„Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren
zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum
Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen.
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber
empfindliche Verluste.
Bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche
wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie zum Zeitpunkt der
Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger,
zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit
geführt hätten.
ShareWood hat sich Anlegern gegenüber als Experte bei Holzinvestments
präsentiert. Bei der Einschätzung der Absatzmärkte für Balsa-Holz hat er sich
aber komplett verzockt. Sharewood beabsichtigt nunmehr die Bäume der Anleger zu schreddern.
Dem
Holz-Direkt-Investment droht ein Totalverlust.
Viel Anleger haben der ShareWood-Betreuungsgarantie
vertraut, die sich über die gesamte Dauer ihres Holzinvestments erstrecken
sollte. ShareWood versprach die Bäume der Anleger gegen Unternehmensrisiken abzusichern. Bezüglich der Verwertung wurde folgendes
Versprechen gegeben: „Damit Sie mit Ihren ausgewachsenen Teak-, Balsa- oder
Eukalyptusbäumen nicht im Regen stehen, garantiert ShareWood Ihnen den
gewinnbringendsten Verkauf Ihres Holzes. Dieses Versprechen gilt sowohl bei
Zwischendurchforstungen als auch beim Endschlag.“
- Die
Anleger hatten auf eine Jahresrendite von sechs bis zwölf Prozent gehofft.
Daraus wird nun nichts. Obendrein ist das investierte Geld weg. Der Frust
bei den Anlegern sitzt tief.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Wer sich der „ESK Fördergemeinschaft ShareWood Switzerland
AG“ anschließt kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen des
investierten Geldes nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
- Für
die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der
Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen
Prozesskostenfinanzierer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen
Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene
können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK
Fördergemeinschaft anschließen.
Betroffene Anleger aus
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch
ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz
profitieren.
- Für
Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
- Für
Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, der bereits sein grundsätzliches Interesse an den Sharewod
Fällen bekundet hat, zur Einzelfallprüfung weiter.
- Bei
positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte
Kostenrisiko,
welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit dem
Holz-Direktinvestment bei der ShareWood Switzerland AG entsteht. Der
Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde
Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten,
welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten. Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorab festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
EXPRESS
INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon:
06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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