Montag, Dezember 20, 2010

WBG Leipzig-West AG: Gerichte entscheiden gegen Rückforderung des Insolvenzverwalters

Inzwischen haben weitere Gerichte, in denen Anleger von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte gegen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters der WBG Leipzig-West AG vertreten werden, entschieden, dass die Anleger die von der WBG AG vor der Insolvenz ausbezahlten Beträge nicht zurück bezahlen müssen, und die Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung gegen die Anleger abgewiesen.

So haben in von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Verfahren das Amtsgericht Lüneburg mit Urteil vom 18.10.2010, das Amtsgericht Berlin-Köpenick in zwei Urteilen vom November 2010, das Landgericht Frankfurt an der Oder mit Urteil vom 30.11.2010 sowie das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 29.10.2010 die Klagen des Insolvenzverwalters gegen die jeweiligen Anleger abgewiesen, sämtliche Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.

Vorausgegangen ist diesen Fällen, dass die WBG Leipzig-West AG einige Monate vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 noch Anleger ausbezahlt hatte. So konnte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte für ca. 200 Mandanten noch vor der Insolvenz eine -in den meisten Fällen vollständige- Auszahlung der zum großen Teil fälligen Anlegergelder erzielen.

Diese Auszahlungen hat der Insolvenzverwalter inzwischen angefochten und die betroffenen Anleger aufgefordert, und zwar unter anderem mit der Begründung, dass den Anlegern oder deren Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits bekannt gewesen sein soll, dass die WBG Leipzig-West AG bereits insolvent gewesen wäre, oder eine sog. "inkongruente Deckung" vorgelegen habe, nämlich die Anleger die Zahlung nicht in der Art und Weise hätten verlangen dürfen, und somit eine Anfechtung dieser Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung in Betracht käme.

Da die Vorwürfe des Insolvenzverwalters in der Regel nicht zutreffen, sehen wir daher gute Chancen für die von uns betreuten Anleger (aber auch in der Regel für andere Anleger), die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht begleichen zu müssen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte betreuen bereits ca. 80 Anleger, die der Insolvenzverwalter der WBG Leipzig-West AG auf Rückzahlung verklagt hat. Anleger die vom Insolvenzverwalter Dr. Flöther auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „WBG Leipzig-West" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Dezember 18, 2010

Apollo Media GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

Volksbank Alzey eG zahlt € 82.500,00 Schadensersatz. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Mainz am 13.12.2010 konnte zugunsten eines Anlegers der Medienfonds ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Schadensersatz in Höhe von € 82.500,00 erstritten werden.

Die beratende Bank, die Volksbank Alzey eG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf Vorschlag des Gerichts zu dieser Zahlung verpflichtet, nachdem sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass sie für die Empfehlung der beiden Beteiligungen an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Provisionszahlungen erhalten hat.

Der positive Vergleich reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zugunsten von Anlegern der diversen ApolloMedia Fonds erstrittenen Entscheidungen ein.

Sofern Anleger der Apollo Media Fonds, ApolloProMedia Fonds, ApolloProMovie und ApolloProScreen Fonds von ihren Bankberatern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die empfehlende Bank für die Empfehlung des Beteiligungsabschlusses eine Provision erhält, bestehen nach derzeitiger Rechtsprechung gute Chancen auf Schadensersatz.

Anlegern der verschiedenen Apollo Medienfonds ist daher nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Ges. zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Anleger erhalten Angebot auf Rückabwicklung

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der vorletzten Woche mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Nunmehr haben die ersten von BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln. In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, vom 16.12.2010 wird den Anlegern erklärt, dass das von der GFE vertriebene Anlagemodell „Blockheizkraftwerke“ nicht mehr tragfähig sei.

Wörtlich führt die GFE aus:

„Zudem haben organisatorische und technische Fehlentscheidungen und falsche Informationen zur Ist-Situation geführt. Diese wird von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei, Anm. des Verfassers) bearbeitet. Unkorrektheiten werden öffentlich aufgedeckt und geahndet, Schuldige bestraft!“

Weiter wird den Anlegern angeboten, die Verträge „nach juristischer Aufarbeitung gegen Erstattung des Restanteils rückabzuwickeln“.

Anleger sollten dieses „Rückabwicklungsangebot“ sorgfältig prüfen.

So ist dem Angebot zu entnehmen, dass die Rückabwicklung nur die Erstattung eines sog. „Restanteils“ vorsieht. Was unter einem solchen „Restanteil“ zu verstehen ist, führt die GFE nicht weiter aus. Auch ist die Rückabwicklung zeitlich an die „juristische Aufarbeitung“ geknüpft. Wann diese Aufarbeitung von wem abgeschlossen werden soll, lässt sich dem Angebot ebenfalls nicht entnehmen.

Anleger haben nach Auffassung der Anlegerschutzanwälte ggf. aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, die ihnen etwaig entstanden Schäden erstattet zu bekommen. Allerdings muss hierfür jeder Fall individuell geprüft werden.

„Auf die von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei an die GFE mbH Nürnberg gerichteten Schreiben, erfolgte bisher keine Reaktion. Es werden daher nunmehr die ersten Klageverfahren vorbereitet“.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Zahlreiche Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.

Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger: Wie die BSZ e.V. Vertrauensanwälte melden, haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Perleberg mit Urteil vom 30.09.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Gesellschafterin auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes abgewiesen. Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es dern Anlegerschutzanwälten in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Zwischenzeitlich hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunsten dieser Anleger sind somit rechtskräftig. Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung der Rechtsanwälte hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen. „Auch wenn dieses Urteil nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigt es doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können.

Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies auch dann, wenn Anleger in den letzten Wochen ihrerseits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Madoff: Sachstandsbericht des BSZ e.V. aus Österreich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aus Östereich informieren über den Sachstand!

1. Zum Stand des Musterverfahrens

Hier erwarten wir Ende Jänner/Anfang Februar, dass ein vom Handelsgericht beauftragtes Sachverständigengutachten vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dieses Gutachten den von uns eingenommen Prozessstandpunkt, dass die UniCredit Bank Austria („BA“) auf Grund der Verletzung ihrer Pflichten als Prospektkontrollor für den entstanden Schaden einzustehen hat, untermauern wird.

In den von BA geprüften Prospekten werden wesentliche Umstände, wie insbesondere, dass Kontrollmechanismen gänzlich ausgeschaltet wurden und aus diesem Grund ein erhöhtes Missbrauchs- und Veruntreuungsrisiko bestand, verschwiegen. Die BA hätte einem derartigen Prospektinhalt niemals ihre Zustimmung erteilen dürfen und hat durch ihr Fehlverhalten es erst ermöglicht, dass bei den Anlegern der Schaden eintreten konnte.

Im Verfahren haben wir zusätzlich ein Gutachten von Dr. Thomas Ratka vorgelegt, wonach nach österreichischem Recht auf Basis der Sitztheorie der Gründungsvorgang beim Primeo auf den Cayman Islands nichtig war, da sämtliche von der BA als Gründerin eingesetzten Fondsvorstände Konzernmitarbeiter waren und diese weder in den Cayman Islands, dem formellen Sitz des Primeo, ihren Wohnort/Berufssitz hatten, noch wurden die maßgeblichen Entscheidungen, insbesondere die „Königsidee“ das Management vollständig an Madoff auszulagern auf den Cayman Islands getroffen; diese wurden in Österreich gefasst. Voraussetzung für die Zulassung eines ausländischen Fonds zum inländischen Vertrieb ist jedoch die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, deren Anteile vertrieben werden sollen. Da der Sitz der tatsächlichen Hauptverwaltung in Österreich war, handelte es sich bei Primeo nicht um einen ausländischen Fonds, sodass dieser als solcher in Österreich nicht zum Vertrieb hätte zugelassen werden dürfen.

Die nächste Verhandlung ist für Montag, den 28 . Februar 2011 anberaumt.

2. Zum Stand des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Wien erwartet noch weitere Unterlagen aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, da hier auch ein laufender Kontakt mit dem US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, besteht. Nach Sichtung dieser Unterlagen soll – wie geplant – - ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Bezug auf den Vorwurf der (strafrechtlichen) Verletzung des Investmentfondgesetzes abgesendet werden. Wann dies sein soll ist momentan nicht abschätzbar. Wir gehen davon aus, dass der zuständige Staatsanwalt die Anklageerhebung empfiehlt. Die Oberstaatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Klage erhoben wird oder nicht.

3. Madoff-Milliardenklage durch den US-Masseverwalter Irving Picard

Der US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, hat, wie am Wochenende bzw. gestern in den Medien zu lesen war, eine Milliardenschwere Klage gegen die Bank Austria, ihre italienische Mutter UniCredit sowie Sonja Kohn und deren Bank Medici in New York eingebracht.

Wie gehen davon aus, dass diese Klage Anlegern, die via „Primeo“- oder „Herald“-Fonds bei Madoff investiert waren, insofern den Rücken stärkt, als die Klage neue Erkenntnisse u.a. über Kick-Back-Zahlungen und die Funktionsweise des Madoff’schen Schneeballsystem und mögliche Verbindungen zur BA und Bank Medici enthält.

Bis dato ist der Eindruck entstanden, dass die österreichische Justiz gewisse Hemmungen hat, sich ernsthaft mit einer größten Bank des Landes anzulegen. Dies könnte sich nunmehr ändern.

Der Umstand, dass der Masseverwalter direkt gegen die Bank Austria vorgeht, hat sicherlich Signalwirkung. Die erhobenen Vorwürfe gegen die Bank Austria, deren Mitarbeiter sowie Sonja Kohn werden wir natürlich auch in unseren Prozessen verwenden.

Für geschädigte Madoff-Anleger aus Österreich und Deutschland gibt es also gute Gründe, sich dem BSZ e.V. anzuschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Madoff" wird von renommierten Kanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt .

Freitag, Dezember 17, 2010

So verdoppeln Sie Ihre Verluste

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlosen Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen.

Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu. Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.

Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt. Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wir mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der werblichen Unterstützung durch Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Als Anleger sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Betroffene Anleger können sich jederzeit einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.

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Donnerstag, Dezember 16, 2010

Verjährungshemmung durch Güteverfahren: schnell, einfach und kostengünstig.

Mit dem nahenden Jahresende fragen sich viele Anleger, wie sie eine möglicherweise drohende Verjährung ihrer Ansprüche abwenden können.

Neben einer Klageeinreichung oder der Beantragung eines Mahnbescheides, welche mitunter mit erheblichen Kosten verbunden sein können, sieht das Gesetz als kostengünstigen weiteren Weg die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor. Durch die rechtzeitige Anrufung einer solchen Gütestelle wird die Verjährung um mindestens 6 Monate gehemmt.

Selbst wenn es in dem Güteverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung mit dem Anspruchsgegner kommt, so gewinnt der Anleger mit diesem Verfahren wertvolle Zeit.

Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist, dass für dieses kein Anwalt benötigt wird, sondern der Anleger seinen Antrag selbst bei der Gütestelle einreichen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der staatlich anerkannten Gütestelle http://www.guetestelle-zivilrecht.de/  oder unter der Telefonnummer 0711/520888-12.

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Verluste durch nicht vorhersehbare Umstände oder einfach nur miese Anlage?

Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Verbraucherschützer. Wer heute über eine Anlage kritisch berichtet, muss sich auf einiges gefasst machen. Von Einsicht ist da meist keine Spur. Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung gehört zum eingeübten Programm. Auch im Internet kann man dies in den einschlägigen Foren nachlesen.“ Die Schmähkritik über Anlegerschutzvereine kommt meist von Kapitalvernichtern und ihren Helfern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Verbraucher gnadenlos ausnutzen. Die oft laxe Rechtsverfolgung trägt mit dazu bei, dass Milliarden von Anlegergeldern verloren gehen. Wer gegen dieses skandalöse Treiben einschreitet, hat mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Wettbewerbshüter als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.

Wenn Anleger nach einer Fehlinvestition ihr Geld zurückverlangen, bekommen sie meist diesen Standardsatz zu hören: „Wir sehen keine Grundlage, Ihrer Bitte um Rückzahlung Ihrer Anlagesumme zu entsprechen".

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in diese Situation ausschließlich durch Fehler anderer Personen oder Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger durch die BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Betroffene Anleger können sich jederzeit einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.

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Mittwoch, Dezember 15, 2010

Scalping: Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Mit ihrer Pressemitteilung vom 14.12.2010 warnt die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Anleger vor boomender Anlagebetrugsform "Scalping". Dubiose Infodienste pushen in betrügerischer Absicht Kurse wertloser Aktien.

„Bei dieser Form des Anlagebetruges versuchen die Täter mittels fingierter Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare, Anlegerpublikum zum Kauf in Wahrheit wertloser Aktien zu animieren. Mit Schlagworten wie „1000% Kurs-Chance!", „Sichere Anlageempfehlung - Kaufen Sie diese Aktie!" und „Garantierter Gewinn in 3 Monaten!" werden die betreffenden Wertpapiere empfohlen. Diese Aktien stammen jedoch in der Regel von gescheiterten Unternehmen oder „leeren" Briefkastenfirmen im angelsächsischen Raum, die dort in Marktsegmenten notieren, die wenigen oder keinen Vorschriften für Emittenten unterliegen. Die Täter halten selbst den Großteil dieser in Wahrheit wertlosen Papiere, die sie dann aber, nachdem durch die betrügerischen Infodienste die Nachfrage und damit der Kurs künstlich in die Höhe manipuliert wurde, an die angelockten ahnungslosen Anleger abstoßen. Haben die Betrüger abkassiert, bricht der Kurs wieder in sich zusammen.“

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. warnte bereits mit seiner Pressemitteilung vom 24.09.2010: „Jährlich versickern Milliarden Dollar durch Penny-Stock-Betrug in dunklen Kanälen. Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.“

Unter Penny Stock versteht man eine nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Viele dieser Aktien werden in den USA als so genannte OTC -„Over the Counter"- Aktien angeboten. Natürlich kann man nicht sagen, dass alle derartige Aktien von fraglichem Wert sind. Die Vergangenheit und auch aktuelle Vorfälle zeigen jedoch, dass die Kurse mancher „Penny Stocks" manipuliert wurden. Nach einer Untersuchung der amerikanischen Wertpapierverwaltungen NASAA (North American Securities Administrators Association) versickern jährlich Milliarden Dollar durch Penny-Stock-Betrug in dunklen Kanälen.

Dem rational denkenden Anleger ist klar, dass es kein System gibt, welches garantierte Entwicklungen über die Kursentwicklung einer bestimmten Aktie berechnen bzw. vorhersagen kann. Jedes Programm, welches angeblich vorhersagen kann, wie sich Aktienkurse entwickeln werden haben gleichermaßen die Möglichkeit zur Vorhersage der anderen chaotischen Ereignisse, wie zum Beispiel die Lottozahlen. Die Abzocker verschicken ganz selbstverständlich massenhaft E-Mails ("Penny Stock Spam") mit (vermeintlichen) Börsen-Geheimtipps. Darin werden insbesondere „Penny Stocks" empfohlen. Die meisten Empfänger dieser E-Mail Werbung wissen was sie von einem 300% Gewinnversprechen zu halten haben und füttern damit den Papierkorb. Es gibt aber immer noch genügend Menschen die solchen Angeboten nicht widerstehen können.

Die Betrüger treiben mit unerlaubten Techniken die Kurse bestimmter Werte in die Höhe um sie dann in das Bodenlose abzustürzen zu lassen. Diese Manipulation ist bekannt als "Pumpe und Dump" und ist fast so alt wie die Börse. Durch die Beeinflussung der Anleger mit irreführenden Angaben über ein Unternehmen werden die Preise in eine vorher festgelegte Höhe getrieben. Ist der dann erreicht stoßen die betrügerischen Initiatoren ihre eigenen Aktien ab.

Die gegenteilige Entwicklung einer Pumpe und Dump ist das so genannte Scoop. Hier werden über ein Unternehmen sehr negative frei erfundene Gerüchte verbreitet. Damit soll der Preis in den Keller fallen. Ist der Preis unten, kaufen die Betrüger die Aktien, schaffen die Gerüchte aus der Welt, verbreiten Positive Nachrichten, puschen die Aktie nach oben - und machen Kasse!

Amerikanischen Erfahrungen zufolge soll die Anlegerwerbung für die Penny Stocks rein auf die männliche Psyche abgestimmt zu sein. Frauen sollen weitgehend immun gegen dieses aggressive Marketing sein.

Fazit des BSZ® e.V.:
Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können, mit einem solch riskanten Markt beschäftigen. Sicher gibt es einige Leute die in diesem Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer. Ein Markt in dem die Manipulation viel zu oft zur Regel gehört, macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Natürlich wird die Mehrzahl der „Börsen-Gurus" seriös arbeiten, aber es gibt leider auch unseriöse Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hiermit gemeint.

Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Penny Stock Geschäfts" geworden sein, können Sie sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Penny-Stocks" anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO   http://www.pixelio.de/


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Rücknahme von Anteilen am „Premium Management Immobilien-Anlagen“ ausgesetzt – Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sicheres Investment und Fondsanteile wurden oft als so sicher wie Festgeld angeboten. Nicht erst seit Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value steht fest, dass dies ein Ammenmärchen war. Zahlreiche Anleger haben dramatische Verluste bis zu 70 Prozent erlitten. Auch Anleger des Dach-Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ (PMIA) haben deswegen ein Problem. Am 27. September 2010 hat die Geschäftsführung der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH mitgeteilt, dass die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen des PMIA bis auf Weiteres ausgesetzt sei. Anteilsrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im laufenden Monat – davon die Hälfte im laufenden Monat – hätten die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen weitgehend aufgezehrt.

Der Fonds war erst am 19.05.2008 von der Cominvest Asset Management GmbH, einer Commerzbank-Tochter, aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 1.209 Millionen Euro. Der Nettoinventarwert beträgt aktuell 48,48 Euro pro Anteil. Die Anteile werden zurzeit nur am Zweitmarkt für 32,15 Euro pro Anteil gehandelt. Bei aktuellem Verkauf hätte ein Anleger damit einen Verlust von etwa 35 Prozent realisiert. Von der Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile sind nach Schätzung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mehr als 50.000 Privatanleger betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der PMIA wieder Anteile zurücknimmt.

Den betroffenen Anlegern raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen.“ Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 05.08.2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren ab Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger dürfen daher nicht abwarten sondern sie müssen schnell rechtliche Schritte einleiten.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „offene Immobilienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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Dienstag, Dezember 14, 2010

Was tun wenn die Kapitalanlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht?

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. betreibt mehrere Internetplattformen, mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Geld. Der Bekämpfung von Kapitalanlagebetrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzkriminalitäten. Jedes Jahr werden durch Finanzdienstleister, Banken und eine kriminelle Clique von Finanzakteuren private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet. Aber auch das Lager der sog. Anlegerschützer ist von mindest ebenso vielen schillernden Existenzen durchsetzt, wie die Finanzbranche selbst. Die BSZ Internetplattformen sind eine Kampfansage an die Adresse der Kapitalvernichter, Abzocker und ihrer Helfer.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Auf den BSZ Internetseiten kann jeder Anlegerschutzanwalt in anonymisierter Weise Berichte und Urteile aus dem Bereich Kapitalanlagerecht, eigene Erfahrungen, Erkenntnisse und Nachrichten veröffentlichen lassen und damit zur schonungslosen Aufdeckung illegaler Machenschaften beitragen. Anlegerschutzanwälte die mit einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft zusammenarbeiten, werden den Mitgliedern einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft vor Mandatserteilung zunächst immer eine erste Einschätzung des betreffenden Falls vermitteln.

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten http://www.fachanwalt-hotline.de/  http://www.rechtsboerse.de/  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.

Foto: Logo des BSZ® e.V.


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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Dezember 13, 2010

Victory Multi Media 16: Anlageberater zu 65 000 Euro Schadensersatzanspruch verurteilt.

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Anleger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 65.000 € gegen einen Anlageberater zugesprochen, der ihm im Jahre 2000 empfohlen hatte, sich als atypisch stiller Gesellschafter am Victory Multi Media 16 zu beteiligen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der spektakulären Insolvenz der Victory Media AG hatte sich das Investment zu einem finanziellen Desaster für die Anleger entwickelt.

Das Oberlandesgericht Köln konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Anleger korrekt über die Eigenschaften und Risiken des Fonds aufgeklärt worden war. In den Entscheidungsgründen stellte das Gericht fest, dass die Risikohinweise im Emissionsprospekt fehlerhaft waren und der Berater die Risikohinweise im Prospekt hätte präzisieren müssen.

Der Rechtsanwalt misst dem Urteil große Bedeutung für alle Anleger der Victory Medienfonds bei. Die vom OLG Köln beanstandete Passage im Emissionsprospekt ist nicht nur im Prospekt des Multi Media Fonds 16 falsch, sondern auch in den Emissionsprospekten jedenfalls einiger der anderen Victory Fonds. Damit ist das Urteil auf alle diese Fonds übertragbar.

Der Anlageberater hatte sich unter anderem darauf berufen, dass etwaige Ansprüche verjährt seien. Dem folgte das OLG Köln nicht, da der Anleger bis heute nicht korrekt aufgeklärt wurde. Insbesondere folgt eine Verjährung nicht schon automatisch daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt zu lesen.

Der Rechtsanwalt empfiehlt allen betroffenen Anlegern der Victory Medienfonds die Einholung einer rechtlichen Beratung, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können. Gerade jetzt, wo nach Medienberichten auch die Aberkennung der Steuervorteile im Raum steht, können Anleger unter Umständen doch noch verloren geglaubtes Geld retten.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victory anzuschließen. Zumal Anlegerschutzanwälte die mit einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft zusammenarbeiten, werden - bevor Sie Ihnen ein Mandat erteilen – Ihnen immer erst eine erste Einschätzung Ihres Falls vermitteln.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Dezember 10, 2010

Maklerbüro Horn & Horn (Frankfurt/Oder): Verantwortliche in Untersuchungshaft!

Immobilienzwangsvollstreckung durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! Verantwortliche Michaela H. in Untersuchungshaft! BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, macht Immobilienvermögen ausfindig und leitet Immobilienzwangsvollstreckung in Höhe von 380.000,- Euro ein!

Die Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder, Michaela H., befindet sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder seit einiger Zeit in Untersuchungshaft, es ist damit zu rechnen, dass Anfang nächsten Jahres Anklage erhoben wird. Die Verantwortliche des mutmaßlichen Betrugssystems befand sich wohl einige Zeit lang auf der Flucht, konnte aber vor einiger Zeit im Odenwald verhaftet werden.

Das Maklerbüro Horn und Horn aus Frankfurt an der Oder versprach Anlegern teilweise im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages 8 % Zinsen für ihre Geldanlage, jedoch nicht pro Jahr, sondern pro Monat! Pro Jahr sollten somit ca. 95 % Rendite erwirtschaftet werden, teilweise wurde hier von den Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn angegeben, dass die Rendite dadurch erwirtschaftet werden sollte, dass bei den Banken, bei denen die Gelder angelegt werden sollten, höhere Zinsen ausgehandelt werden sollten. Es besteht der ganz klare Verdacht eines Schneeballsystems! Der Gesamtschaden dürfte sich bisherigen Erkenntnissen zufolge auf mehrere Mio. Euro belaufen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, ist es inzwischen auch gelungen, Immobilienvermögen der Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn ausfindig zu machen, und zwar in Form eines Hauses in der Nähe von Frankfurt an der Oder, wohl vor kurzem noch von den Verantwortlichen selbst bewohnt.

Inzwischen ist es BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth vor einiger Zeit auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 380.250,60 Euro auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc hierzu: "Wir werden nun umgehend die Zwangsversteigerung der Immobilie für unsere Mandantin einleiten und hoffen, dass ihre Forderung so zum Teil befriedigt werden kann."

Auch konnten inzwischen diverse Konten der Verantwortlichen ausfindig gemacht werden, auch hier wurde inzwischen teilweise Kontenpfändung beantragt!

Betroffene Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch bleibt abzuwarten, ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, weitere Vermögenswerte sicherzustellen, auf die Geschädigte unter anderem ebenfalls zugreifen könnten.

Da davon auszugehen ist, dass es noch weitere Mittäter gibt, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt bereits vor einiger Zeit eine Strafanzeige gegen einen mutmaßlichen weiteren Verantwortlichen eingeleitet, der ebenfalls für das Maklerbüro Horn & Horn tätig war.

Betroffene Anleger des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder können sich der Interessengemeinschaft "Maklerbüro Horn & Horn" im BSZ e.V. anschließen.

Foto: ©Thorben Wengert/PIXELIO   http://www.pixelio.de/


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K1-Fonds: Erste Klagen eingereicht! Arrestbefehle und Anklageerhebung!

"Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" reicht erste Klagen ein. Anklagerhebung gegen Helmut Kiener erfolgt! Arrestbefehle gegen Helmut Kiener!

Dieburg, Berlin, Vaduz, den 09.12.2010:
Die Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Dres. Rohde & Späth aus Berlin, und die Kanzlei Seele Frommelt aus Vaduz, Liechtenstein, haben in enger Zusammenarbeit vor wenigen Tagen eine erste Klage gegen die Vienna Life Lebensversicherung auf vollständige Rückzahlung aus einem X1 Global Zertifikat vor dem Landgericht Vaduz, Liechtenstein, eingereicht.

Die Anlegerin hat wohl durch die Betrugsvorwürfe einen weitgehenden Totalverlust zu erleiden. "Wir haben die Klage nach deutschem Recht in Liechtenstein eingereicht und werfen Vienna Life vor, ihren Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen zu sein," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Weitere Klagen gegen Vienna Life werden folgen.

Auch erste Klagen gegen diverse Vermittler sind gerade in Vorbereitung und werden in Kürze eingereicht werden. "Auch viele Vermittler sind unserer Ansicht nach ihren Aufklärungspflichten nicht genügend nachgekommen", so Dr. Späth. "Teilweise sind die Vermittler noch solvent genug, um Schadensersatzforderungen zu begleichen."

Auch die Anklageerhebung gegen Herrn Kiener ist inzwischen erfolgt, es kam dabei wohl auch zu weiteren Festnahmen gegen diverse Verantwortliche. Da die Staatsanwaltschaft inzwischen diverse Vermögenswerte, unter anderem auch Immobilien, von Herrn Kiener beschlagnahmt hat, haben die Mitgliedskanzleien der "Internationalen Anwaltsallianz" im Fall K1 inzwischen auch bereits vor einiger Zeit diverse Arrestbefehle in das gesamte Vermögen von Herrn Kiener erstritten, um hier eine vorläufige Sicherung für die Geschädigten zu erreichen.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "K1" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Dezember 09, 2010

Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.

Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Dieser Zustand ist mit verschuldet durch das deutsche Rechtsberatungsmonopol. In Deutschland gibt es keinen frei zugänglichen Rechtsberatungsmarkt, nur Anwälte dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen- Rechtsberatung durchführen und die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung sondern hat zudem die Prozess-kosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Dem ESK ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Da ist auch die Mahnung des Bundes-verfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der ESK. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht dafür betroffenen Anlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso für geschädigte Kapitalanleger zur Verfügung! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und öffentlich bestellter Sachverständiger werden die Rechte der Anleger innerhalb des Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der ESK sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des ESK, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von € 39,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es neben der Bündelung zu Interessengruppen/Streitgenossenschaften folgende Leistungen:

Kaufmännische und juristische Vorprüfung des betreffenden Falls
Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente
Prüfung, ob Ansprüche bestehen
Prüfung, ob bereits ein Schaden entstanden ist
Prüfung, ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
Feststellung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten Prüfung der Erfolgsaussichten
Prüfung, ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen, um eventuell eine außergerichtliche Einigung
herbeiführen zu können
Organisation der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
Organisation der Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prüfung, ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann
Prüfung, ob die Forderung angekauft werden kann
Prüfung, ob persönliches Inkasso zum Einsatz kommen soll
Schriftlicher Bericht über weitere Vorgehensweise mit Chancen, Risiko- und Kosteneinschätzung.

Durch das Spezialinkasso für Kapitalanleger des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung im Sinne der Anleger, die ihre Ansprüche an EXPRESS zum Einzug abtreten".

Foto: Logo Express Inkasso® GmbH


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung - Spezialinkasso für Kapitalanleger -
EXPRESS INKASSO®
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
Vertriebsleitung/ Büro Dieburg
Lagerstaße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Mittwoch, Dezember 08, 2010

Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten, oder der Rat von Finanzfachleuten.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen sich die Berater aber dann schon den Vorwurf – den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht – gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.
Etwa 20.000 Schadenersatzklagen werden jährlich gegen freie Finanzberater geführt – mit steigender Tendenz. Laut Rechtsanwalt Dr. Ulf Solheid ist die Ursache dafür offensichtlich: Fortschreitende Sensibilisierung der Anleger erhöht deren Klagebereitschaft.
Dementsprechend lautet der Rat an alle Anleger, vor Vertragsabschluß zu prüfen, ob der Berater oder Vermittler:

1. Eine Fachausbildung nachweisen kann.
2. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
3. Ein Beratungsprotokoll verwendet.
4. Andere Produktalternativen vorstellt.
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Berater bereits im Erstgespräch schon auf einen Abschluß drängen, ist ein Wechsel zu einem unabhängigen, qualifizierten Berater geboten.
In Fachkreisen gelten Finanzdienstleister nur dann als seriös, wenn sie die Anforderungen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen.
Erfüllt Ihr Anlageberater diese Voraussetzung?
  • Wurden Sie anlegergerecht beraten?
  • Wurde ein Beratungsprotokoll geführt und unterzeichnet?
  • Wurde die richtige Anlageart (Risikogruppe) für Sie gewählt?
  • Mit welchem Ergebnis verliefen Ihre Investitionen?
  • Welches Ansehen genießen die Fonds, in die Sie investiert haben?
Für den geschädigten Anleger ist das wichtigste Ziel, die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.
Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen. Dem geschädigten Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anschließen.

Bildquelle: ©Konstantin Gastmann/PIXELIO    http://www.pixelio.de/


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sammelklage-Urteil gegen Targobank verschoben / kostenlose Verjährungshemmung durch Ombudsmann.

Das heute erwartete Urteil des Landgerichts Düsseldorf bezüglich der ersten bundesweiten Lehman-Sammelklage von 8 Anlegern gegen die Targobank wurde verschoben. Das Gericht beschloss, dass gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 3 ZPO vorher ein weiterer, noch zu bestimmender Verhandlungstermin stattfinden muss, da einer der drei Richter inzwischen ausgeschieden ist.

Obwohl das Gericht die Zulässigkeit solcher Sammelklagen und die hohen Erfolgschancen fast aller Anleger bereits ausdrücklich bestätigte, hatten viele Lehman-Anleger ihre Entscheidung zur Klage vom Erfolg dieser Sammelklage abhängig gemacht.

Um die Verjährung der Ansprüche dieser Anleger bis zum Urteil zu verhindern, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay ich, die Verjährung zu hemmen durch das kostenlose "Ombudsmannverfahren der privaten Banken" (www.bankenverband.de/themen/geld-finanzen/schlichtungsstelle  ).

Anleger können bei dieser Schlichtungsstelle ihre "Beschwerde" selbst einlegen und zudem hoffen auf einen positiven Schlichtungsspruch (nur bis 5.000 Euro bindend) oder auf eine freiwillige teilweise Zahlung der Bank. Gerne leitet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay dieses Verfahren für Lehman-Anleger ein - soweit zulässig u.U. mit Erfolgshonorar, so dass dem Anleger bei Erfolglosigkeit des Ombudsmannverfahrens keinerlei Kosten entstehen und er sich danach frei für oder gegen eine Klage entscheiden kann.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Gründe sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay

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Dienstag, Dezember 07, 2010

Möglicher Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken

Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Verdacht des Anlegerbetrugs bei Blockheizkraftwerken - Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt.

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der vorletzten Woche mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Das Geschäftsmodell der GSE sah den Verkauf von mit Rapsöl betriebenen Blockheizkraftwerken vor. Die Rendite für die Anleger sollte sich aus der Rückverpachtung der Anlagen an die Firma und dem hierbei vereinbarten Pachtzins ergeben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht allerdings davon aus, dass ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb zu keinem Zeitpunkt errichtet worden sei. Vielmehr seien lediglich einige wenige Blockheizkraftwerke gebaut worden, um somit gegenüber den Anlegern den Schein eines umfangreichen Geschäfts zu erwecken.

Für die Geschädigten bestehen nun mehrere Möglichkeiten, den ihnen entstanden Schaden ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier Ansprüche gegen die Verantwortlichen und gegen Anlageberater. "Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen sind unseres Erachtens grundsätzlich als relativ gut zu bewerten. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als richtig herausstellen sollten. In diesem Fall könnten die Anleger auf Ersatz des ihnen durch das deliktische Handeln der Verantwortlichen der GFE entstandenen Schadens pochen."

In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, die bereits zahlreiche Anleger von Kapitalanlagen in Zusammenhang mit erneuerbaren Energien vertritt, auf die Eilbedürftigkeit eines Vorgehens hin: "Aufgrund des Umstandes, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betruges erhebt, kann mittels Arrestverfahren ein Eilverfahren zur Sicherung der Ansprüche der Anleger eingeleitet werden. Hierzu wird auf Vermögenswerte der Gegner zugegriffen und diese gesichert. Zu berücksichtigen ist bei der Vollziehung des Arrests allerdings das Prioritätsprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.

Bildquelle: ©mieter/PIXELIO   http://www.pixelio.de/


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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.