Freitag, Mai 31, 2019

“Nicht alles ist Gold was glänzt”. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage.

Eine Goldanlage wird von vielen Anlegern als Schutz gegen Krisen, Absicherung vor Inflation oder auch Deflation und damit als Instrument zum Werterhalt von Kapital angesehen. Gold ist eine eigene Anlageklasse mit einer geringen Korrelation zu anderen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen und eignet sich damit gut zur Diversifizierung des Vermögens.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.05.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Glänzende Täuschung. Anleger fürchten um ihr Gold.

Deutsche Wertlager (DWL) klingt vertrauenserweckend und groß. Der Sitz im Oberbayerischen Kolbermoor passt da allerdings nicht dazu. Jetzt gibt es massive Probleme mit den auch als Sparplan verkauften Goldanlagen.

Angeblich soll es einen Insolvenzantrag geben, den eine Mitarbeiterin am Telefon bestätigte. Anleger fürchten um ihr Geld, das sie in überteuerte Käufe des Edelmetalls steckten. Für die Strippenzieher ist das wohl weniger ein Problem. Mit anderen Firmen und einer neu gegründeten Gesellschaft dürfte es munter weiter gehen.

Beispielfall.

Um das Anlageprodukt zu verstehen, wird nachfolgend ein reeller Fall beschrieben. Die Daten von Vera Müller sind leicht verfälscht, um die Quelle zu schützen. Der Name ist geändert: Im Herbst 2017 kaufte Müller knapp 200 Gramm Gold zum Preis von rund 55 Euro pro Gramm. Pro Gramm machte DWL einen Gewinn von knapp 20 Euro, da der Marktpreis bei rund 35 Euro lag. Gut ein Jahr später bot DWL den Rückkauf an. Damit Vera Müller kein Verlust entsteht, bekam sie Bonusgold zugesprochen. Beides zum Marktpreis vom immer noch 35 Euro bewertet, ergab dies für Vera Müller – zumindest auf dem Papier - einen Gewinn von elf Prozent in gut einem Jahr.

Aus Sicht der DWL hat diese anfänglich 3.500 Euro Gewinn gemacht (überhöhter Verkaufspreis im Vergleich zum Marktpreis), der später durch Bonusgold in Höhe von 4.500 Euro mehr als aufgezehrt wurde. Damit das ein Geschäft gewesen wäre, hätte der anfängliche Gewinn mit einer Rendite von rund 30 Prozent angelegt werden müssen. Irgendwelche Vertriebskosten, Betriebskosten nicht einmal eingerechnet.

Praktische Abwicklung.

Kunden der DWL kauften überteuertes Gold und bekamen es auf Wunsch ausgehändigt. Nach gut einem Jahr kam ein Rückkaufsangebot. Selbst wenn der Preis in der Zwischenzeit gefallen ist, lag das Angebot so hoch, dass ein Gewinn für den Kunden übrig blieb. Er musste dazu sein anfänglich erhaltenes Gold zurückgeben. Rechtsanwältin Corinna Ruppel aus Rosenheim rät klar davon ab: „Der Anleger sollte nicht mehr in Vorleistung gehen und kein Gold mehr an die DWL zwecks Rückkauf senden.“ Das taten aber offenbar einige Investoren, die nun ohne Gold auf Geld warten. Ruppel rät solchen Anlegern, dieses als Eigentümer wieder heraus zu verlangen: „Allerdings muss der Kunde eine Nummer, Seriennummer etc. benennen können, mit der er sein Gold genau bezeichnen kann.“

Historie.

Die DWL Deutsche Wertlager GmbH wurde 2015 mit Sitz in Kolbermoor bei Rosenheim gegründet. Die Hälfte der Unternehmensanteile übernahm Heike Schneider (56), die bis Mitte 2018 gleichzeitig als Geschäftsführerin fungierte. Die andere Hälfte der 25.000 Euro Stammkapital teilten sich vier in der Türkei lebende Personen: Erdogan Asik (55), Dilek Asik (53), Erdem Asik (29) und Miray Kuz (31). Im Sommer 2018 kam es dann offenbar zu größeren Unstimmigkeiten. Das Amtsgericht Rosenheim eröffnete am 2. Juli ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Einen Tag später fasste Erdogan Asik den Beschluss, Heike Schneider mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführerin abzuberufen. Dem stimmte Schneider kurz darauf zu. Ihr Wettbewerbsverbot wurde aufgehoben und sie bekam noch bis Ende Juli ihr Gehalt bezahlt. Neuer Geschäftsführer wurde Dietmar Bintz (60). Das Rosenheimer Insolvenzgericht hob am 13. Juli die kurz vorher angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Die Geschäfte konnten weiter laufen.

Netzwerk.

Spannend wird der Fall DWL bei einer umfangreicheren Recherche in den Handelsregistern. Asik und Schneider haben oder hatten ihre Finger nicht nur bei der DWL im Spiel. 2011 gründete Heike Schneider die Goldbarters GmbH mit Sitz in Herrsching bei Starnberg. Später wurde der Sitz nach Kaufering verlegt. Die türkischen Freunde sind mit insgesamt 50 Prozent eingestiegen. Im Juli 2018 kam es auch hier zur Abberufung von Schneider als Geschäftsführerin. Hier übernahm der laut eigenen Angaben in Istanbul lebende Erdogan Asik die Geschäfte. Vor einigen Wochen wurde eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister hinterlegt, wonach Heike Schneider und Erdogan Asik nun jeweils 50 Prozent der Anteile vertreten.

Weitere Firmen.

Damit nicht genug. Mit Sitz in Kaufering wurde 2015 eine bAV Golden Life GmbH zum Zweck des Vertriebs von Edelmetallen als Anlagegold und dem Handel von Edelmetallen aller Art eingetragen. Heike Schneider fungierte als Geschäftsführerin. In 2017 kam es allerdings schon zur Liquidation. Ebenfalls in Kaufering gibt es seit 2016 die ASK Edelmetall GmbH mit Geschäftsführer Erdogan Asik. Im November 2017 hat er als alleiniger Gesellschafter beschlossen, Erdem Saik und Miray Kuz, beide ebenfalls in Istanbul lebend, als Geschäftsführer zu bestellen. Am 17. Mai wurde nun im Handelsregister deren Abberufung veröffentlicht. Beide legten ihre Ämter am 3. April 2019 mit sofortiger Wirkung nieder.

Neugründung.

Erdogan Asik ist weiter umtriebig und hat bereits eine neue Firma gegründet. Am 8. Februar 2019 beurkundete Notar Michael Volmer in Starnberg die Ein-Mann-GmbH Aunorm. Als Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Veredelung und Veräußerung sowie in erster Linie generell der physische Handel mit Edelmetallen, insbesondere Gold definiert. Erdogan Asik hat sich auch selbst zum Geschäftsführer der Aunorm GmbH bestellt. Sitz des Unternehmens ist die Max-Plank-Straße 13 in Landsberg am Lech. Offenbar wird weiter Auslastung für die in Istanbul ansässige Goldraffinerie ISGold gesucht. Dieses 2011 gegründete und in der Türkei angesiedelte Unternehmen wird von Erdogan Asik als Vorstandsvorsitzenden geführt. Stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind Erdem Asik und Miray Asik Kuz. Dilek Asik wird auf der Firmenhomepage als Finanzdirektor geführt.


Loipfinger’s Meinung.

Ein Karriereplan der Firma Goldbarters aus 2015 zeigt eine Provisionsstaffel über sieben Stufen. Vom Repräsentanten bis zum Orgaleiter kann sich jeder Verkäufer bei der Abschlussprovision auf bis zu 9 (!) Monatsbeiträge hocharbeiten. Ein klassisches Strukturmodell, dem bei Goldsparplänen eigentlich die Möglichkeit fehlt, diese wirklich zu erwirtschaften. Zentrale Frage müsste folglich sein, wie diese Firmen die hohen Provisionen und die den Kunden versprochenen Rückkaufsgewinne tatsächlich verdienen wollen? Wenn das nicht schlüssig erklärt werden kann, bleibt nur die Frage nach einem Schneeballsystem übrig. Eigentlich ein Fall für die Finanzaufsicht BaFin, die angeblich bei Goldbarters mal aktiv gewesen sein soll


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



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Investfinans AB: Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Investfinans AB: Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.

Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.

Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.

Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.

Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.

Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.

Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.

  • Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. 

Leider hat sich die Bank, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die Investfinans AB belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass die Investfinans AB für die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht im Besitz einer Genehmigung der schwedischen Finanzsaufsichtsbehörde  war.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor. Die darin genannten Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte. Handelsbanken hatte die Geldwäschevorschriften nicht eingehalten. Die Bank hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt oder ausreichende Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen erhalten. Das System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls mangelhaft.

Investfinans ab konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

  • Der ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich den geschädigten Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

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Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

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Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

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CFD Premium: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien

Die FCA nimmt an, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien ohne ihre Genehmigung erbracht hat. Die FCA  empfiehlt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der von ihr nicht autorisierten Firma.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne  Genehmigung der FCA und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch. 

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund von Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

CFD Premium
Adresse:  Trust Company Complex, Ajeltake Road, Insel Ajeltake, Majuro, Marshallinseln MH9696; 88 Wood St, London EC2V 7RS
Telefon:  498000007915
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Website:  www.cfdpremium.com


***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC ist unzulässig

Die BaFin hat der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, die auch unter Unique Global Investment s.r.o. und Unique Global Investment GmbH firmiert, mit Bescheid vom 12. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln und dies auch bekanntgemacht. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Momentan tritt das Unternehmen trotz der Anordnung der BaFin an deutsche Kunden heran und gibt an, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenzuarbeiten. Diese Maya Bank PLC solle die Rückabwicklung übernehmen. Dafür müssten sich die Kunden bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen. Gegebenenfalls wäre auch die Maya Bank PLC unerlaubt tätig.

Auch die vermeintliche Maya Bank PLC ist nicht berechtigt, Einlagen deutscher Kunden entgegenzunehmen. Die BaFin warnt deswegen potenzielle Kunden davor, sich auf dieses Angebot einzulassen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


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Donnerstag, Mai 30, 2019

Die gigantische Wertvernichtung im Projekt »Energiewende« dürfte an die Größenordnung der Schäden eines Weltkrieges heranreichen.

Wenn Klimaschützer saubere Energie durch Windkraft fordern, dann bekennen sie sich als Feinde der Natur. Mit dem Bau jeder einzelnen Turbine wird ein weiteres Stück Landschaft nachhaltig zerstört. Vögel von den Windradflügeln zerschmettert und am Boden lebende Tiere ihres Lebensraums beraubt. Ganz abgesehen von den Menschen welche die Auswirkungen dieser Ungetüme drastisch zu spüren bekommen.

Die Energiewende und der schöne Begriff von der „sauberen Energie“ lassen jeden Respekt vor Flora und Fauna vermissen und führen dazu, dass die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die Wurzeln grüner Politik waren doch einmal der Umweltschutz, der darin bestand, die Natur vor allen Eingriffen und Giftstoffen des Menschen zu schützen ohne dabei die unbedingt notwendige Balance zu verlieren.

Die Natur und die jungen Klimademonstranten werden eine trostlose Zukunft in einer zerstörten Landschaft haben, wenn die Windenergie weiter ausgebaut wird.

Die Windräder dienen ausschließlich dem Profit einiger Wenigen. Dabei ist doch eine natürliche Landschaft  ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und sollte in ihrem Bestand nicht durch Monsterwindräder gefährdet werden.  Heute werden unsere Landschaften durch eine naturzerstörende Technologie im Namen des Umweltschutzes für das "grünere Wohl" nachhaltig verwüstet.

Holzeinschlag-, Spreng-, Straßenbau-, Rollbahn ähnliche Schneisen quer durch unsere Wälder, und Tonnen von Beton, das ist es was für eine einzige Windturbine gebraucht wird. Lohnt das? Sicher nicht! Eine zuverlässige Stromversorgung alleine durch Wind und Sonne, daran glauben nur noch die streng religiösen Energiewendegläubigen, zumindest bis zu dem Zeitpunkt an dem die Dunkelflaute über Deutschland hereinbricht.

Die deutschen Bürger zahlen die höchsten Strompreise in Europa, obwohl doch Wind und Sonne keine Rechnung schicken.

Trotz alledem sinken die CO2-Emissionen nicht. Die sogenannte Energiewende richtet mehr Schaden an als sie nutzt.

„Menschen- und Landschaftsschutz dürfen nicht zum Opfer von grünen Klimaschutzfantasien werden“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  Der UTR e.V. steht dafür, dass auch die nachfolgenden Generationen gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben dürfen. Es ist durchaus verdienstvoll wenn junge Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen, sie sollten jedoch auch offen sein  für eine korrekte Darstellung über Klima , Klimaveränderungen und die „Schuld des Menschen“ und sie sollten eigentlich ein deutlich kritischeres Verhältnis zu den politischen Klimaalarmisten pflegen.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Lotterie. Wacklige Energieversorgung

Warten wir gespannt das Wochenende und Pfingsten ab. Vor ein paar Jahren gerieten die Versorger dabei schon einmal in arge Nöte.

Die kommenden Feier- und Freitage mitsamt den langen Wochenenden sorgen für Nervosität bei den Energieversorgern, Übertragungsnetzbetreibern und zeigen einmal mehr auf das Hochrisiko-Unternehmen Energiewende. Wenig Last, weil kaum Industrie, dafür viel Strom von all den vielen Photovoltaik-Anlagen. Keiner weiß, wohin mit den Energiemengen.

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion warnt jetzt mit höchster Dringlichkeit die regionalen Verteiler in seinem Bereich, über diese kritischen Tage unbedingt cos φ einzuhalten. Damit gehen die Alarmglocken an. Denn das ist für die Techniker bei den Stromversorgern die wichtigste Größe. Sie haben immer ihre »Phasenanzeige cos φ « im Blick. Dieser Wert ist für sie fast wichtiger als die Leistung. Er gibt über die sogenannte »Blindleistung« Auskunft, darüber, wie weit die Phasen von Spannung und Stromstärke auseinander liegen. Gelingt es den Ingenieuren nicht, die Blindleistung durch permanentes Nachregeln unter Kontrolle zu halten, kommt es zu Über- oder Unterspannung. Übersteigen die ihre vorgesehenen Grenzen, ist es schlagartig um die Stabilität der Stromversorgung geschehen.

Energiemengen pendeln zwischen Generator und Verbraucher gewissermaßen hin und her und belasten Leitungen. Das sind Blindleistungen im Gegensatz zu den Wirkleistungen, die effektiv eine Arbeit verrichten. Es kommt darauf an, möglichst viel Wirkleistung und so wenig Blindleistung wie möglich zu erzeugen. Früher hatte man die Blindleistung gut im Griff. Mit den Generatoren der Großkraftwerke nahe bei den Verbrauchern konnte man gut durch Verschieben des Phasenwinkels Blindleistung kompensieren.

Doch seitdem immer mehr Windkraftanlagen Strom erzeugen sollen, geht das nicht mehr so ohne Weiteres. Photovoltaik-Anlagen können keine Blindleistung erzeugen, ältere Windradgeneratoren ebenfalls nicht, bei einigen neueren soll das gehen – aber natürlich nur, wenn der Wind weht. Bei Windstille kein Wind, kein Strom und auch keine Blindleistung. Dann hilft nur noch, dass Greta betet und Annalena die Stromnetze anzapft, in denen bekanntlich nach ihrer Überzeugung der Strom gespeichert wird.

Bis vor kurzem diente noch der Generator der Kernkraftwerkes Biblis Block A als Phasenschieber zur Blindleistungskompensation im süddeutschen Raum. Der hatte die Aufgabe, gewissermaßen im Leerlauf im Netz mit zu rotieren und entweder kapazitive oder induktive Blindleistung bereitzustellen. Nachdem 2011 das Kernkraftwerk nach einer Irrsinns-Entscheidung Merkels nach der Katastrophe von Fukushima von heute auf morgen abgeschaltet wurde, kamen die Energieversorger in große Nöte.

Die Kraftwerker trennten den gewaltigen Generatorblock von der Turbine und rüsteten die Generatoren zu Synchronmotoren um, bauten neue Leittechnik und Maschinenschutzeinstellungen ein. Rund sieben Millionen Euro hatte seinerzeit der Spaß gekostet. »Der wird im Leerlauf betrieben und seine einzige Aufgabe besteht darin, in einer Situation kapazitive und in einer anderen Situation induktive Blindleistung bereitzustellen«, berichtete Energiespektrum und fährt fort: »Übererregt läuft der Phasenschieber zu Netzstarklastzeiten, zum Beispiel werktags über Tag. Er erzeugt dann induktive Blindleistung für das Netz und wirkt für das Netz wie ein großer regelbarer Kondensator. Nachts und am Wochenende zu Schwachlastzeiten laufe der Phasenschieber auch zeitweise untererregt und nehme Blindleistung aus dem Netz auf. Er wirkt für das Netz dann wie eine große regelbare Drossel. Bei Spannungseinbrüchen stütze er sofort und automatisch die Netzspannung. »Das Projekt war das erste seiner Art. Ein derartiger Umbau wurde weltweit noch nie durchgeführt«, so Marcel Lipthal, Projektleiter von Siemens.

Musste auch nicht, denn auf solch ein, aus des Elektroingenieurs technischer Sicht wahnwitziges Unterfangen, kommt niemand freiwillig: Anstatt preiswert große Mengen an Strom zu erzeugen, mussten die Kraftwerker Turbine und Generator mechanisch trennen und den Generator im Netz im Leerlauf wie eine überflüssige Lokomotive in einem ICE-Zug mitlaufen lassen, nur damit er manchmal bremst, ein andermal vorwärtstreibt.

Netzdienstleistung »Phasenschieberbetrieb« nennt sich das euphemistisch, damit es nicht ganz bescheuert klingt. »In den vergangenen knapp sieben Jahren hat der Standort Biblis damit zuverlässig einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes im Süden Deutschlands geleistet.« Was zählen die horrenden Kosten noch im gesamten Milliardenvernichtungsprogramm.

Seit Ende 2018 ist auch dieser »Phasenschieberbetrieb« beendet, jetzt wird das Kraftwerk weiter abgebaut, das eine wesentliche Stütze der Stromversorgung vor allem in Süddeutschland bildete und noch viele Jahre hätte laufen und zuverlässig preiswert Strom produzieren können. Die gigantische Wertvernichtung im Projekt »Energiewende« wird fortgesetzt und dürfte an die Größenordnung der Schäden eines Weltkrieges heranreichen.

Je mehr dieser alten Kraftwerke stillgelegt werden, desto größer werden die Probleme mit der Blindleistung. Jetzt müssen bereits die Regionalversorger kräftig rudern und improvisieren, damit noch vorläufig die Stromversorgung aufrecht erhalten werden kann. Es werden neue Blindleistungskompensatoren in die Netze jeweils zu Kosten in Millionenhöhe gebaut, doch das System wird immer anfälliger. Die neuen Kompensationssysteme sind noch längst nicht fertig gestellt.

Warten wir gespannt das Wochenende und Pfingsten ab. Vor ein paar Jahren gerieten die Versorger dabei schon einmal in arge Nöte. An einem wunderschönen blauen Pfingstmontag prasselte die Sonne mit all ihrer Energie auf tausende von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern Süddeutschlands. Grüne Seelen glühten. Doch, oje, am Nachmittag zog plötzlich eine breite Wolkenfront von Westen auf. Schlagartig brach die Stromerzeugung zusammen. In den Schaltzentralen schafften es die Leittechniker nicht, so schnell Ersatzleistung zu beschaffen. Zu unerwartet schnell kam die Front. Folge: Ein veritabler Stromausfall in weiten Teilen des Landes.

Einst tröstete mich ein angesichts der Energiewende ein zur Satire neigender Techniker: Wenn nur noch Photovoltaik- und Windradanlagen Strom erzeugen, ist es sowieso zappeduster. Nach einem Stromausfall lässt sich ein solches Netz ohne große Kraftwerksgeneratoren nicht mehr aufbauen. Zumindest nicht ohne kräftige Hilfe aus dem Ausland.

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


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Dienstag, Mai 28, 2019

Investfinans AB: 1,2 Milliarden Euro eingesammelt. ESK sieht Banken in der Pflicht!

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen.  

Im Fall Investfinans AB wurde Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.  Wer zum Beispiel „Investfinans AB“ googelt,  wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten.

Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen. Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen. Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen.

Geldwäsche

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an  den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

„Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“,

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.  Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden.

Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.

Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Der ESK hat über seine Rechtsanwälte die Svenska Handelsbanken mit nachstehenden Fragen zur Kontoeröffnung von  Investfinans AB konfrontiert:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit von Investfinans AB eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Darüber hinaus haben sich Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen der Österreichischen Finanzaufsicht bezüglich  Finanzinvest AB, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Die Antwort der Handelsbanken Stockholm, erschöpfte sich in der Aussage, dass  man alle in Schweden geltenden Vorschriften beachtet habe und die Anleger gegen die Bank keinen Rechtsanspruch hätten. Die gestellten Fragen wurden nicht beantwortet.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde,

hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

  • Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor.

Die Svenska Handelsbanken AB (im Folgenden: Handelsbanken) ist eine Aktiengesellschaft die zur Führung von Bankgeschäften nach schwedischem Recht ermächtigt ist Banken- und Finanzwirtschaftsgesetz (SFS 2004: 297). Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (im Folgenden: Finansinspektionen) hat untersucht, wie Handelsbanken der Geldwäschebekämpfung nachgekommen ist und Terrorismusfinanzierungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf besonders riskante Kategorien von Kunden und Geschäftsbereichen. Finansinspektionen hat auch daraufhin die interne Governance und Kontrolle der Handelsbanken untersucht. Die Untersuchung von Finansinspektionen zeigt, dass Handelsbanken zu den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dass die Mängel umfangreich und systematischer Natur waren. Es ist die Einschätzung der Finansinspektionen, dass die Mängel zusammengenommen bedeuten, dass Handelsbanken keinen risikobasierten Ansatz hat. Handelsbanken hat also seiner Verantwortung, eine zufriedenstellende interne Governance aufrechtzuerhalten, nicht nachgekommen ist.

Diese Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte.

Zusammenfassung

Handelsbanken hat die Geldwäschevorschriften nicht eingehalten. Die Bank hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt oder ausreichende Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen erhalten. Das System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls mangelhaft.

Investfinans ab konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln. Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Der ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich den geschädigten Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.   

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung