Freitag, August 30, 2019

Ivory Group Limited/ TradeToro: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. August 2019 gegenüber der Ivory Group Limited, Roseau, Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.tradetoro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare und Kryptowährung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Amazonas-Regenwaldbrände: Den Klimawandel-Alarmisten ist jedes Mittel recht um Angst und Schrecken zu verbreiten

Die Berichterstattung in Wort und Bild  über Brasiliens Amazonas-Regenwaldbrände entbehrt in vielen Fällen  jeglicher Fakten. Mit der Falschbehauptung der Amazonas  produziere 20% des weltweiten Sauerstoffs, wird die Panikmache bewusst geschürt.

Die 20% Zahl ist viel zu hoch gegriffen. In Wahrheit dürfte die Zahl bei 6% liegen. Dass die Brand gerodeten Waldflächen durch Weiden und Ackerland, die ebenfalls Photosynthese betreiben und ähnliche Mengen an Sauerstoff produzieren ersetzt werden,  wird noch nicht einmal in einem Nebensatz berichtet.

Den Klimawandel-Alarmisten ist offensichtlich jedes Mittel recht um Angst und Schrecken zu verbreiten: „durch die Brände wird der Klimawandel beschleunigt“, „der Amazonas produziert 20 Prozent des weltweiten Sauerstoffs“ „es droht uns allen der Erstickungstod“ , „ganz Südamerika brennt“ „die Welt geht unter!“

Was  jetzt brennt, ist Land in der Nähe der Wälder, wo Bauern und Viehzüchter Hunderte und Hunderte Morgen Bäume gerodet haben. Die Anzahl der Brände, die 2019 bisher verbrannt wurden, liegt auf dem Niveau der Vorjahre und wird von der NASA als „nahezu Durchschnitt“ bezeichnet.

Die Umweltberichterstattung vieler Medien und insbesondere des Fernsehens dienen mitunter ausschließlich dem Zweck Empörung und Hysterie zu verbreiten. Angst vor dem Klimawandel ist der politische Humus für die Grüne Politik und ihrer Aktivisten-Krieger.

„Ein Bild lügt mehr als tausend Worte“. Warum? Das steht im nachfolgenden Bericht.


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

»Aktuelle Feuer nicht schlimmer als sonst«  Mojib Latif: »Amazonas-Brände sind fürs Klima egal!«

In Afrika brennt es in vielen Ländern deutlich stärker als gerade in Brasilien. Dennoch hören wir keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die Demokratische Republik Kongo wie nach Brasilien.

Ganz Südamerika brennt! Die Welt geht unter! Solche angstmachenden Schlagzeilen werden mit Bildern garniert, die den Kontinent in Flammen zeigen sollen – alles rot! Und rot gleich Gefahr! Das ist allerdings bei einem Land, das fast etwa so wie Europa ist, schon gewagt.

Testen Sie doch einmal Ihren persönlichen Panikmodus! Gehen Sie auf die FIRMS-Seite der NASA und probieren Sie, wie sich mit ein und derselben, wie sich aus immer den gleichen Daten einmal nüchterne Information vermitteln lässt oder wie man genüsslich Panik erzeugen kann. Diese Seite erlaubt, interaktiv durch das globale Datenarchiv des MODIS-Sensors der Erdbeobachtungssatelliten Terra-1 und Aqua-1 zu reisen. Diese beiden Satelliten umkreisen die Erde auf einer Bahn so, dass sie zweimal am Tag zur gleichen Zeit denselben Punkt der Erde beobachten und die Veränderungen registrieren können.

Hier kann man beispielhaft sehen, wie mit Messungen unterschiedliche, sogar gegensätzliche Eindrücke geschaffen werden können. Denn fast jede Messung muss interpretiert werden, kaum eine Messtechnik, bei der nicht einschränkende Randbedingungen gelten, die unbedingt beachtet werden müssen.

Der Benutzer kann auf der Legende der interaktiven Karte selbst einstellen, wie diese einzelnen Signale des Satelliten dargestellt werden können: zum Beispiel als kleine weiße Punkte.

Diese Einstellung hat den »Nachteil«, dass hier Brände nicht besonders dramatisch wirken.

Das lässt sich leicht ändern, wenn man als Bildredakteurin eines Mediums etwas mehr Drama hineinbringen will. Dann markiert man die Punkte als dicken roten Flecken – und prompt wirkt die Welt kurz vor dem Flammentod stehend.

Einen Blick in die tatsächliche »Feuerhölle« Südamerikas erlauben die »Paraguay Pioniere«, ein Youtube-Seite deutscher Auswanderer, die in Paraguay leben und in einem ihrer jüngsten Videos Rundumsichten aus dem Lande zeigen – von gewaltigen Feuern weit und breit nichts zu sehen. Das sagt wohlgemerkt nicht, dass es nirgendwo Feuer gibt – nur eben steht nicht der Kontinent in Flammen. Die beiden Auswanderer fragen sich am Ende des Videos: Wie viel von Brasilien steht wirklich in Flammen? Es gibt sicherlich Brände, aber die Realität scheint doch sehr weit entfernt zu sein von dem, was auf der Karte suggeriert wird.

Sie haben gerade ein aktualisiertes Video auf Youtube gestellt und ein paar Zahlen über Größen, Flächen und Feuer verglichen. Ein Ergebnis: In Afrika brennt es in vielen Ländern deutlich stärker als gerade in Brasilien. Dennoch hören wir keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die Demokratische Republik Kongo wie nach Brasilien.

Sie zitieren zahlreiche Berichte von Menschen, die weithin überhaupt kein Feuer sehen als auch von jenen, denen Haus und Hof verbrannt sind und die ihre Häuser verloren haben.

Sie verweisen auf die Größe: Wenn in Spanien grosse Flächen brennen, muss man in Deutschland nicht unbedingt etwas davon mitbekommen. Außerdem seien die Brände ungleich verteilt, was auch schon die NASA festgestellt hatte.

Eine Frage muss allerdings noch eine Weile offen bleiben: Warum werden die Waldbrände gerade jetzt als Thema hochgespielt? Sehr kritisch ist der Ruf von Frankreichs Staatspräsident Macron: »Das Amazonasgebiet ist unser Gemeingut!« Bolsonaro schoss postwendend zurück: Das sei ein Eingriff in Souveränität eines Landes.

Und was ist in Mojib Latif gefahren? Der Klimapapst aus Kiel und Präsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome gibt großzügig Entwarnung: »Aktuelle Feuer nicht schlimmer als sonst«. Er ist sonst bei jedem Panikappell in vorderster Linie dabei, doch dieses Mal beruhigende Töne: »Amazonas-Brände sind fürs Klima egal!«

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Internet: http://umwelt-und-natur.24.eu  ad-infinitum.24.eu

PierreCapitale: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 30. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
PierreCapitale

9 route d’Arlon
L-1150 Luxemburg
Tel .:  +352 20 88 15 93
E-Mail: contact@pierrecapitale.com
website: https://www.pierrecapitale.com

Das Unternehmen behauptet ein Bankinstitut zu sein. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft mit der Bezeichnung PierreCapitale nicht bekannt ist und diese über keine Genehmigung verfügt, um Bank-, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
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Donnerstag, August 29, 2019

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an.

Die BaFin hat der Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokyo, Japan, mit Bescheid vom 22. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und E-Mail an, Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländischen Unternehmen im eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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Musterfeststellungsklage: Das „System VW“ hat Erfahrung im Umgang mit Skandalen und Gerichtsprozessen.

Millionen Kunden wurden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz lassen die betrogenen Autokäufer im Regen stehen. Gute Nacht Rechtsstaat!

Etwa 580.000 VW-Fahrzeuge in den USA – und fast 10,5 Millionen weltweit  waren bezüglich der Abgaswerte manipuliert.   Jahrelang hat der VW-Konzern die Verbraucher mit seiner Werbung über die Umweltfreundlichkeit seiner Dieselfahrzeuge getäuscht. Im wirklichen Leben nennt man so etwas Verbraucherbetrug! Viele Autokäufer haben der VW-Werbung vertraut und dachten Sie würden mit solch einem Fahrzeug etwas Gutes für die Umwelt tun.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.  

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Der VW-Konzern war jahrelang in Deutschland beinahe so etwas wie eine Nebenregierung.

Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich wiederholt für die Interessen der Autoindustrie ein, wenn es um die Regulierung von Abgaswerten ging. So traf sie sich mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger und dem CARB-Chef Mary Nichols im Four Seasons in Beverly Hills. Merkel soll damals zu Nichols gesagt haben: „Die strengen Grenzwerte für Stickoxide in Kalifornien schädigen die deutschen Autohersteller“. „Ich habe nie zuvor einen ähnlichen Eingriff gegen unsere Umweltgesetze von einem Politiker erlebt“, sagte Nichols später in einem Interview.

Wie eng der Volkswagenkonzern tatsächlich mit Regierung, Politik und Aufsichtsbehörden verbunden war, sieht man an der (Nicht-) Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Wie auch, wenn der Staat über das Land Niedersachsen selbst am Unternehmen beteiligt ist. Die Niedersächsischen Ministerpräsidenten waren doch alle „VW Leute“. Das politische Maß aller Dinge war immer das Argument mit den Arbeitsplätzen und damit der Freibrief für den VW-Konzern.

"Der Betrug hätte verhindert werden können":

Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung  europäische Kunden zu entschädigen, wie  dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem UTR e.V.

Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme  Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.  

Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.

Skandale gab es im VW-System schon immer.
In guter Erinnerung sind da noch die Versorgung von Betriebsratsmitgliedern mit Prostituierten und die bezahlten Luxus-Shopping-Reisen nach Paris für deren Ehefrauen. Der damalige Betriebsratschef erhielt in 10 Jahren 2 Millionen Euro Prämien, während seine brasilianische Geliebte mit 400.000 Euro versorgt wurde. Auch hohe Beamte profitierten von diesem Treiben. Ja da flossen sogar Monatsgehälter von 5000.- Euro für null Gegenleistung. Der damalige VW-Personalchef war übrigens der Erfinder und Namensgeber der Hartz Gesetze.

In Deutschland wehrt sich der VW-Konzern mit allen Mitteln dagegen, seine Kunden so zu entschädigen wie er es in Amerika getan hat.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versucht VW sich in der Berufungsinstanz mit Vergleichen möglichst billig aus der Affäre zu ziehen. Es ist ein Unding, dass die deutschen Kunden überhaupt vor Gericht ziehen müssen. „Es würde VW gut anstehen. seine Kunden freiwillig zu entschädigen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  Aber offensichtlich kann sich der Konzern auf seine Lobby in Berlin immer noch verlassen. Wieso Gerichte den Betrug an Millionen Autofahrern so verkomplizieren ist unverständlich. Da wurde etwas verkauft und in Verkehr gebracht, was nicht den gesetzlichen Vorschriften  und auch der Produktbeschreibung in keiner Weise entsprach.

Wer im Internet ein Paar Wollsocken mit unvollständigen Angaben zur Wollmischung anbietet, wird sofort abgemahnt und muss eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wo bei Verstoß Tausende Euro Strafe drohen. Hier werden Millionen Kunden vorsätzlich hinter die Fichte geführt, ein Schaden in Milliardenhöhe angerichtet und Politik und Justiz zieren sich.

VW hat die vom Abgas-Skandal Betroffenen vorsätzlich geschädigt.

Bei den wenigen Gerichten die  solche  Hinweise gaben, wurde die Klage meist zurückgenommen. Offensichtlich gab es da Einigungen die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollten. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die Angst der Kunden vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten von VW als Abwehrstrategie genutzt wird. Dafür spricht die Vergleichsbereitschaft in der Berufungsinstanz.

Der Verband Transport & Enviroment hat jin Brüssel Zahlen aus einer Studie bekannt gegeben:
Danach haben Deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro zu viel  für Benzin und Diesel ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge viel mehr verbrauchen als von den Herstellern angegeben.
Berücksichtigt man jetzt noch den immensen Wertverlust der Fahrzeuge, kommen Summen heraus, die dem angerichteten Schaden eine fast unwirklich anmutende Dimension geben.

 „5 Mark die Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “

So wurde der „KdF-Wagen“ einst beworben. Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an. Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert.

Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse  mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.

Die Sparer haben damals den Versprechungen geglaubt und waren am Ende die Dummen.

Die heutigen Autokäufer haben dem Versprechen einen „sauberen Diesel“ zu erwerben geglaubt und sollen jetzt offensichtlich auch die Dummen sein. „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht mit Fahrverboten bzw. kalter Enteignung aus Opfern nunmehr Täter“!

Etwa 430.000 betroffene Autofahrer haben sich zu der vom  Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem ADAC initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung. Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

Positiv bei der  Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Die ungefähr 430.000 VW-Kunden welche sich in den vergangenen Monaten in das Klageregister eingetragen haben, wecken nunmehr bei Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern Begehrlichkeiten.  Hintergrund ist, dass Teilnehmer an der Klage sich bis zum ersten Verhandlungstag der am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll, ihre Anmeldung rückgängig machen können. 

Anwälte werben dafür, dass betroffene Autofahrer statt sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen lieber Ihre Ansprüche einzeln durchsetzen sollten. 

Es wird versprochen, dass dem Betroffenen keine Kosten entstehen. Im Fall eines erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens müssen die Kläger aber zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung an die Initiatoren abgeben. Dazu kommt noch, dass je nach Richterspruch eine Nutzungsentschädigung fällig werden kann.  Unterm Strich relativiert sich das „kostenlos“ ganz erheblich.

Ob sich Autofahrer von der Musterfeststellungsklage abmelden sollten um ein individuelles Verfahren zu beginnen, muss jeder Betroffene für sich alleine entscheiden.

Der betroffene Autofahrer wird allerdings vom Anwalt wissen wollen, wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den mit google Anzeigen am meisten vertretenen Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden. 

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten bzw. dem Prozessfinanzierer geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,

Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.

Egal wie ein Verfahren ausgeht, der Kläger wird in jedem Fall Federn lassen müssen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. .  fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  1. Auto zurück – Geld zurück.

  1. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven UTR-Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen.

Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V. können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch durch UTR Anwälte außergerichtlich anmelden lassen.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…













Richmond Finanzgruppe (Richmond FG) auf der Warnliste der FIN-FSA und der BaFin

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Finanssivalvonta (FIN-FSA) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil sie Grund zu der Annahme hat, dass die Gesellschaft in Finnland Wertpapierdienstleistungen ohne eine ordnungsgemäße Lizenz erbringt.

Richmond Finanzgruppe (Richmond FG)

Bereits am 10.09.2018 hatte die BaFin nachstehende Meldung veröffentlicht:

RichmondFG: Keine Beauftragung durch die BaFin

Die RichmondFG behauptet gegenüber Geschädigten von Internet-Handelsplattformen, sie sei von der BaFin beauftragt worden, ihnen zu helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften. Hierzu stelle die BaFin die Kontaktdaten der Geschädigten zur Verfügung.

Dies trifft nicht zu. Auch die Behauptung, die RichmondFG sei ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen, ist nicht korrekt.

RichmondFG ist der Handelsname, unter dem die Terraquest Media Ltd., Bulgarien, die Handelsplattform www.richmondfg.com betreibt, auf der der Kunde mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) handeln kann. Eine Erlaubnis zum Betreiben derartiger Geschäfte ist der Terraquest Media Ltd. nicht erteilt worden – auch nicht unter der Bezeichnung RichmondFG.

Die BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern von Handelsplattformen. Ferner sind ihr im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug Fälle bekannt, in denen Geschädigte von denselben oder anderen Tätern dadurch erneut geschädigt werden, dass ihnen vorgegaukelt wird, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wieder gut zu machen. Hierfür muss der Geschädigte eine weitere Zahlung leisten, die dann ebenfalls verloren ist.

Quelle: BaFin Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht  https://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Mittwoch, August 28, 2019

Forexbit: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
Forexbit
33 Canada Square, Canary Wharf,
London, E14 5L
Telefon:  +44 20 3966 6292
E-Mail:  support@forexbit.com
Website:  www.forexbit.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Zum Tode von Prof. Dr. Ferdinand Piëch (*1937; † 2019)

Den am 27.08.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Nachruf geben wir hier folgend wieder.

Zum Tode Ferdinand Piëchs: Der harte Hund konnte sehr weich sein

Nirgendwo wird so gelogen wie in Nachrufen, heißt es. Dass manche der Lobes-Hymnen, die nun über Ferdinand Piëch ausgebreitet werden, höflicher Pflicht geschuldet sind, mag so sein. Aber alle Nachrufe verbindet ein gemeinsamer wahrer Kern: Prof. Dr. h.c. Ferdinand Piëch war ein genialer und visionärer Autokonstrukteur und Manager, der Deutschlands Schlüsselindustrie weltweit positiv geprägt hat.

So habe ich ganz persönliche Erfahrungen mit dem „Alten“ gemacht, die ihn für mich ganz anders erscheinen lassen, als es in den Medien oft dargestellt wurde. Piëch war zwar ein genialer Strippenzieher, der nicht nur technische, sondern auch Personal-Entscheidungen gnadenlos exekutierte, sondern auch jene förderte, die dieselben Qualitätsansprüche und Produkt-Visionen hatten wie er. Martin Winterkorn gehörte zu den von ihm Geförderten ebenso wie Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und zahlreiche Namenlose, die sein Ausscheiden aus dem VW-Kosmos bis heute bedauern.

Als er Entwicklungschef bei Audi war und ich Chefredakteur der Autozeitung in Köln, habe ich die andere Seite dieses knallharten Managers kennen gelernt. Es ging um Audi-Testwagen, die angeblich mit schärferen Nockenwellen ausgerüstet gewesen sein sollen, um bessere Beschleunigungswerte zu erzielen. Wir bei der Autozeitung konnten die Gerüchte mit eigenen Messungen widerlegen. Entsprechend haben wir darüber berichtet. In einem langen persönlichen Brief an mich bedankte sich Piëchfür „diesen fairen Journalismus“. Ein paar Tage später rief er mich an und sagte: „Wenn Sie jemals mit Fragen an Audi bei uns im Hause nicht weiterkommen, können Sie mich auf meiner Geheimnummer jederzeit direkt erreichen.“ Allerdings musste ich davon nie Gebrauch machen.

 Piëchs Schlagfertigkeit konnte manchmal überraschen

Ein andermal habe ich seine technische Kompetenz und seine Schlagfertigkeit, die ihm rhetorisch niemand zutraute, erfahren. Bei der Vorstellung des Audi 80 quattro in Sankt Moritz fragte ihn ein Journalist, ob vier angetriebene Räder wirklich notwendig und sinnvoll seien. Er antwortete für mich dermaßen beeindruckend plausibel, dass ich dieses Argument nie vergessen werde. Er fragte den Journalisten mit seinen typisch leisen, vergifteten verbalen Pfeilen nur: „Halten Sie Bremsen an allen vier Rädern für sinnvoll?“ Dem Journalisten verschlug es die Sprache, er antwortete nicht und sein verkrampftes Lächeln war ein Lächeln mit nichts dahinter als Zähnen. Irgendwie mag ihm seine Frage auf einmal peinlich gewesen zu sein. Mit Piëchs Antwort war alles und mehr gesagt. Und der Siegeszug des quattro-Antriebs nahm seinen Lauf.

Man kann sich vorstellen, wie gefürchtet eine argumentative Auseinandersetzung mit dem Alten gewesen sein mag. PiëchsAutorität basierte aber auf einer mehrdimensionalen und enormen Technik-Kompetenz. Niemand konnte ihm etwas vormachen. Interviews mit ihm gestalteten sich schwierig, weil seine leise Stimme irgendwie so klang, als wolle er eigentlich gar nichts sagen. Jede Antwort musste man sich hart erarbeiten. Doch was er so leise formulierte, war alles andere als harmlos und kostete manchen aus der Führungsriege den Job. Der Bereichsleiter eines großen bayerischen Herstellers deutete mir schon lange vor dem offiziellen Ausscheiden Bernd Pischetsrieders als VW-Chef an, dass seine Tage bei Volkswagen gezählt wären. Piëchhabe ihm beiläufig bei einer VDA-Konferenz zu Pischetsrieder gesagt: „Der kann´s net“… Einen Rauswurf aus einer Spitzen-Position kann man wohl nicht kürzer formulieren.

Vier Wochen später war Pischetsrieder Geschichte, obwohl ihm noch kurz vorher der Vertrag verlängert worden war, der von Seiten Volkswagen dann allerdings vollständig erfüllt wurde. Auch das ist Piëch in allen Personalentscheidungen gewesen: finanziell sehr großzügig.

Rolls-Royce ins Unternehmen zu holen, blieb ein unerfüllter Traum

Pischetsrieder wollte er nicht verzeihen, dass sich BMW die Luxus-Marke Rolls-Royce aneignen konnte, während für Volkswagen nur Bentley geblieben ist. PiëchsTraum war es, die britische Luxusmarke mit dem RR-Emblem und der Flying Lady auf dem Kühler in sein Automobil-Universum zu bekommen. Das ist einer von wenigen unerfüllten Piëch-Träumen.

Legendär auch sein Satz über den damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking. Auf die Frage eines Journalisten, ob der Porsche-Chef noch sein Vertrauen habe, verschlüsselte er den anstehenden Rauswurf in dem Satz: “Das Noch können Sie streichen.”

Auf einer Audi-Veranstaltung bot mir der damalige PR-Chef Lutz Schilling beim Abendessen an, neben Piëch sitzen zu dürfen. Seine damalige Frau und jetzige Witwe Ursula Piëch saß neben ihrem Mann und ich wurde Zeuge eines Gesprächs, wie es normaler nicht sein kann. Piëch wandte sich zu mir und beklagte, dass seine Frau immer zu schnell auf der Autobahn unterwegs sei und erst kürzlich wieder in eine Radarfalle geraten war. Seine Frau lachte nur und wies darauf hin, dass ihr Mann auch schon ein paarmal geblitzt wurde. Das familiäre Geplänkel erinnerte mich an Diskussionen mit meiner Frau. Das Ehepaar Piëch eine Familie wie du und ich? Auf jeden Fall endete die freundlich-neckisch geführte Auseinandersetzung damit, dass Piëch anbot, die Strafe für seine Frau zu bezahlen, ihren Porsche aber gegen ein langsameres Auto auszutauschen. Der „Alte“ sagte das so liebevoll, dass man durchaus den weichen Kern hinter seiner stoischen Mimik erkennen konnte, wenn es um den familiären Frieden ging. Familie war Piëch enorm wichtig, so lange es nicht den Porsche-Zweig betraf, mit dem er bis zuletzt gehadert hat.

“Auf Distanz zu Winterkorn”

Als Piech im Spiegel „auf Distanz“ zu Martin Winterkorn ging, war auch Winterkorns berufliche Zukunft entschieden. Ich spekuliere jetzt mal ziemlich gewagt, dass der „Alte“ in seinem Netzwerk sehr früh erfahren hat, wie in den USA abgasseitig gemogelt wurde oder gar werden sollte. Eine so überdimensionale Entscheidung, in den USA die Diesel-Abgase zu schönen, kann dem bestinformierten Piëch nicht entgangen bzw. verheimlicht worden sein. Piëch hat gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, tatsächlich von dem Betrug gewusst zu haben. Allerdings will er davon erfahren haben, als er nicht mehr eingreifen konnte. Er habe allerdings den Aufsichtsrat gewarnt, was dieser dementiert. Mit dem Tod Piëchs bleibt dieses Thema im Dunkeln.

Piëch muss sehr früh von dem Betrug gewusst haben. Wahrscheinlich war dies der Grund, Winterkorn öffentlich das Vertrauen zu entziehen.  Piëch muss veritable Gründe gehabt haben. Und da reichen unzureichende US-Verkäufe nicht aus. Meine Überzeugung ist und bleibt es, dass Piëch vom Abgasbetrug schon in der Planungsphase erfahren haben dürfte und geahnt hat, wie hoch das Risiko für VW werden würde. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er, dass er die Verantwortlichen gewarnt habe, den Betrug umzusetzen. Piëch sah offensichtlich das Risiko, das schließlich allein in den USA 23 Milliarden Dollar gekostet und zwei Managern hohe Gefängnisstrafen in Amerika und Martin Winterkorn eine Anklage samt internationalem Haftbefehl eingebracht hat.

Weitere Milliarden stehen in Europa im Feuer. Noch immer prozessiert der in den USA zu sieben Jahren Haft verurteilte Oliver Schmidt gegen seine fristlose Kündigung und gegen von VW geforderten Schadenersatz. Es wäre interessant zu erfahren, wie Piëch die „Diesel-Thematik“ zuletzt gesehen und beurteilt hat. Vielleicht kommt hier noch Überraschendes an die Öffentlichkeit. Ferdinand Piëch wird noch lange medial in Erscheinung treten.

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