Investfinans AB:
Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen
zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu
sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet
eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus
Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses
Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den
Geschädigten machen. Dies kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn
schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der
Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie
es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte
involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht
akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich
oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten
bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung
ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen
von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu
verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen
Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen
Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf
Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt
erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die
rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden,
wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen
verhindern.
Es gibt aber auch
Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit,
ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst,
denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten
vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten,
bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von
ihnen gemieden.
- Die
Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise
deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die
eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen. „Die
Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse
vertraut“.
Die Anleger vertrauten
auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen
haben.
Leider hat sich die Bank, wahrscheinlich nicht unbedingt mit
allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die
Investfinans AB belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen
müssen, dass die Investfinans AB für die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht im
Besitz einer Genehmigung der schwedischen Finanzsaufsichtsbehörde war.
Um es potentiellen
Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu
überprüfen.
Auch in Schweden unterliegen Banken dem
Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich
Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence
Unit der schwedischen Polizei zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank
eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Finansinspektionen,
die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat die schwedischen Banken bereits in
der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.
Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über
einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor. Die darin genannten Mängel
führten dazu, dass Finansinspektionen der Handelsbanken eine
Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte.
Handelsbanken hatte die Geldwäschevorschriften nicht eingehalten. Die Bank
hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt oder ausreichende
Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen erhalten. Das
System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls mangelhaft.
Investfinans ab konnte
mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie
Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein
Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
- Der
ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich den geschädigten
Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den
schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den
geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch
Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte
Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und schlussendlich auch zu Spenden an die
Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit
einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte
nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine
erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss
auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer
geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu
Offshore-Unternehmen erfolgen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die
tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen
haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen