Donnerstag, März 07, 2019

Neue hilfreiche Adresse, wenn die Versicherung nicht zahlen will!

https://versicherungzahltnicht.wordpress.com. Das Leben birgt viele Risiken. Wenn es hart auf hart kommt, ist jedoch Schluss mit lustig. Insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften! Wer Schaden erleidet, hat Ansprüche – so steht es zumindest geschrieben!

Es häufen sich Versicherungsfälle in welchen den Anspruchsforderungen jedoch nicht entsprochen wird. Der Versicherte bekommt in diesen Fällen kein Geld, oder viel weniger als ihm eigentlich zustehen würde.

Die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung zahlt nicht“ bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit von Vertrauensanwälten der Fördergemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.

Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bzw. Krankenkassen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben. Besteht auf Seiten der Versicherten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.

Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der Fördergemeinschaft „Versicherung zahlt nicht“ geben betroffenen Versichefrungsnehmern eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,  die Ansprüche gegen die Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt wenn Versicherungen die Zahlung verweigern:   Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Diese berechtigten Ansprüche  setzen die Vertrauensanwälte des  ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Versicherungskunden auch auf Erfolgsbasis durch.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Betroffene Versicherungsnehmer können den Ablehnungsbescheid Ihrer Versicherung von ESK Vertrauensanwälten professionell prüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen.

Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Fördergemeinschaft „Versicherung zahlt nicht“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, betroffenen Versicherungsnehmern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Betroffene Versicherungsnehmer können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zum ESK anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Express Inkasso GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071- 9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung


von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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