Mittwoch, Januar 15, 2020

ShareWood Switzerland AG: Anleger wehren sich gegen den drohenden Totalverlust des Holz-Direkt-Investments.

„Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.

Bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie zum Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

ShareWood hat sich Anlegern gegenüber als Experte bei Holzinvestments präsentiert. Bei der Einschätzung der Absatzmärkte für Balsa-Holz hat er sich aber komplett verzockt. Sharewood beabsichtigt  nunmehr die Bäume der Anleger  zu schreddern.

Dem Holz-Direkt-Investment droht ein Totalverlust. 

Viel Anleger haben der ShareWood-Betreuungsgarantie vertraut, die sich über die gesamte Dauer ihres Holzinvestments erstrecken sollte. ShareWood versprach die Bäume der Anleger gegen Unternehmensrisiken abzusichern.  Bezüglich der Verwertung wurde folgendes Versprechen gegeben: „Damit Sie mit Ihren ausgewachsenen Teak-, Balsa- oder Eukalyptusbäumen nicht im Regen stehen, garantiert ShareWood Ihnen den gewinnbringendsten Verkauf Ihres Holzes. Dieses Versprechen gilt sowohl bei Zwischendurchforstungen als auch beim Endschlag.“

  • Die Anleger hatten auf eine Jahresrendite von sechs bis zwölf Prozent gehofft. Daraus wird nun nichts. Obendrein ist das investierte Geld weg. Der Frust bei den Anlegern sitzt tief.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer sich der „ESK Fördergemeinschaft ShareWood Switzerland AG“ anschließt kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen des investierten Geldes nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

  • Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Prozesskostenfinanzierer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

  • Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

  • Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, der bereits sein grundsätzliches Interesse an den Sharewod Fällen bekundet hat, zur Einzelfallprüfung weiter.

  • Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko,

welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit dem Holz-Direktinvestment bei der ShareWood Switzerland AG entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten. Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung  vorab festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung





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