Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin,
die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften
ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler,
nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle
Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel
aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften
einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten
bereits vor Geschäften mit diesen
nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines
Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international
angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu
folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische
Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten
schützen, indem Sie in derUnternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen,
ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort
verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine
Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende
Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
13.05.2019, geändert am 16.01.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird,
sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann
Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
***
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für
binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass
Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn
überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren,
verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage
erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei
gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer
fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in
Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte
sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende
Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum
Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung,
ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
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