Nachdem bereits über die Südfinanz Finanzanlagen Vertriebs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleiben die Anleger der Südfinanz Holding AG nach wie vor im Unklaren über die Situation bezüglich einer möglichen Insolvenz.
Wie Vertrauensanwälte des BSZ e.V. in
Erfahrung gebracht haben, scheint die Frist für die Erstellung eines Gutachtens
bezüglich der Eröffnung einer Insolvenz bereits im Februar 2012 abgelaufen zu
sein. Auch können zahlreiche Anleger niemanden mehr bei der Südfinanz Holding
AG erreichen. So wurden unter der ehemaligen Adresse in Regensburg noch
Kündigungen der Teilhaberschuldverschreibungen angenommen und per Rückschein
bestätigt. Dann erfolgte wohl die „Sitzverlegung“ nach Frankfurt am Main. Auch
hier wurden erneut ausgesprochene Kündigungen merkwürdigerweise von einem
Rechtsanwalt entgegen genommen. Die Südfinanz Holding AG war also wohl noch
dazu in der Lage, zumindest für die Vertröstung der Anleger, entsprechend
Rechtsanwaltskanzleien zu beschäftigen.
Die Anleger, welche der „Interessengemeinschaft
Südfinanz Holding AG“ des BSZ e.V. bereits beigetreten sind, fragen sich wie es
nunmehr weiter gehen soll. Eins steht fest, ein schnelles Handeln ist in jedem
Falle gefragt, da als Anspruchsgegner nach einer ersten Einschätzung nur noch
die Südfinanz Holding AG verbleibt. Die „Berater“ der Driver & Bengsch, als
auch der späteren Accessio sind aufgrund der Insolvenzen nicht mehr zur
Verantwortung zu ziehen.
Wie nunmehr in Erfahrung gebracht werden
konnte, hatte die Südfinanz Holding AG eine Firma biw AG mit Sitz in Willich in
den Geschäftsbedingungen der Teilhaberschuldverschreibungen als „Zahlstelle-
bzw. Abwicklungsstelle“ eingeschaltet. Dies war vielen Anlegern unbekannt, da
die Bedingungen zu den Teilhaberschuldverschreibungen nicht an die Anleger
übergeben wurden und diese in der Regel nach Übertragung der Anteile nur noch
DAB Depotauszüge vorliegen haben. Ausschüttungen erfolgten, wie bereits
bekannt, seit 2011 bereits nicht mehr. Auch in 2012 erfolgten bisher keine
Ausschüttungen mehr.
Aufgrund dieser negativen Entwicklungen
bestehen sehr gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz
Holding AG“ beizutreten und Ansprüche prüfen zu lassen. Da es sich hier bei den
Teilhaberschuldverschreibungen auch um Wertpapier handelt, muss auch die
Verjährung beachtet werden. Zahlreiche Anleger haben nunmehr bereits Aufträge
zur Geltendmachung der Ausschüttungen und insbesondere auch Kündigung und
Rückzahlung des garantierten Kapitals erteilt.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Südfinanz" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 08. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
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