Montag, Mai 09, 2011

Fragliche Forderungen der Hoist Group bzw. Hoist AG

Die Hoist Group bzw. Hoist AG ist ein Inkasso Unternehmen, das vorzugsweise fremde Forderungen ankauft, um diese dann geltend zu machen. Nicht selten kam es hierbei schon vor, dass die Hoist Group bzw. Hoist AG eine Forderung behauptete, welche den Betroffenen gänzlich unbekannt waren.

Die Hoist Group bzw. Hoist AG

Die Hoist Group bzw. Hoist AG versteht sich laut ihrer Homepage als ein in Europa führender Finanzdienstleister mit mehr als 400 Angestellten in sechs Ländern. Kerngeschäft soll der Ankauf und die Verwaltung von Forderungen sein. Es soll sich um über 1 Millionen Forderungen mit einem Volumen von ca. 6.5 Mrd. Euro handeln. Langjährige Erfahrungen sowie optimierte Prozesse und modernste IT-Anwendungen seien das Erfolgskonzept der Hoist Group bzw. Hoist AG.

Post von der Hoist Group bzw. Hoist AG

"Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...

Unserem Haus wurde von der ... die oben genannte Forderung abgetreten. Die aktuelle Gesamtforderung beträgt. inklusive Kosten und Zinsen. Als neuer Forderungsgläubiger stehen wir Ihnen ab sofort als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.""

Ungefähr so dürfte der erste Brief der Hoist Group bzw. Hoist AG bei den meisten Betroffenen beginnen. Im Weiteren solle man doch mal anrufen, um die finanzielle Situation zu besprechen, um "Ihre Schulden aus der Welt zu schaffen".

Welche Schulden? Mit der Firma X hatte ich noch nie etwas zu tun, erzählt der Mandant. Doch damit nicht genug, die Hoist Group bzw. Hoist AG wünscht Rückantwort in Form von Angaben zur Person, zum monatlichen Einkommen, zu den monatlichen Ausgaben und zur eidesstattlichen Versicherung. Datum und Unterschrift runden die Sache ab.

"Haben Sie dazu Fragen? Unter der kostenfreien Telefonnummer «Te!Nummer» erreichen Sie einen Mitarbeiter, der für Sie zuständig ist. Vielen Dank."

Masche oder Versehen?

Viele der Betroffenen reagieren auf den neuen Brieffreund eher abweisend, was dazu führt, dass das erste Schreiben der Hoist Group bzw. Hoist AG unberücksichtigt bleibt. Doch wenige Wochen später flattert auch schon der zweite Brief ins Haus.

"Sehr geehrte(r) Frau/Herr .
.
Wir geben Ihnen die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung mit uns zu erzielen!
.
.,wir gehen davon aus, dass Sie jemand sind, mit dem ,man sich einigen kann."

Aber noch immer ist die Frage nicht geklärt, um welche Forderung es sich genau handeln soll. Hierauf kriegen die Betroffenen oft auch keine Antwort, was zu einer starken Verunsicherung führt.

Betroffene sollten handeln
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich geht davon aus, dass die Hoist Group bzw. Hoist AG vorzugsweise Forderungen von Banken kauft und sie mit unzähligen Briefen und auch Telefonaten versucht, die angeblichen Schuldner zur Kasse zu bitten. Vermutlich ist hinsichtlich der Forderungen gerade nichts sicher. Es ist nicht auszuschließen, dass die behauptete Forderung der Hoist Group bzw. Hoist AG einer rechtlichen Grundlage ermangelt. Sie sollten daher die Angelegenheit von einer auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Die Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich empfiehlt hierbei eine Prüfung durch versierte Rechtsanwälte.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hoist Group / Hoist AG" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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