Die besorgniserregende Entwicklung des Portfolios der HSC Optivita USA II in den vergangenen Jahren nimmt kein Ende. Die Sterberate der Versicherten, deren Versicherungspolicen der Fonds auf dem Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungen erworben hat, fällt weiterhin deutlich geringer aus, als die von den Initiatoren prognostizierte. Mangels Fälligkeit der Ablaufleistungen fehlt es dem Fonds an dringend benötigten Einnahmen. Anlegern droht deshalb, dass sie ihr eingesetztes Kapital mit Ausnahme der zu Beginn erhaltenen Ausschüttungen vollständig verlieren.
Falsche Vorstellungen
Viele Anleger investierten in den vergangenen Jahren ihr Geld in sogenannte Lebensversicherungsfonds in der Annahme, ein sicheres und solides Investment gewählt zu haben. Schließlich handelt es sich bei Lebensversicherungen um eine konservative Anlageform, zu deren Ende regelmäßig zumindest das eingesetzte Kapital zurückgezahlt wird. Nicht selten diente deshalb der Beitritt zu einem Lebensversicherungsfonds der Altersvorsorge und -absicherung. Als hoch-spekulative Anlageform ist hierfür das Investment aber ungeeignet.
Wette auf den Tod
Im Ergebnis beteiligten sich Anleger an einer Wette auf den möglichst schnellen Tod der Versicherten. Umso länger der Versicherungsnehmer nach dem Verkauf seiner Police an den Lebensversicherungsfonds noch lebt, je niedriger wird die erzielbare Rendite, da immer mehr Prämien an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen sind. Der Erfolg des Fonds hängt somit davon ab, dass die Fondsgesellschaft überwiegend Policen von Versicherten erwirbt, deren Tod unmittelbar bevorsteht. Die Einschätzung dieser Frage liegt in Anbetracht der Willkürlichkeit, mit welcher der Tod eintritt, zu einem großen Teil im Bereich der Spekulation.
Schadensersatzansprüche haben Aussicht auf Erfolg.
Dazu der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Johst von der Stuttgarter Sozietät für Bank und Kapitalmarkrecht von Buttlar Rechtsanwälte: „Aufgrund der negativen Entwicklung der HSC Optivita USA II wandten sich in den vergangenen Monaten immer wieder Anleger, die sich an dem Fonds beteiligt haben, an unsere Kanzlei. Unseren Mandanten konnten wir in vielen Fällen mitteilen, dass gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatz-ansprüchen gegen ihre Bank bestehen. In Gesprächen mit unseren Mandanten haben wir in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen müssen, dass Anlageberater die Risiken entweder gar nicht dargestellt oder aber verharmlost haben. Darüber hinaus wurden unsere Mandanten auch nicht über die Vergütung aufgeklärt, welche ihre Bank für die Vermittlung der Beteiligung erhält. Die Offenlegung der Vergütung wäre hierbei für die Anlageentscheidung unserer Mandanten von großer Bedeutung gewesen. Banken erhalten nämlich in der Regel für die Vermittlung einer Lebensversicherung lediglich 1 % der Versicherungssumme, wohingegen an sie für die Vermittlung einer Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds zwischen 7 und 9 % der Nominalbeteiligung ausbezahlt werden.
Aufgrund der Parallelen in den von unserer Kanzlei bearbeiteten Fällen raten wir Anlegern, die sich an der HSC Optivita USA II auf Empfehlung ihrer Bank beteiligt haben, sich an eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden und ihren Fall überprüfen zu lassen.“
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „HSC Optivita USA II" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.