Wer einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend
machen möchte, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, kann bei
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
anfragen, ob die ihm das Risiko abnimmt.
„Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls
auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, oder diese
die Kostenübernahme abgelehnt hat,“ sagt Horst Roosen, vom ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Wer zum Beispiel als Kapitalanleger glaubt, dass er bei
seiner Anlage nicht richtig beraten wurde, ihm wichtige Sachverhalte
vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollte – um
nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Betroffene stellen uns einfach eine Finanzierungsanfrage.
Die ESK- Vertrauensanwälte prüfen gerne den Rechtsanspruch
und die Erfolgsaussichten!
Wenn die Anfrage von
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft positiv entschieden wird,
übernimmt diese das gesamte Kostenrisiko, welches bei der
(gerichtlichen und außergerichtlichen)
Beitreibung des Anspruchs entsteht.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer ein vorher individuell
vereinbartes Erfolgsentgelt in Höhe jenes Betrags, welcher gewidmet auf
Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann.
- Die
Prüfung des Vorgangs durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist für
das ESK-Fördermitglied – unabhängig
vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.
Stellen Sie uns einfach
ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
- Für
Fördermitglied der „ESK Fördergemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose
Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.
Durch dieses anlegerfreundliche Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für
den Anspruchsinhaber.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte
fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher
Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres
Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch
erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht
einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Wege.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
das ESK-Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem
Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlagen erlitten haben, können von dem
reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK- Vertrauensanwälte profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte
betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und
Tat in Deutschland, Österreich,
Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft Prozesskostenfinanzierung anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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