds LF-Flottenfonds IV falsch beraten wurde; insbesondere wurde ihr von der Bank verschwiegen, dass diese eine verdeckte Vertriebsprovision (Rückvergütung) von der Fondsemittentin erhielt und damit eigene Umsatzinteressen verfolgte.
Anlegerin wünschte Sicherheit und Flexibilität
Die Anlegerin hatte im November 2004 eine Beteiligung an der MS "Manhattan" und der MS "Fernando" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG - die beiden Schiffe bilden den LF-Flottenfonds IV - in Höhe von insgesamt nominal 20.000 US-Dollar (zzgl. 5% Agio) gezeichnet. Die Klägerin wünschte für ihr Kapital ausdrücklich Sicherheit und Flexibilität. Ob solche risikobehafteten Anlagen mit einer gut 15jährigen Laufzeit Rentnern überhaupt empfohlen werden durften, musste das Gericht angesichts der verschwiegenen Rückvergütung allerdings nicht mehr entscheiden.
Bankberatung im Seniorenheim
Bereits zwei Wochen zuvor hatte das Landgericht Wuppertal (Urteil vom 11.09.2013) einem 87jährigen Anleger, der sich ebenfalls im Jahr 2004 an den beiden Schiffen des "LF-Flottenfonds IV" beteiligt hatte, Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe von gut 32.000 Euro zzgl. Verzugszinsen und entgangenem Gewinn zugesprochen. Auch er war von der Commerzbank AG beraten worden - und zwar innerhalb des Seniorenheims, in dem er damals schon lebte und die Commerzbank AG eine kleine Zweigstelle unterhält. Urteilsbegründung auch hier: Die Beraterin hätte den Anleger über die von der Bank vereinnahmten Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") aufklären müssen.
Doppelte Schädigung von Rentnern
Leider ist immer mehr zu beobachten, dass Banken auch berechtigte Ansprüche außergerichtlich brüsk zurückweisen und auch ältere Anleger auf eine Klage verweisen. Gerade für ältere Menschen - teilweise über 80 Jahre alte Kläger/innen - ist eine Klage über mehrere Instanzen eine extreme Belastung. Das Kalkül derartiger Banken ist allzu offensichtlich: Die meisten Rentner werden auf eine Klage verzichten. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer zu diesen Geschäftspraktiken: ,,"ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert."
Vielzahl von Klagen schlägt hohe Wellen
Ähnlich wie bei einigen anderen Schiffsfonds hat auch beim Containerschiffsfonds Lloyd LF 48 Flottenfonds IV allein die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Kälberer & Tittel für ihre - überwiegend älteren - Mandanten bereits mehr als 100 Klagen eingereicht. Zahlreiche Fonds haben mit den Auswirkungen des Panamakanal-Ausbaus auf die Vercharterung ihrer Containerschiffe zu kämpfen. "Diese Schiffe werden für den verbreiterten Kanal zu klein und damit zu unwirtschaftlich sein. Diese erhalten derzeit schon zumeist nur noch kurzfristige Verträge zu deutlich verringerten Charterraten. Mit der Eröffnung des verbreiterten Panamakanals wird dieser weit verbreitete Schiffstyp froh sein müssen, wenn sie überhaupt noch eine Charter erhalten", schätzt Rechtsanwalt Kälberer die Folgen des verbreiterten Panamakanals ein.
Zahlungsunfähigkeit droht
Eine der beiden Schifffahrtsgesellschaften des LF-Flottenfonds IV ist schon insolvent, bei der anderen besteht das das unmittelbare Risiko der Zahlungsunfähigkeit. Immer mehr Anleger klagen auf Schadensersatz gegen die Banken, die ihnen die Fondsbeteiligung vor knapp zehn Jahren verkauft haben. Ihr Vorwurf: Falschberatung. "Den Anlegern wurde schlicht verschwiegen, dass im Fonds enthaltene Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund des Ausbaus des Panamakanals in absehbarer Zeit nicht mehr marktfähig sein würden", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kälberer.
Ausbau des Panama-Kanals
In Emissionsprospekten vieler Fonds und in vielen Beratungen wurde es sogar als vorteilhaft dargestellt, wenn es sich um Panamax-Schiff handelte. Diese Schiffe seien die größten Schiffe, die den Panamakanal noch befahren können. Aber: Bereits seit Anfang 2001 war in den obersten Kreisen der Kanalbehörde Panamas von einem Ausbau des Kanals die Rede. Im Mai 2004 wurde dann Martin Torrijos als neuer Präsident von Panama gewählt. Sein Wahlprogramm hatte neben der Bekämpfung der Armut vor allem die Verbreiterung des Panamakanals zum Inhalt. "Im Emissionsprospekt des Flottenfonds IV war aber keine Rede davon, was dies für Schiffe der Panamax-Klasse bedeutet, obwohl mit der Erstellung entsprechender Gutachten etc. bereits fleißig der Kanalausbau vorbereitet wurde", sagt Kälberer.
Charterraten sinken dramatisch
Die Verbreiterung des Kanals wird voraussichtlich 2015 abgeschlossen sein. "Zukünftig können wesentlich größere Schiffe mit mehr als doppelt so viel Ladevolumen und damit mit deutlich geringeren Slot-Kosten (Kosten je TEU-Stellplatz) als bisher die Route durch den Panama-Kanal befahren als die herkömmlichen Panamax-Schiffe - und das war 2004 absehbar", so Anlegeranwalt Kälberer. "Das wird die Charterraten der Panamax-Schiffe natürlich drastisch verringern und somit auch ihren Marktwert. Hätten die Anleger von dieser Problematik gewusst, hätten sie wohl kaum in den Fonds investiert."
Branchenkrise dämpft Nachfrage
"Die Fondsgesellschaft setzt zwar immer noch auf das 'Prinzip Hoffnung' und eine Erholung des Chartermarktes - aus unserer Sicht sollten die Anleger aber keinesfalls darauf vertrauen", erklärt Kälberer. "Wie uns zahlreiche Mandanten erzählten, wurde die Fondsbeteiligung von den Vertriebsbanken häufig als sicheres bzw. konservatives Investment oder sogar zur Altersvorsorge empfohlen und nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen. Zudem haben die Banken oft nicht über die Vertriebsprovisionen aufgeklärt, die sie als Rückvergütung von dem Fondsinitiator erhielten. In solchen Fällen haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Dass jetzt eine Klagewelle auf die Vertriebsbanken zurollt, hat auch damit zu tun, dass demnächst für viele Anleger die Verjährung greift - genau zehn Jahre nach Zeichnung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist verfallen die Ansprüche."
Die Fondsgesellschaften versuchen häufig, die Anleger mit kurzfristigen Liquiditätsmaßnahmen und Markterholungsprognosen zu beruhigen. Anleger, die darauf vertrauen, laufen aber Gefahr, die Verjährungsfristen zu versäumen und damit auch ihre Chancen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen.
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ LF-Flottenfonds IV." anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dietmar Kälberer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 11. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
kälbtit