Mittwoch, Januar 15, 2020

Rechtsansprüche ohne eigenes Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.

Wer einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen möchte, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen,  kann  bei der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  anfragen, ob die ihm das Risiko abnimmt.

„Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine  Rechtsschutzversicherung verfügt, oder diese die Kostenübernahme abgelehnt hat,“ sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Wer zum Beispiel als Kapitalanleger glaubt, dass er bei seiner Anlage nicht richtig beraten wurde, ihm wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollte – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Betroffene stellen  uns einfach eine Finanzierungsanfrage.

Die ESK- Vertrauensanwälte prüfen gerne den Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten!

Wenn die Anfrage von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft positiv entschieden wird,
übernimmt diese das gesamte Kostenrisiko, welches bei der (gerichtlichen und außergerichtlichen)  Beitreibung des Anspruchs entsteht.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer ein vorher individuell vereinbartes Erfolgsentgelt in Höhe jenes Betrags, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann.

  • Die Prüfung des Vorgangs durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist für das ESK-Fördermitglied  – unabhängig vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
  • Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
  • Für Fördermitglied der „ESK Fördergemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Durch dieses anlegerfreundliche  Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den Anspruchsinhaber.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Wege.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das ESK-Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Kapitalanlagen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK- Vertrauensanwälte profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Prozesskostenfinanzierung anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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