Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. August 2019 gegenüber der Ivory Group Limited, Roseau, Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.tradetoro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare und Kryptowährung an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
• Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Freitag, August 30, 2019
Amazonas-Regenwaldbrände: Den Klimawandel-Alarmisten ist jedes Mittel recht um Angst und Schrecken zu verbreiten
Die Berichterstattung in Wort und Bild über Brasiliens Amazonas-Regenwaldbrände entbehrt
in vielen Fällen jeglicher Fakten. Mit
der Falschbehauptung der Amazonas
produziere 20% des weltweiten Sauerstoffs, wird die Panikmache bewusst
geschürt.
Die 20% Zahl ist viel zu hoch gegriffen. In Wahrheit dürfte
die Zahl bei 6% liegen. Dass die Brand gerodeten Waldflächen durch Weiden und
Ackerland, die ebenfalls Photosynthese betreiben und ähnliche Mengen an
Sauerstoff produzieren ersetzt werden,
wird noch nicht einmal in einem Nebensatz berichtet.
Den Klimawandel-Alarmisten ist offensichtlich jedes Mittel
recht um Angst und Schrecken zu verbreiten: „durch die Brände wird der
Klimawandel beschleunigt“, „der Amazonas produziert 20 Prozent des weltweiten
Sauerstoffs“ „es droht uns allen der Erstickungstod“ , „ganz Südamerika brennt“
„die Welt geht unter!“
Was jetzt brennt, ist
Land in der Nähe der Wälder, wo Bauern und Viehzüchter Hunderte und Hunderte
Morgen Bäume gerodet haben. Die Anzahl der Brände, die 2019 bisher
verbrannt wurden, liegt auf dem Niveau der Vorjahre und wird von der NASA als
„nahezu Durchschnitt“ bezeichnet.
Die Umweltberichterstattung vieler Medien und insbesondere
des Fernsehens dienen mitunter ausschließlich dem Zweck Empörung und Hysterie
zu verbreiten. Angst vor dem Klimawandel ist der politische Humus für die Grüne
Politik und ihrer Aktivisten-Krieger.
„Ein Bild lügt mehr als tausend Worte“. Warum? Das steht im
nachfolgenden Bericht.
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft
und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit
Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des
folgenden Beitrags
»Aktuelle Feuer nicht
schlimmer als sonst« Mojib Latif:
»Amazonas-Brände sind fürs Klima egal!«
In Afrika brennt es in vielen Ländern deutlich stärker als
gerade in Brasilien. Dennoch hören wir keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die
Demokratische Republik Kongo wie nach Brasilien.
Ganz Südamerika brennt! Die Welt geht unter! Solche
angstmachenden Schlagzeilen werden mit Bildern garniert, die den Kontinent in
Flammen zeigen sollen – alles rot! Und rot gleich Gefahr! Das ist allerdings
bei einem Land, das fast etwa so wie Europa ist, schon gewagt.
Testen Sie doch einmal Ihren persönlichen Panikmodus!
Gehen Sie auf die FIRMS-Seite
der NASA
und probieren Sie, wie sich mit ein und derselben, wie sich aus immer den
gleichen Daten einmal nüchterne Information vermitteln lässt oder wie man
genüsslich Panik erzeugen kann. Diese Seite erlaubt, interaktiv durch das
globale Datenarchiv des MODIS-Sensors der Erdbeobachtungssatelliten Terra-1 und
Aqua-1 zu reisen. Diese beiden Satelliten umkreisen die Erde auf einer Bahn so,
dass sie zweimal am Tag zur gleichen Zeit denselben Punkt der Erde beobachten
und die Veränderungen registrieren können.
Hier kann man beispielhaft sehen, wie mit Messungen
unterschiedliche, sogar gegensätzliche Eindrücke geschaffen werden können. Denn
fast jede Messung muss interpretiert werden, kaum eine Messtechnik, bei der
nicht einschränkende Randbedingungen gelten, die unbedingt beachtet werden
müssen.
Der Benutzer kann auf der Legende der interaktiven Karte
selbst einstellen, wie diese einzelnen Signale des Satelliten dargestellt
werden können: zum Beispiel als kleine weiße Punkte.
Diese Einstellung hat den »Nachteil«, dass hier Brände nicht
besonders dramatisch wirken.
Das lässt sich leicht ändern, wenn man als Bildredakteurin
eines Mediums etwas mehr Drama hineinbringen will. Dann markiert man die Punkte
als dicken roten Flecken – und prompt wirkt die Welt kurz vor dem Flammentod
stehend.
Einen Blick in die tatsächliche »Feuerhölle« Südamerikas
erlauben die »Paraguay Pioniere«, ein Youtube-Seite deutscher Auswanderer, die
in Paraguay leben und in einem ihrer jüngsten Videos Rundumsichten aus dem
Lande zeigen – von gewaltigen Feuern weit und breit nichts zu sehen. Das sagt
wohlgemerkt nicht, dass es nirgendwo Feuer gibt – nur eben steht nicht der
Kontinent in Flammen. Die beiden Auswanderer fragen sich am Ende des Videos:
Wie viel von Brasilien steht wirklich in Flammen? Es gibt sicherlich Brände,
aber die Realität scheint doch sehr weit entfernt zu sein von dem, was auf der
Karte suggeriert wird.
Sie haben gerade ein aktualisiertes Video auf Youtube gestellt und ein paar Zahlen über
Größen, Flächen und Feuer verglichen. Ein Ergebnis: In Afrika brennt es in
vielen Ländern deutlich stärker als gerade in Brasilien. Dennoch hören wir
keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die Demokratische Republik Kongo wie nach
Brasilien.
Sie zitieren zahlreiche Berichte von Menschen, die weithin
überhaupt kein Feuer sehen als auch von jenen, denen Haus und Hof verbrannt
sind und die ihre Häuser verloren haben.
Sie verweisen auf die Größe: Wenn in Spanien grosse Flächen
brennen, muss man in Deutschland nicht unbedingt etwas davon mitbekommen.
Außerdem seien die Brände ungleich verteilt, was auch schon die NASA
festgestellt hatte.
Eine Frage muss allerdings noch eine Weile offen bleiben:
Warum werden die Waldbrände gerade jetzt als Thema hochgespielt? Sehr kritisch
ist der Ruf von Frankreichs Staatspräsident Macron: »Das Amazonasgebiet ist
unser Gemeingut!« Bolsonaro schoss postwendend zurück: Das sei ein Eingriff in
Souveränität eines Landes.
Und was ist in Mojib Latif gefahren? Der Klimapapst aus Kiel
und Präsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome gibt großzügig
Entwarnung: »Aktuelle Feuer nicht schlimmer als sonst«. Er ist sonst bei jedem
Panikappell in vorderster Linie dabei, doch dieses Mal beruhigende Töne: »Amazonas-Brände
sind fürs Klima egal!«
***
…gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben…
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
Wer Angst hat, er könnte etwas
falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat
sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In
den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich
handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur
letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer
Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie
sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des
Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des
Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien
am 14.Juli 2019 und kann
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UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon
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Telefax
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e-mail:
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Internet: http://umwelt-und-natur.24.eu ad-infinitum.24.eu
PierreCapitale: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über
seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 30. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die
Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in
Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
PierreCapitale
9 route d’Arlon
L-1150 Luxemburg
Tel .: +352 20 88 15
93
E-Mail: contact@pierrecapitale.com
E-Mail: contact@pierrecapitale.com
website:
https://www.pierrecapitale.com
Das Unternehmen behauptet ein Bankinstitut zu sein. Die CSSF
informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft mit der Bezeichnung
PierreCapitale nicht bekannt ist und diese über keine Genehmigung verfügt, um
Bank-, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder
von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Donnerstag, August 29, 2019
Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an.
Die BaFin hat der Saga Nagoya Securities mit Sitz
in Tokyo, Japan, mit Bescheid vom 22. August 2019 aufgegeben, das ohne
Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und
unverzüglich abzuwickeln.
Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und E-Mail an,
Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländischen Unternehmen im
eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch
betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz
1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür
erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Quelle: ©
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
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zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
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Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
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Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
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Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Musterfeststellungsklage: Das „System VW“ hat Erfahrung im Umgang mit Skandalen und Gerichtsprozessen.
Millionen Kunden wurden vorsätzlich hinter die Fichte
geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz
lassen die betrogenen Autokäufer im Regen stehen. Gute Nacht Rechtsstaat!
Etwa 580.000 VW-Fahrzeuge in den USA – und fast 10,5
Millionen weltweit waren bezüglich der Abgaswerte manipuliert.
Jahrelang hat der VW-Konzern die Verbraucher mit seiner Werbung über die
Umweltfreundlichkeit seiner Dieselfahrzeuge getäuscht. Im wirklichen Leben
nennt man so etwas Verbraucherbetrug! Viele Autokäufer haben der VW-Werbung
vertraut und dachten Sie würden mit solch einem Fahrzeug etwas Gutes für die
Umwelt tun.
Die amerikanischen
Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor
Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es
spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in
Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn
die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar
rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als
Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar,
dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis
produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas
verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt
untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist
erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei
einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman
Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue
Bürger der Bescheuerte ist?“
Der VW-Konzern war
jahrelang in Deutschland beinahe so etwas wie eine Nebenregierung.
Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich wiederholt für die
Interessen der Autoindustrie ein, wenn es um die Regulierung von Abgaswerten
ging. So traf sie sich mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold
Schwarzenegger und dem CARB-Chef Mary Nichols im Four Seasons in Beverly Hills.
Merkel soll damals zu Nichols gesagt haben: „Die strengen Grenzwerte für
Stickoxide in Kalifornien schädigen die deutschen Autohersteller“. „Ich habe
nie zuvor einen ähnlichen Eingriff gegen unsere Umweltgesetze von einem
Politiker erlebt“, sagte Nichols später in einem Interview.
Wie eng der Volkswagenkonzern tatsächlich mit Regierung,
Politik und Aufsichtsbehörden verbunden war, sieht man an der (Nicht-)
Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Wie auch, wenn der Staat über das Land
Niedersachsen selbst am Unternehmen beteiligt ist. Die Niedersächsischen
Ministerpräsidenten waren doch alle „VW Leute“. Das politische Maß aller Dinge
war immer das Argument mit den Arbeitsplätzen und damit der Freibrief für den
VW-Konzern.
"Der Betrug hätte
verhindert werden können":
Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der
den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien
jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene
Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht
des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung europäische Kunden zu entschädigen, wie dies in den USA geschieht, ist dort zu finden.
Schade, findet man bei dem UTR e.V.
Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines
rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender
Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in
eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und
Gesetzes konforme Motorentechnik die
bessere Alternative gewesen.
Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die
Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun
ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.
Skandale gab es im
VW-System schon immer.
In guter Erinnerung sind da noch die Versorgung von
Betriebsratsmitgliedern mit Prostituierten und die bezahlten
Luxus-Shopping-Reisen nach Paris für deren Ehefrauen. Der damalige
Betriebsratschef erhielt in 10 Jahren 2 Millionen Euro Prämien, während seine
brasilianische Geliebte mit 400.000 Euro versorgt wurde. Auch hohe Beamte
profitierten von diesem Treiben. Ja da flossen sogar Monatsgehälter von 5000.-
Euro für null Gegenleistung. Der damalige VW-Personalchef war übrigens der
Erfinder und Namensgeber der Hartz Gesetze.
In Deutschland wehrt
sich der VW-Konzern mit allen Mitteln dagegen, seine Kunden so zu entschädigen
wie er es in Amerika getan hat.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versucht VW sich in
der Berufungsinstanz mit Vergleichen möglichst billig aus der Affäre zu ziehen.
Es ist ein Unding, dass die deutschen Kunden überhaupt vor Gericht ziehen
müssen. „Es würde VW gut anstehen. seine Kunden freiwillig zu entschädigen“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Aber
offensichtlich kann sich der Konzern auf seine Lobby in Berlin immer noch
verlassen. Wieso Gerichte den Betrug an Millionen Autofahrern so
verkomplizieren ist unverständlich. Da wurde etwas verkauft und in Verkehr
gebracht, was nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch der
Produktbeschreibung in keiner Weise entsprach.
Wer im Internet ein Paar Wollsocken mit unvollständigen
Angaben zur Wollmischung anbietet, wird sofort abgemahnt und muss eine
Unterlassungserklärung unterschreiben, wo bei Verstoß Tausende Euro Strafe
drohen. Hier werden Millionen Kunden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein
Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz zieren sich.
VW hat die vom
Abgas-Skandal Betroffenen vorsätzlich geschädigt.
Bei den wenigen Gerichten die solche Hinweise
gaben, wurde die Klage meist zurückgenommen. Offensichtlich gab es da Einigungen
die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollten. Es liegt also der Verdacht
nahe, dass die Angst der Kunden vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten von VW
als Abwehrstrategie genutzt wird. Dafür spricht die Vergleichsbereitschaft in
der Berufungsinstanz.
Der Verband
Transport & Enviroment hat jin Brüssel Zahlen aus einer Studie bekannt
gegeben:
Danach
haben Deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro zu viel
für Benzin und Diesel ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge viel mehr verbrauchen als
von den Herstellern angegeben.
Berücksichtigt
man jetzt noch den immensen Wertverlust der Fahrzeuge, kommen Summen heraus,
die dem angerichteten Schaden eine fast unwirklich anmutende Dimension geben.
„5 Mark die Woche
musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “
So wurde der „KdF-Wagen“ einst beworben. Das Interesse der
Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668
Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an. Nach dem Krieg verloren
die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa
340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert.
Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre
Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse
mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt
von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des
Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte,
erhielt 100 DM ausbezahlt.
Die Sparer haben damals den
Versprechungen geglaubt und waren am Ende die Dummen.
Die
heutigen Autokäufer haben dem Versprechen einen „sauberen Diesel“ zu erwerben
geglaubt und sollen jetzt offensichtlich auch die Dummen sein. „Man kommt sich
vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht mit Fahrverboten bzw.
kalter Enteignung aus Opfern nunmehr Täter“!
Etwa 430.000 betroffene Autofahrer haben sich zu der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem
ADAC initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen. In dem Verfahren soll
geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen
vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der
richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene
Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der
Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung. Hat der ADAC
wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen
Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?
Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der
VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt.
Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des
VW Golf zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die
Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!
Positiv bei der Musterfeststellungsklage ist, dass für
Verbraucher keine Kosten entstehen.
„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat
die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist,
dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre
Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,
Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der
Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre
Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem
weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die
Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen
bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich
Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch
nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen
lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann,
der zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Steht das fest, muss jeweils der
individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle
Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können
erst dann den Hersteller verklagen.
Die ungefähr 430.000 VW-Kunden welche sich in den
vergangenen Monaten in das Klageregister eingetragen haben, wecken nunmehr bei
Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern Begehrlichkeiten. Hintergrund ist, dass Teilnehmer an der Klage
sich bis zum ersten Verhandlungstag der am 30. September vor dem
Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll, ihre Anmeldung rückgängig
machen können.
Anwälte werben dafür,
dass betroffene Autofahrer statt sich an der Musterfeststellungsklage zu
beteiligen lieber Ihre Ansprüche einzeln durchsetzen sollten.
Es wird versprochen, dass dem Betroffenen keine Kosten entstehen.
Im Fall eines erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens müssen die Kläger aber
zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung an die Initiatoren abgeben. Dazu
kommt noch, dass je nach Richterspruch eine Nutzungsentschädigung fällig werden
kann. Unterm Strich relativiert sich das
„kostenlos“ ganz erheblich.
Ob sich Autofahrer von der Musterfeststellungsklage abmelden
sollten um ein individuelles Verfahren zu beginnen, muss jeder Betroffene für
sich alleine entscheiden.
Der betroffene Autofahrer wird allerdings vom Anwalt wissen
wollen, wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu
bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des
Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose
zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich
in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den mit google Anzeigen am
meisten vertretenen Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler
sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten bzw. dem Prozessfinanzierer
geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon
alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das
Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die
juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt
aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches
Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen
und damit subjektiven Wertung verbunden.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den
Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich
hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“,
„könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend
abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber
immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen
geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich
selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen
Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in
der best of Liste aufgeführt zu werden.
Egal wie ein Verfahren ausgeht, der Kläger wird in jedem
Fall Federn lassen müssen.
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. . fordert von den betroffenen Autokonzernen
sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im
Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche
Lösung zu akzeptieren.
Die geschädigten Autokäufer
sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und
Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich
gerne den kollektiven UTR-Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und
involvierten Behörden anschließen.
Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig
Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz
gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als
Fördermitglied des UTR e.V. können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch UTR Anwälte
außergerichtlich anmelden lassen.
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede
Unterstützung.
UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon
06071- 9816811
Telefax
06071- 9816829
e-mail:
dokudrom@email.de
Internet: http://umwelt-und-natur.24.eu utr.24.eu
…gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben…
Richmond Finanzgruppe (Richmond FG) auf der Warnliste der FIN-FSA und der BaFin
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am
29.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht
Finanssivalvonta (FIN-FSA) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt,
weil sie Grund zu der Annahme hat, dass die Gesellschaft in Finnland
Wertpapierdienstleistungen ohne eine ordnungsgemäße Lizenz erbringt.
Richmond Finanzgruppe
(Richmond FG)
Bereits am 10.09.2018 hatte die BaFin nachstehende Meldung
veröffentlicht:
RichmondFG: Keine
Beauftragung durch die BaFin
Die RichmondFG behauptet gegenüber Geschädigten von
Internet-Handelsplattformen, sie sei von der BaFin beauftragt worden, ihnen zu
helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften. Hierzu stelle die BaFin die
Kontaktdaten der Geschädigten zur Verfügung.
Dies trifft nicht zu. Auch die Behauptung, die RichmondFG
sei ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen, ist nicht korrekt.
RichmondFG ist der Handelsname, unter dem die Terraquest
Media Ltd., Bulgarien, die Handelsplattform www.richmondfg.com betreibt, auf
der der Kunde mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference –
CFDs) handeln kann. Eine Erlaubnis zum Betreiben derartiger Geschäfte ist der
Terraquest Media Ltd. nicht erteilt worden – auch nicht unter der Bezeichnung
RichmondFG.
Die BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern von
Handelsplattformen. Ferner sind ihr im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug Fälle
bekannt, in denen Geschädigte von denselben oder anderen Tätern dadurch erneut
geschädigt werden, dass ihnen vorgegaukelt wird, man wolle ihnen helfen, ihre
Verluste wieder gut zu machen. Hierfür muss der Geschädigte eine weitere
Zahlung leisten, die dann ebenfalls verloren ist.
Quelle: BaFin Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht https://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller
Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Mittwoch, August 28, 2019
Forexbit: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.08.2019
über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu
mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht
FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes
Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet
sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der
Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine
Genehmigung erforderlich ist.
Forexbit
33 Canada Square, Canary Wharf,
London, E14 5L
Telefon: +44 20 3966 6292
E-Mail: support@forexbit.com
Website: www.forexbit.com
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Kapitalvernichtung
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Zum Tode von Prof. Dr. Ferdinand Piëch (*1937; † 2019)
Den am 27.08.2019 auf
https://automotive-opinion.com von dem Motor Journalist Peter Groschupf
veröffentlichten Nachruf geben wir hier folgend wieder.
Zum Tode Ferdinand
Piëchs: Der harte Hund konnte sehr weich sein
Nirgendwo wird so gelogen wie in Nachrufen, heißt es. Dass
manche der Lobes-Hymnen, die nun über Ferdinand Piëch ausgebreitet werden,
höflicher Pflicht geschuldet sind, mag so sein. Aber alle Nachrufe verbindet
ein gemeinsamer wahrer Kern: Prof. Dr. h.c. Ferdinand Piëch war ein genialer
und visionärer Autokonstrukteur und Manager, der Deutschlands Schlüsselindustrie
weltweit positiv geprägt hat.
So habe ich ganz persönliche Erfahrungen mit dem „Alten“
gemacht, die ihn für mich ganz anders erscheinen lassen, als es in den Medien
oft dargestellt wurde. Piëch war zwar ein genialer Strippenzieher, der nicht
nur technische, sondern auch Personal-Entscheidungen gnadenlos exekutierte,
sondern auch jene förderte, die dieselben Qualitätsansprüche und
Produkt-Visionen hatten wie er. Martin Winterkorn gehörte zu den von ihm
Geförderten ebenso wie Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und zahlreiche Namenlose,
die sein Ausscheiden aus dem VW-Kosmos bis heute bedauern.
Als er Entwicklungschef bei Audi war und ich Chefredakteur
der Autozeitung in Köln, habe ich die andere Seite dieses knallharten Managers
kennen gelernt. Es ging um Audi-Testwagen, die angeblich mit schärferen
Nockenwellen ausgerüstet gewesen sein sollen, um bessere Beschleunigungswerte
zu erzielen. Wir bei der Autozeitung konnten die Gerüchte mit eigenen Messungen
widerlegen. Entsprechend haben wir darüber berichtet. In einem langen
persönlichen Brief an mich bedankte sich Piëchfür „diesen fairen Journalismus“.
Ein paar Tage später rief er mich an und sagte: „Wenn Sie jemals mit Fragen an
Audi bei uns im Hause nicht weiterkommen, können Sie mich auf meiner
Geheimnummer jederzeit direkt erreichen.“ Allerdings musste ich davon nie
Gebrauch machen.
Piëchs Schlagfertigkeit konnte manchmal
überraschen
Ein andermal habe ich seine technische Kompetenz und seine
Schlagfertigkeit, die ihm rhetorisch niemand zutraute, erfahren. Bei der
Vorstellung des Audi 80 quattro in Sankt Moritz fragte ihn ein Journalist, ob
vier angetriebene Räder wirklich notwendig und sinnvoll seien. Er antwortete
für mich dermaßen beeindruckend plausibel, dass ich dieses Argument nie
vergessen werde. Er fragte den Journalisten mit seinen typisch leisen,
vergifteten verbalen Pfeilen nur: „Halten Sie Bremsen an allen vier Rädern für
sinnvoll?“ Dem Journalisten verschlug es die Sprache, er antwortete nicht und
sein verkrampftes Lächeln war ein Lächeln mit nichts dahinter als Zähnen.
Irgendwie mag ihm seine Frage auf einmal peinlich gewesen zu sein. Mit Piëchs
Antwort war alles und mehr gesagt. Und der Siegeszug des quattro-Antriebs nahm
seinen Lauf.
Man kann sich vorstellen, wie gefürchtet eine argumentative
Auseinandersetzung mit dem Alten gewesen sein mag. PiëchsAutorität basierte
aber auf einer mehrdimensionalen und enormen Technik-Kompetenz. Niemand konnte
ihm etwas vormachen. Interviews mit ihm gestalteten sich schwierig, weil seine
leise Stimme irgendwie so klang, als wolle er eigentlich gar nichts sagen. Jede
Antwort musste man sich hart erarbeiten. Doch was er so leise formulierte, war
alles andere als harmlos und kostete manchen aus der Führungsriege den Job. Der
Bereichsleiter eines großen bayerischen Herstellers deutete mir schon lange vor
dem offiziellen Ausscheiden Bernd Pischetsrieders als VW-Chef an, dass seine
Tage bei Volkswagen gezählt wären. Piëchhabe ihm beiläufig bei einer VDA-Konferenz
zu Pischetsrieder gesagt: „Der kann´s net“… Einen Rauswurf aus einer
Spitzen-Position kann man wohl nicht kürzer formulieren.
Vier Wochen später war Pischetsrieder Geschichte, obwohl ihm
noch kurz vorher der Vertrag verlängert worden war, der von Seiten Volkswagen
dann allerdings vollständig erfüllt wurde. Auch das ist Piëch in allen
Personalentscheidungen gewesen: finanziell sehr großzügig.
Rolls-Royce ins
Unternehmen zu holen, blieb ein unerfüllter Traum
Pischetsrieder wollte er nicht verzeihen, dass sich BMW die
Luxus-Marke Rolls-Royce aneignen konnte, während für Volkswagen nur Bentley
geblieben ist. PiëchsTraum war es, die britische Luxusmarke mit dem RR-Emblem
und der Flying Lady auf dem Kühler in sein Automobil-Universum zu bekommen. Das
ist einer von wenigen unerfüllten Piëch-Träumen.
Legendär auch sein Satz über den damaligen Porsche-Chef
Wendelin Wiedeking. Auf die Frage eines Journalisten, ob der Porsche-Chef noch
sein Vertrauen habe, verschlüsselte er den anstehenden Rauswurf in dem Satz:
“Das Noch können Sie streichen.”
Auf einer Audi-Veranstaltung bot mir der damalige PR-Chef
Lutz Schilling beim Abendessen an, neben Piëch sitzen zu dürfen. Seine damalige
Frau und jetzige Witwe Ursula Piëch saß neben ihrem Mann und ich wurde Zeuge
eines Gesprächs, wie es normaler nicht sein kann. Piëch wandte sich zu mir und
beklagte, dass seine Frau immer zu schnell auf der Autobahn unterwegs sei und
erst kürzlich wieder in eine Radarfalle geraten war. Seine Frau lachte nur und
wies darauf hin, dass ihr Mann auch schon ein paarmal geblitzt wurde. Das
familiäre Geplänkel erinnerte mich an Diskussionen mit meiner Frau. Das Ehepaar
Piëch eine Familie wie du und ich? Auf jeden Fall endete die
freundlich-neckisch geführte Auseinandersetzung damit, dass Piëch anbot, die
Strafe für seine Frau zu bezahlen, ihren Porsche aber gegen ein langsameres
Auto auszutauschen. Der „Alte“ sagte das so liebevoll, dass man durchaus den
weichen Kern hinter seiner stoischen Mimik erkennen konnte, wenn es um den
familiären Frieden ging. Familie war Piëch enorm wichtig, so lange es nicht den
Porsche-Zweig betraf, mit dem er bis zuletzt gehadert hat.
“Auf Distanz zu
Winterkorn”
Als Piech im Spiegel „auf Distanz“ zu Martin Winterkorn
ging, war auch Winterkorns berufliche Zukunft entschieden. Ich spekuliere jetzt
mal ziemlich gewagt, dass der „Alte“ in seinem Netzwerk sehr früh erfahren hat,
wie in den USA abgasseitig gemogelt wurde oder gar werden sollte. Eine so
überdimensionale Entscheidung, in den USA die Diesel-Abgase zu schönen, kann
dem bestinformierten Piëch nicht entgangen bzw. verheimlicht worden sein. Piëch
hat gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, tatsächlich von dem Betrug
gewusst zu haben. Allerdings will er davon erfahren haben, als er nicht mehr
eingreifen konnte. Er habe allerdings den Aufsichtsrat gewarnt, was dieser
dementiert. Mit dem Tod Piëchs bleibt dieses Thema im Dunkeln.
Piëch muss sehr früh von dem Betrug gewusst haben.
Wahrscheinlich war dies der Grund, Winterkorn öffentlich das Vertrauen zu
entziehen. Piëch muss veritable Gründe
gehabt haben. Und da reichen unzureichende US-Verkäufe nicht aus. Meine
Überzeugung ist und bleibt es, dass Piëch vom Abgasbetrug schon in der
Planungsphase erfahren haben dürfte und geahnt hat, wie hoch das Risiko für VW
werden würde. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er, dass er die
Verantwortlichen gewarnt habe, den Betrug umzusetzen. Piëch sah offensichtlich
das Risiko, das schließlich allein in den USA 23 Milliarden Dollar gekostet und
zwei Managern hohe Gefängnisstrafen in Amerika und Martin Winterkorn eine
Anklage samt internationalem Haftbefehl eingebracht hat.
Weitere Milliarden stehen in Europa im Feuer. Noch immer
prozessiert der in den USA zu sieben Jahren Haft verurteilte Oliver Schmidt
gegen seine fristlose Kündigung und gegen von VW geforderten Schadenersatz. Es
wäre interessant zu erfahren, wie Piëch die „Diesel-Thematik“ zuletzt gesehen
und beurteilt hat. Vielleicht kommt hier noch Überraschendes an die
Öffentlichkeit. Ferdinand Piëch wird noch lange medial in Erscheinung treten.
Quelle: https://automotive-opinion.com
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet: http://umwelt-und-natur.24.eu
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