Freitag, Juni 15, 2012

SIAG Schaaf AG: Insolvenzverfahren eröffnet


Mit Beschluss des Amtsgerichts Montabaur vom 01.06.2012 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIAG Schaaf Industrie AG eröffnet worden.


Bis zum 15.07.2012 sind die Forderungen beim Sachwalter Dr. Plathner zur Tabelle anzumelden. Der Berichtstermin wurde auf den 25.07.2012 und der Prüfungstermin auf den 20.08.2012 bestimmt.

Die Teilnahme und die Wahrnehmung der Stimmrechte im Berichtstermin sind von großer Bedeutung, da möglichst die Interessen der Anleihegläubiger gegen die Interessen anderer Gläubiger angemessen durchgesetzt werden sollen.

"Nur mit einer Vielzahl von gebündelten Stimmen können die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger hinreichend gewahrt werden", meint Rechtsanwalt  und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Juni  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Juni 14, 2012

Facebook-Börsengang beschäftigt die Gerichte - Aktienkurs weiter auf Talfahrt.


Den Börsenstart hätte sich das weltgrößte soziale Netzwerk Facebook wohl etwas anders vorgestellt. Die Aktie begab sich einen Tag nach Handelsstart auf eine Talfahrt. Schon zwei Wochen nach Handelsstart, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ® e. V.),  beschäftigen sich die Gerichte mit dem Facebook-Börsengang.


Die Zeichen für Facebook standen zum Handelsstart an der Technologiebörse nicht gut. Es gab technische Schwierigkeiten und aus dem geplanten Triumph der sozialen Netzwerker wurde fast eine Tragödie. Die Aktie, die mit 38 Dollar an den Start ging, fällt und fällt und fällt. Schon elf Tage später liegt sie unter 29 Dollar. "Das bedeutet einen Verlust von über 20 Prozent für die Aktionäre", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Wie Roosen selbst, so hielten auch sehr viele Analysten den Ausgabepreis von 38 Dollar schon im Vorfeld für absolut überbewertet. Die Talfahrt der Aktie konnte auch die Meldung der New York Times, dass Facebook im nächsten Jahr ein eigenes Smartphon auf den Markt bringen wolle, nicht stoppen.

Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte mit Facebook, seinem Gründer Mark Zuckerberg und den Konsortialbanken Morgan Stanley und Goldman Sachs. Die Umsatzprognosen sollen die beiden Geldhäuser just in dem Moment nach unten revidiert haben, als die Aktie platziert wurde. Großen institutionellen Interessenten habe man das mitgeteilt, den kleinen Anlegern jedoch nicht. Zwischenzeitlich habe auch die US-Aufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission) die Untersuchungen aufgenommen.

Für Facebook war der Gang an die Börse lukrativ. Dem Unternehmen und dessen Alteigentümern brachte er 16 Milliarden Dollar ein. Sogar Mark Zuckerberg, der Unternehmensgründer, verdiente 1,1 Milliarden Dollar mit dem Börsengang. "Dass vor allem Kleinanleger verärgert sind, kann man gut verstehen", kommentiert Horst Roosen. Unternehmensvertreter sollen in Privatgesprächen bestimmten Investoren deutlich gemacht haben, dass die prognostizierten Umsätze nicht so schnell steigen würden. Der Vorstand des BSZ® e. V.: "Wenn das zutrifft, dann ist das selektiv gestreute Information und somit eine Verletzung geltender Rechtsvorschriften."

Mittlerweile gibt es schon Zivilklagen wegen Aktienrechtsverletzungen gegen die Banken und gegen Zuckerberg persönlich. Wer Facebook-Aktien gezeichnet hat, sollte - so die BSZ-Vertrauensanwälte - eine umfassende und kompetente Rechtsberatung einholen. Denn auch im Aktiengeschäft kann man unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen, die das Verlustgeschäft mit Facebook-Anteilen minimieren oder sogar auffangen können.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Anlegerschutzgemeinschaft  „Facebook-Börsengang" anzuschließen.


Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Im Sog der Finanzkrise – Spanienanleger fürchten um ihr Geld.


Immer mehr Anleger, die sich in Spanien direkt oder indirekt finanziell engagiert haben, fürchten wegen der akuten Krise um ihr Geld. Der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ® e. V.) gründete bereits eine Interessengemeinschaft „Spanien“ und rät Anlegern zur Prüfung der entsprechenden Unterlagen.


Spanien hat ein Problem und mit ihm die Anleger, die sich direkt oder indirekt in Spanien finanziell engagiert haben. Während sich die EU Gedanken über eine mögliche Rettung Spaniens nach „griechischem Vorbild“ macht, sollten sich Kapitalanleger dringend Gedanken über ihre Anlagen machen. Wer beispielsweise in den SSgA Spain Index Equity Fund, einem reinen Aktienfonds Geld gesteckt hat, muss zum Teil schon mit Verlusten bis zu 47 Prozent rechnen.

„Wir stellen immer wieder fest, dass es Anleger gibt, die in einen Immobilienfonds in Deutschland investiert haben, und gar nicht wissen, wo ihr Geld tatsächlich steckt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Gerade auf dem spanischen Immobilienmarkt sei eine finanzielle Beteiligung sehr riskant. Die dortigen Immobilienpreise, die lange Jahre zum Teil hoffnungslos überteuert waren, nähern sich momentan ihrem realen Wert. Das lockt auch die „Haie der Hedgefonds“ in die Städte. Zusätzlich zwingt die spanische Regierung die angeschlagenen Banken zum Verkauf ihrer Vermögenswerte. Auch das ist eine Beute für Vulture Funds (wörtlich: „Geierfonds“), die über Spanien kreisen und aus den Verkäufen der Vermögenswerte ihren Profit schlagen wollen.

„In Krisensituationen sollte man generell seine Unterlagen von einem auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen“, sagt Roosen. „Denn man hat die Wahl zwischen dem zähneknirschenden Hinnehmen der Verluste, oder man lässt erst einmal prüfen, ob es mögliche Ansprüche auf Schadenersatz geben könnte.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei seiner Anlage nicht richtig aufgeklärt oder nur mangelhaft auf die Risiken der Anlage hingewiesen wurde, ist meist größer, als man denkt.“

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Anlegerschutzgemeinschaft  „Spanien" anzuschließen.


Bildquelle: © Bildbearbeitung: Thommy Weiss / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


HCI Schiffsfonds Select XVI: Leider gibt es aus dem aktuellen Überblick 2012 der HCI Treuhand schlechte Nachrichten.


Das japanische Schifffahrtsunternehmen The Sanko Steamship Co. Ltd. (Sanko) hat über wirtschaftliche Schwierigkeiten berichtet und zahlt den Charter teilweise nicht bzw. hat diesen reduziert. Weitere Reduzierungen werden in 2012 hinzukommen. Es wird auch 2012 keine Ausschüttungen geben. Die geplanten Ausschüttungen für den Zeitraum 2005-2012 von 55 % betragen lediglich 15 %.


Der Zwischenbericht deutet eine Restrukturierung des Fonds sowie die Restrukturierung der Finanzierung der einzelnen Gesellschaften als unumgänglich an. Aus den Erfahrungen von anderen Sanierungen fordern die finanzierenden Banken im Rahmen einer solchen Restrukturierung Beiträge seitens der Gesellschafter ein. Diese orientieren sich regelmäßig an der wieder aufgelebten Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB.

Auch kann ein Verkauf einzelner oder aller Schiffe erforderlich sein, so dass dann Steuerprobleme auftreten, weil die Unterschiedsbeträge zu versteuern sind. Erst zum Ende 2012 wird man dazu Klarheit haben.

Zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen werden auf Antrag der Geschäftsführungen der Schiffsgesellschaften Beschlussfassungen zu Klarstellungs- und Änderungsvorschlägen in den Gesellschaftsverträgen zur Abstimmung gestellt.

Es liegen möglicherweise Beratungsfehler beim Abschluss der Verträge vor, die deshalb gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger eröffnen.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds Select XVI" anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Mittwoch, Juni 13, 2012

LF-Flottenfonds V: "Einer für alle und alle für einen"


Drei Schiffe und ein Ziel, nur welches? Eine teilweise Beschäftigungslosigkeit und zu niedrige Charterraten könnten der gesamten Flotte Kopf und Kragen kosten.


LF-Flottenfonds V
Drei Vollcontainerschiffe mit einer Ladekapazität von 2.824 TEU bzw. 2.478 TEU machen den LF-Flottenfonds V aus. Es handelt sich hierbei um die MS „Sarah Schulte“, MS „Julia Schulte“ und die MS „Victoria Schulte“. Die Übernahme der Schiffe erfolgte im Jahr 2005. Einen festen Charterer gab es für die Geschwister auch. Mittlerweile hat lediglich noch die MS „Victoria Schulte“ einen solchen, allerdings nur noch bis 2013. Dennoch sollte das gesamte Konzept laut Prospekt von Erfolg gekrönt sein.

Tagelohn zu Dumpingpreisen
Seit Auslaufen des Festchartervertrages Anfang 2009 hatte die MS „Julia Schulte“ nur noch diverse Kurzbeschäftigungen. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise und der starken Konkurrenz durch Neubauablieferungen größerer Schiffsklassen konnte das Schiff nicht mehr kostendeckend betrieben werden. Die kreditfinanzierende Bank gewährte daraufhin eine Tilgungsaussetzung. Seit April 2010 widerfährt der MS „Sarah Schulte“ dasselbe Schicksal. Auch hier soll seither kein kostendeckendes Niveau mehr möglich sein, so dass eine Stundung bei der Bank abermals zwingend notwendig wurde.

Geschwisterliebe oder Teufelskreis
Um bei der MS „Julia Schulte“ die Liquidität vorläufig zu sichern, wurde ein Rettungspaket geschnürt, welches auch die Mithilfe ihrer Schwester Victoria beinhaltet. Neben einer weiteren Stundungsvereinbarung bis einschließlich 2011 und der Wiedereinzahlung von Ausschüttungen durch die Anleger in Höhe von 3,2 % der Beteiligungssumme am LF-Flottenfonds V, gewährt die MS „Victoria Schulte“ ein Darlehen in Höhe von TUS-$ 600 bis Ende 2013, obwohl diese selbst nur noch bis Juli 2013 eine sichere Beschäftigung hat. Fraglich ist jedenfalls, ob die MS „Julia Schulte“ ihren Rückzahlungsverpflichtungen überhaupt noch nachkommen können wird. Auch dürfte es nicht verwundern, wenn die MS „Victoria Schulte“ in eine ähnliche Situation gerät wie ihre beiden Schwestern. Der Flotte könnte dann ziemlich schnell das Aus drohen, ebenso den Einlagen der Anleger.   

„Frauen und Kinder zuerst“
Dieses Szenario sollte unbedingt im Auge behalten werden. Gerade in letzter Zeit zeigt sich immer wieder, dass hauptsächlich Schiffe in größeren Klassen und mit langen Charterverträgen den Überlebenskampf gewinnen. Diese Voraussetzungen erfüllen die Schulte-Schwestern nicht. Anleger haben allerdings nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gute Chancen, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu trennen. Eine unterlassene Aufklärung über die Risiken und v.a. die geflossenen Provisionen lösen Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seines Fondanteils berechtigen können.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ LF-Flottenfonds V“ anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

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Sparkasse Hannover zu 225.000 Euro Schadenersatz verurteilt.


Oberlandesgericht Celle bestätigt Entscheidung des Landgerichts Hannover aus der Vorinstanz. Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ein Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts (LG) Hannover, bestätigt. Danach muss die Sparkasse Hannover einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 225.000 Euro zahlen.


Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen Montranus Dritte Beteiligungs-GmbH & Co. Verwaltungs-KG sowie KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG.

Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover war die Sparkasse Hannover unterlegen (Urteil vom 30. 12. 2011, Az.: 13 O 308/10). In der Berufungsverhandlung schloss sich das OLG Celle mit seiner Entscheidung unter Az.: 3 U 21/129 der Einschätzung des LGs Hannover an.

"Einmal mehr ging es im vorliegenden Fall um Provisionen, über die die Sparkasse als Verkäuferin der Medienfondsbeteiligungen ihren Kunden hätte aufklären müssen", sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Argument der Beklagten, der Anleger hätte annehmen müssen, dass die Sparkasse Hannover aufklärungspflichtige Provisionen erhalte und deshalb die Schadenersatzklage nicht stichhaltig sei, ließ das OLG Celle nur bedingt gelten.

Denn, so das Gericht, "auch in diesem Fall hätte die Sparkasse Hannover über die tatsächliche Höhe der Provisionen aufklären müssen", erläutert Fachanwalt Gieschen. Somit vermutete das OLG Celle, dass diese Pflichtverletzung - also die Nicht-Information über die tatsächliche Provisionshöhe - ursächlich war für den beim Anleger eingetretenen Schaden.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medienfonds Montranus Ditte / KALEDO Zweite anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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MS „Fockeburg“ Schiffahrts GmbH & Co. KG insolvent.


Die Anleger des Schiffsfonds MS „Fockeburg" GmbH & Co. KG müssen mit einem Totalverlust der Einlage rechnen, da das Amtsgericht Leer durch Beschluss vom 28.03.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fonds eröffnet hat.


Zu allem Unglück müssen die Anleger wohl nicht nur ihre Einlage abschreiben, sondern sie werden auch noch vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen auf Grundlage von § 172 IV HGB zurück zu zahlen, da diese nicht aus Gewinnen geflossen und deshalb als Einlagenrückgewähr zu werten sein sollen.

Im Internet wird berichtet, dass hohe Instandhaltungskosten, fehlende Auslastung und gesunkene Charterraten ursächlich für die Insolvenz gewesen sein sollen, was der Insolvenzverwalter nunmehr genau prüfen dürfte.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt allen Anlegern, die sich nicht korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt sehen, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren und prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechend Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch weist darauf hin, dass hier höchste Eile geboten sein kann, da Schadensersatzansprüche etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung spätestens taggenau 10 Jahre nach Zeichnung verjähren.

Wurde der Fonds zudem von einer Bank vermittelt, so musste diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem über verdeckte Rückvergütungen (sogenannte Kickbackzahlungen) informieren, die dieser als Teil ihrer Provision für die Fondsvermittlung zuflossen. Auch dies kann im Einzelfall Basis für einen Schadensersatzanspruch darstellen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch weist weiter darauf hin, dass in zahlreichen Fällen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung übernehmen.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ MS „Fockeburg“ anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Montag, Juni 11, 2012

MPC Britische Leben Plus I: Anlegern drohen massive Verluste.

Das Emissionshaus MPC Capital brachte im Jahr 2005 den MPC Rendite Fonds Britische Leben Plus I auf den Markt. In den Jahren 2005 und 2006 investierten Anleger rund 20 Mio. GBP in den MPC Rendite Fonds Britische Leben Plus I. Bei dem Fonds handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds, der in Policen britischer Kapitallebensversicherungen investiert. Mit dem Kapital der Anleger und ca. 28,1 Mio. GBP Fremdkapital erwarb die Fondsgesellschaft 3060 gebrauchte Policen britischer Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt.


Die Fondsgesellschaft handelt mit den erworbenen Policen. Der Fonds erhält am Ende der Vertragslaufzeit die Ablaufleistungen aus den Versicherungsverträgen. Verstirbt ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit, erhält die Fondsgesellschaft die Vertragssumme der Lebensversicherung. Das Geschäftsmodell geriet durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Die britischen Lebensversicherer reduzierten auch die Schlusszahlungen. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Ausschüttungren für die Anleger der Fondsgesellschaft aus.

Anlegern droht der Totalverlust der Einlagen

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Wie ernst die Situation für die Fondsgesellschaft inzwischen geworden ist, lässt sich auch daraus ersehen, dass die Beteiligung auf dem Zweitmarkt lediglich noch mit 8% der ursprünglichen Investitionssumme gehandelt wird. Seit 2008 wurden für die Anleger keinerlei Ausschüttungen mehr bezahlt. Zusätzlich zu den 2% Ausschüttungen, die zwischenzeitlich bis 2007 geflossen sind, haben die Anleger somit bis jetzt einen Schaden von 90% des eingesetzten Kapitals erlitten. Dass sich diese Situation verbessern wird, darf bei der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage bezweifelt werden“.

Schadenersatz möglich

Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser katastrophalen Entwicklung jedoch nicht abfinden. Die Betroffenen sollten stattdessen prüfen lassen, ob sich Schadenersatzansprüche realisieren lassen. In vielen Fällen wurde die Beteiligung durch Banken und Sparkassen vertrieben. Kreditinstitute sowie freie Anlageberater sind verpflichtet, Anleger vor Zeichnung eines geschlossenen Fonds umfassend über Risiken und sonstige für die Beteiligung relevanten Umstände vollständig und richtig aufzuklären. Um dies zu erreichen, wird das Beratungsgespräch auf mögliche Fehler untersucht. Ein typischer Fehler ist der unterlassene Hinweis auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Ferner wurden Anleger oft unzureichend über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung eines Lebensversicherungsfonds wie dem MPC Rendite Fonds Britischen Leben Plus I und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung führt in vielen Fällen zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers, mithin zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II"  anschließen


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Falk Fonds 76: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Allbank


Falk Fonds 76: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Allbank kann zu Rückabwicklungsmöglichkeiten des Anlegers führen.  Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gegen GE Capital Bank und Santander Consumer Bank AG als Rechtsnachfolger der Allbank.


Ein von der bundesweit tätigen und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76, der sich bekanntlich in erheblicher Schieflage befindet, hatte seine Beteiligung teilweise über ein Darlehen der ALLBANK finanziert.

Die im Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fehlerhaft. Der Anleger hat daraufhin den Widerruf des Darlehens erklärt und vor dem Landgericht Mönchengladbach geklagt, nachdem die Rechtsnachfolger der ALLBANK nicht bereit waren, die sich aus dem Widerruf ergebenden Ansprüche zu akzeptieren. Da Darlehen und Fondsbeitritt im vorliegenden Fall nach Einschätzung des Landgerichts Mönchengladbach ein verbundenes Geschäft bilden, verurteilte das Landgericht Mönchengladbach (noch nicht rechtskräftig) die Rechtsnachfolger der ALLBANK dazu, den Anleger so zu stellen, als hätte er den Falk Fonds 76 nebst zugehöriger Finanzierung nie erworben.

Der Anleger erhält also unter Abzug von aus der Anlage erhaltenen Vorteilen seine sämtlichen Aufwendungen für den Erwerb des Fonds einschließlich der Darlehenszinsen zurück. Er konnte sich so von dem drohenden erheblichen Verlustrisiko aus dem Fonds lösen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch, der den Anleger vertreten hat, geht davon aus, dass das Urteil auf eine Reihe von Parallelfällen übertragbar sein dürfte und empfiehlt betroffenen Anlegern, einen versierten Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Prüfung des Einzelfalls zu beauftragen. Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten, so Bombosch weiter.

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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Gericht bestätigt Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts.


Weiteres Urteil gegen eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten: In einem weiteren Verfahren ist es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte gelungen, einem Anleger zu helfen, der in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investiert hat.


Das Landgericht Oldenburg sprach ihm einen Schadensersatzanspruch gegen die Rechtsnachfolgerin der Bank zu, die ihm den Fonds seinerzeit vermittelt hatte. Dieser Anspruch ist auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet.

Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Für den Laien schwer nachvollziehbar ist, dass es diese Schieflage gibt, obwohl der Fonds die Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bilden ein Darlehen des Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat und gesunkene Londoner Immobilienpreise.

Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass das Landgericht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass der Emissionsprospekt in Bezug auf die von der Bank vereinnahmten Provisionen und Rückvergütungen unzureichend und damit fehlerhaft ist.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Hendrik Bombosch, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat, hofft dieses Urteil auch für andere Anleger nutzen zu können. Er empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Freitag, Juni 08, 2012

Südfinaz Holding AG / Anleger immer noch im Unklaren!


Nachdem bereits über die Südfinanz Finanzanlagen Vertriebs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleiben die Anleger der Südfinanz Holding AG nach wie vor im Unklaren über die Situation bezüglich einer möglichen Insolvenz.


Wie Vertrauensanwälte des BSZ e.V. in Erfahrung gebracht haben, scheint die Frist für die Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Eröffnung einer Insolvenz bereits im Februar 2012 abgelaufen zu sein. Auch können zahlreiche Anleger niemanden mehr bei der Südfinanz Holding AG erreichen. So wurden unter der ehemaligen Adresse in Regensburg noch Kündigungen der Teilhaberschuldverschreibungen angenommen und per Rückschein bestätigt. Dann erfolgte wohl die „Sitzverlegung“ nach Frankfurt am Main. Auch hier wurden erneut ausgesprochene Kündigungen merkwürdigerweise von einem Rechtsanwalt entgegen genommen. Die Südfinanz Holding AG war also wohl noch dazu in der Lage, zumindest für die Vertröstung der Anleger, entsprechend Rechtsanwaltskanzleien zu beschäftigen.

Die Anleger, welche der „Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG“ des BSZ e.V. bereits beigetreten sind, fragen sich wie es nunmehr weiter gehen soll. Eins steht fest, ein schnelles Handeln ist in jedem Falle gefragt, da als Anspruchsgegner nach einer ersten Einschätzung nur noch die Südfinanz Holding AG verbleibt. Die „Berater“ der Driver & Bengsch, als auch der späteren Accessio sind aufgrund der Insolvenzen nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.

Wie nunmehr in Erfahrung gebracht werden konnte, hatte die Südfinanz Holding AG eine Firma biw AG mit Sitz in Willich in den Geschäftsbedingungen der Teilhaberschuldverschreibungen als „Zahlstelle- bzw. Abwicklungsstelle“ eingeschaltet. Dies war vielen Anlegern unbekannt, da die Bedingungen zu den Teilhaberschuldverschreibungen nicht an die Anleger übergeben wurden und diese in der Regel nach Übertragung der Anteile nur noch DAB Depotauszüge vorliegen haben. Ausschüttungen erfolgten, wie bereits bekannt, seit 2011 bereits nicht mehr. Auch in 2012 erfolgten bisher keine Ausschüttungen mehr.

Aufgrund dieser negativen Entwicklungen bestehen sehr gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG“ beizutreten und Ansprüche prüfen zu lassen. Da es sich hier bei den Teilhaberschuldverschreibungen auch um Wertpapier handelt, muss auch die Verjährung beachtet werden. Zahlreiche Anleger haben nunmehr bereits Aufträge zur Geltendmachung der Ausschüttungen und insbesondere auch Kündigung und Rückzahlung des garantierten Kapitals erteilt.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Südfinanz"  anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P setzt Rücknahme der Anteile aus


Die Krise der offenen Immobilenfonds zieht immer weitere Kreise. Nun musste auch der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) die Rücknahme der Anteile aussetzen. Grund hierfür dürfte auch sein, dass die beiden Zielfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal sich in Auflösung befinden. Dies wirkt sich auch auf den Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P aus.


Die Anleger können nunmehr versuchen, die Fondsanteile zu verkaufen, was in der Regel nur mit erheblichen Abschlägen möglich ist, oder die weitere, zeitlich schwer überschaubare,  Entwicklung abwarten.

Anleger, die sich vollständig schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Alexander Kainz, dessen Kanzlei bereits zahlreiche Fondsanleger rechtlich betreut. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile an der Börse verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.   

Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

 Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „offene Immobilienfonds"  anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MPC Offen Flotte ("Santa-B-Schiffe"): 14 Schiffe in Seenot - Anleger sollen erneut einzahlen.


Beinahe wöchentlich erscheinen inzwischen neue Meldungen über insolvente Schiffsfonds. Ein Ende der Krise ist nicht in Sicht. Experten sind sicher, dass weitere Insolvenzen folgen werden. Nunmehr ist auch der Schiffsfonds MPC Offen Flotte (Santa B-Schiffe) in Not geraten, die betroffenen Anleger werden abermals aufgefordert, frisches Geld in den angeschlagenen Fonds zu investieren.


MPC Offen Flotte in schwerer Krise – Nachschussforderung angekündigt
Die Anleger der MPC Offen Flotte (Santa B-Schiffe) müssen in diesen Tagen zur Kenntnis nehmen, dass sich der Schiffsfonds in einer schwerwiegenden Schieflage befindet. Nach Mitteilung der Reederei Claus-Peter Offen vom 10.05.2012 habe sich die wirtschaftliche Lage der 14 Fondsschiffe in den letzten Monaten „erheblich verschlechtert“. Was da in nüchternen Worten einleitend mitgeteilt wird, ist nichts anderes als die Ankündigung einer Sanierungsrunde, mit der die Anleger auf die Einzahlung frischer Gelder eingeschworen werden sollen. Ausgelaufene bzw. auslaufende Charterverträge und Neuabschlüsse zu extrem schlechten Konditionen haben in kürzester Zeit zu enormen Liquiditätsproblemen geführt, die durch Stundung der Darlehenstilgungen allein nicht ausgeglichen werden können. Trotz der Zugeständnisse der finanzierenden Banken sei aufgrund der laufenden Betriebskosten mit einem Betriebsverlust zu rechnen. Mit anderen Worten: Die Einnahmesituation der Fondsschiffe ist dermaßen schlecht, dass noch nicht einmal die laufenden Kosten gedeckt werden können. Die zur Deckung der Finanzlücke erforderlichen Mittel werden die Banken aber nicht bereitstellen. Die insoweit benötigten rd. € 17 Mio. sollen die Anleger bereitstellen. Damit keine Missverständnisse auftreten, werden die Anleger auch auf die Folgen eines Scheiterns der Fondssanierung hingewiesen, nämlich auf den Verkauf einzelner oder aller Schiffe bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft.

Schuld sei der Wettbewerb
Auch die Schuldigen der Krise sind schnell ausgemacht: Als Hauptursache wird ein ruinöser Wettbe-werb der Markt führenden Linienreedereien ausgemacht; Überkapazitäten an Tonnage seien hingegen nicht ursächlich für den Rückgang der Charterraten. Vielmehr verweist die Reederei Offen auf einen Marktbericht vom April 2012, demzufolge die Nachfrageseite stärker steige als das Flottenwachstum. Dies wird freilich nicht überall so gesehen. So berichtet das Manager Magazin Online vom 26.03.2012 unter Bezugnahme auf einen leitenden Mitarbeiter der Schiffsfinanzierungssparte der Deutschen Bank von einer umgekehrten Entwicklung, wonach das Angebot an Tonnage im laufenden Jahr abermals stärker steige als die Nachfrage. Ein alsbaldiges Ende der niedrigen Charterraten dürfte mithin der Kategorie Wunschdenken angehören.

Anlegern droht der Totalverlust der Einlagen
Ob das von der Reederei Claus Peter Offen angekündigte Sanierungskonzept geeignet sein wird, den Fonds dauerhaft vor dem Untergang zu bewahren, ist völlig unklar. Zweifel sind nicht unberechtigt. Wiederholt sind Schiffsfonds trotz Umsetzung von Sanierungskonzepten unter maßgeblicher Beteiligung der Anleger in die Insolvenz geraten. Eine Sanierung des Schiffsfonds durch Zufuhr frischen Kapitals bietet also keinesfalls die Gewähr für eine dauerhafte Stabilisierung des Fonds. Mit oder ohne Durchführung eines Sanierungskonzepts besteht für die Anleger die Gefahr des Totalverlustes der Einlagen. Die aktuelle Schieflage dürfte aber nicht zuletzt auch auf die enorm hohe Fremdkapitalquote, also die Tatsache, dass rd. zwei Drittel des Gesamtinvestitionsvolumens aus Bankkrediten - aufgenommen in Fremdwährungen – stammt, zurück zu führen sein. Aufgrund des hohen Anteils an Fremdmitteln sind die Einschiffsgesellschaften der MPC Offen Flotte zwingend auf hohe Charterraten angewiesen, um neben den Betriebskosten insbesondere auch die hohen Kreditverbindlichkeiten erfüllen zu können. Bleiben die Einnahmen – wie gegenwärtig der Fall – weit hinter dem benötigten Umfang zurück, führt dies zwangsläufig zu einer nachhaltigen Schieflage. Eine nachhaltige, d.h. dauerhafte Stabilisierung des Schiffsfonds kann daher nur durch eine Rückkehr der Charterraten auf ein Niveau wie vor der Finanzkrise 2008 gelingen. Ernste Zweifel sind angebracht.

Ausstieg und Ersatz des Schadens sind möglich
Die betroffenen Anleger sind aber nicht rechtlos gestellt und müssen der Entwicklung folglich nicht tatenlos zusehen. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Banken sowie Sparkasse, aber auch die sog. freien Anlageberater sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände vollständig und richtig aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlustrisiken insbesondere auch der Hinweis auf die Vergütungen, die für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen fließen. Bei Schiffsfonds werden regelmäßig bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Immer wieder berichten die Betroffenen, dass Banken und deren Berater im Verkaufsgespräch keine oder nur unvollständige bzw. falsche Angaben über die Vertriebsvergütungen gemacht haben. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Flotten Fonds"  anzuschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.