Sie glauben, dass Sie keine Chancen haben? Wenn Sie so
denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus,
auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen
Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu
bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Betroffene
können gegen illegale Machenschaften nur durch koordiniertes rechtliches
Vorgehen Erfolge erreichen.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen
offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu
maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele
Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu
viel Vertrauen entgegengebracht haben.
Der ESK warnt ständig
vor den Auswüchsen des Grauen Kapitalmarkts.
Aber immer wieder glauben Anleger an Investments welche
wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene
Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt
jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger
offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass
Schneeballsysteme immer wieder viele
Tausende Geschädigte produzieren.
Bei Graumarkt Produkte
werden oft sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt.
Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die
versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel
unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger
Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen
Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für
die Berichterstattung beschimpft. Diese
Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen,
konnte schon vor vielen Jahren bei der Pleite des European King Clubs beobachtet werden. Damals
zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten
Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung
zu fordern.
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der
werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um
das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich
gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende
Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende
Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder
Gummibärchen.
Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen,
dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer Opfer reich wurden, sind
eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für
den „erfolgreichen Manager“ oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen
und kleinen Geldinstitute. Diese
Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit
verbreitet!
Die meisten Anleger haben überhaupt kein Interesse an
spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres
eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem
werden auch diesen Anlegern – auch von Banken und Sparkassen - oft höchst spekulative Anlageprodukte
verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen,
dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei
der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können.
Die Banken „verkaufen“
Kapitalanlagen und stehen bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im
Wettbewerb.
Kapitalanleger möchten eine hohe Rendite erzielen aber ohne Risiko. Das geht in der Regel zwar nicht
- aber trotzdem verkaufen Banken, Anlageberater und Finanzvertriebe ihren
Kunden Produkte, die diese Ansprüche angeblich erfüllen sollen. Viele Anleger vertrauen diesen Zusicherungen
und verlieren reihenweise ihr Geld.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der
Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück
schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Jagd nach dem
Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere
Unternehmen auch.
Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren
machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz.
Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die
Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der
Tasche der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der
Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die
Sicherheiten Zugriff nehmen. Alles wird verwertet- bis zum Skalp des
Schuldners, den die Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die
Pleiteanlage finanziert, aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig
wieder bekommen.
Viele
Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds,
Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien
zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Trotzdem präsentieren die
,,Anlageprofis" ständig neue ,,Goldesel" die sie gerne als
Insidertipps verkaufen. Natürlich mit Garantie. Auf die Nase fallen, könne man
damit nicht, sondern sich eine goldene
Nase verdienen. Tatsächlich erzielen
diese ,,Anlageprofis" mit ihren brandheißen Tipps oft klägliche Ergebnisse
die sogar unter der Werteentwicklung des DAX liegen. Tausende geschädigte
Anleger stehen dafür als Zeugen.
Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre
Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen
Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung
mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die
dem überwiegenden Teil ihrer Klienten
statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Verantwortlich für das miese Ergebnis ist in vielen Fällen
der Erfolgsdruck unter dem die Berater stehen und auch der Tatsache geschuldet,
dass die angebotenen Produkte einfach nur mies sind, oder so kompliziert
gestrickt wurden, dass sie keiner mehr
versteht. Jahr für Jahr werden Anleger in Deutschland bei dem Versuch sich eine
sichere Altersvorsorge aufzubauen regelrecht ausgenommen bis zur bitteren
Pleite.
Die meisten
Anleger vertrauen ihren Beratern und
haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die
geplante Anlage durchzuführen.
In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage
überhaupt ,,funktioniert". Aber nur
so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden. Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch
wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein
Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es
überhaupt für den Anleger?
Das Desaster setzt
sich für den geprellten Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den
Sand gesetztes Kapital über den Rechtsweg wieder zu erlangen.
Zwar stehen dem Verbraucher heute schon
Schadensersatzansprüche zu, soweit er nicht ordnungsgemäß auf mögliche Risiken
hingewiesen wurde, jedoch kostet die Geltendmachung zumeist Nerven, da die
Banken und Vermittler in aller Regel den zustehenden Schadensersatz
zurückweisen, sodass der Verbraucher auf professionelle Hilfe angewiesen ist. Wer
seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf
einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten
berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Kein Anleger sollte
die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer
das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell
die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und
jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte
Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu
reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die
Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger
erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen
Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Je schneller gehandelt
wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder
verschoben werden und für immer verschwinden.
Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen
natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden "den Himmel auf
Erden". Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren
Schädigern Hilfe holen zu wollen. Damit
macht man den Bock zum Gärtner.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Die breit gestreute
und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger
lautet:
Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche
Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders
dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es
egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die
gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung
die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als
allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.
Mit dieser miesen
Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür,
dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt.
Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger, um
Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel
hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von
Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige
Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien
Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den
Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für
viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft
von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
In der Regel muss sich
der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine
eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten
Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der
Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre
Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen,
was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht
schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach
hinnehmen.
Doch das muss nicht
sein!
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte
Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Die Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen
gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich
wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur
Seite.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich der
vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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