Mittwoch, November 27, 2019

Kriminelle machen immer mehr Beute in Deutschland und treffen dabei auf wenig Gegenwehr.

„Deutschland ist ein sicheres Land, in dem wir gut und gerne leben“, sagt die Bundeskanzlerin. Das  man hier gut, sicher und ohne nennenswerte Störung Beute machen kann, das haben viele Kriminelle auch verstanden. Viele Bürger bei denen eingebrochen wurde auch!

Wie sicher Deutschland wirklich ist, haben uns jetzt Diebe in Dresden mit ihrem Einbruch in das Grüne Gewölbe demonstriert. Sie haben in der Schatzkammer, die gesichert sein soll „ wie Fort Knox“, Diamantenschmuck aus der Sammlung  von Kurfürst August dem Starken geklaut und sich damit ungehindert aus dem Staub gemacht.  Die Sachsen haben sich ihren Staatsschatz von unschätzbarem kulturellem Wert ohne Gegenwehr einfach klauen lassen.

In Deutschland werden aber nicht nur Schätze geklaut sondern auch Geld.

Der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik ist unter dem Begriff Cum-Ex-Geschäfte bekannt. Bei diesen Geschäften lassen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dadurch wurde der Staat  um viele Milliarden Euro Steuergeld betrogen.

Dieser Diebstahl von Steuergeld geht nicht auf das Konto von Berufseinbrechern, sondern von „honorigen“ Steuerkanzleien und Banken. Die Steueranwälte, man will es nicht glauben, sollen es für rechtens gehalten haben, dass man einmal gezahlte Steuern sich mehrmals vom Finanzamt zurückholen kann. Selbst, wenn es eine „Steuerlücke“ gegeben haben sollte, nutzen auch keine juristischen oder steuerrechtlichen Klimmzüge, daraus ein legales Geschäftsmodell konstruieren zu wollen. Der Tatvorwurf der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vielen Fällen wird Bestand haben.

Diese Steuerdiebe haben ihr Unwesen nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa getrieben. Dabei soll Deutschland die Partnerländer viel zu spät gewarnt haben, so dass ein Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstanden sein soll.

Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar.

Das weckt auch bei  Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.

Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten.

Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage.

Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!

Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden.

Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.

Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kann aber noch ärger kommen.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen! Zahlreiche Anleger wurden und werden mit  „Binären Optionen“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer!

Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben.

Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.  Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.


Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
Kreditkartenzahlungen stoppen.
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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